Uni Wien: Student mit Waffe im Hörsaal

  • Laut Medien war er lediglich im Besitz einer WBK, ein WP war nicht vorhandenen. Somit hat er sich klar rechtswidrig verhalten. Keine Ahnung wieso man so ein Privileg derart leichtfertig aufs Spiel setzt...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Er hätte sich auch mit WP rechtswiedrig verhalten: Die Uni ist Waffenverbotszone

    Nur nach der Hausordnung der Uni Wien. Somit wäre kein Verstoß gegen das Waffengesetz begangen worden.

    Die Uni ist keine Waffenverbotszone (Verordnung)!nach SPG.

    Im Universitätsgesetz habe ich nichts gefunden.



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  • Stimmt, es gibt nur 2 Waffenverbotszonen nach SPG in Wien, die Uni gehört nicht dazu. Da haben die Zeitungen wohl etwas durcheinander gebracht.

    Hausordnung der Uni:

    Allgemeine Benützungsvorschriften

    § 13.

    ...

    (3) Insbesondere ist zu unterlassen:

    ...

    11. das Führen von Schusswaffen, ausgenommen Organe der öffentlichen Sicherheit und vom Rektorat ermächtigte Personen (z.B. externe Security-Dienste, Nachtwächter,);

    Better judged by twelve than carried by six!

  • Nur nach der Hausordnung der Uni Wien. Somit wäre kein Verstoß gegen das Waffengesetz begangen worden.

    Die Uni ist keine Waffenverbotszone (Verordnung)!nach SPG.

    Im Universitätsgesetz habe ich nichts gefunden.

    Wenn die Uni festlegt dass Waffen nicht gestattet sind dann haben die das in ihrem Hausrecht so festgelegt... damit bleibt es Führen ohne Erlaubnis egal was im Gesetz steht.

    Du darfst auch nicht mit geladener Plempe bei deinem Nachbarn im Haus rum laufen wenn er es dir ganz klar untersagt. Wer das trotzdem tut muss mit einer Anzeige rechnen.

  • Ich mag deine Posts - Nicht böse sein.. :drink:

    aber

    Keine Ahnung warum LWB ein RECHT als PRIVILEG bezeichnen

    Wir wollen dass es ein RECHT bleibt und nicht ein Gottverliehenes Privileg wird..

    ::frinds::

    So habe ich es eigentlich auch gemeint. Ich verstehe nur nicht wieso man dieses „Recht“ so leichtfertig aufs Spiel setzt. Jetzt wird er wohl für die nächsten 5 Jahre keine Waffen mehr haben dürfen und das nur wegen einer so dummen Aktion...


    BH leitet Waffenentzugsverfahren ein.

    https://www.google.at/amp/s/www.ders…famplified=True



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  • Wenn die Uni festlegt dass Waffen nicht gestattet sind dann haben die das in ihrem Hausrecht so festgelegt... damit bleibt es Führen ohne Erlaubnis egal was im Gesetz steht.

    Du darfst auch nicht mit geladener Plempe bei deinem Nachbarn im Haus rum laufen wenn er es dir ganz klar untersagt. Wer das trotzdem tut muss mit einer Anzeige rechnen.

    Du hast grundsätzlich recht. Nach neueren Erkenntnissen war die Waffe aber nicht geladen, es wurde „nur“ unsachgemäß (weil nicht in geschlossenen Behältnis) transportiert. Da haben einige Medien zu voreilig oder unwissentlich News verbreitet...

    https://www.google.at/amp/s/www.ders…famplified=True



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Nach neueren Erkenntnissen war die Waffe aber nicht geladen, es wurde „nur“ unsachgemäß (weil nicht in geschlossenen Behältnis) transportiert

    Demnach wäre eine ungeladene Waffe in einer mit einem Reißverschluss verschlossenen Bauchtasche und ein Magazin in der Hostentasche kein Führen und somit legal solange es in keiner Waffenverbotszone stattfindet?

    Gabs da nicht auch noch was mit kürzester Distanz ohne Umwege ?

    :think:

    (Wir reden von AT)

  • Demnach wäre eine ungeladene Waffe in einer mit einem Reißverschluss verschlossenen Bauchtasche und ein Magazin in der Hostentasche kein Führen und somit legal solange es in keiner Waffenverbotszone stattfindet?

    Gabs da nicht auch noch was mit kürzester Distanz ohne Umwege ?

    :think:

    (Wir reden von AT)

    Ja leider da gibts einen unglücklichen Praxiskommentar und Judikatur, die bezüglich Transport sehr eigenartige Dinge reininterpretieren sagen wir mal so...

    Im Kommentar steht Waffe und Munition sind getrennt zu transportieren. Wie genau das gemeint ist steht aber nicht drin. Ob der Glock Koffer mit Waffe und Magazinen erlaubt ist bleibt also fraglich...

    Eine Bauchtasche ist trotz geschlossenen Behältnis wohl nicht erlaubt, weil die Rechtsprechung in den Transport auch schnelle Zugriffsbereitschaft reininterpretiert. Steht aber nicht im Gesetz oder in einer VO...

    Ich würd mich aber auch nicht darauf verlassen, dass die Dir bei einem aufmunitioniertem Magazin in der Hosentasche nicht auch an den Kragen wollen. Obwohl eigentlich nur Waffen geführt werden können...



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