Eine betrunkener Jäger schießt einen Kollegen nieder: Dieser Vorfallbefeuert die alljährlich aufflammenden Diskussionen um Treibjagden. Sind diese nicht barbarisch? Und warum gibt es kein Alkoholverbot? Das sagt der steirische Landesjägermeister Franz Mayr-Melnhof dazu.
Warum gibt es kein Alkoholverbot für Jäger ?
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Und warum gibt es kein Alkoholverbot?
In Deutschland gibt es ein Alk-verbot aber ohne genauer definierte Promillegrenze.
Genaueres, ein Urteil eines Gerichts dazu, gugg' in den Anhang.!
In Kroatien gibts eine Promillegrenze von 0,5 Promille beim Umgang mit Waffen allgemein.
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Ich denke wir sind uns alle einig, dass sich Waffen und Alkohol nicht vertragen. Egal ob es eine gesetzlich definierte Grenze gibt oder nicht.
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In Kroatien gibts eine Promillegrenze von 0,5 Promille beim Umgang mit Waffen allgemein.
Wenn sich dadran genauso gehalten wird wie das kroatische Waffenrecht (siehe anderer Thread) bringt das ja richtig viel...
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Wenn sich dadran genauso gehalten wird wie das kroatische Waffenrecht (siehe anderer Thread) bringt das ja richtig viel...
Das war gut
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In Deutschland gibt es ein Alk-verbot aber ohne genauer definierte Promillegrenze.
Letztlich wird es wie beim Autofahren sein - man läßt es besser ganz, dann kommt man nie in Probleme.
Beim Schießen sowieso NULL
und
beim Autofahren gilt für mich:
Entweder ich trinke NULL - oder meine Frau fährt
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Das Problem bei einem Alkoholverbot für Jäger liegt an einer anderen Stelle: Wer soll es kontrollieren und Verstöße sanktionieren?
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Letztlich wird es wie beim Autofahren sein - man läßt es besser ganz, dann kommt man nie in Probleme.
Beim Schießen sowieso NULL
und
beim Autofahren gilt für mich:
Entweder ich trinke NULL - oder meine Frau fährt
Zumal die 0,8 (ist es in Deutschland auch so ?) relativ hoch sind.
Eine Beeinträchtigung ist hier bereits klar gegeben.
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Zumal die 0,8 (ist es in Deutschland auch so ?) relativ hoch sind...
In DE seit 1998 0.5 Promille! Ab 0.3 gibt's Ärger bei Ausfallerscheinungen oder Unfällen/Verstössen.
Zum Eingangspost fallen mir zwei Textstellen auf, die ich nicht unkommentiert stehen lassen kann:
... Alles Illegale ist nicht in unserem Sinn...
... Wir werden uns nie vor Schützen stellen, die alkoholisiert sind...
Seht schlecht formuliert, sehr seehr schlecht...
Alles nicht? Aber einiges schon??? ( Ich weiss spitzfindig, aber je nach Betonung... )
Ich würde mich vor keinen Schützen stellen, nicht einmal, wenn der nüchtern ist - vielleicht noch, wenn ich selber hagelvoll bin....Das musste jetzt aber sein...
::c.o.l)
jens
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Zum Thema "wer soll kontrollieren ob der Schütze alkoholisiert ist". Na, wie wäre es mit dem Jagdaufseher, demjenigen der zur Jagd einlädt? Diese werden zur Alk. Kontrolle verpflichtet und müssen jeden Schützen vor und am Ende der Jagd pusten lassen und das Dokumentieren. Wäre so mein Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz. Ok, jetzt kommt gleich die Keule "das geht nicht, zu viel Aufwand, diskriminierend, Jäger Bashing, Blah Blubb..."
Mir egal.
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Ok, jetzt kommt gleich die Keule "das geht nicht, zu viel Aufwand, diskriminierend, Jäger Bashing, Blah Blubb..."
Mir egal.
Nö, nur wieder t y p i s c h "teutonisch" - gibt es noch keine staatliche Regulierung - dann schreit der Deutsche danach
Weder Jagdherr noch Jagdaufseher sind Hilfspolizisten.
Da reicht eine Anmerkung und bei offenkundigem Verstoß, die Aufforderung zu gehen, bzw. die Waffe wegzulegen.
Mehr muß nicht sein !
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Genau!
"Ey Kollege, Du bist ja besoffen! Leg Dein Gewehr weg und FAHR nach Hause... !"
J.
Nachtrag:
Auch ein Wirt oder Freund eines Angetrunkenen hat eigentlich die Pflicht, einzuschreiten.
OHNE, dass es gleich nach Hilfssherriffallüren "riecht"...
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Zum Thema "wer soll kontrollieren ob der Schütze alkoholisiert ist". Na, wie wäre es mit dem Jagdaufseher, demjenigen der zur Jagd einlädt? Diese werden zur Alk. Kontrolle verpflichtet und müssen jeden Schützen vor und am Ende der Jagd pusten lassen und das Dokumentieren. Wäre so mein Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz. Ok, jetzt kommt gleich die Keule "das geht nicht, zu viel Aufwand, diskriminierend, Jäger Bashing, Blah Blubb..."
Mir egal.
Bei uns war die verordnete Blutabnahme nach einer Verkehrskontrolle jahrelang verfassungswidrig bis sie der Verfassungsgerichtshof aufgehoben hat. Danach wurde die Bestimmung in der StVO mit 2/3 Mehrheit abgestimmt und in den Verfassungsrang gehoben, seitdem darf sie der VfGH nicht mehr prüfen.
Das Problem was ich hier sehe. In welches Gesetz soll eine solche Bestimmung kommen ? Die Jagd ist ausschließliche Landeskompetenz, es gibt also 9 (zum Teil gravierend) verschiedene Jagdgesetze im kleinen Österreich. Das könnte dauern...
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In D haben wir faktisch 0,0 Promille beim Umgang mit Waffen.
Es gibt ein Urteil des BVG´s welches besagt:
Wer alkoholisiert Umgang (hier ist führen/schiessen gemeint) mit Waffen hat, ist im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig.
Vor/während der Jagd, also keinen Alk trinken, beim Schüsseltreiben dann erlaubt.
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Aus deinem Link HansDampf :
Wie ist das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Ihrer Meinung nach auszulegen?
Wie gesagt sollte die schriftliche Begründung abgewartet werden.
Diese schriftliche Begründung hab ich doch weiter oben schon verlinkt.
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Zum Thema "wer soll kontrollieren ob der Schütze alkoholisiert ist". Na, wie wäre es mit dem Jagdaufseher, demjenigen der zur Jagd einlädt?
Ist das dein Ernst?? Liest sich zumindest so.
So tickt der deutsche Michel: irgendwo auf der Welt passiert mal etwas richtig Blödes was ein schlechtes Licht auf bestimmte Personen - in dem Fall die sowieso ungeliebten Jäger - wirft, ... - schwupps - kommen Schlaumeier die von der Sache an sich um die es geht zwar wenig Ahnung, dafür aber zu allem 'ne Meinung haben. "Man könnte doch, ... man müsste ... also wenn es nach mir ging, - ja dann aber!!"
Ohne deine Sätze sachlich allzu sehr zu dementieren was mir zu blöd ist oder mich gar abfällig zu äußern, pgj ... du postetest für mein Empfinden schon deutlich clevere Sachen.
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Nachtrag:
Auch ein Wirt oder Freund eines Angetrunkenen hat eigentlich die Pflicht, einzuschreiten.
OHNE, dass es gleich nach Hilfssherriffallüren "riecht"...
Brauchst Du erklärende Hilfe um den Unterschied zu verstehen, einen erkennbar Angetrunkenen daran zu hindern etwas Falsches zu tun
oder,
wie gefordert, Verantwortliche einer PRIVATEN Veranstaltung dazu zu verpflichten, eine Alkoholkontrolle bei geladenen Gästen durchzuführen ?
Wie weit wäre man dann noch davon weg, jeden Privatmann der eine Party veranstaltet zu verpflichten, bei der Verabschiedung jeden Gast einer Alkoholkontrolle zu unterziehen ?
Ich erwähnte heute an anderer Stelle den "gesunden Menschenverstand" - solche Ideen fallen da wirklich nicht darunter ::c.o.l)
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Jeder "Normale" Jagdaufseher wir doch schon in seinem eigenen Interesse Alkoholisierte nachhause schicken...kann mir nicht vorstellen das einer auf dieses Theater bei einem Alko Unfall groß Lust hat.....
Kann mich aber auch irren......
lg leonardo
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ich glaube manch einer hat eine komplett falsche Vorstellung wie eine Gesellschaftsjagd abläuft.
Der Jagdleiter bzw. Die Verantwortlichen sind nicht ständig bei einem Schützen.
Wenn dieser in seinen zugewiesenen Stand paar Schluck aus der Pulle nimmt, kriegt das erstmal keiner mit.
Ebenso wird man bei geübten Trinker es nicht so leicht haben, dies zu bemerken.
Nicht umsonst ist jeder für seinen abgegebenen Schuss selbst verantwortlich.
Und ja, offensichtlich alkoholisierte Schützen werden abgewiesen.
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Also - aus meiner Sicht, ich hatte schon die Rolle des Jagdleiters - ggf auch nächste Woche Samstag wieder.
Mein Beständer kennt die Pappenheimer, und wer sich während einer Jagd daneben benimmt - Alk vor und während der Jagd ist nicht.
Vor und während der Jagd gibt's kein Alk - es steht was danach da. Das ist in jeweiliger Eigenverantwortung.
Offensichtlich alkoholisierte Personen werden von der Jagd ausgeschlossen, - Als Alkies bzw durch früheres Fehlverhalten bekannte Fälle werden gar nicht erst eingeladen.
HansDampf hat recht, jeder ist für seinen Schuss verantwortlich - und das ist der Unterschied - als abgestellter Jäger muss man selbst entscheiden und handeln - auch auf der Gesellschaftsjagd. Da ist keine Aufsicht hinter - "du du du" - wenn da einer den Flachmann auspackt, kann man das nicht sehen.
Es ist jedoch wirklich selten geworden, als mein Onkel noch als Berufsjäger aktiv war - war das anders - da hatte noch etliche das Cognac Fläschchen am Mann.. Das ist aber > 40 Jahre her..
Bei den Gesellschaftsjagden hatte ich es noch nicht erlebt das da einer aus der Reihe getanzt ist und sich böse daneben benommen hat. Von Kameraden hab ich jedoch schon den einen oder anderen Fall berichtet bekommen. Das wird aber auch "geregelt" .
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