Jagd vom Motorrad aus

  • Was sie meinte mit fremdem Revier, ist, dass man mit dem Mopped nicht über die Strasse, sondern durch fremdes Revier z.T per Feldweg fährt, weil die Strecke halt so schön mit der Enduro zu fahren ist...

    Nicht auf der Strasse.,

    Was abgesehen von den Bestimmungen der STVO ff die nicht in die Zustzändigkeit der Waffen oder Jagdbehörde fallen, dem dortigen Pächter oder den Eigentümern sicher gefällt.

    Hat sie auch gesagt, auf welchem § sie diese Ansicht begründet?

    Du könntest ja in MV ein Jagdhütte mit Waffenschrank stehen haben. Außerdem, was ein echter Kilometerfressser ist, der reißt schonmal 500-600km am Stück runter.

    Bei SB ohne Ahnung kriege ich das

    Nur kommst Du dann bei deinem Tripp durch mehrere Bundesländer in denen es die dann zuständigen Behörden es vielleicht anders sehen.

  • johann unsere posts hatten sich gerade überschnitten. Da gibts in Hessen Regeln zum Jägernotweg. Ohne Vereinbarung zwischen Pächtern benachbarter Reviere oder Regelung durch die untere JB - kann es da ziemlich Stress geben, ungeachtet StVO.

    Wie das in anderen BL gesehen wird - kann ich nicht sagen.

    Auch wenn in MV eine Jagdhütte mit Waffenschrank steht, - das ist im Sinne nicht zur unmittelbaren Jagdausübung sondern Transport von einem Waffenschrank daheim in einen anderen Waffenschrank (Jagdhaus) und nicht zur unmittelbaren Jagdausübung. D.h. nicht vom Mopped direkt auf den Ansitz.

    Wenn Marlinman das so sieht.. mag sein, aber wenn so ein Fall vor Gericht entschieden würde, könnte ich aufgrund vergangener Entscheidungen wie zu HA und anderen, die fast immer gegen die Jäger entschieden wurden, schon fast voraussagen, wie das Gericht entscheidet.

  • klausrgr definiere doch mal bitte "unmittelbare Jagdausübung"

    Führen von ungeladenen Schusswaffen ist im Zusammenhang mit der Jagd erlaubt, wie HansDampf das WaffG korrekt zitiert hat. Es spielt keine Rolle, wie weit das Revier entfernt ist oder ob du bei Ankunft erstmal einen Kaffee trinkst, eine Kippe rauchst oder eine Stange Wasser wegstellst, bevor du auf die Kanzel steigst und mit der eigentlichen Jagdausübung beginnst.

    Ganz abgesehen davon bewegen wir uns von der ursprünglichen Fragestellung weg

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Marlinman mach doch einfach..

    - meine SB reagiert halt so, und in Offenbach nebenan ganz anders. Du wohnst noch woanders, und da mag es noch anders gehandhabt werden - trotz angeblich gleichen Waffengesetzes das ja eigentlich überall zu gelten hat.

    Was nach Waffengesetz eigentlich bundesweit gilt wird trotzdem noch durch die länderspezifischen Jagdgesetze geregelt.

    Ich brauche das mit der unmittelbaren Jagdausübung nicht zu definieren, das Problem ist, das man sich ggf wieder eins konstruiert.

    Der eine wegen HA vor Gericht, der andere wegen Schalldämpfer, jedesmal gings vor Gericht gegen uns.

    Wenn du das so machst und mit der Waffe ins Revier fährst und du kriegst keine Probleme - dann ist es doch gut oder?

    Ich hab für genau den Fall dass mich jemand unberechtigt anpfeift, eine Verwaltungsrechtsschutzversicherung. Prinzipiell hab ich damit, wie du deine Jagd ausübst keine Probleme. Was du machst ist Deine Verantwortung. Und jede Behörde reagiert nun mal ein bisschen anders.. der SB kann einem Stolpersteine in den Weg legen oder auch nicht.

  • Das WaffG gilt Bundesweit....

    Aber der Vollzug ist Ländersache und eine großzügige Auslegung kann Dir im Nachbarbundesland schon den Hals brechen.

    Führen von ungeladenen Schusswaffen ist im Zusammenhang mit der Jagd erlaubt, wie HansDampf das WaffG korrekt zitiert hat. Es spielt keine Rolle, wie weit das Revier entfernt ist oder ob du bei Ankunft erstmal einen Kaffee trinkst, eine Kippe rauchst oder eine Stange Wasser wegstellst, bevor du auf die Kanzel steigst und mit der eigentlichen Jagdausübung beginnst.

    Wenn da nicht die teilweise exzessive Auslegung wäre, aber Vernunft braucht man bei uns nicht zu erwarten.

    Da gibts in Hessen Regeln zum Jägernotweg. Ohne Vereinbarung zwischen Pächtern benachbarter Reviere oder Regelung durch die untere JB - kann es da ziemlich Stress geben, ungeachtet StVO.

    Wie das in anderen BL gesehen wird - kann ich nicht sagen.

    Das kenne ich von Bayern und auch Österreich so, wobei überall ein gegenseitiges Verständigen oder eben der Klageweg die Sache vereinfacht.

  • Aber der Vollzug ist Ländersache und eine großzügige Auslegung kann Dir im Nachbarbundesland schon den Hals brechen.

    Wenn ich im Zusammenhang mit der Jagd, hier Anfahrt, mich genau an das Gesetz halte, auch wenn ich 5 Bundesländer quere, hat das nichts mit "großzügige Auslegung" zutun.

    Es gibt keine Km Begrenzung.

    Ich würde es zwar nicht tun (die Langwaffe ohne Futteral rumschleppen), aber es wäre erlaubt.

  • Marlinman mach doch einfach..

    - meine SB reagiert halt so, und in Offenbach nebenan ganz anders. Du wohnst noch woanders, und da mag es noch anders gehandhabt werden - trotz angeblich gleichen Waffengesetzes das ja eigentlich überall zu gelten hat.

    Genau das will ich ja nicht. Mein Jagdchef sagt zwar auch zu vielem "Mach einfach, was im Revier passiert bleibt im Revier", aber irgendwann fliegt dann eben doch um die Ohren

    Das macht das Forum aus, wir können Probleme lösen von denen wir selbst wissen dass sie nicht auftreten werden.

    Das ist jetzt Blödsinn. Ich bin zwar der einzige Jäger in meinem Bekanntenkreis, der mit ner Super Tenere (und Gewehr im Futteral) ins Revier fährt, aber bei den anderen, den "Autofahrern", liegt das Gewehr entweder auf dem Rücksitz, im Kofferraum oder im Gewehrhalter - OHNE Futteral

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Richtig, da sieht aber keiner auf den ersten Blick. In CH hab ich es schon häufig gesehen, dass man das StG90 auf dem Rücken und mit dem Motorroller unterwegs ist. Das ist aber CH.. Im auto mit dunklen Heckscheiben und Waffe auf dem Rücksitz.. das sieht keiner. .. Ich weiß dass es bescheuert ist. Aber in einem Land bei dem es Leute gibt die eine Bohrmaschine nicht von einer Waffe unterscheiden können und deswegen mal das SEK zu Besuch bekommt.

    Noch mal, bei dir ist das anscheinend kein Problem mit der Waffe auf dem Rücken ins Revier zu fahren und noch hat's keinen gestört. (oder zu stören)

    Deine Frage war ob man vom Mopped aus aufgesessen schießen darf. - Ich weiß nur das man aus dem Auto heraus nicht schießen darf. Du bist ja im Zweifelsfall draußen.

  • #(QUELLE)-> Kugelfänge....

    Die ganzen Sicherheitschecks bei willkürlichem Standort (Primär- und Sekundärkugelfang, Verkehr im Sicherheitsbereich, etc...) mal schnell "gecheckt", man hat ja Zeit, selbst wenn die Zeit nicht einmal zum Absteigen vom Bock reicht? :/

    Da muss das Revier schon sehr für geeignet sein, um so ein Verhalten guten Gewissens an den Tag legen zu können...

  • Oh Mann Marky ....

    Es geht nicht um die Zeit, sondern, dass Wild haut nicht ab, wenn er aufm Bock sitzt (oder im Auto sitzt).

    Erst beim absteigen/aussteigen, macht das Reh die Biege.

    Das Wild hat sich nämlich dran gewöhnt, dass von Kfz´s im Wald keine Gefahr ausgeht, sondern erst wenn die Türen aufgehen....

  • #(QUELLE)-> Kugelfänge....

    Die ganzen Sicherheitschecks bei willkürlichem Standort (Primär- und Sekundärkugelfang, Verkehr im Sicherheitsbereich, etc...) mal schnell "gecheckt", man hat ja Zeit, selbst wenn die Zeit nicht einmal zum Absteigen vom Bock reicht? :/

    Da muss das Revier schon sehr für geeignet sein, um so ein Verhalten guten Gewissens an den Tag legen zu können...

    Lesen, bevor man schreibt!

    Wenn ich absteige, riechen die Viecher den Braten. Bleibe ich sitzen (oder vielmehr stehen), bei laufendem Motor, kann ich rumhantieren soviel ich will.

    Und Kugelfang checken ist eine Selbstverständlichkeit, das bedarf keiner extra Erwähnung

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Bleibe ich sitzen (oder vielmehr stehen), bei laufendem Motor, kann ich rumhantieren soviel ich will.

    Und Kugelfang checken ist eine Selbstverständlichkeit, das bedarf keiner extra Erwähnung

    Dann ist ja gut... vor allem gut das EXPLIZIT nochmal erwähnt zu haben für etwaige Mitleser der besonderen Art.

  • Erst beim absteigen/aussteigen, macht das Reh die Biege.


    Das Wild hat sich nämlich dran gewöhnt, dass von Kfz´s im Wald keine Gefahr ausgeht, sondern erst wenn die Türen aufgehen....

    Schlaue Viecher, die...

    Ich muss nur auf die Sicherheit ansprechen. Aber da alle Zeit der Welt bleibt, solange der Motor läuft ist das auch geklärt.

    Gehetzte Schnellschüsse ohne genug Zeit für das Wesentliche -> Das geht gar nicht. Es kommt nicht oft vor, aber es kommt vor und Eile ist meiner Meinung nach der Grund! Also: Ja... es NERVT, wenn ich mich äußere! Um so besser, wenn klar ist, dass es wirklich nur um die Auslegung rechtlicher Regeln geht und es KEINERLEI BEDENKEN bzgl. Sicherheitsregeln gibt.

    Bitte mir dies nachzusehen, aber eine Info: "Die ballern aus der Hüfte vom Mopped..." muss man am Ende ein Zitat entgegenhalten können, wie das von euch beiden! Dazu muss es nur eineindeutig da stehen, denn hier lesen mehr Hoplos mit, als IHR es wahr haben wollt... und damit es da steht, muss es provoziert werden - MEA CULPA.

  • Hab direkt mal gefragt wie das ist wenn man mit dem Zweirad ins Revier unterwegs ist, wie das mit der Waffe ist. Sie meinte, wenn es nicht zu weit ist von daheim ins revier und da keiner aufhebens macht, und die Polizei ruft.. oder man ein fremdes Revier durchquert ohne Vereinbarung , wäre es okay.

    Interessante Rechtsauffassung! ::lachen2::
    D.h. der Umgang mit Waffen für Jäger im WaffG soll danach geregelt werden ob willkürlich jemand die Polizei ruft?

    Da fehlt dem Sachbearbeiter wohl die Sachlichkeit.

    Sollte nicht gerade der Sachbearbeiter einem eine kompetente und klare Antwort geben können? Wenn nicht der wer dann?

  • Nach meiner schon öfter im Leben gemachten Erfahrung sind Aussagen von Sachbearbeitern/innen - nicht nur im Waffenrecht - nicht immer der wahren Weisheit letzter Schluss. Auch die kochen nämlich nur mit Wasser. Irgendwie menschlich. Man sieht es am hier vorliegenden Beispiel. In der Praxis kommen die oft genug damit durch, weil der fragende Bürger überzeugt ist: "na die werden's schon wissen." Denkste.

    Am klügsten ist, wenn's einem wichtig ist sich erstmal selber zu belesen so gut es geht, und letztlich zu wissen wo's steht. Aussagen zu komplexen Themen wie diesen 'aus dem Bauch heraus' oder vom 'hören sagen', selbst von Sachbearbeitern/innen - müssen nicht stimmen.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

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