Hallo zusammen,
es gibt immer wieder den Fall, dass man ein "Schnäppchen" kauft, und nach der ersten Inspektion feststellt, dass irgend etwas defekt ist und sich die Reparatur nicht lohnt.
Oder man kauft eine billige Waffe nur mit dem Ziel Ersatzteile zu gewinnen.
Muss man jetzt diese Waffe erst in die WBK eintragen lassen und dann wieder austragen lassen? Oder geht es, dass man den die wesentlichen Teile bei der Behörde abgibt, und dann wird der Erwerb nicht in die WBK eingetragen? Man will ja auch nicht einen Waffenerwerb bezüglich der 2/6-Beschränkung "vergeuden", oder man hat schon 10 Waffen auf Gelb eingetragen (zukünftige Mengenbeschränkung)
Das ist besonders bei den Perkussions-Revolver-Replikas eine relevante Frage.
Man könnte ja auch beispielweise nur die Trommel und die Schlossteile, Griffstück, Schrauben, Ladepresse bei einem Remington verwerten. Die Trommel könnte vielleicht eingetragen werden, ohne als extra Waffe auf die 10 Stück Begrenzung angerechnet zu werden.
Hat sich da schon mal jemand mit seinem SB ausgetauscht oder Erfahrungen gemacht?