Umbau WUM-1 / Originalzustand bekannt?

  • Hallo zusammen,

    ich bin Sportschütze aus Deutschland und neu im Forum!

    Ich habe mir eine neue Waffe zugelegt. Es ist eine WUM-1 im Kaliber 7,62x39 von 1990.

    Ich habe dazu viel im Forum gelesen und Fotos im Internet gesehen, da ich noch zu jung bin in den 90ern selbst dabei gewesen zu sein :) - ich kenne also den Originalzustand der Waffe nicht.

    Ich habe dazu zwei Fragen:

    Die Waffe wurde mit diesem Holzkomoden Vorderschaft verkauft. Der Händler meint er würde den dran lassen, weil das der Originale Vorderschaft ist. Ist der Original? Oder wurde der montiert um vor 2004 den Paragraph 37 zu erfüllen?

    Alle Fotos im Internet die ich dazu finde, haben den original AKM Vorderschaft.

    Darf ich den nachträglich wieder rückbauen? Erstens ist der beschädigt und zweitens sieht es bescheiden aus.

    Ich habe Fotos angehangen.

    Ich habe halt Angst das zu montieren und mich dadurch strafbar zu machen - dann würde ich davon absehen.

    Danke schon mal vorab! Bitte keine Posts á la 7,62x39 ist für Sportschützen verboten usw. Hab schon Bedürfnis und Voreintrag. Danke!

    Meine mit Vorderschaft á la Holzkomode

    bild-e80e24-1573999353.jpg.html

    1fbd2e-1573999548.jpg

    Internet Allgemeinzustand / habe das nirgendwo anders gefunden

    bild-808dbf-1573999415.jpg.html

    Neuer Vorderschaft AKM inkl. Gasrohr das ich schon besorgt habe

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    2000fb-1573999475.jpg

  • Ich habe mir eine neue Waffe zugelegt. Es ist eine WUM-1 im Kaliber 7,62x39 von 1990.

    Sportschütze oder Jäger? Das ist Relevant für die Anwendung des §6 AWaffV.

    Deinen folgenden Kommentaren entnehme ich "Sportschütze", korrekt?


    Bitte keine Posts á la 7,62x39 ist für Sportschützen verboten usw. Hab schon Bedürfnis und Voreintrag. Danke!

    Das ist natürlich auch Unsinn. 7,62x39 ist für Sportschützen problemlos erwerbbar - solange die Waffe eben keinen Anschein erweckt. Dies ist notwendig, weil die Hülsenlänge unter 40 mm eines der Kriterien ist, das das Anscheinsverbot zum Greifen kommen lässt.

    Eines der Anscheinsmerkmale, nach dem das BKA heute beurteilt, sind Lüftungsöffnungen am Handschutz.

    Die seitlichen Öffnungen am AK-Handschutz sind als solche gedacht und seitens des BKA auch so interpretierbar.

    Eine der heute sportlich zugelassenen AK-Variationen mit BKA Anscheinsbeurteilung (nicht Feststellungsbescheid) hat die seitlichen Öffnungen eines modernen Magpul geschlossen bekommen. Darauf wird also tatsächlich geachtet:

    pdu5bdm7.jpg

    Daher würde ich empfehlen, diesen Umbau mit dem Originalhandschutz zu unterlassen.

    Ein Handschutz mit geschlossenen Lüftungsöffnungen wie oben abgebildet scheint heute beim BKA durchzugehen.

    Internet Allgemeinzustand / habe das nirgendwo anders gefunden

    Achte mal genau auf den Unterschied zwischen dem "Allgemeinzustand"-Handschutz und dem von Dir erworbenen und geposteten Handschutz:

    So unsinnig das ist, aber bei dem "zugelassenen" Handschutz fehlen die "Lüftungsöffnungen".

    D.h. das sind verschiedene Handschutzvariationen - die von Dir trägt ein nicht zulässiges Anscheinsmerkmal.

    Die Waffe wurde mit diesem Holzkomoden Vorderschaft verkauft. Der Händler meint er würde den dran lassen, weil das der Originale Vorderschaft ist. Ist der Original? Oder wurde der montiert um vor 2004 den Paragraph 37 zu erfüllen?

    Alle Fotos im Internet die ich dazu finde, haben den original AKM Vorderschaft.

    Darf ich den nachträglich wieder rückbauen? Erstens ist der beschädigt und zweitens sieht es bescheiden aus.

    Das kommt zusätzlich noch zur Anscheinsthematik dazu.

    Die WUM ist eine vor 2003 demilitarisierte Waffe.

    Solche Waffen müssen die "Richtlinie Halbautomatische militärische Gewehre i. S. der Nummer 29 d der Kriegswaffenliste (KWL)" einhalten, damit die Kriegswaffeneigenschaft nicht wieder auflebt!

    Dazu gehören die folgenden Umbaumaßnahmen, die von den Besitzern gerne mal in der fälschlichen Annahme, dass sie nach Wegfall des alten Anscheinsparagraphen §37 nicht mehr notwendig seien, rückgängig gemacht werden.

    Das hat aber wie gesagt nichts mit dem Anschein zu tun, sondern mit der Kriegswaffeneigenschaft:

    Kurzum: Der Vorderschaft darf durch einen Sportschützen nicht umgebaut werden aufgrund des §6 AWaffV. Ein Jäger z.B. dürfte den umbauen.

    Die oben genannten Umbauten (Mündungsbremse/MFD; Visier; Magazin) dürfen auch nicht rückgängig gemacht werden.

  • Die Erklärung von German ist 100% korrekt. Lass die Waffe wie sie ist, ansonsten brauchst du einen JS. für JS inhaber gilt zudem: Die Waffe nach jagdlicher Abänderung ist dann nicht mehr zur sportlichen Verwendung zugelassen, du kannst die Waffe dann auch auf keinem ausschließlichen Sportschießstand mehr schießen sondern bist auf solche Stände beschränkt die DJV zugelassen sind bzw auch eine DJV Zulassung haben.

    Mein Rat lass die Waffe wie sie ist. Spart jede Menge Stress.

  • Eines der Anscheinsmerkmale, nach dem das BKA heute beurteilt, sind Lüftungsöffnungen am Handschutz.

    Mein Gott - ist das albern!

    Umso mehr wundere ich mich allerdings, wieso das H&K G3 in der Holzversion Öffnungen hatte, in der Plastikversion nur angedeutete Öffnungen

    (stelle jetzt mal kein Bild rein, kennen die meisten sicherlich). Weiß jemand den Grund dafür?

    Mein G3-Klon reagiert nämlich mit Treffpunktverlagerung bei Rohrerwärmung - da wären doch 'echte' Öffnungen im Plastik sicher besser.

    Und laut BKA, im Umkehrschluss, ist das G3 mit Plastik-Handschutz dann ja offensichtlich keine Militärwaffe, sondern für den Sport konstruiert worden :)

  • Danke für die Antworten!

    Mit dem Handschutz klingt plausibel, danke für die Aufklärung - nochmal zurück zu meiner Ausgangsfrage:

    Kennt denn jemand den Originalzustand der WUM-1? Ausgehend davon, dass die Holzfarben und Maserung an meiner nicht zusammen passen und ich nirgendwo ein Bild finde, wo das auch so ist, ist das schon komisch.

    Hintergrund ist der, dass auf Nachfrage beim Amt kein Feststellungsbescheid gegen die Waffe spricht und diese - im Originalzustand - zulässig ist. Wenn da jetzt jemand den vorderen Handgriff geändert hat um die Gasabnahme zu verdecken, wäre das ja dann auch nicht mehr zulässig :/

    Was ist denn jetzt der Originalzustand / Auslieferungszustand?

    Hier noch ein paar Bilder die ich gefunden habe:

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    bild-b1dec0-1574018316.jpg.html

  • Was ist denn jetzt der Originalzustand / Auslieferungszustand?

    So wie auf Deinem ersten Bild, wobei es über die (kurze) Zeit, in der das Ding verkauft wurde, sogar verschiedene Varianten gab, teilweise mit anderen Hinterschäften und mit zwei verschiedenen Vorderschäften (ohne "Lüftungsöffnung), wie auf Deinem mittleren Bild und so wie auf Deinem ersten Bild.


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    Ausgehend davon, dass die Holzfarben und Maserung an meiner nicht zusammen passen und ich nirgendwo ein Bild finde, wo das auch so ist, ist das schon komisch.

    Das liegt daran, dass der Hinterschaft so ab Werk vom Hersteller aus Osteuropa kam und der Handschutz extra für den deutschen Markt gefertigt wurde. Daher unterscheidet sich da das Finish.

    Der Hinterschaft kommt direkt von ROMARM (deren Zivilableger firmiert heute unter Cugir), das waren damals die Einzigen, die so einen "Dragunov"-Schaft für die AK47 (genauer das PSL) gefertigt haben. Heute gibt's da z.B. auch in den USA kleine Hersteller, die sowas nachbauen.

    Wenn da jetzt jemand den vorderen Handgriff geändert hat um die Gasabnahme zu verdecken, wäre das ja dann auch nicht mehr zulässig

    Das ist zum Verdecken weiterer Anscheinsmerkmale (die damals noch umfangreicher waren als es heute nach Waffengesetzänderung und diversen Urteilen gehandhabt wird) gedacht gewesen.

  • Laut diesem Thread hier ist das hier der Originalzustand

    Auch so wurden WUM ausgeliefert. Aber Deine wurde eben so ausgeliefert, wie Du sie auf dem ersten Bild abgeliefert hast.


    Zitat HornerArms: "Die abgebildete WUM war so nach altem WaffG erlaubt. Somit ist es KEINE Anscheinswaffe. Somit ist sie auch sportlich einsetzbar"

    Das als Automatismus zu verstehen ist ein Trugschluss.

    Das alte Waffengesetz und das neue Waffengesetz haben hinsichtlich der Anscheinsthematik nur indirekte Anknüpfpunkte.* Zwar zahlreiche, aber eben nur indirekt und damit sind alte und neue Regelungen nicht 1:1 übertragbar.

    Nur weil etwas nach altem Waffenrecht anscheinsseitig möglich war (was noch nichtmal sichergestellt ist, da nur eine kleine Zahl WUM auf den deutschen Markt kamen, und die sich untereinander noch unterschieden - der in Deinem WO-Link abgebildete Handschutz (das übrigens NICHT aus Deutschland kommt) ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit erst später getauscht worden, so wie Du das auch vorhast und entspricht damit nicht dem Auslieferungszustand mit langem Handschutz oder dem mit der graden Trennung ohne "Lüftungsöffnungen", wie oben aus der Literatur zu entnehmen bzw. auf Deinem mittleren Bild zu sehen), bedeutet das nicht, dass das heute zwangsläufig auch anscheinsmäßig OK ist.

    Das ist für den Besitzer egal, wenn der ein Jäger ist.

    Ist er ein Sportschütze, ist die Waffe dann aber nicht zugelassen und er damit nicht zum Besitz berechtigt.

    * Und die Demilitarisierungsgeschichte ist davon noch einmal vollkommen unabhängig, das nur der Vollständigkeit halber.

    Mit einem Original-AK-Handschutz mit "Lüftungsöffnungen" ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass eine Beurteilung durch das BKA nicht positiv ausfallen wird. Mit dem im obersten Bild abgebildeten Handschutz wird das hingegen der Fall sein.

    Ansonsten ist es ja schön, das Horner solche Behauptungen aufstellt. Der steht Dir aber nicht bei, wenn Du vor Gericht stehst bzw. Deine Waffe(n) abgeben musst, weil Du eine nicht zum Schiesssport zugelassene Waffe als Sportschütze besitzt. Ich würde mich auf sowas nicht berufen.

    Es tut mir leid, wenn Du hier nicht hörst, was Du gerne hören würdest, aber ich kann nur darauf hinweisen, dass man mit seiner waffenrechtlichen Zuverlässigkeit vorsichtig umgehen sollte.

  • Hallo German, könntest du eventuell den Unterschied zwischen Feststellungsbescheid und Anscheinsbeurteilung kurz erläutern?

    Wie heisst die schwarze AK in deinem Post, welche in DE sportlich zugelassen ist?

    Mfg

    Placebo

    Und wenn ich am Morgen nach solch einer Nacht
    Mit brummendem Schädel bin aufgewacht
    Werde ich dann meine Taten beschau'n
    .........
    Fünf Kinder gezeugt und 8 Männer verhau'n :D

  • Bin nicht German, aber kurz umrissen ( er kann ja bei Bedarf ergänzen)


    Feststellungsbescheid—BKA hat die Waffe geprüft, inkl. technisch


    Anscheinsbeurteilung, BKA hat ein Bild angeschaut und gesagt sportlich ausgeschlossen oder nicht ausgeschlossen


    auf dem Bild ist ne Cugir in Sport Version, alle anderen Anbietet/Hersteller werden relativ sicher in Kürze nachziehen

  • Vielen Dank für eure Antworten! Das hat mir für die Klärung echt weiter geholfen!

    Ich werde sie erstmal so lassen.

    Den oroginalen Handschutz ohne Luftschlitze werde ich mir fertigen lassen, dann gibts keinen Stress und die Auflagen sind erfüllt :thumbup:

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