Hallo zusammen,
weiß jemand, wie man diese Vorrichtung nennt bzw. wo man sowas kaufen kann? Ich würde ja googeln wenn ich wüßte wonach
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Hallo zusammen,
weiß jemand, wie man diese Vorrichtung nennt bzw. wo man sowas kaufen kann? Ich würde ja googeln wenn ich wüßte wonach
Forearm flashligt holder.
Ich habe noch was ganz interessantes gefunden das ist unglaublich günstig.
https://shop.fenix.de/index.php?cPat…40076733cdd2131
Schöne Grüße
So nun entscheide selbst!
Erstmal danke allen für den Input. Momentan halte ich den Laserpointer mit der linken Hand am Gewehr und richte den Lichtkegel mit 2-3 Fingern entsprechend aus. Nicht sehr effizient
Die sind sogar in einigen Bundesländern erlaubt .
Kann ich mir nicht vorstellen. Das Verbot von Zielbeleuchtungen an Schusswaffen steht im Waffengesetz, das hat mit dem Jagdgesetz erstmal nichts zu tun. Ob die Montage am ZF statt am Lauf juristisch einen Unterschied macht, weiß ich nicht.
Der Magnethalter ist allerdings schon interessant..natürlich NUR, um ihn ans Sims der Kanzel zu kleben
Lilli1 ,an einem Erfahrungsbericht wäre ich durchaus interessiert
Weiß jemand, warum die Zielbeleuchtung an Schußwaffen verboten ist? Mir fällt beim besten Willen keinen sinvoller Grund ein.
Weiß jemand, warum die Zielbeleuchtung an Schußwaffen verboten ist? Mir fällt beim besten Willen keinen sinvoller Grund ein.
Seit wann braucht es für die Gesetzgebung sinnvolle Gründe?
Weiß jemand, warum die Zielbeleuchtung an Schußwaffen verboten ist?
Soweit ich das bis jetzt übersehe ... für Jäger nicht mehr verboten.
Auch Schallis und Restlicht nun erlaubt.
So nun entscheide selbst!
Das bedeutet lediglich, dass in dem Bundesland jetzt Taschenlampen oder n installierte Kirrungsbeleuchtung auch beim Schuss verwendet werden können und nicht nur zur Beobachtung.
Waffenlampen sind weiterhin nach dem bundeseinheitlichen Waffengesetz verboten, sowohl an der Kurz- als auch an der Langwaffe.
Und keiner weiß, WARUM?
Überbleibsel aus dem Reichswaffengesetz??? Da wurde ja so einiges in den 70er Jahren wieder übernommen, was bei den Nazis schon im Gesetz stand.
also.. noch ist das Waffengesetz in der Änderung nicht in Kraft.
bitte das Berner Artenschutz Abkommen beachten.
was immer im Waffengesetz auch möglich wäre muss auch von bundes bzw landesjagdgesetz erlaubt sein.
das ist bisher nicht der Fall!!
und wenn dann wohl nur für bestimmte Fälle
ihr geht hier von Freigaben aus die noch nicht bestand haben oder niemals gegeben werden.
ich werde was möglich ist mit der Jagdbehörde klären .. ansonsten.. mein JS ist mir lieb und teuer
muss auch von bundes bzw landesjagdgesetz erlaubt sein
Ist es. Schwarzwild darf ich in BRB nachts zum Abschuss anleuchten, mit ner Funzel oder Laserpointer auf einem Stativ bzw in der Hand am Gewehr. Ausnahmegenehmigung Landesjagdgesetz, gilt noch bis 2022, glaub ich.
Peppone ,DAS ist für Jäger jetzt erlaubt in einigen Bundesländern. Das Waffengesetz wurde aber nicht angerührt
In RLP ist das auch so. Hier in Hessen nicht. Ich finde es einen faulen Kompromiss.. wacklig bis man sich ans Ziel gewöhnt hat, Das Wild wird aufmerksam .. ansprechen. Wenn ihr das so machen wollt dann okay.. für mich kommt so eine Lösung nicht in Frage.
Anhang 4 Berner Konvention verbietet künstliche Lichtquellen oder Nachtzieltechnik auf besonders oder streng geschützte arten
Das ist im BJG reflektiert. Allerdings, in den Nachbarländern wo NZT erlaubt ist, sind die Spezies auch eindeutig definiert, die man damit bejagen darf.
D.h. Die Berner Konvention ermöglicht durchaus NZT.. so man das entsprechend regeln will.
In RLP ist das auch so. Hier in Hessen nicht. Ich finde es einen faulen Kompromiss.. wacklig bis man sich ans Ziel gewöhnt hat, Das Wild wird aufmerksam .. ansprechen. Wenn ihr das so machen wollt dann okay.. für mich kommt so eine Lösung nicht in Frage.
Zumal was ich aus RLP so höre, ja das hat erst mal durch aus Erfolge gebracht, insbesondere bei der Schwarzwildjagd an der Kirrung, ABER auch wenn man entpsrechende Wellenlänge - Lichtfarben verwendet, wenn man die Wutzen so anleuchtet, dass man auch ansprechen kann (also genau erkennen kann, auf was man erlegen will), so bemerken die das Licht in jedem Fall.
Und die sind sehr sehr lernfähig!!!
Da man da immer nur 1 max. 2 Stücke aus der Rotte rausschießen kann, macht man den Rest schlau!
Und das sieht man dort jetzt schon. Nach anfänglichen Erfolgen mit Licht bei der Jagd auf Wutzen ist der Erfolg damit schon rückläufig!!!
Das einzigst richtige wäre echte Wärmebild-ZFs und richtige Restlichtverstärker-ZFs frei zu geben, auch keine suboptimalen und ungenaueren Vorsatzgeräte die zudem die ZF Montage überlasten können.
Mit Lampen anleuchten auch beim Schuss kann nur eine untergeordnete zusätzliche Option sein die nur hier und dort mal genutzt werden kann. Bei dauerhaften Einsatz ist die Wirkung schnell verflogen.
Waffenlampen die ja auch weiterhin verboten sind, wären sowohl auf Lang- aber auch auf der Kurzwaffe insbesondere bei der Nachsuche eine große Hilfe.
*Doppelpost*
Alles anzeigenZumal was ich aus RLP so höre, ja das hat erst mal durch aus Erfolge gebracht, insbesondere bei der Schwarzwildjagd an der Kirrung, ABER auch wenn man entpsrechende Wellenlänge - Lichtfarben verwendet, wenn man die Wutzen so anleuchtet, dass man auch ansprechen kann (also genau erkennen kann, auf was man erlegen will), so bemerken die das Licht in jedem Fall.
Und die sind sehr sehr lernfähig!!!
Da man da immer nur 1 max. 2 Stücke aus der Rotte rausschießen kann, macht man den Rest schlau!
Und das sieht man dort jetzt schon. Nach anfänglichen Erfolgen mit Licht bei der Jagd auf Wutzen ist der Erfolg damit schon rückläufig!!!
Das einzigst richtige wäre echte Wärmebild-ZFs und richtige Restlichtverstärker-ZFs frei zu geben, auch keine suboptimalen und ungenaueren Vorsatzgeräte die zudem die ZF Montage überlasten können.Mit Lampen anleuchten auch beim Schuss kann nur eine untergeordnete zusätzliche Option sein die nur hier und dort mal genutzt werden kann. Bei dauerhaften Einsatz ist die Wirkung schnell verflogen.
Waffenlampen die ja auch weiterhin verboten sind, wären sowohl auf Lang- aber auch auf der Kurzwaffe insbesondere bei der Nachsuche eine große Hilfe.
Hallo Volker
Du musst Schwarzwild nach Vorgabe erlegen wenn ich das richtig lese. Du sprichst nur von den Wutzen ( Frischlinge) . Hast du deine Seele an einen reichen Pächter verkauft der dir genau sagt was du erlegen darfst, gibt es so was noch. Auf Grund der ASP ist das doch völlig egal, was du an der Kirrung erlegt, jedes St Schwarzwild muß geschossen werden völlig egal ob groß oder klein . Wir schießen jedes St außer führende Bachen das ist klar.
WMH
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