Gilt die Regelung mit den 12/18 Terminen auch für berufliche Waffenträger? Seltsamerweise hat mein Arbeitgeber kein Problem mit meiner Zuverlässigkeit obwohl pro Waffe nicht mehr wie 2-3 Termine drin sind . Anscheinend ist die Munition zu teuer ..
Die geplante Novelle des Waffengesetzes
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Gilt die Regelung mit den 12/18 Terminen auch für berufliche Waffenträger? Seltsamerweise hat mein Arbeitgeber kein Problem mit meiner Zuverlässigkeit obwohl pro Waffe nicht mehr wie 2-3 Termine drin sind . Anscheinend ist die Munition zu teuer ..
Natürlich nicht......andere Baustelle !
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Wo steht geschrieben, daß ichan einem Schießtag nicht mehrere Disziplinen mit mehreren Waffen schiessen darf?
Nirgends. Ich mache das schon immer so (mehrere Waffen pro Termin UND auch je ein Eintrag), weil ich - gerade im Winter - nicht immer zum Schießen komme
Denn genau aus der Forderung wird das "WAffe zweimal Schießen und fertig" direkt ausgeklammert.
Tja, dann schießt du eben fünfmal. Oder schreibst in die Standkladde halt 10 oder 15 Schuß rein. Oder steht bei dir im Verein hinter jedem Schützen einer mit Schußzähler?
Papier ist geduldig..
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Wann ist ein Gebrauch der Waffe auf dem Schiessstand ein Training? Mit der bekannten deutschen Gründlichkeit wird in Ausführungsbestimmungen zum Waffengesetz sicher noch festgelegt werden, welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit ein Schiessen auch als Termin im Sinne des Gesetzes gilt. Wir hatten hier schon Diskussionen darüber, ob ein komplettes Wettkampfprogramm gemäss einer Sportdisziplin geschossen werden muss, damit der Termin für den Nachweis der Bedürfnisses zum Erwerb einer Waffe anerkannt werden kann.
Weiterhin:
Wenn man in die Schiesskladde etwas Falsches reinschreibt, ist das Urkundenfälschung. Und kein Vereinsvorstand oder Schiessleiter oder sonstwie Beteiligter kann oder wird eine Beteiligung an einer Urkundenfälschung riskieren. Darüber hinaus wird man sich in persönlichen Aufzeichnungen bestätigen lassen müssen, was, wieviel, wann und mit welchem Ergebnis man geschossen hat. Schon jetzt wird neben der Angabe der Disziplin auch das Ergebnis in der Schiesskladde gefordert.
Mit ein wenig tricksen würde die Problematik nur unwesentlich entschärft, oder sogar noch verschlimmert werden.
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Wenn man in die Schiesskladde etwas Falsches reinschreibt, ist das Urkundenfälschung.
In der Theorie ja. De facto kommen - zumindest bei mir im Verein - Leute mit Munition in loser Schüttung in der Tüte und dann wird gefeuert bis das Rohr glüht. "Wieviele Schuss hast du raus?" - "Keine Ahnung, 120 werden es schon sein" - "Gut, machen wir 100 draus", und damit ist das dann Tatsache, selbst wenn es falsch ist
Darüber hinaus wird man sich in persönlichen Aufzeichnungen bestätigen lassen müssen, was, wieviel, wann und mit welchem Ergebnis man geschossen hat. Schon jetzt wird neben der Angabe der Disziplin auch das Ergebnis in der Schiesskladde gefordert.
Nicht im BDS. Und auch nicht in meiner Schießkladde. Und auch dort gilt dasselbe wie ich oben schon geschrieben habe.
Und ja, natürlich gibt es überall Denunzianten, Neider, IMs und Blockwarte, die dich ansch***en können, aber dann bist du im falschen Verein
Zusammenhalt wird bei uns großgeschrieben, da wir wissen daß wir alle im selben Boot sitzen
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In der Theorie ja. De facto kommen - zumindest bei mir im Verein - Leute mit Munition in loser Schüttung in der Tüte und dann wird gefeuert bis das Rohr glüht. "Wieviele Schuss hast du raus?" - "Keine Ahnung, 120 werden es schon sein" - "Gut, machen wir 100 draus", und damit ist das dann Tatsache, selbst wenn es falsch ist
Nicht im BDS. Und auch nicht in meiner Schießkladde. Und auch dort gilt dasselbe wie ich oben schon geschrieben habe.
Und ja, natürlich gibt es überall Denunzianten, Neider, IMs und Blockwarte, die dich ansch***en können, aber dann bist du im falschen Verein
Zusammenhalt wird bei uns großgeschrieben, da wir wissen daß wir alle im selben Boot sitzen
Eine Dokumentation der abgegebenen Schüsse kann vom Schießstandbetreiber durchaus eingefordert werden, wenn z.B. auf der Anlage pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl Schuss abgegeben werden dürfen.
Das bestimmt dann nicht der Verband, sondern die Behörde über das Emissionsgesetz.
Wenn z.B. in Alsfeld (BDMP) Wettkämpfe ausetragen werden, muss der Behörde auch die Anzahl Schuss mitgeteilt werden, die voraussichtlich abgefeuertwerden.
Auf einer Anlage in Leipzig, wo ich vor ein paar Wochen die Laugo Arms Alien testen konnte, gibt es Schusskontingent von ca. 4.000.000 Schuss pro Jahr.
Um das am Ende einhalten zu können, müssen die Schüsse dokumentiert werden.
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Wo finde ich eigentlich den Passus im neuen Gesetz, der die 12/18-Regelung bei der Bedürfnispüfung begründet? Irgendwo wurde das schon mal zitiert, ich finde das nur nicht mehr.
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Wo finde ich eigentlich den Passus im neuen Gesetz, der die 12/18-Regelung bei der Bedürfnispüfung begründet? Irgendwo wurde das schon mal zitiert, ich finde das nur nicht mehr.
In der gemeinsamen Stellungnahme der Verbände
12/18er Regel auf jede Waffe in 36 Monaten (3 Jahren)
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Danke. Kenne ich.
Sorry nicht richtig gelesen
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Eine Dokumentation der abgegebenen Schüsse kann vom Schießstandbetreiber durchaus eingefordert werden, wenn z.B. auf der Anlage pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl Schuss abgegeben werden dürfen.
Das bestimmt dann nicht der Verband, sondern die Behörde über das Emissionsgesetz.
NIcht der Schießstandbetreiber fordert das, denn der sind wir selber, sondern das Umweltamt.
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NIcht der Schießstandbetreiber fordert das, denn der sind wir selber, sondern das Umweltamt.
Genau das habe ich doch geschrieben....die Behörde verlangt das.....
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Danke. Kenne ich.
Sorry nicht richtig gelesen
Dito, deswegen kommt gleich noch ein Video dazu
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In der gemeinsamen Stellungnahme der Verbände
12/18er Regel auf jede Waffe in 36 Monaten (3 Jahren)Die dann aber den Aussagen des Herrn Gepperth auf der BDS Homepage wiederspricht https://www.bdsnet.de/aktuelles/nachrichten.html
Mittlerweile deute ich den Gesetzesentwurf auch so, dass 12/18 pro Jahr 10 Jahre für jede Waffe gelten soll. Warum in der Stellungnahme sämtlicher Verbände dann von 12/18 in 36 Monaten die Rede ist, verstehe ich nicht. Das steht so nicht im Gesetzentwurf, sondern in der Stellungnahme des Bundesrates für die Zeit nach dem 10. Jahr.
Tja, da blickt keiner mehr durch und die Verbände verwirren hier noch mehr.
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Die Stellungnahme der Verbände ist nicht mehr aktuell, da sie vor der Rücksprache mit dem Innenministerium am 18.10 war.
Die Stellungnahme war meiner Meinung nach eh nicht korrekt die 12/18 Regelung pro Waffe in 36 Monaten stand so nie im Regierungsentwurf, das entstammt dem Bundesrat und bezieht sich auf die Zeit nach dem 10. Jahr.
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Wirklich alles sehr verwirrend. Der aktuelle Ist-Stand wäre meines Wissens nach, das die 12/18 Regelung für jede Waffe gelten soll deren Erwerb nicht länger als 10 Jahre zurückliegt. Für Waffen die man länger als 10 Jahre besitzt soll eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft im Verein genügen um das Bedürfnis aufrecht zu erhalten.
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Ja, genau so sehe ich das auch.
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Die Stellungnahme der Verbände ist nicht mehr aktuell, da sie vor der Rücksprache mit dem Innenministerium am 18.10 war.
Die Stellungnahme war meiner Meinung nach eh nicht korrekt die 12/18 Regelung pro Waffe in 36 Monaten stand so nie im Regierungsentwurf, das entstammt dem Bundesrat und bezieht sich auf die Zeit nach dem 10. Jahr.
Das Datum der Drucksache ist vom 09.10
Die Newsletter von FG am 22.10
Der DSB hat die o.g. Drucksache erst am 01.11 veröffentlicht, das ist aber nicht das Datum der Drucksache
Ich sehe somit keine Entwarnung in dem Thema, sondern viel eher eine noch größere Verwirrung.
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Trotz Löschgefahr habe ich alle MdB der CDU/CSU angemailt.
Hier eine Antwort:
Sehr geehrter Herr Xxxx,
danke für die Anfrage zur Novelle des Waffenrechts an Herrn Holmeier. Bitte teilen Sie mir für eine Antwort doch Ihre Postanschrift mit. Herzlichen Dank dafür.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Uhlemann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Hierzu meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Uhlemann,
so wie Sie und ich moderne Kommunikationseinrichtungen nutzen, wird dies wohl auch Herr Holmeier handhaben.
Es spricht also nichts gegen eine Antwort an die bekannte E-Mail Adresse.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxx Xxxx
Seine Antwort:
Sehr geehrter Herr Xxxx,
in der Tat spricht nichts gegen eine Antwort per E-Mail, wenn Sie uns Ihre Postanschrift mitteilen. Es sind inhaltsgleiche Massenschreiben zum Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz an alle Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gegangen. Damit es überhaupt möglich ist, dass jeder Bürger zeitnah eine Antwort erhält, leiten wir die Schreiben dem entsprechenden Wahlkreisabgeordneten zu. Sie erhalten dann eine Antwort von Ihrem Wahlkreisabgeordneten. Dafür bitte ich herzlich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Kevin Uhlemann
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Meine Antwort:
Sehr geehrter Herr Uhlemann,
also geht es doch gar nicht um eine Antwort von Hr. Holmeier sondern eher um die Delegierung (Abwälzung) an die Wahlkreisabgeordneten.
So wie ich das einschätze, haben diese wenig bis gar nichts mit dieser Gesetzesänderung zu tun.
Korrekterweise hätte ich gern eine Antwort von jemandem, der hier Verantwortung trägt und bereit ist diese auch zu übernehmen.
Dafür bitte ich auch herzlich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Xxxx Xxxx
Irgendwie ist das eine ganz merkwürdige Gesprächskultur.
Außerdem wollte ich nie eine Antwort. Ich möchte diese Novelle kassiert sehen.
Aber das hat man irgendwie nicht gelesen oder falsch interpretiert.
Die leben in ihrer eigenen Welt.
Wie zu erwarten, muß sich der "Wissenschaftliche Mitarbeiter" um wichtige Wissenschaften kümmern und eine Antwort von dem Hr. Holmeier gab es bis heute auch noch nicht. Viel. ist ja der Name Programm oder er hat keine Zeit für eine Antwort, weil er sich jetzt total für unsere Sache einsetzt. Man weiß es nicht.
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https://www.bundestag.de/dokumente/text…fenrecht-666164
Montag 11.11.2019 14:00 Uhr geht es los
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