Hallöle,
die Jagd aus dem Kfz ist ja nach §19 BJagdG verboten. Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man auf dem (stehenden) Motorrad sitzt? Die Präposition "aus" kommt hier nicht zum Tragen, da es nicht um einen geschlossenes System handelt. Meinem Rechtsemfinden nach stünde man ja auf der Erde, halt zufällig mit einem Motorrad zwischen den Beinen.
Gibt es dazu evtl. einschlägige Urteile, oder bin ich der einzige, der auf 2 Rädern zur Jagd fährt?