Waffenerwerb in der Schweiz

  • Der Artikel zeigt schön auf, wie mangelhaft der Gesetzgeber vorgegangen ist. Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat die Stimmbürger skrupellos angelogen hat, weil er befürchtet hat, er müsste bei einer Ablehnung des Referendums vor die EU-Kommission treten und dort Klartext reden.

    Habe nur ich den Eindruck, dass man mit einem ABK-WES für CHF 50 nur noch eine einzige Waffe erwerben kann? Das würde bedeuten, dass das Lügen selbst nach der Abstimmung mit der grössten Selbstverständlichkeit andauert.

  • Habe nur ich den Eindruck, dass man mit einem ABK-WES für CHF 50 nur noch eine einzige Waffe erwerben kann? Das würde bedeuten, dass das Lügen selbst nach der Abstimmung mit der grössten Selbstverständlichkeit andauert.

    Zumindest beim WES und der ABK für Schützen stimmt das Gefasel vonwegen es ändert sich nichts. Auf beide kann man definitiv drei Waffen zum Preis von 50.- nehmen.

    Bei der ABK Sammler ist im Formular vom fedpol nur eine Waffe vorgesehen. Ich weiss jetzt nicht ob ich die erste ABK Sammler in Schaffhausen erhalten habe und die darum gar keine Vorlagen hatten (auf der Rechnung dazu war ABK Schützen getippext und Sammler drübergeschrieben worden und für das Konzept musste ich die Vorlage von der Kapo Zürich nehmen - "streich Kapo Zürich durch und schreib Schaffhausen hin, wir sind noch nicht so weit"), aber auf dem Schein waren dann drei Felder zu sehen. Es dürfte also möglich sein, auch auf die ABK Sammler drei Waffen zum Preis von 50.- zu nehmen.

  • Zumindest beim WES und der ABK für Schützen stimmt das Gefasel vonwegen es ändert sich nichts. Auf beide kann man definitiv drei Waffen zum Preis von 50.- nehmen.

    Ja, tatsächlich! Ich hatte nur das ABK-Formular für Sammler studiert. Dieses unterscheidet sich im Text vom Formular für Sammler:

    ABK.jpg

    Im WG unter Artikel 13i zum Waffenerwerb durch Sammler und Museen ist dagegen zu lesen, dass mehrere Feuerwaffen mit einer einzigen kantonalen Ausnahmebewilligung erworben werden können, sofern gleichzeitig und beim gleichen Veräusserer. Eine Beschränkung auf drei Waffen scheint nicht einmal vorgesehen zu sein.

    Das neue Waffengesetz ist wirklich voller Übelraschungen.

  • ...., bspw wenn man eine grosse Sammlung erbt.

    Wenn man erbt, galt aber, dass man nur einen einzigen WES benötigt, dem dann eine Aufstellung aller geerbten Waffen beigelegt wird.

    Das dürfte auch für die ABK gelten.

    Möglicherweise braucht es bei "gemischtem" Nachlass dann ja JE eine Erwerbsberechtigung!?

    J.

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  • In der Praxis sind mehr als drei Waffen aber nur in speziellen Fällen anzutreffen, bspw wenn man eine grosse Sammlung erbt.

    Die Frage ist, ob sich auf einem ABK-WES für Sammler auch "normale" Feuerwaffen eintragen lassen. Gerade anlässlich Auktionen ist es mir schon passiert, dass ich mehr als einen WES beschaffen musste.

  • Ja. Du kannst alles, was per WES erwerbbar ist, auf ABK Sammler oder Schützen nehmen.

    Das ist eine interessante Aussage!

    Wenn für Schützen drei Waffen geht, dann unterscheidet der sich ja praktisch nicht vom WES, ausser dass damit "mehr" geht.

    Kaufe ich ein PE90 für privat, oder einen andern bösen HA, nehme ich doch gleich noch zwei Pistolen inkl. 30iger Magazin...

    Dann bekomme ich später keine Probleme, wenn ich mal das 20+-Mag benutzen will.

    Jens

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  • Bleibt nur die Frage, ob die Fachstellen Waffen bei der Ausstellung WES oder ABK noch unterschiede machen und evtl. etwas "zicken"

    Die Vorraussetzungen sind ja eigentlich nicht verschieden. Demnach sollte es keinen Unterschied machen.

    Hier in GR mache ich mir auch keine Sorgen, da die immer zackzack funktionierten. Von irgendwelchen Mätzchen, die die Kapo-Büros machen, habe ich bisher immer nur aus anderen Kantonen gelesen...

    Jens

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  • Wäre ich 10-20 Jahre jünger Anfangs 20 oder Anfangs 30, würde ich das vielleicht auch machen mit der ABK. Möchte da aber nichts mehr neues anfangen dahingehend, bin schon seit über 20 Jahre Waffenbesitzer. Gut sind die Geschmäcker verschieden und für jeden ist etwas dabei im breiten Spektrum der Schusswaffen und ihren verschiedenen Ausführungen.

  • Wäre ich 10-20 Jahre jünger Anfangs 20 oder Anfangs 30, würde ich das vielleicht auch machen mit der ABK. Möchte da aber nichts mehr neues anfangen dahingehend, bin schon seit über 20 Jahre Waffenbesitzer. Gut sind die Geschmäcker verschieden und für jeden ist etwas dabei im breiten Spektrum der Schusswaffen und ihren verschiedenen Ausführungen.

    Das verstehe ich sehr gut. Bei mir sind es schon mehr als 35 Jahre, dass ich Waffen besitze, wobei nur ein ganz kleiner Anteil neu auf eine ABK müsste. Grundsätzlich könnte ich mich bei künftigen Einkäufen auf reine WES-pflichtige Waffen beschränken, ohne dass mir etwas fehlen würde. Auf der anderen Seite steht aber die Überlegung, gerade nur deshalb einige ABK zu lösen bzw. solche Waffen zu kaufen, damit demonstrativ und exemplarisch die Notwendigkeit aufgezeigt wird. Sonst könnte es doch noch passieren, dass unsere Politiker und EU-Schergen verlauten lassen, es bestehe gar kein Bedarf nach ABK-pflichtigen Waffen mehr.

  • Wenn ich jetz eine z.B. SG553 SG (kürzer als 60cm) kaufen möchte.

    Welche AB brauche ich dann?

    Wird bei einer Sport AB das Längenkriterium irrelevant oder brauche ich eine Sammlerbewilligung 1x für kürzer als 60 cm und 1x für normale Magazine?

    30 Schuss Magazine sind normal, nicht gross...

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