Allein auf dem Stand trainieren?

  • Hallo Schützenfreunde,

    ich habe eine Frage die ich durch googeln leider nicht beantworten konnte.

    Kurz zu mir: Besitzer grüne und gelbe WBK, Mitglied im Sächsischen Schützenbund also DSB

    Die Frage:

    Ist es mir erlaubt, ohne Schießsportleiter allein auf dem Stand zu trainieren?

    Danke im voraus.

    Mit bestem Gruß

    F.W.:bud:

  • Nach meinem Kenntnistand muss man selbst den Sachkundelehrgang gemacht haben, Standaufsicht sein.

    So könnte derjenige, der an einem Tag Standaufsicht hat, vorher selbst trainieren.

    Hängt dann eventuell noch von den Regelungen im Verein ab.

    Es bleibt ein Restrisiko, falls einem etwas passiert, kann niemand anderes sofort Hilfe holen.

  • Eigentlich hat Gerom01 schön alles dazu gesagt:

    Beim DSB heisst das im Allgemeinen Standaufsichtslehrgang des DSB mit Prüfungszeugnis. Dazu noch die Bestellung zur Standaufsicht vom Verein, und die damit verbundene Genehmigung durch den jeweiligen Verein.

    Der Lehrgang alleine qualifiziert nicht automatisch dazu, dass man ohne Standaufsicht alleine schiessen darf.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • hm, generell ist es so - kein Schießen ohne Aufsicht. Wenn man jedoch Schießleiter ist, dann geht es zumindest beim BDMP - und nur dann wenn man tatsächlich ganz alleine auf dem Stand ist. Ansonsten das Hausrecht hat der Standbetreiber, der kann davon abweichend auch dann eine Aufsicht verlangen.

    Aufsichten ..

  • Als Standaufsicht darf ich auch alleine schießen, jedoch wenn wieder ein anderer Schütze den Stand betritt, dann muss ich das eigene Schießen einstellen und

    wieder Aufsicht sein. Es sei denn ein anderer zur Standaufsicht Berechtigter löst mich ab und übernimmt zeitweise die Aufsicht.

  • Als Standaufsicht darf ich auch alleine schießen, jedoch wenn wieder ein anderer Schütze den Stand betritt, dann muss ich das eigene Schießen einstellen und

    wieder Aufsicht sein. Es sei denn ein anderer zur Standaufsicht Berechtigter löst mich ab und übernimmt zeitweise die Aufsicht.

    jo, so kenn ich das auch und so wurde mir das beim Standaufsichtskurs der Behörde auch beigebracht.

  • Als Standaufsicht darf ich auch alleine schießen, jedoch wenn wieder ein anderer Schütze den Stand betritt, dann muss ich das eigene Schießen einstellen und

    wieder Aufsicht sein. Es sei denn ein anderer zur Standaufsicht Berechtigter löst mich ab und übernimmt zeitweise die Aufsicht.

    Ja, habe ich auch so gelernt. Habe Schießleiterausbildung, bin aber noch nicht zur Standaufsicht bestellt. Alleine darf ich selber auf mich aufpassen, kommt ein weiterer hinzu darf ich nicht mehr beaufsichtigen.

  • Das hängt da in ab, was der Seitenbetreiber fordert. Fordert der nichts, dann reicht die Sachkunde um alleine zu schießen. Das ist die Anforderung des WaffG.

    Der Standbetreiber kann aber auch mehr fördern. Er kann sich beispielsweise am dem DSB orientieren, der noch weitere Anforderungen an die Aufsicht stellt. Tut der Standbetreiber das, dann mündet das in den obigen Antworten von Gerom01 oder Schwarzer Mann .

    Gruß Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • gesetzlich darf auf dem Stand nur eine Standaufsicht alleine schießen, wenn sie sich auf dem Stand wirklich alleine aufhält.

    Alle anderen dürfen nur schießen, wenn eine Standaufsicht zugegen ist. Eine Standaufsicht die andere Schützen beaufsichtigt darf selbst nicht schießen.

    Der Gesetzgeber spricht von verantwortlicher Aufsichtsperson. Dafür benötigt man eine extra Ausbildung (auch wenn 90% der Innhalte auch in der Sachkunde vorkommen). Bei neuen Sachkundelehrgängen wird das i.d.R. gleich mit gemacht (steht dann mit auf dem Zeugnis!).

    Zusätzlich muss die Aufsicht auf dem betreffenden Stand eingewiesen und registriert sein!

    Einige Verbände nennen die Sache dann ganz anders. Wird i.d.R. z.B. auch als Schießleiter bezeichnet, da versteht dann jeder Verband allerdings was anderes darunter.

    Die Standaufsicht, kann jeder Verein aber auch selbst schulen, da braucht es nicht unbedingt einen Verband für!

  • volker1

    Das stimmt nicht, was du hier schreibst. Ein Schießleiter ist nicht eine spezielle Aufsicht, sondern hat eine gänzlich andere Ausbildung und auch Ausrichtung. Einzig die Tatsache, dass der Schießleiterlehrgang die Lehrinhalte der Aufsicht mit umfasst oder diese als Voraussetzung hat, ist eine Gemeinsamkeit. Das war es aber auch schon.

    Inhaltlich steht alles im #10 bzw. In denen, auf die ich verwiesen habe.

    Gruß Frank

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  • Beim BDMP

    wird zwischen Aufsichten, - Schießleiter und - Rangeofficer unterschieden. Ein Rangeofficer muss übrigens nicht Schießleiter sein, dass sie es meist sind, ist etwas anderes.

    Eine Aufsicht, das ist jemand der andere Schützen beim Schießen beaufsichtigt. - Das kann beim BDMP auch jemand sein aus einem anderen Verband oder sonst jemand der regelmäßig zur Schießaufsicht bei einem Verein bestellt ist.

    Dafür genügt in der Regel Sachkundennachweis.

    Die machen z.B. bei den Landesmeisterschaften meist Unterstützungsdienst für Schießleiter und setzen dessen Anweisung durch, beaufsichtigen ein Gruppe von teilnehmenden Schützen. Aber die Anweisungen gibt der Schießleiter.

    Auszug Merkblatt der DEVA

    .......

    Anforderungen an eine Standaufsicht

    Wer als Standaufsicht tätig werden soll, muss volljährig und sachkundig sein. Im Sinne der Verordnung gilt u. a. der nachstehende Personenkreis als sachkundig, wer:

    • die Jägerprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung bestanden hat oder durch eine Bescheinigung eines Ausbildungsleiters für das Schießwesen nachweist, dass er die erforderlichen Kenntnisse durch Teilnahme an einem Lehrgang für die Ablegung der Jägerprüfung erworben hat,
    • die Gesellen- und Meisterprüfung für das Büchsenmacherhandwerk abgelegt hat,
    • mindestens drei Jahre als Vollzeitkraft im Handel mit Schusswaffen und Munition tätig gewesen ist, sofern die Tätigkeit ihrer Art nach geeignet war, die für den Umgang mit Waffen oder Munition erforderliche Sachkunde zu vermitteln,
    • durch eine entsprechende Bescheinigung eines Schießsportvereins nachweisen kann, dass er die erforderlichen Kenntnisse besitzt,
    • die Sachkunde aufgrund einer anderweitigen, insbesondere behördlichen oder staatlich anerkannten Ausbildung erworben und durch eine Bescheini- gung der Behörde oder des Ausbildungsträgers nachgewiesen hat.

    ..................

    Hier gehts einfach darum Schützen zu beaufsichtigen, keine unzulässigen Schießübungen und bei Gefahren einzugreifen.

    BDMP Schießleiter - da geht es tatsächlich auch um den Stand, die Sportordnung und allgemeine Regeln, Was passiert bei Waffenstörungen, Erste Hilfe und Verletzungen, Risiken, Zulässigkeit von Waffen für eine Disziplin, etc.

    Das muss man beim BDMP auch praktisch zeigen.

    Beim Rangeofficer - das ist ein Spezialist für bestimmte Diszipline, Beim BDMP sind das zum Beispiel EPP, Flinte oder PPC 1500.

    Da die in mehreren Teilübungen ablaufen, Untermatches und varianten haben, mit bestimmten Waffen, Munition sind die auf die Regeln geschult. Und da gehts mehr auf die Regeln der Diszipline.

    Wenn ein Rangeofficer ausnahmsweise mal kein Schießleiter ist, dann braucht es zusätzlich eine Schießleiter der für die Sicherheit am Stand verantwortlich ist.

    Ich hab als Schießleiter bei manchen Disziplinen zusätzliche Aufsichten, weil man das gar nicht alles alleine im Blick haben kann. Da ich kein Rangeofficer bin, darf ich z.B. Flinte oder EPP nicht leiten.

    Allerdings, wenn ich alleine auf dem Stand schieße.. - dann kann ich da schießen was ich will. Im Zweifel auch Flinte oder eben auf den Keiler oder Fuchs nach DJV da der Stand DJV abgenommen ist. Kommt ein "nur" sportlichschießender Kollege auf den Stand muss ich damit aufhören.

    Aber - ich muss den nicht beaufsichtigen. Wenn ich da alleine schieße hab ich in der Regeln keinen Dienst als Schießleiter sondern hab mir die Zeiten so ausgesucht und den Stand für mich alleine gebucht. Wenn noch einer kommt dann ist das bei uns Absprache und der muss ebenfalls Schießleiter sein. Bleibe ich noch länger auf dem tTand , dann können wir nur abwechselnd schießen. Das ist eben so.

    Bei jagdlichen Sachen z.B. DJV Übung auf Scheibe annehmenden Keiler -

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    muss der Sportschütze solange ich das mache, eigentlich draußen bleiben.. Wenn es Fenster in die Schießanlage gibt, kann ich Zugucker aber nicht verhindern.

    Oder ich muss abbrechen und nach einer zugelassenen SpO schießen, und dann wie oben abwechselnd beaufsichtigen.

    Wenn einer reinkommt der keine Standaufsicht hat oder nicht von einer Standaufsicht begleitet wird, bzw ich nicht zum Dienst eingeteilt bin, .. ausnutzen lasse ich mich nicht.

    Solange ich den gesamten Stand für mich alleine gebucht habe, wird der vom Stand verwiesen. wenn er ohne eigene Standaufsicht kommt. Da ist auch noch das Standmietenthema.. wenn ich den Stand alleine bezahle, will ich den auch für mich haben.

  • Hier steht viel Wahres. Aber n. m. M fehlt was. Sollte ich es überlesen haben, bitte ich um Nachsicht. Der Reihe nach, zur Klärung der Frage um die es hier geht:

    Beim DSB heisst das im Allgemeinen Standaufsichtslehrgang des DSB mit Prüfungszeugnis. Dazu noch die Bestellung zur Standaufsicht vom Verein, und die damit verbundene Genehmigung durch den jeweiligen Verein.

    Der Lehrgang alleine qualifiziert nicht automatisch dazu, dass man ohne Standaufsicht alleine schiessen darf.

    So kenne ich's auch. Und: die verantwortliche, vom Verein bestellte (ernannte) Aufsicht muss der zuständigen Kreispolizeibehörde (dem zuständigen Landratsamt ...) vom Inhaber der Schießstättenerlaubnis,- im Fall des Fragestellers der DSB-Verein - gemeldet sein.

    Somit würde ich die Frage des Threaderstellers franz1337 :

    Hallo Schützenfreunde,


    ich habe eine Frage die ich durch googeln leider nicht beantworten konnte.

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    Die Frage:

    Ist es mir erlaubt, ohne Schießsportleiter allein auf dem Stand zu trainieren?

    ... ganz klar mit Nein beantworten. Es reicht nicht, nur WBK.-Inhaber zu sein um in (s)einem DSB-Verein allein schießen zu dürfen!

    Um alleine schießen zu dürfen müsste er zur Erlangung der geforderten Sachkunde den entsprechenden Lehrgang zur verantwortlichen Aufsicht besucht haben, vom Verein als verantwortliche Aufsicht bestellt - und - der Behörde gemeldet sein. Lese nichts von alle dem im Eingangspost des Fragestellers. Das er dann auch noch allein auf dem Stand sein müsste und nur sich selbst gleichzeitig beaufsichtigen und dabei schießen dürfte wurde vielfach erwähnt, kommt in der sinnigen Reihenfolge aber erst ganz am Schluss.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Mühlenbracher

    Das geht hier ja immer hin und her und, wie du oben schon richtig geschrieben hast, ist hier viel wahres geschrieben worden. Dennoch sind die pauschalen Aussagen Ja oder Nein nicht angebracht. Ich hatte das oben ja schon mal versucht kurz zu beschreiben, will aber den Punkt noch einmal etwas ausführlicher darlegen:

    Es gibt unterschiedliche Anforderungen an Aufsichten: Auf der einen Seite die des Gesetzgebers (Waffensachkunde und mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut) und auf der anderen Seite die der anerkannten Schießsportverbände. Deren Anforderungen sind im Zuge ihrer Zulassung gem. §15 WaffG von ihnen selbst definiert worden und mit der Zulassung festgeschrieben. Diese Anforderungen liegen zum Teil oberhalb der Anforderungen des Gesetzgebers, beim DSB in meinen Augen sogar deutlich. Es gibt dann auch Verbände, wie den BDMP, der die Ausbildungen der anderen Verbände anerkennt und solche, wie der DSB, die nichts anerkennen, was sie nicht selbst gemacht haben.

    Das ganze führt aber eben noch nicht zu einer Entscheidung, ob man Aufsicht machen darf oder nicht. Denn, und das ist eben oben immer vergessen worden, nun kommt der Standbetreiber ins Spiel! Nur der Standbetreiber hat festzulegen, welche Anforderungen ER an die Aufsichten stellt! Das ist der entscheidende Punkt! So kann er sich mit den Minimalvorausstzungen des Gesetzgebers zufrieden stellen, oder eine Aufsicht gemäß den Statuten des Verbandes fordern! Es ist SEINE Entscheidung und die kann logischerweise auch von Stand zu Stand unterschiedlich ausfallen.

    Das Verbände, und dabei natürlich der DSB ganz vorn, immer fordern, es müsse IMMER eine Aufsicht nach den DSB Statuten anwesend sein, ist für den DSB schön und verständlich, aber grundlegend erst einmal falsch. Der DSB ist eben nicht der Standbetreiber.

    Das ganze hat nämlich auch seine Schattenseiten. Wenn der Standbetreiber zum Beispiel sagt, er würde eine DSB Aufsicht verlangen, was macht dan der BDMP Schütze, oder die BDMP Aufsicht, wenn die die Stand mieten/nutzen? Ggf. haben die keine DSB Aufsicht? Die DSB Aufsicht darf dann ja keine BDMP Disziplinen beaufsichtigen usw. D.h. in meinen Augen macht es sich der Standbetreiber nur unnötig schwer, wenn er mit seinen Anforderungen über die des Gesetzgebers hinausgeht. Ich hoffe, das ist so klar geworden, warum ich so auf dem Standbetreiber als wichtige Person herumreite.


    Nun also noch einmal konkret zu deinen anderen Aussagen oben Mühlenbracher

    Die Aufsicht muss NICHT zwangsläufig der Kreispolizeibehörde (bzw. der jeweils zuständigen Behörde) gemeldet sein. Ein Schießsportverein, muss eine Liste seiner Aufsichten führen und diese im Falle einer Prüfung vorlegen können. Entsprechende Nachweise sollte der Verein ebenfalls vorliegen haben. Wäre ja auch in der Praxis äußerst schwierig zu bewerkstelligen, wenn du mal darüber nachdenkst. Für einen DSB Vereine mit einem eigenen Stand, der nur dort schießt, ist das kein Problem. Anders sieht es aber aus, wenn zum Beispiel eine BDMP SLG ohne eigenen Stand sich auf 10 verschiedenen Ständen im Umkreis von 100km einmietet. An welche Behörden soll dann immer gemeldet werden? Und es ist dafür ja immer die Behörde verantwortlich, die den Stand in ihrem Bezirk hat, nicht die, wo die BDMP SLG im obigen Beispiel ansässig ist.

    Und wenn Stände vermietet werden, dann tut der Vermieter gut daran, sich diese Aufsichtenliste vom Mieter aushändigen zu lassen.


    Nun kommen wir zu deinem Nein in Bezug auf das Training:

    Da sage ich ein ganz klares Ja, wenn der Schütze die Anforderungen des Standbetreibers - egal wo die liegen - erfüllt. Warum nicht?!


    Zum Schluss noch zwei Anmerkungen:

    1.) Das ist nicht nur bei Schützen so, sondern auch bei Jägern. Auf jagdlichen Ständen wird in der Regel immer ein Jagdschein von einer Aufsicht gefordert. Wenn also der DSB Schütze olympisch Skeet auf einem jagdlich betriebenen Stand trainieren möchte und keinen Jagdschein hat, dann wird er das ohne entsprechende Aufsicht in der Regel nicht dürfen.

    2.) Die obigen Aussagen gelten natürlich nur für das Training. Veranstaltet man einen Wettkampf gem. SPO sind natürlich ausschließlich Aufsichten zugelassen, die die Ausbildung des jeweiligen Verbandes haben. klausrgr hatte dazu ja oben schon was geschrieben.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

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  • Ob die Standaufsichten der zuständigen Behörde vorab zu melden sind, regelmäßig Listen mit den Standaufsichten eingereicht werden müssen, oder ob es genügt, dass der Verein eine Liste führt, wer wann Standaufsicht war, ist meines Wissens auch vom Bundesland abhängig.

    In meinem BSSB-Verein genügt eine sorgfältig geführte Liste, die auf Verlangen vorgelegt werden muss.

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  • Frank1000 hat vollkommen Recht.

    Muss die Sache mit der Meldepflicht der Vereine was ihre Aufsichten an die Behörde betrifft revidieren. Es stimmte mal, die Behörden in NRW wollten früher die Aufsichten der Vereine wissen. Ist heute, aktuell, de Fakto nicht mehr so.

    Ziehe meine Behauptung diesbezüglich zurück - sie stimmt nämlich so nicht mehr.

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    John Wayne

  • Ob die Standaufsichten der zuständigen Behörde vorab zu melden sind, regelmäßig Listen mit den Standaufsichten eingereicht werden müssen, oder ob es genügt, dass der Verein eine Liste führt, wer wann Standaufsicht war, ist meines Wissens auch vom Bundesland abhängig.

    In meinem BSSB-Verein genügt eine sorgfältig geführte Liste, die auf Verlangen vorgelegt werden muss.

    Das Bundesland hat da eigentlich nicht viel zu melden, dann das richtet sich nach WaffenG, Verordnung und Allg. VerwaltungsV, die bundesweit gilt.

    Vereine die in einem anerkannten Schießsportverband sind und Jagdstände müssen generell nicht melden (auch wenn das der ein oder andere Sachbearbeiter noch nicht kapiert hat).

    Das gilt aber NUR DANN, wenn der Verein neben der Qualifikation etc. auch die Zuverlässigkeit anhand amtlicher Dokumente prüfen kann (Jagdschein, WBK, §27 Sprengpappe, Waffenhandelserlaubnis etc. etc. etc.).

    Kann er das nicht (weil das Mitglied sowas nicht vorlegen kann, alle sonstigen Qualifikationen aber hat) dann muss auch der Verein die zukünftigen Standaufsichten min. 14 Tage vor Beginn der Tätigkeit der Standaufsichten der Behörde melden, ganz genauso wie es z.B. ein kommerzieller Standbetreiber mit seinem Aufsichtspersonal auch vorher tun muss. Die Ausnahme von der vorherigen Meldepflicht gilt nur für Vereine die in einem anerkannten Schießsportverband sind sowie für jagdliche Vereinigungen, bei vorliegen der Zuverlässigkeit.

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