Was haltet ihr von Fingerabdruckschlösser

  • SLG-Leiter

    Und ich bin kein Freund von vorauseilendem Gehorsam.


    Aber die Fakten sind ja richtig dargelegt, da kann jeder für sich selbst entscheiden, wie er verfährt.

    Naja, ich mag den Begriff vorauseilender Gehorsam nicht.

    Problem beim Kofferraum ist, mag sein, dass die Heckklappe verschlossen werden kann. Bei Zentralverriegelung wird sie bei modernen Fahrzeugen, wenn eingestellt, automatisch beim Losfahren abgeschlossen. Aber 95% der modernen Fahrzeuge verfügen über eine geteilte Rückbank, die problemlos von einem Pasagier im Fond auch während der Fahr umgeklappt werden kann. 99% der Fahrzeuge verfügen über eine kleine Luke hinter der Mittelarmlehne, durch die man regular lange Gegenstände wie Skier schiebt. Auch diese kann während der Fahrt problemlos von einem Passagier im Fond während der Fahrt geöffnet werden. In beiden Fällen wäre somit der Zugang problemlos von einer ggf. unbefugte dritten Person möglich.

    Das klingt nun gewiss etwas weit hergeholt, übertrieben, behämmert, aber das klingen die Urteile aus Kreis Offenbach auch, insbesondere mit dem Ausgang der Urteile auch, mit bekanntem Ausgang.

    Das Problem ist, wir stehen konstant mit dem Rücken an der Wand. Es sind meist einige wenige, nicht mal schwarze Schafe, die am Ende ggf. für negative Auswirkungen für alle sorgen. Das Schloß, oder besser der Begriff "verschlossen" gehört gestrichen, da er defakto reine Symbolpolitik ist.

    Selbst wenn der Tasche nicht "verschlossen" ist, also mit einem Schloß gesichert, so kann ich eh nicht mit weniger 3 Handgriffen die Waffe aus der Tasche, dem Rucksack, dem Koffer entnehmen, sie laden und in Anschlag bringen.

    Es ist aber eine Kröte, zugegeben eine von sehr vielen, die uns unsere Verbände als super tollen Kompromiss verkauft haben, da uns ansonsten, wenn sie nicht einverstanden gewesen wären der Transport nur noch mit einem 0er oder 1er Schrank auf einem panzergesicherten Anhänger zugestanden worden wäre.

    Wie gesagt, ich bin selber kein Freund davon, habe aber auch kein Problem damit ein Schlösschen an den Rucksack anzubringen

  • Genau diese Diskussion wollte ich vermeiden:

    Wenn du dich in mein Auto setzt und mit zeigst, wie du mit drei Handgriffen eine im Kofferraum im Futteral verpackte Waffe in den Anschlag bringst, schenke ich dir sofort diese Waffe. dabei ist es dir überlassen, ob du das durch die geteilte Rücksitzbank oder meintewegen auch nach dem Aussteigen durch die Kofferraumklappe tust (die NATÜRLICH verschlossen ist, wenn da Waffen drin liegen).

    Ich stehe nur daneben und zähle bis drei.....


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Frank, ich sage nur, dass übereifrige Beamte durchaus einen Strick knüpfen können, der zu unnötigen Diskussionen oder ggf. der vorläufigen Wegnahme der Waffen führen kann.

    Ob Du nun ein Schlösschen benutzt oder nicht ist, wie Du schon sagtest, Dir überlassen. Ich haben auch nicht immer ein Schloss an der Tasche. Meist wenn ich mit zwei Taschen unterwegs bin.

    Ob nun von der Rückbank aus in drei Handgriffen eine Waffe in Anschlag gebracht werden kann oder nicht, hängt auch von den Behältnisse ab.

  • 3 Handgriffe:

    Reißverschluss auf, Waffe herausholen und in Anschlag bringen.

    Ist nach meiner Meinung zwar ziemlicher juristischer und verwaltungstechnischer Schwachsinn, aber die Praxis spielt keine Rolle, und ist eben Praxis beim Gesetzesvollzug. Und deshalb halte ich mich daran!

    Und wenn im Gesetz dazu steht, dass eine Waffe in rosa Seidenpapier eingewickelt sein muss, dann ist es eben so. Ich kann vielleicht noch darüber streiten, welches Rosa noch erlaubt ist und was als Seidenpapier anerkannt wird. Das bringt aber nichts. Und Verwaltungen und bürokratische Systeme haben die Tendenz immer mehr die Einzelheiten und Besonderheiten auch noch zu regeln, und auf Vorrat immer restriktivere Vorschriften und Gesetze zu etablieren.

    Dagegen kann man nur versuchen, politisch anzugehen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Ich zitiere:

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Normalfall ist, dass Waffen in einem mit Vorhängeschloss versehenen Futteral oder Koffer transportiert werden. (WaffVwV zu § 12, S. 15, 12.3.3.2)

    Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, z.B. weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befinden oder in Einzelteile zerlegt sind. (Vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f.; WaffVwV zu § 12, S. 15, 12.3.3.2)

  • Ich zitiere:

    Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der Normalfall ist, dass Waffen in einem mit Vorhängeschloss versehenen Futteral oder Koffer transportiert werden. (WaffVwV zu § 12, S. 15, 12.3.3.2)

    Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, z.B. weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befinden oder in Einzelteile zerlegt sind. (Vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f.; WaffVwV zu § 12, S. 15, 12.3.3.2)

    Das wissen wir alle. Leider aber nicht jeder Beamte.....

  • Naja, ich mag den Begriff vorauseilender Gehorsam nicht.

    Ich auch nicht. Und ich will ein Beispiel nennen warum.


    Österreich: geschlossenes Behältnis und eine nicht geladene Waffe sind die gesetzlich geforderten Regeln um eine Waffe transportieren zu dürfen. Sie stellen also die Außnahme vom Führen da (Waffe geladen beim Transport = Führen).


    Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof und des Verwaltungsgerichtshof: Führen wurde angenommen bei: zB. ungeladene Waffe in Bauchtasche, ungeladene Waffe im Rucksack auf dem Beifahrersitz, ungeladene Waffe in der Umhängetasche, ungeladene Waffe im Kofferaum usw.

    Regelungen bezüglich Zufgriffsbereitschaft gibt es in keinem Gesetz und in keiner Verordnung. Das hat die Rechtsprechung einfach aus Deutschland übernommen und so getan als würde es bei uns im Gesetz stehen.

    Verkennung der Rechtslage ? Fehlurteile ? Entscheidung gegen den Wortlaut der Norm ? Ja, kann man so sehen. Denjenigen die ihre Waffen deswegen abgeben mussten und ein Waffenverbot ausfassten hilft es aber auch nicht mehr...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • SLG-Leiter Es geht aber hier nur um den Begriff "in Anschlag bringen"! Von vorherigem laden der Waffe ist im Gesetzestext nicht die Rede. Bedeutet, der Gesetzgeber will verhindern, dass du innerhalb 3 sec die ungeladene Waffe hervorzauberst und andere damit erschreckst.

  • SLG-Leiter Es geht aber hier nur um den Begriff "in Anschlag bringen"! Von vorherigem laden der Waffe ist im Gesetzestext nicht die Rede. Bedeutet, der Gesetzgeber will verhindern, dass du innerhalb 3 sec die ungeladene Waffe hervorzauberst und andere damit erschreckst.

    Entscheidend bei der Interpretation ist was die Höchstgerichte sagen und nicht was der Gesetzgeber sagt. :drink:



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Bedeutet, der Gesetzgeber will verhindern, dass du innerhalb 3 sec die ungeladene Waffe hervorzauberst und andere damit erschreckst.

    Der Gesetzgeber weiß selbst nicht was er will oder formuliert es in den Gesetzen nicht eindeutig aus Mangel an Kompetenz. Da sind keine Fachleute mit grundlegender Fachkenntnis auf dem ihnen anvertrauten Fachgebiet am Werk sondern Parteisoldaten, die den gut dotierten Job bekommen haben.

    siehe Alkopops, Zigarettensteuer ohne die Selbstgestopften, Flaschenpfand für Einwegplastik ...

  • Das war schon immer so, hab schon vor Jahren gesagt. Das Waffengesetz ist von Politikern gemacht und nicht von Fachleuten, daher darf man an die Materie nicht mit Logik oder gesunden Menschenverstand dran gehen um es verstehen zu wollen!!!

  • Leider aber nicht jeder Beamte.....

    Der hat aber die entsprechende Fortbildungspflicht. Hat er die nicht wahrgenommen, isses ein Diszigrund :lol-du:. Man braucht die nur mit der entsprechenden Rechtslage zu konfrontieren, die müssen nach Recht und Gesetz handeln, tunse das nicht s.o. und das Ganze ist rechtlich nicht mehr haltbar ::RTFM::!

    Wer uns das Recht auf Waffenbesitz nimmt,nimmt den Bürgern auch den Einfluß auf die Regierung.(Sarah Merkle )
    Leute die mich kennen,mögen mich-Leute die mich nicht mögen,können mich!
    Ich bin stolz darauf zu Bratzen,Mob,Pack,menschlichem Dreck,Dunkeldeutschland und Mischpoke zu gehören! :P

  • Hast Du bei einem konkreten Konflikt mit Beamten schon mal was erreicht, indem Du sie mit der Rechtslage konfrontierst? Zum Beispiel bei der Unteren Waffenrechtbehörde?

    Ich habe zum Glück verträgliche und tatsächlich fachkompetente Sachbearbeiter, die nicht auf Krawall gebürstet sind. Aber man hört viel Seltsames.

  • Schwarzer Mann

    Wenn dich deine Antworten sonst auch immer sehr schätze, so muss ich hier sagen, dass das, was du schreibst (sorry) Schwachsinn ist und schade, dass du dich zu so einer populistischen Aussage hast verleiten lassen...die dann auch noch nen Like bekommen hat:think:

    3 Handgriffe:

    Reißverschluss auf, Waffe herausholen und in Anschlag bringen.

    Hier im Thread ist der Transport in einem PKW das Thema und, es wurde mehrfach darauf hingewiesen, der Transport der Waffe im Kofferaum. Dann fangen die drei Handgriffe zum Beispiel im Rahmen einer Polizeikontrolle etwas anders an...Gurt lösen, Tür öffnen, aussteigen, zum Kofferraum gehen, Kofferraum öffnen, Futteral öffnen, Waffe in den Anschlag bringen.

    Wenn der Sherrif dann meint, er hätte dabei nur bis drei gezählt, dann kannst du ihm das Zitat von Peppone aus #25 bringen. Wenn er dann deine Waffen beschlagnahmen will, bin ich auf die Rechtsgrundlage gespannt, die er dir denn vorträgt!

    Deine Aussage kommt ausschließlich dann zum tragen, wenn du mit der Waffe im Futteral zu Fuß zum Schütznhaus gehst, wenn du die Waffe auf dem Beifahrersitz im Auto liegen hast, oder wenn der Parkplatz für deinen PKW sich dummerweise nicht auf dem Grundstück des Schießstandes befindet und du mit deiner Waffe einmal über die Straße musst. Das sind aber alle Punkte, die hier schon angesprochen wurden und unstrittig sind.

    Und wenn im Gesetz dazu steht, dass eine Waffe in rosa Seidenpapier eingewickelt sein muss, dann ist es eben so. Ich kann vielleicht noch darüber streiten, welches Rosa noch erlaubt ist und was als Seidenpapier anerkannt wird.

    Wenn ich diese Aussage mal auf das Schloss, welches auch nicht im Gesetz seht und das du aber dennoch hier für nötig propagierst, übertrage, kann ich dann davon ausgehen, dass du deine Waffen jetzt auch schon in rosa Papier einwickelst?

    Gruß

    Frank


    PS: Das das WaffG politisch motoviert und nicht immer praxisgerecht oder sinnhaft ist, ist natürlich zweifelsohne richtig.

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  • Ich bin am überlegen ob ich mir so ein Modernes Fingerprint Schloss für mein Rangeback kaufen soll , die Frage ist natürlich taugen die Dinger was ? hat wer so ein Schloss und wie sind die Erfahrungen damit ?

    Ich stelle mir auch die Frage was ist wenn so ein Teil mal nicht funktioniert gibt es dann eine alternative Ordnungsmöglichkeit .?

    Meine Nachbarn haben do ein (hochwertiges) Ding an der Haustür. Mussten schon paar mal im Regen stehen. Wie schon andere schrieben, dauert das Drehen eines Rädchen eines gewöhnlichen Nummerschlosses um eine Position etwa genauso lange.

    :sheep:

  • Hast Du bei einem konkreten Konflikt mit Beamten schon mal was erreicht, indem Du sie mit der Rechtslage konfrontierst? Zum Beispiel bei der Unteren Waffenrechtbehörde?

    Logen. Ein klassischer Fall von Rechtsbeugung vor ein paar Jahren. Die Akte ist 2 cm stark und steht hinter mir im Aktenschrank ::RTFM::

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  • Ist das für den Finger oder für die Tasche gedacht ? ^^

    Abgerutscht???

    .::t.ü.r::.

    J.

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Frank1000

    Du kannst die Waffe natürlich auch in einem mit Packband oder einer Schnur abgeschlossenen Karton transportieren, oder den Reissverschluss mit einem Kabelbinder abschließen. Auch eine verknotete Schnur ist ausreichend.

    Eine Waffenfutteral, das nur mit einem Reissverschluss oder eine Lasche verschlossen ist, ist - so wie ich mich an Urteile zu erinnern meine - nicht ausreichend. Darüber wurde schon ausführlichst diskutiert.

    Es auch nicht ausreichend, dass die Waffe im Koffer oder Futteral auf dem Rücksitz oder im Kofferraum eines Kombi-PKWs liegt. Sogar ein Kofferraum, wer über die Zentralverriegelung eines Autos abgeschlossen wird, ist nicht ausreichend. Das Selbe gilt für jeden Kofferraum, der vom Innenraum eines Fahrzeugs erreichbar ist.

    Ich möchte es nicht darauf ankommen lassen wollen, vielleicht nach einem mehrjährigen Rechts meine Waffen wieder zu bekommen, wenn meine WBK wegen Unzuverlässigkeit (nicht regelkonformer Transport) eingezogen wurde.

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    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Schwarzer Mann

    Ich verstehe deine Beweggründe ja und es gibt bekanntermaßen viele Grauzonen im WaffG. Aber gerade in diesem Fall ist es doch nun wirklich eindeutig?!

    Wenn ich dann noch einmal auf das Zitat von Peppone verweisen darf:

    Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind
    sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht innerhalb von
    drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in
    Anschlag gebracht werden können, z.B. weil sie sich während der
    Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befinden oder in Einzelteile
    zerlegt sind. (Vgl. BT-Drs. 16/8224, S. 32 f.; WaffVwV zu § 12, S.
    15, 12.3.3.2)

    Und die erfolgte Klarstellung in diesem Bereich zeigt doch, dass der Gesetzgeber hier Handlungsbedarf gesehen hat (weil ggf. das eine oder andere Gericht früher einmal anders urteilte).

    Aber...so sei es.....:drink:


    Gruß

    Frank

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  • Ich habe eines von ELV:

    https://www.elv.de/joy-it-kabelsc…ar-schwarz.html

    WOZU: Transportsicherung, herstellen des "Abgeschlossenen Behältnisses".

    Na ja... wenn man "den Bogen" raus hat den Finger exakt genug aufzulegen, funktioniert das Ding.

    Wenn nicht: Zum Glück schafft es die Zange vom Leatherman.... und ein Not-Kabelbinder-Schloss haben wir ja sicherlich alle zur behelfsmäßigen Herstellung der "Transportfähigkeit" im Bag, gelle?!

    FAZIT: Würde ich nicht wieder kaufen. Manchmal muss ich etliche Male ansetzen, bevor es nicht rot, sondern blau leuchtet und das Schloss öffnet.

    Rausgeworfenes Geld, ein Zahlenschloss wäre besser gewesen.

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