Umgang mit der 10 Waffenregelung auf gelber karte

  • So ist auch die Aussage, die ich von zwei Behörden habe und die auch meiner Rechtsauffassung entspricht:

    Es wird nach geltendem Recht entschieden und aktuell gültig ist noch das "alte" WaffG ohne Beschränkung auf Gelb. Also kaufen, eintragen lassen und bei Ablehnung muss ein rechtsmittelfähiger Bescheid ergehen und dann gehts weiter. Relevant ist ebenfalls immer der Tag des Erwerbs und nicht der der Eintragung, das ist oben auch richtig gesagt worden.

    Wirklich spannend wird es meiner Meinung nach erst, wenn das Gesetz unterschrieben und veröffentlicht ist. Dann ist das nämlich sofort gültig, aber Formulare und Verwaltungsvorschrift werden sicher noch fehlen. Dann werden wir hier einen Haufen Threads im Forum mit den wildesten Geschichten erleben.:sla:

    Noch eine Anmerkung zum Erwerb durch Sportschützen mit 10 oder mehr Waffen auf der WBK, gelb: Dann muss eine Bedürfnisbescheingung vom Verband her und ein Voreintrag auf WBK, grün. Es läuft dann also so wie bei KW, oder HA schon heute. Ist keine passende Waffe vorhanden, wird das auch kein Problem sein, ist eine passende Waffe vorhanden, wird es von der Begründung abhängig sein, ob es noch eine weitere gibt.

    War früher ja auch schon mal (fast) so.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Noch eine Anmerkung zum Erwerb durch Sportschützen mit 10 oder mehr Waffen auf der WBK, gelb: Dann muss eine Bedürfnisbescheingung vom Verband her und ein Voreintrag auf WBK, grün. Es läuft dann also so wie bei KW, oder HA schon heute. Ist keine passende Waffe vorhanden, wird das auch kein Problem sein, ist eine passende Waffe vorhanden, wird es von der Begründung abhängig sein, ob es noch eine weitere gibt.

    Und wieder ist der Bevormundungswahn, dem viele Sportschützen huldigen, weiter ausgedehnt worden.

    (ich gebe es zu: manchmal, so hin und wieder, werde ich schwach und es beschleicht mich der Wunsch nach Gesinnungsschnüffelei, obwohl ich eigentlich ein strikter Gegner davon bin, und alle Sportschützen, die für Einschränkungen sind, bekommen die Waffen abgenommen. Sie (diese Sportschützen) sind ihrer (der Waffen) nicht wert!)

    :wall:

  • Relevant ist ebenfalls immer der Tag des Erwerbs und nicht der der Eintragung, das ist oben auch richtig gesagt worden.

    Tja. das stimmt bei genauer Lektüre des Textes eben leider nicht, denn der Bestandschutz bezieht sich wörtlich auf "eingetragen"

    und

    zwischen Besitz durch legalen Erwerb und Eintrag könnte das magische Datum mit "ein Tag nach" durchaus fallen ::dry::

    """ (22) Besitzt jemand am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.""

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ich Hab ja Glück das ich Nicht zu Schwandorf gehöre ich mal schauen ob ich die nächsten tage die Waffe eines bekannten übernehmen kann und dann gehe ich einfach hin zum eintragen wen die ablehnen weise ich sie darauf hin das das gesetzt erst gültig ist wen es Unterschrieben und Veröffentlicht ist .

    Ich denke auch da Aber dann erst das Chaos ausbricht wen niemand weis Wie genau Das Gesetzt Umgelegt wird Stichwort Verwaltungsanweisungen

    Hoffen wir alle auf das Beste

  • Tja. das stimmt bei genauer Lektüre des Textes eben leider nicht, denn der Bestandschutz bezieht sich wörtlich auf "eingetragen"

    und

    zwischen Besitz durch legalen Erwerb und Eintrag könnte das magische Datum mit "ein Tag nach" durchaus fallen ::dry::

    """ (22) Besitzt jemand am … [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] aufgrund einer Erlaubnis nach § 14 Absatz 6 mehr als zehn Waffen, gilt die Erlaubnis abweichend von § 14 Absatz 6 Satz 1 für die eingetragene Anzahl, solange der Besitz besteht.""

    Bitte nicht wieder Besitz und Erwerb durcheinander bringen.

    (22) bezieht sich auf den Altbestand (Besitz) nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

    Es geht hier und da hat Frank1000 völlig recht, um den Erwerb zu alten Regeln. Und hier ist sehr wohl das Erwerbsdatum, sprich der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs relevant. Denn dieses Datum wird von der Behörde eingetragen, nicht das an dem die Karte zur Eintragung vorgelegt wird.

  • Ich Hab ja Glück das ich Nicht zu Schwandorf gehöre ich mal schauen ob ich die nächsten tage die Waffe eines bekannten übernehmen kann und dann gehe ich einfach hin zum eintragen wen die ablehnen weise ich sie darauf hin das das gesetzt erst gültig ist wen es Unterschrieben und Veröffentlicht ist .

    Ich denke auch da Aber dann erst das Chaos ausbricht wen niemand weis Wie genau Das Gesetzt Umgelegt wird Stichwort Verwaltungsanweisungen

    Hoffen wir alle auf das Beste

    Schon mal daran gedacht die Meldung einfach per Post vorzunehmen?

    Da muss dann eine Ablehnung schon mal schriftlich dokumentiert werden und die Einhaltungen der Fristen ist auch dokumentiert.

  • Bitte nicht wieder Besitz und Erwerb durcheinander bringen.

    (22) bezieht sich auf den Altbestand (Besitz) nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes.

    Es geht hier und da hat Frank1000 völlig recht, um den Erwerb zu alten Regeln. Und hier ist sehr wohl das Erwerbsdatum, sprich der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs relevant. Denn dieses Datum wird von der Behörde eingetragen, nicht das an dem die Karte zur Eintragung vorgelegt wird.

    O.K. meine Schuld - Ihr habt Beide Recht !

    An die "Rückdatierung" beim Eintrag in die WBK auf das Datum des waffenrechtlichen Erwerbs (körperliche Inbesitznahme) habe ich in dem Moment tatsächlich nicht gedacht.

    Es ist aber nicht das Datum des Eigentumsübergangs (BGB) relevant wie Du schreibst, denn waffenrechtlicher Erwerb ist definiert durch körperliche Übernahme, diese muß vorliegen.

    Trotzdem und ganz offen gesagt, ich möchte nicht zwei Tage nach dem "magischen Datum" bei der Behörde aufschlagen und eine Waffe eintragen lassen, die ich zwei Tage vor dem "magischen Datum" übernommen habe.

    Ganz perfide würde die Sache natürlich, wenn ich in eGun vor dem Stichtag eine Waffe ersteigert hätte und diese auf dem Versandweg dann nach dem Stichtag bei mir eintreffen würde - dann wäre das Ding gelaufen ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Den einzigen guten Rat den man jemand geben kann aktuell, ist bei seiner Behörde nachzufragen wie die aktuell dazu stehen.

    Bei negativem Bescheid bzw. Stellungname obliegt es einem dann höchst selbst, dagegen zu klagen - oder es bleiben zu lassen. Hat n.m.M. nix mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern eher mit dem abwägen von Einsatz und Aussicht auf Erfolg. Muss jeder für sich selber entscheiden ob er es auf einen (Rechts-) streit mit seiner Waffenbehörde ankommen lassen will oder nicht.

    Überall wo Menschen sitzen, gibt es Ermessensspielräume. Sind keine da, werden sie manchmal einfach 'von Amts wegen' bestimmt, je nach Gesinnung. Ist nicht das erste Mal und auch bei unsrer Behörde Gang und Gebe.

    Finde es persönlich zwar traurig das - Land auf Land ab - offensichtlich unterschiedlich entschieden wird, aber so isses nunmal. Mir wie jedem anderen steht ja der Weg der Klage frei ...

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Den einzigen guten Rat den man jemand geben kann aktuell, ist bei seiner Behörde nachzufragen wie die aktuell dazu stehen.

    Bei negativem Bescheid bzw. Stellungname obliegt es einem dann höchst selbst, dagegen zu klagen - oder es bleiben zu lassen. Hat n.m.M. nix mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, sondern eher mit dem abwägen von Einsatz und Aussicht auf Erfolg. Muss jeder für sich selber entscheiden ob er es auf einen (Rechts-) streit mit seiner Waffenbehörde ankommen lassen will oder nicht.

    Ich würde, wie es meine Behörde es am liebsten hat, den Erwerb einfach schriftlich melden, damit sind alle Fristen erfüllt und dokumentiert zudem wird eine Ablehnung wird sicher umfangreicher begründet als oben mit "machen wir nicht".

  • O.K. meine Schuld - Ihr habt Beide Recht !

    An die "Rückdatierung" beim Eintrag in die WBK auf das Datum des waffenrechtlichen Erwerbs (körperliche Inbesitznahme) habe ich in dem Moment tatsächlich nicht gedacht.

    Es ist aber nicht das Datum des Eigentumsübergangs (BGB) relevant wie Du schreibst, denn waffenrechtlicher Erwerb ist definiert durch körperliche Übernahme, diese muß vorliegen.

    Trotzdem und ganz offen gesagt, ich möchte nicht zwei Tage nach dem "magischen Datum" bei der Behörde aufschlagen und eine Waffe eintragen lassen, die ich zwei Tage vor dem "magischen Datum" übernommen habe.

    Ganz perfide würde die Sache natürlich, wenn ich in eGun vor dem Stichtag eine Waffe ersteigert hätte und diese auf dem Versandweg dann nach dem Stichtag bei mir eintreffen würde - dann wäre das Ding gelaufen ::c.o.l)

    Hier zählt der Tag der Ersteigerung respektive der rechtsgültige Geschäftsabschluss.
    Zudem wird es -laut mündlicher Info von einem Mitglied des Innenausschuss- Übergangsfristen geben die entweder in der Schlussfassung des WaffG oder in den Verwaltungsvorschriften auftauchen. (Gelbe WBK, Magazine etc.)
    Bei der Veröffentlichung wird zudem das Datum genannt an dem das Gesetz in Kraft tritt.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Realist63 schrieb: "Hier zählt der Tag der Ersteigerung respektive der rechtsgültige Geschäftsabschluss."

    Stimmt nicht!

    Das Erwerbsdatum der Waffe ist maßgeblich der Tag an dem man die Waffe tatsächlich vom Überlasser erhalten hat. Dieses Datum kann vom Kaufdatum abweichen.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Realist63 schrieb: Hier zählt der Tag der Ersteigerung respektive der rechtsgültige Geschäftsabschluss.

    Stimmt nicht.

    Das Erwerbsdatum der Waffe ist maßgeblich der Tag an dem man die Waffe tatsächlich vom Überlasser erhalten hat. Dieses Datum kann vom Kaufdatum abweichen.

    Aber das Kaufdatum ist doch das Datum an dem der Kauf zustande gekommen ist und dieses Datum wird der Waffenbehörde zeitnah gemeldet

    Sowohl Kauf als auch Meldung an Waffenbehörde kann hier via Fax vorgenommen werden.

    Mit der gelben WBK darf ich ohne Rücksprache entsprechende Waffen erwerben. Sprich kaufen. Der Besitz wird erst nach dem Erwerb eingetragen.
    Sollten hier tatsächlich Fristen verletzt werden, wie du sagst, wäre das Datum des Kaufabschlusses ja unnötig.
    Bei den Diskussionen um die großen Magazine war auch der Grundtenor das Datum der Bestellung. Das zog sich durch alle Diskussionen.
    Jetzt stell dir vor Du bestellst und bezahlst deine neue Waffe und beim Versand geht etwas schief weil der Spediteur es versiebt. Somit geht die Waffe signifikant später in deinen tatsächlichen Besitz über. Dann wären ja alle Waffenrechts Fristen beim Erwerb ja abhängig vom Versand bzw. dem Spediteur.

    Und natürlich heißt Sie Waffenbesitzkarte und nicht Waffenerwerbskarte.
    Dann hat meine Waffenbehörde offensichtlich alles falsch gemacht.
    Na dann besser jetzt nichts mehr kaufen.
    Danke für diesen Hinweis. Gebe ich morgen gleich mal so weiter.

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  • Realist63 schrieb: "Hier zählt der Tag der Ersteigerung respektive der rechtsgültige Geschäftsabschluss."

    Stimmt nicht!

    Das Erwerbsdatum der Waffe ist maßgeblich der Tag an dem man die Waffe tatsächlich vom Überlasser erhalten hat. Dieses Datum kann vom Kaufdatum abweichen.

    PS:

    Schau mal.

    Diese Formulierung habe ich eben in alten Unterlagen gefunden.
    Die ist somit auch nicht mehr aktuell?

    Dss as nie vorab für die Antwort

    Die gelbe WBK erlaubt mir den Erwerb einer Waffe die ich dann ab dem Zeitpunkt der Eintragung besitzen darf. Der Besitz wird mit dem Erwerb gestartet. Aufgrund von Überschneidungen Wochenende, Feiertagen oder Transportwegen gibt es eine Frist von 14 Tagen.
    Nirgends im WaffG steht, dass der Erwerb Face to Face erfolgen muss.

    Der Käufer kann sich über die Rechtmäßigkeit auch per Fax an die Waffenbehörde wenden. Die 14 Tage Frist beginnt mit dem Erwerb.

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  • Man kann eine Waffe kaufen ( erwerben), ohne sie in Besitz zu nehmen. Das hab ich so bei meiner ersten Waffe gemacht als ich noch mein Jahr vollmachen musste für den Bedürfnisnachweis. Die Waffe war schon mein Eigentum, lagerte aber noch beim Büchsenmacher, und dieser hatte auch die tatsächliche Verfügungsgewalt darüber.

    Erst als ich dann den Voreintrag und die grünr WBK in Händen hielt, erfolgte der Besitzübergang, und dieser wurde dann vom SB in die grüne WBK eingetragen.

    Bei der gelben WBK entfällt der Voreintrag. Da hat man dann quasi eine generelle Erlaubnis, bestimmte Waffen in Besitz zu nehmen, und dies nachträglich innerhalb von 14 Tagen von der Behörde dokumentieren zu lassen. Ein Waffenhändler trägt die Daten der Waffe dann selbst ein und auch den Tag der Besitzübergabe.

    Bei einem Kauf von Privat dokumentiert man dann neben dem Tag der Inbesitznahme am besten auch noch den exakten Zeitpunkt (genau wie man es auch beim Autokauf macht)

    Wie oben schon geschrieben. Der Zeitpunkt der Übereignung ( des Eigentumspbergangs) kann vom Zeitpunkt des Besitzübergangs differieren.

    Ich kann auch eine Waffe in meiner WBK stehen haben, also der Waffenbesitzer sein, ohne Eigentümer dieser Waffe zu sein. Beispiel: Eine Waffe wird in die Vereins-WBK eingetragen, aber sie gehört einem Vereinsmitglied, das selbst aktuell noch keine Waffe besitzen darf.

    Relevant ist also der Zeitpunkt der Inbesitznahme und es ist das Gesetz anzuwenden, das zu diesem Zeitpunkt in Kraft ist.

    So hat es auch mein SB am Landratsamt gesagt.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Aber die gelbe WBK gibt mir die Erlaubnis eine Waffe zu erwerben.
    Jetzt bestelle ich diese Waffe aber lasse diese mir zusenden. Bestellung bzw. Kauf und meinetwegen auch die Überweisung gehen jetzt am 01.01. über die Bühne.
    Soweit alles Legal.

    Am 08.01. wandere ich zur Waffenbehörde (innerhalb 14 Tage) um mir „den Besitz“ eintragen zu lassen. (Bei uns dürfen nur noch die Waffenbehörde den Eintrag vornehmen /Verwaltungsvorschrift wegen dem NWR)

    Soweit alles ok


    Jetzt gleicher Fall.
    Aber während des Postweges ändert sich das Gesetz.
    Hier gilt eben immer noch die 14 Tage Frist. Sonst hätte ich ja eine illegale Waffe obwohl ich dieselbe Legal erworben haben.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

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    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Es gibt Tage an denen ich User wie German vermisse. Ihm oblag die Erklärung und Herleitung waffenrechtlicher Vorschriften in fachlicher Perfektion wie sonst kaum jemand.

    Erwerben ist Grundwissen, wird in jeder Waffensachkunde abgefragt.

    Nur weil du und der Verkäufer (Überlasser) sich auf ein Datum einigen bzw. Du das Datum des Kaufs angibst, wird es dadurch längst nicht richtig. Die Behörde selbst kommt da ja nicht hinter und muss glauben, was du bei 'Datum des Erwerbs' eingetragen hast.

    Im Antrag auf "Anzeige auf Erwerb" unserer Kpb. der online herunter zu laden ist, wird beim Datum explizit auf diesen Zusammenhang (Unterschied von Kauf und Erwerb) hingewiesen.

    Deine hier kund getane Behauptung wird nicht dadurch richtiger, nur weil du viel und oft genug darüber schreibst, Realist63 . In manchen Fallen zeugt es von Größe, einfach mal den Ball flach zu halten, respektive zuzugeben: 'Upps, sorry, - hab mich vergalloppiert.'

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Es gibt Tage an denen ich User wie German vermisse. Ihm oblag die Erklärung und Herleitung waffenrechtlicher Vorschriften in fachlicher Perfektion wie sonst kaum jemand.

    Erwerben ist Grundwissen, wird in jeder Waffensachkunde abgefragt.

    Nur weil du und der Verkäufer (Überlasser) sich auf ein Datum einigen bzw. Du das Datum des Kaufs angibst, wird es dadurch längst nicht richtig. Die Behörde selbst kommt da ja nicht hinter und muss glauben, was du bei 'Datum des Erwerbs' eingetragen hast.

    Im Antrag auf "Anzeige auf Erwerb" unserer Kpb. der online herunter zu laden ist, wird beim Datum explizit auf diesen Zusammenhang (Unterschied von Kauf und Erwerb) hingewiesen.

    Deine hier kund getane Behauptung wird nicht dadurch richtiger, nur weil du viel und oft genug darüber schreibst, Realist63 . In manchen Fallen zeugt es von Größe, einfach mal den Ball flach zu halten, respektive zuzugeben: 'Upps, sorry, - hab mich vergalloppiert.'

    ohhhhh. Ganz ruhig Brauner. Nur weil man anderer Auffassung ist, heißt das doch nicht das man den Ball hochspielt.
    Naja, Mainstream ist offensichtlich mittlerweile überall gaaaaaanz wichtig.
    Größe zeigen ist übrigens auch nicht persönlich zu werden.

    Fehler habe ich übrigens hier auch schon offen eingestanden. Habe ich von anderen noch nie gesehen. Ach Stimmt ja, ihr seid ja unfehlbar.
    Viel Spaß noch.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Du bist der Auffasung ich wäre persönlich geworden weil ich dich zitiert bzw. auf deinen falschen Kenntnisstand hingewiesen habe? :sla:

    Meiner Meinung nach sollten wir, zumindest in Fachdiskussionen wie diesen hier, versuchen leserlich - vor allem aber bei der Wahrheit zu bleiben. Wenn der Eine dem Andren nicht mehr schreiben darf das der grad' auf dem Holzweg ist - was bei dem Thema hier übrigens ja ganz leicht war - da es ansonsten gekränkte Eitelkeiten gibt, na dann sollten wir die Sinnhaftigkeit dieses Austauschs hier generell überdenken.

    Du kannst Auffasungen haben wie du willst, nur setz einfach keine Unwahrheiten in die Welt.

    Was diese Sache bzw. die Definition von waffenrechtlichen Begriffen und behördlichen Vorgängen mit "Mainstream" zu tun hat erschliesst sich mir auch nicht, ebenso wenig wen du mit "ihr" meinst.

    An deiner Stelle gäbe mir zu denken, mit meinen Weisheiten in der Sache hier allein auf weiter Flur zu stehen ...

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

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