Anfängerfragen

  • Hallo zusammen,

    interessiere mich auch fürs Vorderlader Schießen, hatte aber einen solchen Uberti Revolver bisher im Schützenverein nur kurz in der Hand bzw. nur einmal damit geschossen.

    Habe deshalb noch einige Anfängerfragen zu dem Thema.

    Beim Schießpulver/Schwarzpulver liest man ja oft, dass es empfindlich gegenüber Stößen oder Reibungen ist. Angenommen man macht den Pulverschein und so eine 1kg Flasche fällt aus Versehen auf den Boden oder man berührt/reibt das Pulver und hat sich zuvor an der Kleidung durch Reiben aufgeladen, kann da was passieren?

    Man liest ja oft im Internet, dass Schwarzpulver ungewollt explodiert, z.B. Hatte jemand Pulver in einen Behälter und durch das Zuschrauben des Behälters ging das Pulver wg. der Reibung los...

    Ist der Umgang mit dem Zeug wirklich so gefährlich? Kann man das im Auto transportieren wg. Den Erschütterungen ohne das einem das Zeug um die Ohren fliegt?

    Seit ihr im Schützenverein oder kann man Vorderlader auch auf Privatgrundstücken schießen?

    Wie lange hält ein Vorderlader Revolver eigentlich geladen mit Schiesspulver?

    Das Pulver ist ja dann nicht mehr vor Luft verschlossen im Behälter, sondern hinter den Kugeln in der Kammer.

    Wieviel Schuss hält so ein Revolver aus?

    Freue mich über Antworten. Mich interessieren Vorderlader zwar, habe aber bei der Sicherheit im Umgang mit Schwarzpulver einige Bedenken...

  • Schwarzpulver ist schon recht robust im Umgang, wenn die Sicherheitsregeln eingehalten werden. Denke immer dran, Schwarzpulver wurde über Jahrhunderte vom Militär verwendet. Da ist genug mal runtergefallen, gerieben oder sonst was gemacht worden, ohne dass sonst was passiert ist.

    Aber wie Werner schon geschrieben hat. Mach den Pulverschein, da wird dir alles wesentliche beigebracht. Ich kann nur sagen, Schwarzpulverschießen macht Spaß und mit dem richtigen Pulverpaten hast Du schnell den Dreh raus.

  • Hallo,

    Anfängerfragen sind wichtig, hatte ich auch eine Menge ;)

    Ist der Umgang mit dem Zeug wirklich so gefährlich? Kann man das im Auto transportieren wg. Den Erschütterungen ohne das einem das Zeug um die Ohren fliegt?

    Ich kaufe das Pulver im Laden (mit entsprechender Berechtigung) und fahre damit ganz enspannt direkt nach Hause. Mehrfach probiert und mein Amerkanisches Auto ist auch nicht wie im Film spontan in Flammen aufgegangen. Ist Sprengstoff gefährlich - JA! Man sollte wissen wie man damit umzugehen hat, damit eben nichts passiert.

    Bevor Du mit Schwarzpulver hantieren darfst, must Du einen entsprechenden Lehrgang machen um die Erlaubnis nach §27Sprengstoffgesetz. Bevor Du den Lehrgang besuchen darfst, musst Du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (untere Polizeibehörde) vorlegen und das Bedürfniss nachweisen. Danach weisst Du mit dem schwarzen Pulver umzugehen.

    Seit ihr im Schützenverein oder kann man Vorderlader auch auf Privatgrundstücken schießen?

    Bin im Schützenverein, auf meinem Privatgrundstück müsste ich einen zugelassenen Schiesstand haben um dort mit dem Vorderlader schiessen zu dürfen. Ein Vorderlader ist kein Luftgewehr. Geh mal in einen Verein und schau Dir an wie dort Vorderlader geschossen wird.

    Wie lange hält ein Vorderlader Revolver eigentlich geladen mit Schiesspulver?

    Das Pulver ist ja dann nicht mehr vor Luft verschlossen im Behälter, sondern hinter den Kugeln in der Kammer.

    Was bezweckst Du mit dieser Frage? :think:

    So ganz nebenbei, für einen Schwarzpulverrevolver benötigst Du eine Waffenbesitzkarte (Sachkundenachweis, Bedürfnis und Mitgliedschaft im Verein zwingend notwendig) und entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten. Dies und vieles mehr ist weniger ein Problem als es sich vielleicht zuerst liest und Du erfährst noch mehr im Verein deiner Wahl. Gehe hin, stelle Dich vor und sprich mit den Leuten, damit findet sich vieles ::c.o.l)

    Eine Vorstellung hier, mit ein paar mehr Details zu Dir wird auch gerne gesehen :thumbup:

    Die letzte Frage kann Dir bestimmt jemand beantworten, wenn Du dich kurz vorstellst und auf meine Frage eingehst.

    So long.

    "...mit Pulver und Blei: die Gedanken sind frei."

  • Es besteht auch noch die Möglichkeit, den Revolver mit Treiblingen, das ist Schwarzpulver mit Bindemittel in Form gepresst, zu schießen.

    Das ist leider ungenau, da sich die Zusammensetzung SP und Bindemittel nicht gleich verhält, und teuer.

    Allerdings braucht man für diese keinen SP-Schein, sofern man einen VL-Revolver auf seiner gelbe WBK eingetragen hat.

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Auf dem Privatgrundstück? Meist wenig empfehlenswert, hängt aber auch vom Privatgrundstück ab. Wenn man einen Bauernhof mit mehreren Hektar Land besitzt ist die Situation anders zu bewerten als bei einem 300m² Garten in einer Siedlung.

    NEIN !

    Nur damit hier keine falschen Eindrücke entstehen.

    Zumindest wenn wir von Deutschland und erwerbsberechtigungspflichtigen Waffen reden, ist die Situation immer gleich zu bewerten und eben NICHT von der Größe des Privatgrundstücks abhängig:

    Geschossen werden darf damit ausschließlich auf zugelassenen Schießständen !

    (Jäger jetzt mal außen vor, das ist eine andere Sache)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Auch mit freien Feuerwaffen darf man in D nur auf zugelassenen Schießständen schießen. Ausnahmen gibt es nur für Luftdruckwaffen, wenn das Grundstück so groß ist, dass die Geschosse das befriedete (?) Grundstück nicht verlassen können. Da hilft auch eine 5 m hohe Mauer nichts, denn der Abschusswinkel ist in dem Zusammenhang irrelevant.

    Auch mit sogenannten Schreckschusswaffen darf man in D grundsätzlich* nicht auf dem Privatgrundstück schießen. Ob es an Silvester dafür eine offizielle Ausnahme gibt, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Mir ist aber kein Fall bekannt, dass das Rumknallen an Silvester strafrechtlich verfolgt worden wäre.


    *grundsätzlich heisst, dass es Ausnahmen gibt, z.B. für Jäger in einem Jagdrevier. Und in einem befriedeten Bereich darf ein Jäger auch nur mit Ausnahmeerlaubnis schiessen, z.B. ein Friedhofsjäger.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Voraussetzung: Einerseits muss ich sicherstellen, dass kein Geschoß das Grundstück verlässt - was das kleinere Problem ist. Dann muss der Eigentümer des Grunstücks - sofern es nicht ich selbst bin - einverstanden sein. Am Schwierigsten: Es darf sich niemand belästigt fühlen. Was in einer Siedlung früher oder später zum Problem wird, auf einem Bauernhof im Niemandsland sicher nicht.

    Selbst in D braucht man dann nur noch einen von einem Schießstandsachverständigen abgenommenen Schießstand. Wenn du dir also zb in einem der verlassenen Dörfer im Osten der Republik ein ehemals landwirtschaftlich genutztes Anwesen mit ordentlich Grundstück kaufst und bspw den ehemaligen Schweinestall oder die Maschinenhalle nach den Vorgaben des Schießstandsachverständigen umbaust, hast du selbst in D deinen ganz privaten Schießstand.
    Dazu braucht es nur ein entsprechendes Grundstück und 'Kleingeld'.

    Afaik gibt es in D Leute die sich eine Kanalröhre mit Zugang aus dem Keller auf ihrem Grundstück haben verlegen lassen und das dann entsprechend den Vorgaben (Lüftung etc) ausgebaut und vom Schießstandsachverständigen haben abnehmen lassen. So kann man dann auch in seinem Keller .50 BMG :trio:schießen ohne das evtl Nachbarn meckern können.

    Beste Grüße!

    PS

    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Ausnahmen gibt es nur für Luftdruckwaffen, wenn das Grundstück so groß ist, dass die Geschosse das befriedete (?) Grundstück nicht verlassen können. Da hilft auch eine 5 m hohe Mauer nichts, denn der Abschusswinkel ist in dem Zusammenhang irrelevant.

    Aus der Gartenlaube, zb durch ein Fenster auf den Kugelfang im Garten schießen und das Problem mit dem Abschusswinkel und das mögliche verlassen des Grundstücks des Geschosses hat sich erledigt. Wichtig ist dabei dass das Grundstück befriedet ist, also einen Zaun o.ä. hat. Die Spaßschützen auf co2air sind diesbezüglich sehr kreativ im 100% gesetzeskonformen 7,5J 'Dosen lochen'.

    Beste Grüße!

    PS

    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Es gibt da wir ja in Deutschland sind, Rechtsauffassungen, dass ein selbstgebauter Schießstand für F Waffen abnahmepflichtig wird, wenn die "Anlagen" dazu fest verbaut sind. Ob das nun nur die Ansicht von Sachverständigen ist, oder es schon eine irgendwie geartete Rechtssprechung dazu gibt, ich weiß es nicht.

    Um aber im Fall der Fälle jeglichen Ärger zu vermeiden, ist in dem gesicherte Kellerraum wo ich mit meiner Frau Luftgewehr schieße, alles nur gestellt und nix verbohrt.

    DSC_1215.JPG

    Selbst die dicke Abdeckung der eh schon vergitterten Kellerfenster, sind zum Einhängen.

  • Greenhorn

    n dem Zusammenhang würde mich dann aber 'mal interessieren, wie die Einschränkungen für Bogenschützen sind. Da bei uns der Schießstand mit einem Bogenschützen-Stand kombiniert ist: Verirrte Pfeile sind mir weit öfter untergekommen als verirrte Kugeln aus Schusswaffen. Innerhalb einer Gartensiedlung kann das verdammt problematisch werden. Pfeile mit entsprechender Spitze sind bei Weitem kein "Kleinkaliber".

    Bogen fallen bisher noch nicht unter das Waffengesetz in Deutschland. Mit den Dingern kann man tatsächlich (NOCH) überall schießen, wo man dem ermessen nach schießen will und es keinen stört, d.h. auf dem Sportplatz, einer Wiese oder eben im heimischen Garten. Der jeweilige Grundstückseigentümer darf nichts dagegen haben.

    Auch wenn ein ordentlicher Compound deutlich mehr als die 7.5J Energie auf den Pfeil bringt und die mit einer letalen Spitze versehen sein können.

    Bogen sind bisher noch Sportgeräte und zählen nicht als Schusswaffen. Ist einerseits absurd, andererseits bin ich froh dass es überhaupt noch was gibt was frei zu erwerben ist.

    Armbruste fallen unter das Waffengesetz, weil diese vorgespannt bleiben. und damit Schusswaffen gleichgestellt.

    Jedoch bisher noch frei ab 18.

    Ansonsten, auch bisher ist kein Schießstand in D für Armbrust vorgeschrieben so weit mir bekannt.

    Bisher ist das mit Bogen und Armbrust noch egal weil das im Sinne des deutschen Waffengesetzes kein Schießen ist. Der Link zeigt eine Abhandlung auf Armbruste, beim Bogen kann man das analog setzten, den kann man sogar unter 18 erwerben, die Altersgrenze gibts dafür nicht.

    Noch ist das so. Wie gesagt bei uns Piefkes - wie es in Österreich ist weiß ich nicht.

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