Moin,
in einem amerikanischen Forum habe ich in letzter Zeit einige Beiträge über (in den USA) frei verkäufliche Unterlaufgranatwerfer im Kaliber 37mm gesehen und wollte wissen, wie diese Geräte in Deutschland eingestuft werden. Ist anscheinend für das Verschießen von Pyrotechnik zu Silvester o.ä. gedacht. Geht das jetzt in Richtung Schreckschusswaffe oder werden die Granatwerfer wie Signalpistolen (und damit WBK-pflichtig) behandelt? Import möglich oder gibt es da Probleme?. Falls Import geht, muss das Teil noch zu einer Prüfanstalt?
Grüße