Als langjähriger Sportschütze wollte ich nun auch mal mit meinem Zündnadelgewehr schießen. Anleitungen zum Patronenbau gibt es ja ohne Ende. Mich treibt eher die Frage um welche Erlaubnis dafür die Richtige ist. Die Wiederladererlaubnis bezieht sich ja ansich nur auf das Wiederladen von Metallpatronen. Die Erlaubnis zum Schießen mit Vorderladern passt aber auch irgendwie nicht richtig. Sollte ich beide Lehrgänge besuchen um quasi auf Nr. sicher zu gehen - obwohl mich das reine Vorderladerschießen ansich überhaupt nicht interessiert....?
Bei uns in Bayern wird oft die Auflage in die 27´er Erlaubnisse eingetragen, wonach nur die Patronen geladen werden dürfen, die auf der eigenen WBK stehen....
Da hat man mit einen ZN-Gewehr ein mittelmäßiges Problem.....
Irgendwie eine Zwickmühle.
Mich würde nun interessieren wie das Andere sehen bzw. machen und zwar unabhänig von der Frage wie wahrscheinlich es ist, dass man mit dieser Sache gerichtsanhängig wird.
Bin auf Rückmeldungen zum Thema bevorzugt aus Bayern gespannt.