Verständnis-Frage: 18 Mal Schießen im Jahr. Ab wann?

  • Hi Leute,

    ich stehe gerade echt auf dem Schlauch.

    Ich fange jetzt langsam im Verband mit den Schießstunden an.

    Ich muss ja nun für meine WBK 18 Mal schießen gehen.

    Wann fängt das Jahr an?

    Mit dem ersten Training?

    Ab dem Tag der Anmeldung?

    Oder ist das verschiebbar. Also z.B. von Juni bis Juni.

    Ich danke euch

    Dan

  • Ab dem Tag, wann der Verein deine Mitgliedschaft dem Verband gemeldet hat. So hatte man das mir erklärt. Im DSB gilt für den Erstantrag einer Waffe aber die 18er Regel nicht. Da musst du 12 Monate nachweisen, in denen du in jedem Monat geschossen haben musst. So in BaWü.

  • Ich würde es anders formulieren:

    12 Monate rückwärts gerechnet vom Tag, an dem Du Deinen Bedürfnisantrag beim Verband stellst,

    und dabei entweder

    1. mindestens 12 Termine, wenn pro Kalendermonat mindestens ein Termin stattgefunden hat (= regelmäßig)
    2. mindestens 18 Termine, wenn zwischendurch ein Kalendermonat ohne Termin liegt (= unregelmäßig)

    Zusätzlich mußt Du am Tag der Antragstellung bei der Behörde mindestens 12 Monate Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein.

  • Ich würde es anders formulieren:

    . . .

    Zusätzlich mußt Du am Tag der Antragstellung bei der Behörde mindestens 12 Monate Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein.

    Ist richtig so wie du es schreibst

    und

    die mindestens 12 Monate ergeben sich ja schon automatisch dadurch, daß es gar keinen vollständigen und ordnungsgemäßen Antrag

    ohne Bedürfnisbescheinigung des Verbandes geben kann, die 12 Monate also erbracht sein müssen.

    Worauf man Anfänger ggf. noch hinweisen sollte, ist die "Unart" mancher Vereine, neu eingetretene Mitglieder nicht sofort an den Verband zu melden.

    Sollte also nicht einigermaßen zeitnah nach Vereinseintritt der vom Verband auszustellende Schützenausweis kommen, empfiehlt es sich da mal im Verein nachzuhaken.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Hol Dir auf jeden Fall für jeden Schießtermin die Einträge in Deinem Schießbuch. Das ist zwar kein amtlich anerkanntes Dokument,

    aber es erleichtert Dir,wenns dann soweit ist, die Termine für die Liste im DSB-Antragsformular für das Bedürfnis zusammenzusuchen.

    LG

    -Michael

  • Ist uwat schpn mehrfach durchgehechelt worden, aber von mir noch eine Ergänzung.

    Die Termine sind mit einer erlaubnispflichtigen Waffe zu absolvieren, und überwiegend mit der Waffenart, die beantragt wird. Willst Du eine Pistole beantragen, kannst Du auch mehrere Trainingstermine mit der Langwaffe absolvieren, und auch mal mit einem Vorderladerrevolver schiessen.

    Und vergiss nicht, auch gleichzeitig die Gelbe WBK zu beantragen. Dafür brauchst Du nämlich die gleiche Anzahl von Trainingsterminen.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • uwat schpn

    Musste selbst rätseln, was das heissen soll = ZWAR SCHON


    Verdammtes Wisch-Handy!:wall:

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich würde es anders formulieren:

    12 Monate rückwärts gerechnet vom Tag, an dem Du Deinen Bedürfnisantrag beim Verband stellst,

    und dabei entweder

    1. mindestens 12 Termine, wenn pro Kalendermonat mindestens ein Termin stattgefunden hat (= regelmäßig)
    2. mindestens 18 Termine, wenn zwischendurch ein Kalendermonat ohne Termin liegt (= unregelmäßig)

    Zusätzlich mußt Du am Tag der Antragstellung bei der Behörde mindestens 12 Monate Mitglied in einem anerkannten Schießsportverband sein.

    Zumindest im DSB gilt Punkt 2 beim Erstantrag nicht. Nur Punkt 1. Mir wurden vom Verband in Stuttgart 12 geschossene Monate verlangt. 1 Monat hatte ich ausgelassen und obwohl ich mehr als 100 Termine hatte, mußte ich 1 Monat länger warten und diesen nachreichen.

  • Seltsame Regeln habt Ihr da im DSB-Landesverband in BW

    Der BSSB ist ja auch ein Landesverband des DSB und da steht es explizit geschrieben, dass 18 mal in 12 Monaten ausreichend ist

    pasted-from-clipboard.png


    Ob da nicht jemand mal wider die Messlatte höher gehängt hat, als nötig?

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Fand ich auch komisch, aber so wollte es der Verband. Habe extra dort angerufen und es mir bestätigen lassen. Im BDMP gilt aber die 12/18 Regel, schon ab dem ersten Bedürfnisantrag.

    Ist schon komisch.

    Der DSB will sogar Wettkämpfe nachgewiesen haben für das Kaliber, das man als 3. Kurzwaffe erwerben will. Wieder dort angerufen und gefragt, wie das denn gehen soll? Nee, da sind sie stur!

  • Zumindest im DSB gilt Punkt 2 beim Erstantrag nicht. Nur Punkt 1. Mir wurden vom Verband in Stuttgart 12 geschossene Monate verlangt...

    Mit dem neuen Waffg ist dieser Punkt dann wohl auch für den DSB geklärt.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Ich denke, dass man da den DSB nicht mit den verschiedenen Landesverbänden gleichsetzen kann. Man beantragt ja auch nicht beim DSB, sondern beim jeweiligen Landesverband.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Mit dem neuen Waffg ist dieser Punkt dann wohl auch für den DSB geklärt.

    Warum?

    Meines Erachtens ändert sich nur beim Erhalt des Bedürfnisses etwas.

    Für die erste Ausstellung bleibt es doch beim Alten, oder nicht?

    Und es gilt immer noch:

    Solange es keine neuen Verwaltungsvorschriften und Verordnungen gibt, bleibt vieles Spekulatius, äh ~on.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Er schrieb, dass Punkt 2 für den DSB nicht gilt. Das vorläufig neue Waffg sagt klar, dass auch Punkt 2 zukünftig beim DSB gilt, egal ob dieser will oder nicht. Im alten Waffg steht lediglich "das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport...", im neuen steht die Anzahl der notwendigen Schiessterminen.

    "Ich fürchte nicht die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern die Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten"
    Theodor Adorno

  • Zumindest im DSB gilt Punkt 2 beim Erstantrag nicht. Nur Punkt 1. Mir wurden vom Verband in Stuttgart 12 geschossene Monate verlangt. 1 Monat hatte ich ausgelassen und obwohl ich mehr als 100 Termine hatte, mußte ich 1 Monat länger warten und diesen nachreichen.

    Diese Erfahrung musste ich leider auch machen, hab mich auch ewig mit denen rumgestritten. Kann das nicht nachvollziehen und halte das für nicht gesetzkonform. Wenn sie nächstes Mal wegen eines Bedürfnisses nochmal so einen Terz machen trete ich aus... unsere Schießstätte wird auch vom BDS genutzt.

  • Ist uwat schpn mehrfach durchgehechelt worden, aber von mir noch eine Ergänzung.

    Die Termine sind mit einer erlaubnispflichtigen Waffe zu absolvieren, und überwiegend mit der Waffenart, die beantragt wird. Willst Du eine Pistole beantragen, kannst Du auch mehrere Trainingstermine mit der Langwaffe absolvieren, und auch mal mit einem Vorderladerrevolver schiessen.

    Und vergiss nicht, auch gleichzeitig die Gelbe WBK zu beantragen. Dafür brauchst Du nämlich die gleiche Anzahl von Trainingsterminen.

    Dazu hätte ich mal eine Frage.
    Kann ich wenn ich nur 9mm schiesse mir auch eine Langwaffe beantragen lassen?
    Sprich die WBK ist genehmigt die KW auch und dann direkt auch eine LW?
    Wie ich es erklärt bekommen habe, soll das gehen, doch sicher war sich derjenige auch nicht.

    Da ich sehr gerne LW schiessen würde, nur leider ist der 50m Stand nicht geöffnet.
    Der 25m Stand ist bei 3500 Joule zugelassen.


    Liebe Grüße und Danke
    Big Boy

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!