Welche Erlaubnis ist die Richtige?

  • Als langjähriger Sportschütze wollte ich nun auch mal mit meinem Zündnadelgewehr schießen. Anleitungen zum Patronenbau gibt es ja ohne Ende. Mich treibt eher die Frage um welche Erlaubnis dafür die Richtige ist. Die Wiederladererlaubnis bezieht sich ja ansich nur auf das Wiederladen von Metallpatronen. Die Erlaubnis zum Schießen mit Vorderladern passt aber auch irgendwie nicht richtig. Sollte ich beide Lehrgänge besuchen um quasi auf Nr. sicher zu gehen - obwohl mich das reine Vorderladerschießen ansich überhaupt nicht interessiert....?

    Bei uns in Bayern wird oft die Auflage in die 27´er Erlaubnisse eingetragen, wonach nur die Patronen geladen werden dürfen, die auf der eigenen WBK stehen....

    Da hat man mit einen ZN-Gewehr ein mittelmäßiges Problem.....

    Irgendwie eine Zwickmühle.

    Mich würde nun interessieren wie das Andere sehen bzw. machen und zwar unabhänig von der Frage wie wahrscheinlich es ist, dass man mit dieser Sache gerichtsanhängig wird.

    Bin auf Rückmeldungen zum Thema bevorzugt aus Bayern gespannt.

  • Mich treibt eher die Frage um welche Erlaubnis dafür die Richtige ist.

    Bin auf Rückmeldungen zum Thema bevorzugt aus Bayern gespannt.

    Eine dieser typischen Fragen die hier nur als "eigene Erlebnisberichte" beantwortet werden können.

    Wenn Dich diese Frage umtreibt, dann frag Deinen Sachbearbeiter denn der ist der absolut Einzige der Dir die örtlich geltende bzw. angewandte Rechtslage definitiv sagen kann.

    Wenn Du nach der vernünftigen Weisheit vorgehen willst, daß derjenige, der viel fragt auch viel in die Irre gehen kann

    und

    das man im Leben nichts umsonst lernt,

    dann mach Deinen 27er zusammen als Kombi von VL UND WL.

    Es wäre m.E. geradezu sinnfrei angesichts von minimalem zusätzlichen Aufwand und Kosten, hier nur auf WL zu setzen obwohl der VL Bereich integriert ist und für ZN m.E. Mindestvoraussetzung ist.

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Zündnadelgewehr ist frei ab 18. Du gehst mit Schwarzpulver um, daher meine ich, der Kurs VL ist der richtige.

    Anders bei Schwarzpulverpresslingen für VL-Revolver, da brauchst Du die WBK, beim VL-Revolver ohnehin.

  • Zündnadel ist wirklich ein Problemfall. Bei meiner Nachfrage beim Sachbearbeiter wegen Sharps Patronen war die Lage klar, Ladehilfe für VL.

    Im aktuellen Gesetz konnte ich nichts finden was Patronen wiederladen auf Metallhülsen beschränkt (aber das kann auch heißen das ich es nur nicht gefunden habe) und selbst im 27er Kurs gab es damals keine klare Aussage worunter Zündnadelpatronen nun fallen.

    Beste Grüße!

    PS

    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Danke erstmal für die Antworten. Naja, bei "meiner" Behörde war ich mit dem Thema schon und dort guckte man mich an, als wäre ich gerade einem Ufo entstiegen....

    Dort kennt man eben nix anderes als das "Laden bzw. Wiederladen von (Metall-)Patronenhülsen" als Verwendungszweck bei NC Pulver sowie das "Vorderladerschießen" bei Schwarzpulver. Natürlich kommt noch die in Bayern offenbar flächendeckend verwendete Auflage dazu, wonach nur Munition für Waffen hergestellt werden darf, für welche der Inhaber eine Erlaubnis besitzt..... (bitte jetzt keine Diskussion über die Rechtmäßigkeit dieser Auflage - ich habe nicht vor dagegen zu klagen).

    Und ja.... das mit dem "minimalen Mehraufwand" für das Absolvieren beider Lehrgänge ist mir auch bewusst. Der Unterschied ist halt, dass der nächste Kombi-Kurs erst Juni 2020 stattfindet, der nächste reine WL-Lehrgang eben bereits im März.

    Aber ich werde wohl beide Lehrgänge machen müssen um bei diesem Thema auf Nr.Sicher zu gehen, obwohl ich faktisch 2/3 der dann erteilten Erlaubnis überhaupt nicht nutzen möchte bzw. werde....

  • Tja, wenn man jetzt ganz spitzfindig sein wollte, wäre das Herstellen von Munition für Zündnadelgewehre weder durch das "Laden bzw. Wiederladen von (Metall-)Patronenhülsen" noch durch das "Vorderladerschiessen" abgedeckt.


    Bei meinem §27-Kurs war einer der Dozenten ein Ministerialbeamter aus dem Bayerischen Innenministerium. (machte einen sehr kompetenten Eindruck) Da gibt es ein Referat, das sich auch um diese ganzen Angelegenheiten mit Sprengstoff und Treibmittel kümmert.

    Du kannst jetzt versuchen, dieses Stelle ausfindig zu machen, und Dich da direkt beraten lassen.

    Weisst Du, welche Dozenten bei den Kursen sein werden? Das könntest Du ja vielleicht beim Veranstalter herausbekommen. Vielleicht ist jemand aus dem Innenministerium dabei. Den könntest Du direkt ansprechen. Oder einfach die Dozenten vorher schon kontaktieren?

    Bitte teile uns das Ergebnis mit.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Gerade beim Zündnadelgewehrschützen nachgefragt:

    Originale Gewehre ab 18 Jahre, Umgang mit Schwarzpulver--> "Pulverschein" erforderlich.

    Damit ist alles gesagt, kein Böllerschein auch kein Wiederladen.

    Schade, dass gute Gewehre recht viel Geld kosten.

    Andererseits nicht noch eine Baustelle, mehr Zeit für die Familie.

  • Gerade beim Zündnadelgewehrschützen nachgefragt:

    Originale Gewehre ab 18 Jahre, Umgang mit Schwarzpulver--> "Pulverschein" erforderlich.

    Damit ist alles gesagt, kein Böllerschein auch kein Wiederladen.

    Schade, dass gute Gewehre recht viel Geld kosten.

    Andererseits nicht noch eine Baustelle, mehr Zeit für die Familie.

    Jaja.... das ist die Denke mit der wohl die meisten Zündnadelschützen unterwegs sind, frei nach dem Motto "wo kein Kläger.....

    Letztlich geht es aber auch um den Besitz der so hergestellten Patronen und da wird allein der "Pulverschein" wohl eher nicht ausreichend sein.

  • Archer68

    Ich schreibe Dir nichts vor, der Wiederladeschein ist sicher nicht verkehrt. Es gibt Kombikurse, da kann man auch Böllern gleich mitmachen. Es gibt viele Vereine, die auch eine Böllerkanone haben.

    Meine "Quelle" ist nicht seit gestern mit der Zündnadel unterwegs, nimmt an Wettbewerben teil und

    hat Ahnung von dem Ganzen.

    Im Zweifel rate ich aber den Arzt, Apotheker oder Sachbearbeiter zu fragen. Beim Sprengstoffrecht hört der Spaß auf, da gibt es empfindliche Strafen.

    Hier noch ein link, da haben sich andere auch schon Gedanken gemacht, ist schon ein paar Jahre her:

    https://forum.waffen-online.de/topic/305678-m…-schie%C3%9Fen/

  • Das eigentliche Problem aus waffenrechtlicher Sicht sind mE nicht die hergestellten 'Ladehülsen aus Papier mit eingebauten Perkussionszündhütchen', die sind ja nichts anderes als 'Sharps Papierpatronen' nur das sie halt schon den Zünder enthalten. Würden die Ladehülsen für Zündnadelgewehre als Patronenmunition gewertet, müssten meines Erachtens nach die Gewehre WBK pflichtig sein. Solange es dazu kein höchstrichterliches Urteil gibt sollte der Grundsatz gelten, was nicht verboten ist ist erlaubt.

    Der sprengstoffrechtlich konforme Transport zum Stand und die Lagerung der Zündnadelpatronen dürften das Problem sein, solange sie nicht offiziell als richtige Patronenmunition gelten. Laut Sprengstoffrecht müssen Pulver und Zünder getrennt aufbewahrt und transportiert werden, außer wenn es sich um Kartuschen- bzw Patronenmuniton handelt.

    Ideal wäre es wenn man das Perkussionszündhütchen kurz vor dem laden der Hülse in die Patronenkammer einsetzen könnte. Dann hätte man das Transport und Lagerproblem nicht. Aber dazu ist mir noch keine vernünftige Lösung eingefallen, eine Pappscheibe mit mittigen Loch, das nach oben mit dünnen Papier abgedeckt ist könnte ein Lösungsansatz sein...

    Beste Grüße!
    PS

    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Noch ein anderes Problem Sehe Ich für eigentlich Alle die Mit Hinterladern , Zündnadel , usw haben

    den die Meisten Verbände Umschreiben Vorderlader In ihren Sportordnungen Als Waffen bei denen Die Ladung Von Vorne eingebracht wird und damit ist das Schießen Mit den Zuerst genannten Hinterladern NICHT Versichert-Erlaubt

  • Noch ein anderes Problem Sehe Ich für eigentlich Alle die Mit Hinterladern , Zündnadel , usw haben

    den die Meisten Verbände Umschreiben Vorderlader In ihren Sportordnungen Als Waffen bei denen Die Ladung Von Vorne eingebracht wird und damit ist das Schießen Mit den Zuerst genannten Hinterladern NICHT Versichert-Erlaubt

    Na klar doch - und die Deutsche Meisterschaft im Zündnadelgewehr Schießen in Sömmerda wird damit zur illegalen Veranstaltung

    ::lachen2::

    Was für ein Unsinn ist denn das nun wieder ???

    So lange eine Waffe nicht verboten ist und die zugelassenen Energiegrenzen des Standes eingehalten werden, ist das Schießen damit ordnungsgemäß ::RTFM::

    Manchmal bekomme ich den Eindruck die Leute suchen geradezu nach Komplikationen, weil es ja noch nicht genug davon gibt

    :rolleyes:

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  • Ok welchem Welchem Verband gehörst du an ?

    Genau diese Einstellung Hat uns Im Verein Probleme gemacht da der Verein nur Beim OSB Versichert war War das Schießen plötzlich mit allen Waffen für die es Keine Disziplin im Verband gibt nicht Versichert Auch Jäger und so

    jetzt haben wir Extra eine Versicherung gemacht das Wenigstens der Verein Versichert ist aber der Schütze muss Schauen Mit Was er Schießt und Ob er über seinen Verband Versichert Ist .Die Versicherungen Schreiben Extra in die Bedingungen das Nur das Schießen Mit Waffen Nach Sportordnung Versichert Ist

    Wen es Im DSB eine solche Disziplin gibt ist das ja dann gut

  • Schon vergessen, dass jeder Schütze eine Privathaftpflichtversicherung nachweisen muss, die auch die Risiken des legalen Schusswaffengebrauchs versichert, wenn er eine WBK beantragt?

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  • Ok dann bräuchten wir ja dann gar keine Versicherung Über die Verbände??

    Ob ich Bei der WBK eine Versicherung Nachweisen musste weis ich nicht mehr Bei der Erlaubnis Nach § 27 sicher

    Aber wer ist sich schon Wirklich Sicher Ob dann Wirklich Der Schusswaffengebrauch mit Versichert Ist uns Was ist Legal ?

    ich Kaufe Schieße halt nur Sache die Über meine Verbände Abgesichert sind oder ich Suche mir einen Verband Der Diese Waffe als Disziplin hat

    Es gibt diese Verbände Und ich Würde JEDEM Empfehlen Darüber Nach zu denken was ich geschrieben habe

    Ich wünsche Jedem Der ein Solch Toller Gewehr Hat Allzeit gut Schuss und viel Freude damit

  • Aber wer ist sich schon Wirklich Sicher Ob dann Wirklich Der Schusswaffengebrauch mit Versichert Ist uns Was ist Legal ?

    Hab' mir von meiner Priv.Haftpflicht extra eine Bestätigung ausstellen lassen, daß alles was mit Waffen und Schießen zu tun hat mitversichert ist.

    Man sollte sich halt vorher informieren und nicht erst dann, wenn das "Gewehr" schon in den Brunnen gefallen ist !

  • Naja, Fakt ist natürlich, dass das Wort "Zündnadelgewehr" in keiner mir bekannten Sportordnung vorkommt. Dort heißt es überall bestenfalls "Perkussionshinterlader" und da wird - u.a. von den Ausrichtern in Sömmerda - das Zündnadelgewehr als eine Abart des Perkussionshinterladers hineininterpretiert eben getreu dem Motto "was nicht explizit verboten ist.....

    Bisher betreiben das halt alle nach der Devise "Augen zu und durch....".

    Scheint bis jetzt auch gutgegangen zu sein, aber irgendwann ist es eben immer das erste mal.

    Ein halbes Jahr habe ich noch bis zu meinen beiden Lehrgängen. Bis dahin werde ich versuchen irgendeine amtliche Aussage zu diesem eigenartigen Thema zu bekommen.

    Mindestens das bayer. Innenministerium muss sich ja schonmal damit befasst haben....

  • Bis dahin werde ich versuchen irgendeine amtliche Aussage zu diesem eigenartigen Thema zu bekommen.

    Mindestens das bayer. Innenministerium muss sich ja schonmal damit befasst haben....

    Ich schrieb es schon einmal - wer viel fragt, bekommt auch möglicherweise Antworten die ihm nicht gefallen.

    Warum muß der "Unterthan" immer nach einer "amtlichen" Regelung fragen - und dann hinterher laut schreien, daß alles überreguliert wird ?

    Wenn Du eine Vorderlader- und Wiederlader Erlaubnis machst, dann ist ALLES was i.S. Zündnadelgewehr oder Sharps geschieht ordnungsgemäß abgedeckt.

    WIESO also noch herumfragen und irgendwo einen Handlungs- und damit in der Regel Verbotszwang auslösen `?

    ::c.o.l)

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