Zuschauer beim Wiederladen

  • Mal ne kurze rechtliche Frage zum Thema Wiederladen. Ich bin über die Behauptung gestolpert,das beim Wiederladen nur Personen die ebenfalls die Erlaubnis nach §27 haben, überhaupt anwesend sein dürfen. Selbst nur als Zuschauer ! (Logisch das nur Erlaubnisinhaber mit Pulver hantieren dürfen)

    Stimmt das und wenn ja, welcher § klärt einen da auf.

  • Hi,

    Paragraph kann ich Dir leider keinen nennen, aber genau das habe ich bei meinem Lehrgang ( §32 Wiederladen) vor kurzem gefragt.

    Die Nette Dame vom Amt sagte: Es soll ein ruhiger Ort sein, kein 'Durchgangsverkehr', Kinder etc. ABER eine 'brave' Einzelperson darf durchaus anwesend sein. Sie sagte sogar als Beispiel: Wenn man das mal einem Kollegen zeigen möchte ist das OK.

    Viele Grüsse

    Andre

    (der jetzt nur noch warten muss bis endlich das Jahr rum ist um dann WBK und Wiederladeschein zu beantragen... )

  • Kleine Anmerkung meinerseits AndyK, Wiederladeschein geht schon nach nem halben Jahr ;)
    Wie willst sonst zur Munition für die Vereinsknifte "bekommen"?

    Bitte nicht schon wieder ::dry:: !

    Das kann ggf. tatsächlich anerkannt werden, aber genau so oft wird ohne Besitz einer eigenen Waffe das Bedürfnis zum Wiederladen nicht anerkannt.

    Also ist jede diesbezügliche Pauschalaussage falsch und jeweils im Einzelfall mit der zuständigen Stelle des Antragstellers abzuklären -

    das wurde aber schon x mal diskutiert :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Mal ne kurze rechtliche Frage zum Thema Wiederladen. Ich bin über die Behauptung gestolpert,das beim Wiederladen nur Personen die ebenfalls die Erlaubnis nach §27 haben, überhaupt anwesend sein dürfen. Selbst nur als Zuschauer ! (Logisch das nur Erlaubnisinhaber mit Pulver hantieren dürfen)

    Stimmt das und wenn ja, welcher § klärt einen da auf.

    Bei uns ist es Gang und Gebe, dass Kollegen ohne den Schein beim Wiederladen aushelfen und dafür dann etwas von der geladenen Minition mitnehmen dürfen.

    :sheep:

  • War mal am Murmeln stopfen und mein Bruder kam vorbei mit ner Tüte Hülsen. (Österreich)

    Die haben wir in den Tumbler gepackt und er sah mir Dosieren und Trickeln zu

    Er meinte dann so nach ner Stunde, "dem Gras beim wachsen zuzusehen wäre spannender" und hat sich verabschiedet nachdem ich ihm erklärt hatte, dass dies nur ~~50% des Zeitaufwands wäre....

    Und ich hatte ne Tüte voller Hülsen....

    :drink:

    Mal den kompletten Prozess zu verfolgen ist imho WICHTIG BEVOR man sich für Anschaffungen entscheidet (Oder zu Scheinen wie in DE)

    :thumbup:

  • jenska

    Mal ne kurze rechtliche Frage zum Thema Wiederladen. Ich bin über die Behauptung gestolpert,das beim Wiederladen nur Personen die ebenfalls die Erlaubnis nach §27 haben, überhaupt anwesend sein dürfen. Selbst nur als Zuschauer ! (Logisch das nur Erlaubnisinhaber mit Pulver hantieren dürfen)

    Beim Hantieren mit Treibladungsmitteln sind grundsätzlich keine (nicht kundigen) Zuschauer erlaubt. Die einzige Ausnahme, die möglich ist im #2 ja schon angesprochen, sind INTERESSIERTE Schützen. Die Betonung liegt dabei auf INTERESSIERT. D.h. mal nen Kumpel dabei ist nicht ok, wenn ein Schützenkollege sich den Prozess angucken will, da er einen Lehrgang überlegt zu besuchen, dann schon.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Mir wären die Paragraphen - sollte es zum Eingangspost passende geben, was das Erste wäre was ich höre - herzlich egal.

    In meinem Keller bestimm immer noch ich wer mich da besucht bzw. wer mir zukuckt. Wär' ja noch schöner. Meine Töchter konnten kaum laufen, da rissen die sich schon drum mir die Hülsen zu sortieren und später die Zünder richtigherum aufzupicken.

    Irgendwann ist auch mal Schluss mit Untertanentum und Obrigkeitshörigkeit.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Mühlenbracher

    Richtig lesen hilft - guck mal was ich geschrieben hatte:

    Beim Hantieren mit Treibladungsmitteln sind grundsätzlich keine (nicht kundigen) Zuschauer erlaubt. [...]

    Was du mit den Hülsen oder Geschossen machst, ist vom SprengG auch nicht umfasst.

    Und das mit den Zündern habe ich hier mal überlesen......

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Mir wären die Paragraphen - sollte es zum Eingangspost passende geben, was das Erste wäre was ich höre - herzlich egal.

    Wie wäre es damit:


    pasted-from-clipboard.png

    Mal so als Diskussionsgrundlage, wenn wir Gesetze zitieren wollen. Und dass der Zuschauer, sowie auch andere Personen, die sich beim Laden im Raum befinden, scih im direkten Gefahrenbereich aufhalten ist wohl unstrittig, oder?!

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Also Zuschauer im Raum Nein!

    Auszubildende und Hilfspersonen Ja, denn wenn der Passus, dass die 27er Erlaubnis sich auch auf Auszubildende und Hilfspersonen erstreckt in der Erlaubnis nicht gestrichen ist, dann gillt diese nunmal auch für diese.

  • Wenn wir schon so auf den Paragraphen herumreiten, kannst du dann mal sagen woher der Passus kommt, bzw. wo der steht?

    Ich kenne das aus meinem Lehrgang auch so, wie ich das oben geschrieben hatte. Wenn aber nach Gesetzestexten verlangt wird, bleibt mir aktuell nur der Verweis auf §27 Abs.1.....und danach ist alles verboten.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Also Zuschauer im Raum Nein!

    Auszubildende und Hilfspersonen Ja, denn wenn der Passus, dass die 27er Erlaubnis sich auch auf Auszubildende und Hilfspersonen erstreckt in der Erlaubnis nicht gestrichen ist, dann gillt diese nunmal auch für diese.

    Danke Volker ! Das war der entscheidende Hinweis der mir gefehlt hatte. In der betreffenden 27er Erlaubnis ist der Passus nicht gestrichen.

    Also mal wieder eine Unsicherheit aus dem Weg geräumt. :thumbup:

  • Einige der klügsten Regelungen zu dem ganzen Bereich stehen erstaunlicherweise nicht im Sprengstoffgesetz, passen aber durchaus in den Bereich "MEIN Keller in MEINEM Haus :

    § 1: Wer viel fragt, kriegt auch viele Antworten die nicht alle gefallen

    § 2: Schweigen ist Gold

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Einige der klügsten Regelungen zu dem ganzen Bereich stehen erstaunlicherweise nicht im Sprengstoffgesetz, passen aber durchaus in den Bereich "MEIN Keller in MEINEM Haus :

    § 1: Wer viel fragt, kriegt auch viele Antworten die nicht alle gefallen

    § 2: Schweigen ist Gold

    ::c.o.l)

    Moin Captain !

    ich stimme beiden Paragraphen zu und frage ab jetzt nicht mehr (was aber nicht dazu führt das ich von anderen weniger gefragt werde und mich immer wieder dazu hinreissen eine hoffentlich korrekte Antwort zu finden)

    Und jetzt schweige ich :Game:

  • Moin Captain !

    ich stimme beiden Paragraphen zu und frage ab jetzt nicht mehr (was aber nicht dazu führt das ich von anderen weniger gefragt werde und mich immer wieder dazu hinreissen eine hoffentlich korrekte Antwort zu finden)

    Und jetzt schweige ich :Game:

    Du mißverstehst Da etwas mein Lieber, das war keine Kritik an Deiner Frage ansich,

    es war eher eine satirische Feststellung, wie weit es im Unterbewußtsein mit UNS ALLEN gekommen ist ::frinds::

    In diesem unserem überregulierten Staat neigt man dazu, selbst für Dinge, die im absolut privaten Bereich ablaufen und eigentlich niemanden auch nur einen feuchten Kehrricht angehen, nach "Regeln" zu fragen.

    So weit wurden wir alle schon zu "Untertanen" dressiert:thumbdown:.

    Eine vergleichbare Frage würde in anderen Ländern hemmungslose Heiterkeit auslösen !

    Man stelle sich das einmal objektiv, also losgelöst von unserer anerzogenen Paragraphenhörigkeit, vor:

    Da fragt jemand, ob er sich in seinem eigenen Haus bei Ausübung einer legalen und staatlich bewilligten Tätigkeit

    ZUGUCKEN LASSEN DARF

    Merkst Du JETZT, was ich meine, WIE WEIT es mit uns Allen schon gekommen ist ?

    Das Schlimme ist nicht Deine Frage - sondern die Tatsache, daß wir ALLE das ernstnehmen (müssen) :wall:

    Übrigens: Es gibt sogar noch EU(!) Länder, wo man ohne Pulver frei kaufen und ohne Kurs wiederladen darf.

    Also: WIE blöd müssen wir Deutschen eigentlich sein, um dermaßen entmündigt zu werden

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Also: WIE blöd müssen wir Deutschen eigentlich sein, um dermaßen entmündigt zu werden

    Noch viel bedenklicher:

    KEINER von denen, die uns dahinbringen, hat sich an die Macht geputscht. Wir haben die alle freiwillig und bewusst gewählt - und mehr als 4/5 tun das immer noch!

    Was sagt das eigentlich über uns aus?

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