Einstufung Unterlaufgranatwerfer 37mm

  • Moin,

    in einem amerikanischen Forum habe ich in letzter Zeit einige Beiträge über (in den USA) frei verkäufliche Unterlaufgranatwerfer im Kaliber 37mm gesehen und wollte wissen, wie diese Geräte in Deutschland eingestuft werden. Ist anscheinend für das Verschießen von Pyrotechnik zu Silvester o.ä. gedacht. Geht das jetzt in Richtung Schreckschusswaffe oder werden die Granatwerfer wie Signalpistolen (und damit WBK-pflichtig) behandelt? Import möglich oder gibt es da Probleme?. Falls Import geht, muss das Teil noch zu einer Prüfanstalt?

    Grüße

  • Geht das jetzt in Richtung Schreckschusswaffe

    Ich dachte eigentlich, dass die Schulferien deutschlandweit zu Ende wären? :wacko:


    und wollte wissen, wie diese Geräte in Deutschland eingestuft werden.

    Dann schaust Du in die Kriegswaffenliste, und da in die Nr. 30.


    über (in den USA) frei verkäufliche Unterlaufgranatwerfer im Kaliber 37mm

    In den USA sind die 37 mm Werfer auch explizit vom National Firearms Act ausgenommen, zumindest solange der Besitzer keine Antipersonenmunition besitzt (und dazu zählen bereits "cartridges containing wood pellets, rubber pellets or balls, or bean bags"). Tut er das, muss er das Ding als Destructive Device registrieren lassen und unterliegt wieder dem NFA.

    Wir sind aber in Deutschland, hier existiert eine solche Ausnahme nicht. Worunter Granatwerfer fallen, findet sich im Kriegswaffenkontrollgesetz bzw. dessen Anhang, der Kriegswaffenliste (siehe oben).

    Je nach verwendetem Munitionstyp ist die Munition selber dann ggf. auch als Kriegswaffe eingestuft*.


    * Wobei Granaten, die bei ihrem Einsatz z.B. nur Nebel, Tränengas oder Rauch ohne Flammenwirkung entwickeln, nicht als Kriegswaffen angesehen werden. Da der Werfer aber auch andere Munition verschiessen kann, ist das in dem Fall irrelevant.

    Import möglich oder gibt es da Probleme?

    Du wirst schon am Export scheitern, denn für Granatwerfer gibt es üblicherweise keine ITAR Exportgenehmigungen.

    Beim Import scheiterst Du dann am KrWaffKontrG.


    Falls Import geht, muss das Teil noch zu einer Prüfanstalt?

    Rein theoretische Antwort in Anbetracht der Antworten eins drüber:

    Es handelt sich um eine Schusswaffe. Egal wie die eingestuft ist, ungeprüft/unbeschossen dürfte man die in Deutschland nicht einführen/besitzen.

    oder werden die Granatwerfer wie Signalpistolen (und damit WBK-pflichtig) behandelt?

    Ich nehme an, dass Dir das Bedürfnisprinzip etwas sagt. Zumindest hoffe ich das.

    Mit welchem Bedürfnis wäre denn ein 37 mm Granatwerfer begründbar?

  • Mit welchem Bedürfnis wäre denn ein 37 mm Granatwerfer begründbar?

    Mit keinem natürlich, aber 40x46mm Granatwerfer wäre doch eine schnieke neue Disziplin für den DSB.

    Ein Riesenzulauf bei den Vereinen wäre garantiert und es hilft bestimmt H+K von dem Schuldenberg zu befreien.

    P.S. Wer in dem Posting Ironie findet darf sie natürlich behalten !

  • "Granatpistole 40 mm" fände ich als Disziplin durchaus interessant. Mit selbstgedrehten, inerten Delrin-Geschossen und wiederladbaren Hülsen mit Antrieb via 9 mm Platzpatrone sogar recht günstig realisierbar - aber leider wie oben beschrieben mit den verschiedenen Gesetzen hierzulande nicht in Einklang zu bringen.

    Es gäbe sogar von B&T eine schnieke Wiederladeausstattung dafür:

    Wiederladpresse.png

  • Dann schaust Du in die Kriegswaffenliste, und da in die Nr. 30.

    Da steht Granatwerfer, is klar, allerdings wird dieser ja nicht als Granatwerfer sondern als "Flare gun" verkauft, die optisch so aussieht wie ein Granatwerfer. Die Klassifizierung ist hier entscheidend. Schreckschusswaffen sind ja auch nicht den "echten" gleichgesetzt, nur weil diese ähnlich aussehen. Der 37mm Launcher wurde ja eben in Kaliber 37mm konzipiert, sodass eben keine typische 40mm Granaten verschossen werden können. Somit ist es ja auch kein Granatwerfer.

    Egal wie die eingestuft ist, ungeprüft/unbeschossen dürfte man die in Deutschland nicht einführen/besitzen.

    Natürlich geht das, wie soll man denn sonst Waffen aus den USA importieren können? Händler mit Exportlizenz schicken einem das Zeug auch

    Mit welchem Bedürfnis wäre denn ein 37 mm Granatwerfer begründbar?

    Seenotrettung beispielsweise. Er wird ja explizit als 37mm Flare gun verkauft und es gibt eine große Auswahl an Signalmunition. Ein Bedürfnis, wenn benötigt, könnte man also problemlos nachweisen. Pyrotechnik für das Kaliber 37mm gibt es genug, warum sollte es nicht als Signalwaffe klassifiziert werden?

    Ganz ehrlich finde ich meine Frage durchaus legitim. Die Konstruktion speziell im Kaliber 37mm zielt doch ganz klar darauf ab eine Inkompatibilität mit den verbreiteten 40mm Granaten zu verursachen, sodass es eben nicht als Granatwerfer (destructive device) eingestuft wird. Warum sollte das in Deutschland anders sein? Wird als flare gun beworben und teilt damit lediglich das Aussehen mit dem 40mm Granatwerfer, der hier unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt.

  • Seenotrettung mit dem 37mm Plopper :thumbup:.

    Befass dich doch mal mit den Vorraussetzungen die man in Germoney erfüllen muss, um auch nur eine popelige Kaliber 4 Sigpi aufs Boot zu bekommen.

    Wer nach allen Seiten offen ist,ist nicht ganz dicht.

    μολὼν λαβέ

  • Noch nen Nachtrag zum 37mm Plopper zur Seenotrettung, es soll also auch noch ein Unterlaufgerät sein.

    Wie erklärt man die Büx an der man das Gerät befestigt hat dem netten SB vom Amte :think:?

    Montagematerial?

    Wer nach allen Seiten offen ist,ist nicht ganz dicht.

    μολὼν λαβέ

  • Du hast Die Seenotrettung auf den Tisch gebracht, das man dazu die Seenotrettungsmittel an einer Selbstladebüx montieren darf war mir neu.

    Nun kommst Du von Seenotrettung auf Silvester?

    Ist die Silvesternutzung eines Seenotrettungsgeräts vom Bedürfnis gedeckt?

    Wer nach allen Seiten offen ist,ist nicht ganz dicht.

    μολὼν λαβέ

  • Rene

    schon eine Kaliber 4 Sigpi darf man nicht, wenn man eine legal besitzen sollte (z.B. wenn man ein Schein für ein seegängiges Bot etc. besitzt), für Silvester nutzen. Schon das ist schlicht verboten!

    Das einzige, was Du Silvester in der Richtung nutzen darfst ist eine frei ab 18Jahren zu erwerbende Platzbuffe mit PTB Stempel inklusive einem zugelassenem Abschussbecher ebenfalls mit PTB Stempel für 15mm Signal-Pyrotechnik. Aber selbst so eine darfst Du nicht im öffentlichen Raum nutzen, auch nicht mit kleinem Waffenschein (denn der berechtigt nur zum Führen nicht zum Schießen damit, außer in Notsituationen).

    Wie oben schon gesagt, vergiss den 37mm Launcher gleich wieder komplett! Iss nicht in Deutschland. Weder als Seenotrettungsmittel, und schon so gar nicht für Sylvester!

    Und als Unterlaufmodell an einer Waffe schon so gar nicht.

  • Ist die Silvesternutzung eines Seenotrettungsgeräts vom Bedürfnis gedeckt?

    Warum sollte ich meine automatische Rettungsinsel (Seenotrettungsgerät) an Silvester auf die Wiese schmeissen ? :hyster:

    Spass beiseite: Als Signalmittel in der Seeschifffahrt/Sportschifffahrt ist nur die Signalpistole Kal.4 erlaubt und "freigegeben" (die T1 und T2 mal aussen vor) und nix anderes.

    Dafür benötigt man einen besonderen Lehrgang, den SKN (Sachkunde Nachweis) für Seenotsignalmittel der auch den FKS (Fachkundenachweis) beinhaltet. (Prüfung schriftlich und praktisch).

    Der übliche WBK-Sachkundenachweis ist nicht ausreichend.

    Mit diesem Nachweis kann man dann eine WBK zum Erwerb und Besitz einer Kal. 4 Signalpistole

    (inc. Mun.Erwerb) beantragen.

    Bedürfnis - wie gehabt - (Sachkunde, Zuverlässigkeit) muß nachgewiesen werden.

    Sportbootführerschein, küstentaugliches Boot und/oder Nachweis des öfteren Charterns von seegängigen Booten sind dazu notwendig.

    Wobei es noch den jagdlichen Aspekt gäbe den wir noch diskutieren müssen.

    Auch im Gebirge (Gamsjagd z.b. od. Bergsteigen) ist zur Signalgebung maximal Sig.Pi. Kal. 4 gestattet....::c.o.l)

    So, dann hamma das auch ...grin-.)

  • Auch im Gebirge (Gamsjagd z.b. od. Bergsteigen) ist zur Signalgebung maximal Sig.Pi. Kal. 4 gestattet....::c.o.l)

    So, dann hamma das auch ...grin-.)

    Ich dachte dabei weniger ans signalisieren, sondern eher an vergrämen, oder ausbringen von Kirrmaterial::hahah::.


    ...oder großfächiges verteilen von Wildacker Kräutersamenmischung::lachen2::

    Wer nach allen Seiten offen ist,ist nicht ganz dicht.

    μολὼν λαβέ

  • Jedenfalls sehe ich das nicht so eng

    Nun gut, die Frage ist halt, welche Relevanz das hat, nech?


    Warum sollte ich das rechtfertigen? Ist es verboten 2 Waffen aneinander zu basteln? Habe ich noch nicht von gehört.

    Jagut, das heisst ja auch nichts, dass Du da noch nichts davon gehört hast.

    Ich habe quasi live miterlebt, wie Hera versucht hat, sein(en) HASTA auf den Markt zu bringen und wie BKA und Fachliche Leitstelle NWR kopfkratzend davor standen, wie das Ding waffenrechtlich einzuordnen ist. Das Ergebnis dieser Überlegungen siehst Du an der Verfügbarkeit dieses Teils auf dem deutschen Markt. Das Bedürfnisprinzip hat dann den Rest dazu getan, genauso wie das hier beim 37 mm Werfer der Fall wäre, wenn der nicht schon anderswo erfasst wäre.

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    Ein Bedürfnis, wenn benötigt, könnte man also problemlos nachweisen.

    Klar, kann man. Es wird halt nur nicht anerkannt.


    Pyrotechnik für das Kaliber 37mm gibt es genug, warum sollte es nicht als Signalwaffe klassifiziert werden?

    Weil es eben nicht nur Pyrotechnik dafür gibt, sondern eben auch andere Munition. Weswegen auch die Ausnahme vom NFA in den USA wieder teilweise relativiert wurde.


    Da steht Granatwerfer, is klar, allerdings wird dieser ja nicht als Granatwerfer sondern als "Flare gun" verkauft, die optisch so aussieht wie ein Granatwerfer. Die Klassifizierung ist hier entscheidend.

    Es ist aber trotzdem ein Granatwerfer, egal unter welcher Bezeichnung das Ding verkauft wird. Spätestens seit Verfügbarkeit von Explosivmunition im Kaliber 37 mm durch Leute/Anbieter, die es wieder nicht lassen konnten, ist der ursprünglich erfolgreiche Versuch einer Umgehung der Gesetzgebung in den USA wie gesagt zumindest teilweise relativiert, in Deutschland steht diese Relativierung gar nicht erst zur Debatte. Da kannst Du noch so fest mit den Füssen auf den Boden stampfen wie Du magst.

    Ganz ehrlich finde ich meine Frage durchaus legitim. Die Konstruktion speziell im Kaliber 37mm zielt doch ganz klar darauf ab eine Inkompatibilität mit den verbreiteten 40mm Granaten zu verursachen, sodass es eben nicht als Granatwerfer (destructive device) eingestuft wird. Warum sollte das in Deutschland anders sein? Wird als flare gun beworben und teilt damit lediglich das Aussehen mit dem 40mm Granatwerfer, der hier unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt.

    Klar, wenn man sich absichtlich doof stellen möchte, ist die Frage "durchaus legitim".

    Da man dabei aber die heutigen Realitäten ignoriert, die durch die Einführung von 37 mm Granaten geschaffen wurden und damit die eigene Argumentation torpediert wird, hilft das halt trotzdem nicht.

    Und warum das in Deutschland anders ist? Weil unsere Waffenrechtssystematik nicht mit der in den USA identisch ist und unser KrWaffKontrG mehr erfasst als der NFA in den USA.

    Natürlich geht das, wie soll man denn sonst Waffen aus den USA importieren können?

    Vielleicht liest Du nochmal genau, was ich geschrieben habe.

    Und was Du geschrieben hast.

    Händler mit Exportlizenz schicken einem das Zeug au

    Hmhm... wenn der Hersteller beim State Department registriert ist. Wenn der (natürlich ebenfalls registrierte) Händler eine Exportlizenz für den betreffenden Gegenstand erhält. Und wenn der Empfänger den betreffenden Gegenstand empfangen und besitzen darf.

    Gehe mal davon aus, dass nichts von den drei genannten Punkten zutreffen wird.

    Kannst ja z.B. mal versuchen, einen Schalldämpfer amerikanischer Herstellung legal hierher zu bekommen.

    Genauso wird das mit 37 mm Werfern funktionieren...

  • Möglicherweise erscheine ich ja dumm aber das ist mir momentan egal. Wo liegt denn der Unterschied ob ein Granatwerfer unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fällt oder ein F erhält und als Spielzeug verkauft wird? Prinzip ist ja identisch und die Nachbauten aus Stahl werben mit "originalgetreuem Nachbau". Nur andere Geometrie des Kartuschenlagers oder was genau ist der Unterschied? Ich finde die Einstufungen nämlich alles andere als transparent und trotz sorgfältiger Recherche konnte ich zu diesem Thema keine rechtsverbindlichen Informationen finden

    Sharpsshootist in den USA kriegst du im Supermarkt auch Kaliber 12 Patronen mit diversen Samenmischungen. Ich weiß nicht was daran lustig sein soll, so absurd ist das schließlich nicht. Ich bin mir ziemlich sicher, dass jemand das gleiche auch mit 37mm Kartuschen gemacht hat

  • wenn du schon keinen Laser an deine Waffen montieren darfst.

    Wieso solltest du einen Granatwerfer an eine echte Waffe montieren dürfen ... egal ob der unechte Granaten verschiesst.

    du kannst das mit Spielsachen Zuhause machen. In der Öffentlichkeit würde ich mir das heutzutage auch an Sylvester oder Halloween vier Mal überlegen.

    Außer du hast Bock auf einen Einsatz von Leuten die dich mitnehmen werden.

    Dann geht der Fall zu einer "Prüfanstalt" (aber nicht zu der, von dir eingangs gemeinten).

    Mal was anderes .... wozu soll das gut sein?

    ::trenn::

    Yorick

  • Yorick spielt überhaupt keine Rolle ob das gut ist oder Sinn macht. Mein Motorrad hat auch fast 200PS - braucht man das? Natürlich nicht aber ich will es trotzdem. Ich habe bislang noch kein Gesetz gelesen, das die Anbringung von Unterlaufgranatwerfern o.ä. verbietet. Sofern dies nicht explizit verboten ist wird hier niemand vorbeikommen und mich mitnehmen. Ich werde damit auch nicht in der Öffentlichkeit rumrennen, auch wenn ich es auf dem Weg zur Jagd theoretisch dürfte. Ist nunmal von Vorteil wenn man für Silvester in jede Richtung einen Kilometer Abstand zum nächsten Nachbarn hat. Dann kommen auch keine komischen Leute vorbei, die mir auf den Sack gehen und mir vorschreiben wollen was ich zu tun oder zu lasse habe. Auf solche Leute kann ich nämlich gut verzichten. Traurigerweise gibt es von denen in Deutschland recht viele

  • oder ein F erhält und als Spielzeug verkauft wird?

    Es gibt keine Granatwerfer mit "F", die "als Spielzeug" verkauft werden.

    Was es gibt, ist "Spielzeug", das wie ein Granatwerfer aussieht und ggf. ein "F" hat, wenn es für Airsoft ausgelegt ist.

    Was der Unterschied ist? Ganz einfach: Der Granatwerfer kann Sprenggranaten verschiessen.

    Prinzip ist ja identisch und die Nachbauten aus Stahl werben mit "originalgetreuem Nachbau". Nur andere Geometrie des Kartuschenlagers oder was genau ist der Unterschied?

    Hast Du mal einen echten Granatwerfer und einen Airsoft-Granatwerfer in der Hand gehabt? Es macht nicht unbedingt den Eindruck.

    "Originalgetreuer Nachbau" bezieht sich da auf die Form. Und nur, weil da Metall verbaut ist, bedeutet das nicht, dass Original und Kopie die gleichen Eigenschaften und Haltbarkeit haben.

    Kurzum: Spielzeug-Granatwerfer werden als "Spielzeug" kategorisiert, wenn sie nicht in der Lage sind, Sprenggranaten zu verschiessen und bekommen ein "F", wenn sie die dafür notwendigen Voraussetzungen (Energie, Prüfung, Kennzeichnung) mitbringen. Granatwerfer, die Sprenggranaten verschiessen können sind Kriegswaffen. 37 mm "Flare" Launcher gehören in die zweite Kategorie.


    Ich finde die Einstufungen nämlich alles andere als transparent und trotz sorgfältiger Recherche konnte ich zu diesem Thema keine rechtsverbindlichen Informationen finden

    Die dafür notwendigen Quellen habe ich Dir genannt. Dass Du der Meinung bist, dass die verfügbaren Informationen nicht transparent wären, liegt primär daran, dass Du Dir da selber im Weg stehst und nur Deine Interpretation bestätigt haben möchtest. Leider kann ich Dir damit nicht dienen.

    Dass man von der Materie ein wenig Ahnung haben muss, liegt in der Natur der Sache. Ich habe regelmäßig mit Herstellern von Kriegswaffen und auch denen, die den Kram rechtlich einordnen und genehmigen (oder halt auch nicht genehmigen) zu tun und schiesse gelegentlich damit. Für die Allgemeinheit macht sich da keiner die Mühe, das einfach verständlich aufzuarbeiten, weil sie schlichtweg nicht für die Allgemeinheit bestimmt sind.


    in den USA kriegst du im Supermarkt auch Kaliber 12 Patronen mit diversen Samenmischungen. Ich weiß nicht was daran lustig sein soll, so absurd ist das schließlich nicht.

    Wir sind hier nunmal nicht in den USA. Hier ist das absurd.

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