Und als Sachkundiger (sollte man als LWB sein), kann man sich durchaus mal ähnliche verbotene Gegenstände anschauen.
Ist mir neu, dass in der Sachkunde diverse verbotene Gegenstände und die Bewertungskriterien eben dieser Bestandteil ist.
Waffensachkunde ist eben Waffensachkunde.
Bei jeder Diskussion auf die Sachkunde hinzuweisen halte ich einfach für sinnbefreit! Wenn selbst Richter, Staatsanwälte und Polizisten im WaffG nicht mehr durchblicken wie sollen es dann normale Bürger mit nem Wochenkurs in Sachkunde?
Bei Unsicherheiten zu fragen ist immer besser als selbstsicher seine EWB aufs Spiel zu setzen.