Jagd vom Motorrad aus

  • Hallöle,

    die Jagd aus dem Kfz ist ja nach §19 BJagdG verboten. Weiß jemand, wie es sich verhält, wenn man auf dem (stehenden) Motorrad sitzt? Die Präposition "aus" kommt hier nicht zum Tragen, da es nicht um einen geschlossenes System handelt. Meinem Rechtsemfinden nach stünde man ja auf der Erde, halt zufällig mit einem Motorrad zwischen den Beinen.

    Gibt es dazu evtl. einschlägige Urteile, oder bin ich der einzige, der auf 2 Rädern zur Jagd fährt?

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • oder bin ich der einzige, der auf 2 Rädern zur Jagd fährt?

    Die Frage für mich als Österreicher und Nicht Jäger ist doch....wie Transportierst du die Waffe ins Revier ? Und warum willst du vom Motorrad runter schießen ? Welche Vorteile gibt es ....Wäre nicht angestrichen bei einem Baum sinnvoller bzw. Waidgerechter ?


    lg

  • wie Transportierst du die Waffe ins Revier ?

    Im Futteral aufm Mopped, wie sonst? Ich hab kein Auto

    Welche Vorteile gibt es ....Wäre nicht angestrichen bei einem Baum sinnvoller bzw. Waidgerechter ?

    Ich hätte das Gewehr schneller zur Hand. Hatte schon ein paar Mal die Situation, daß iin weniger als 100m ein paar Rehe vorbeigezogen sind. Solange ich sitzenbleibe bzw. mich nicht vom Motorrad trenne, wittern die Rehe keine Gefahr. Wenn ich aber absteige, wissen sie, was die Stunde geschlagen hat.

    Auflegen kann ich auf der Windschutzscheibe. Freihand schieße ich nur bis max. 50m

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Die Frage für mich als Österreicher und Nicht Jäger ist doch....wie Transportierst du die Waffe ins Revier ? Und warum willst du vom Motorrad runter schießen ? Welche Vorteile gibt es ....Wäre nicht angestrichen bei einem Baum sinnvoller bzw. Waidgerechter ?


    lg

    Seit 1.1.2019 bei uns kein Problem. Kat. B Waffe darf der Jäger führen. Kat. C sowieso...

    Sonderlich praktisch sehe ich das aber ehrlich gesagt auch nicht...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Hm, wenn man die Waffe auf im Futteral auf dem Rücken hat ist das okay. Gerade wenn es ein Uhr ist ist das Futteral klein und Arbeitsgerät schnell zu entnehmen. Im Revier kann man ja auch die Waffe so übern Rücken nehmen.. nur bei Verlassen des Reviers muss das Werkzeug wieder (entladen) ins Futteral.

    Aus dem auto heraus darf man in D nicht schießen aber aussteigen und am autodach anstreichen das ist okay, Fahrzeug muss stehen.

    Frage ist eher wie ist es mit Bergen und Transportieren von Wild nach dem Schuss auf dem zweirad ist.

    Für n Reh mag das ja noch gehen, aber.. Bei einer Sau seh ich das schon anders. Abgesehen davon, wenn das Stück noch ordentlich abschweißt.. wäre mir zuviel "Sauerei".

    Das Problem ist eher Waffe geladen auf der Schulter und auf dem Fahrzeug fahren.. während der Fahrt, ob das man zulässig ist .. das denke ich ist eher NICHT erlaubt.

    Zu Fuss darf man die Waffe geladen haben, aber auf dem Fahrzeug fahen.. das ist zumindest versicherungstechnisch auch ein Faktor, ...

    Entladene Waffe auf dem Rücken im Revier fahren ist ok, Aber erst laden wenn das Fahrzeug STEHT.

    Im Zweifel einen in Rechtssachen bewanderten fragen.

  • Das Problem ist eher Waffe geladen auf der Schulter und auf dem Fahrzeug fahren.. während der Fahrt, ob das man zulässig ist .. das denke ich ist eher NICHT erlaubt.

    Zu Fuss darf man die Waffe geladen haben, aber auf dem Fahrzeug fahen.. das ist zumindest versicherungstechnisch auch ein Faktor, ...

    Entladene Waffe auf dem Rücken im Revier fahren ist ok, Aber erst laden wenn das Fahrzeug STEHT.

    :think: Das war auch mein Gedanke....:drink:

    lg

  • Im Futteral aufm Mopped, wie sonst? Ich hab kein Auto

    Nur mal so aus Neugierde : Wenn Dir nun ein ordentlicher Bock oder ein guter Keiler passend vor die Flinte läuft -

    wie bringst Du das Vieh nach Hause ?

    Hinter Dir auf der Sitzbank festgezurrt - oder wie sonst ?

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • nur bei Verlassen des Reviers muss das Werkzeug wieder (entladen) ins Futteral

    Falsch. Futteral ist für Jäger keine Pflicht (für die Fahrt ins und vom Revier!), für Sportschützen schon. Ich nehme halt immer ein Futteral, um das Gewehr vor Witterungseinflüssen - insbesondere Dreck - zu schützen, da ich auch bei Regen rausgehe. Da bietet mir mein Scabbard zu wenig Schutz

    Das Problem ist eher Waffe geladen auf der Schulter und auf dem Fahrzeug fahren.. während der Fahrt, ob das man zulässig ist .. das denke ich ist eher NICHT erlaubt.

    Das war nie ein Thema, und würde ich auch nicht machen. Außerdem, geladen wäre die Winchester ruckzuck, Die Patronen hab ich entweder in der Tasche meiner Motorradjacke oder am Bandolier.

    Ich richte auf jeden Fall eine offizielle Anfrage an die UJB, aber wenn mir jemand ein Urteil/Entscheidung einer höhren Behörde hätte liefern können, dann hätte ich "Munition" zur Unterstreichung gehabt

    Nur mal so aus Neugierde : Wenn Dir nun ein ordentlicher Bock oder ein guter Keiler passend vor die Flinte läuft -

    wie bringst Du das Vieh nach Hause ?


    Hinter Dir auf der Sitzbank festgezurrt - oder wie sonst ?

    Ja, sowas in der Art. Dadurch beschränkt sich natürlich die Größe des für mich erlegbaren Wildes. Mehr wie 50 kg Sau geht dann halt nicht. Für kleinere Stücke gibts nen Wildrucksack.

    Und wenns tatsächlich mal zu schwer werden sollte, muß ich eben meinen Jagdchef anrufen, der kommt dann mit Pickup und Seilwinde. Ist bisher aber noch nicht vorgekommen

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • nur bei Verlassen des Reviers muss das Werkzeug wieder (entladen) ins Futteral.

    Nein, die Waffe muss nicht ins Futteral (wenn im Zusammenhang mit Jagd, also An-Abfahrt).

    Sie muss entladen sein, darf aber zugriffsbereit sein.

    http://www.ljv-mecklenburg-vorpommern.de/media/custom/2….PDF?1338283620

    Viele Jäger führen ja Ihre Kurze entladen, wenn sie zur Jagd fahren, obwohl die LW in einem Futteral ist.

    Während der Fahrt (egal ob Moped oder Auto) muss die Waffe entladen sein, siehe BG Jagd.

    Ob es erlaubt ist, auf Moped sitzend Wild zu schiessen, wird dir keiner rechtssicher beantworten können.

    Probiere es aus, lass dich erwischen und teile mit, was der Richter dazu sagt.

    Ich würde es lassen, solange ich auf dem Bock sitzen würde.

  • bin gerade von meiner freundlichen SB zurück. Drei Jahre mal wieder..

    Hab direkt mal gefragt wie das ist wenn man mit dem Zweirad ins Revier unterwegs ist, wie das mit der Waffe ist. Sie meinte, wenn es nicht zu weit ist von daheim ins revier und da keiner aufhebens macht, und die Polizei ruft.. oder man ein fremdes Revier durchquert ohne Vereinbarung , wäre es okay.

    sie sagte, sie sähe es entspannt, aber wenn es von der Bevölkerung her Beschwerden gäbe, etc. könne es sein, dass sie denjenigen mal zu einem klärenden Gespräch einbestellt wie man das abstellt. Bei Uneinsichtigkeit hätte sie schon Möglichkeiten..

    was nicht ginge, wäre mit Waffe auf die Autobahn und von hier nach McPomm ins Revier fahren ohne futteral.
    weil man davon ausgeht dass da wohl vor Ort übernachtet wird und dann zuerst von Transport und nicht von unmittelbaren Ansitz und danach nach Hausefahren eher unwahrscheinlich ist.

  • oder man ein fremdes Revier durchquert ohne Vereinbarung , wäre es okay

    Wie soll das denn praktisch gehen? Man durchquert immer fremde Reviere, sofern man nicht drin wohnt.

    was nicht ginge, wäre mit Waffe auf die Autobahn und von hier nach McPomm ins Revier fahren ohne futteral.

    Hat sie auch gesagt, auf welchem § sie diese Ansicht begründet?

    Du könntest ja in MV ein Jagdhütte mit Waffenschrank stehen haben. Außerdem, was ein echter Kilometerfressser ist, der reißt schonmal 500-600km am Stück runter.

    Bei SB ohne Ahnung kriege ich das <X

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • oder man ein fremdes Revier durchquert ohne Vereinbarung , wäre es okay.

    Es ist auch ok, wenn man fremde Reviere passiert.

    Die Flinte darf nur nicht geladen sein.

    ie sagte, sie sähe es entspannt, aber wenn es von der Bevölkerung her Beschwerden gäbe, etc. könne es sein, dass sie denjenigen mal zu einem klärenden Gespräch einbestellt wie man das abstellt. Bei Uneinsichtigkeit hätte sie schon Möglichkeiten..

    Welche Möglichkeit hat sie denn, wenn man sich rechtskonform verhält und sich jemand beschwert?

    Der Gesetzgeber erlaubt ausdrücklich, das nicht schußbereite Führen von Waffen im Zusammenhang mit der Jagd.

    https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__13.html

  • Sie hat gesagt, sie sieht es entspannt und will Ruhe im Laden. - Aber rein hypothetisch.. denke ich dass sie mal "Kontrollen der Aufbewahrung" anordnet oder so. Was da im Ermessensspielraum ist, weiß ich nicht.

    Aber - die ist WIRKLICH entspannt, und sehr genehmigungsfreundlich!!

    Sie sagte, wie ich schon schrieb, sie würde sich zunächst versuchen mit den Kollegen zu unterhalten, den Sachverhalt zu verstehen. Umgedreht, wenn man ständig dann die Polizei im Nacken hat, weil da irgendein Anwohner sich beschwert und die dass dann ggf wegen Anfragen Zuverlässigkeit auf den Tisch kriegt und ihr zusätzlich (unnütz) Arbeit macht, das kann ich dann auch verstehen, dass die dann mal die Zähne zeigt.

    Was sie meinte mit fremdem Revier, ist, dass man mit dem Mopped nicht über die Strasse, sondern durch fremdes Revier z.T per Feldweg fährt, weil die Strecke halt so schön mit der Enduro zu fahren ist...

    Nicht auf der Strasse.,

  • Was sie meinte mit fremdem Revier, ist, dass man mit dem Mopped nicht über die Strasse, sondern durch fremdes Revier z.T per Feldweg fährt, weil die Strecke halt so schön mit der Enduro zu fahren ist...

    Auch das ist erlaubt.

    Viele Reviere kann man nur erreichen, wenn man durch andere Reviere (auf dem Feldweg) fährt.

    Umgedreht, wenn man ständig dann die Polizei im Nacken hat, weil da irgendein Anwohner sich beschwert und die dass dann ggf wegen Anfragen Zuverlässigkeit auf den Tisch kriegt und ihr zusätzlich (unnütz) Arbeit macht, das kann ich dann auch verstehen, dass die dann mal die Zähne zeigt

    Nochmal, es ist absolut Rechtskonform, egal, wieviele Beschwerden ect.pp.

    Da kann ich eben nicht verstehen, dass Sie den grossen machen will.

    Da soll sie lieber den "besorgten Bürger" aufklären.

  • HansDampf richtig - wenn du oben richtig gelesen hättest schrieb ich "wenn keine Vereinbarung besteht und sich der Nachbar beschwert"

    Die §20 Hess Jagdgesetz - Jägernotweg. Dh das ist nicht grundsätzlich erlaubt in Hessen.

    Die Behörde trifft eine Entscheidung, wenn es keine Vereinbarungen zwischen den Revierpächtern gibt.

    Wir haben zum Beispiel gegenseitige Vereinbarungen mit den Nachbarn, Betreffend Durchfahrt und Wildfolge / Reviergrenzen etc. das ist jedoch nicht überall so.

    Zu den Beschwerden kann ich nichts sagen. ..

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