Vermutlich ist die Suche hoffnungslos, doch ich probiere es trotzdem.
Gibt es irgendwo in der Schweiz einen Outdoor Schiessstand - so was wie ne KD-Box - den man mieten kann?
Tips auch gerne per PM
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Vermutlich ist die Suche hoffnungslos, doch ich probiere es trotzdem.
Gibt es irgendwo in der Schweiz einen Outdoor Schiessstand - so was wie ne KD-Box - den man mieten kann?
Tips auch gerne per PM
Als Privatperson sind die KD-Boxen Pfui.
Über einen Schiessverein müssten diese aber mietbar sein.
Sonstige frei verfügbare Plätze kenne ich nicht.
Als Privatperson sind die KD-Boxen Pfui.
Über einen Schiessverein müssten diese aber mietbar sein.Sonstige frei verfügbare Plätze kenne ich nicht.
Da muss ich wohl einen Verein gründen.
Vitamin B.
Oder Unteroffiziersverein.
Vitamin B.
Oder Unteroffiziersverein.
Vitamin B habe ich leider keins und auf UOV mit den Marschübungen habe ich nur mässig Lust.
Vitamin B habe ich leider keins und auf UOV mit den Marschübungen habe ich nur mässig Lust.
Nicht jeder UOV führt Marschübungen durch und wenn doch, nicht alle zwingen einen dazu. Ich bin Mitglied in einem UOV, gehe aber nur in die KD-Box oder den Schiesskeller mit.
Nicht jeder UOV führt Marschübungen durch und wenn doch, nicht alle zwingen einen dazu. Ich bin Mitglied in einem UOV, gehe aber nur in die KD-Box oder den Schiesskeller mit.
Wenn das so ist, werde ich mal sehen ob es einen in meiner Nähe gibt.
Woher kommst du denn? Evtl kann ich dir einen empfehlen.
Nur so ein Tip am Rande:
WG Art. 5
5 Erlaubt ist das Schiessen mit Feuerwaffen an nicht öffentlich zugänglichen und
entsprechend gesicherten Orten sowie das jagdliche Schiessen mit Feuerwaffen.
Also: Zielhang aufschütten, Kette ringsum, und "gut Schuss"!
Also: Zielhang aufschütten, Kette ringsum, und "gut Schuss"!
Wenn das so einfach wäre, ich sage nur Umweltauflagen, Gewässerschutz usw.
Alles anzeigenNur so ein Tip am Rande:
WG Art. 5
5 Erlaubt ist das Schiessen mit Feuerwaffen an nicht öffentlich zugänglichen und
entsprechend gesicherten Orten sowie das jagdliche Schiessen mit Feuerwaffen.
Also: Zielhang aufschütten, Kette ringsum, und "gut Schuss"!
Das wäre mal das WG
Dann kommt noch der Lärm, das Blei, und und und...
Ja leider klingt es einfacher als es ist. Sonst hätte ich mir schon lange einen Bagger gemietet und mir meine KD Box ausgebaggert...
"Entsprechend gesichert" bedeutet übrigens, dass ein Projektil das befriedete (!) Gelände nicht verlassen darf. Auch wenn du um 180 Grad zum Zielhang oder 70 Grad über den Zielhang schiesst.
Und ja, Umwelt, Lärm etc kommt noch dazu.
"Entsprechend gesichert" bedeutet übrigens, dass ein Projektil das befriedete (!) Gelände nicht verlassen darf. Auch wenn du um 180 Grad zum Zielhang oder 70 Grad über den Zielhang schiesst.
Und ja, Umwelt, Lärm etc kommt noch dazu.
Kannst du mir dazu eine Quellenangabe machen?
Denn für mich bezieht sich das "entsprechend gesichert" auf das Betreten des Geländes und hat nichts mit dem Projektil zu tun. (meine Interpretation des Gesetzestextex)
Ausserdem wäre das in einer "offiziellen" KD Box auch nicht der Fall.
Hab doch schon einige beschossen und meisten waren "nach hinten raus" einfach offen, also nur U-förmig.
Kannst du mir dazu eine Quellenangabe machen?
Denn für mich bezieht sich das "entsprechend gesichert" auf das Betreten des Geländes und hat nichts mit dem Projektil zu tun. (meine Interpretation des Gesetzestextex)
Ausserdem wäre das in einer "offiziellen" KD Box auch nicht der Fall.
Hab doch schon einige beschossen und meisten waren "nach hinten raus" einfach offen, also nur U-förmig.
ProTell beantwortet das durchaus schwammig formulierte Waffengesetz (Artikel 5 Absatz 5) so:
Antwort:
Bei der „grossen“ Waffengesetzrevision, die auf den 12.12.2008 in Kraft getreten ist, kam neu dieses Schiessverbot gemäss Artikel 3 Abs. c des WG hinzu. In den Entwürfen war der Nebensatz betreffend den nicht öffentlich zugänglichen Orten nicht enthalten. PROTELL hatte diesen Punkt vorgeschlagen und das Parlament hat ihn integriert..
Dadurch dürfen Sie nun immer noch auf Ihrem nicht öffentlich zugänglichen Gelände schiessen, wenn es entsprechend gesichert ist. Sie müssen also zwei Bedingungen erfüllen:
Möglicherweise könnten von Nachbarn Reklamationen betreffend Schiesslärm kommen. Sie wissen selbst am besten, wie die Nachbarn reagieren. 1. August und 31. Dezember wären wohl die einzigen Daten, die Sie davor schützen könnten. Ein weiterer Punkt ist noch das Umweltschutzgesetz. Es gibt heute Grenzwerte für die Bleibelastung der Böden. Diese liegen je nach Nutzung des Bodens bei etwa 1000mg pro kg Erdreich. Daher würde ich Ihnen dringend raten, nicht mit Bleischrot sondern mit Weicheisenschrot zu schiessen. Andernfalls könnte die zuständige Behörde auf die Idee kommen, bei Ihnen müsse Boden saniert werden und das geht dann extrem ins Geld.
Der letzte Punkt ist noch das Jagdgesetz. Je nach Kanton in dem Sie wohnen (Patentjagd oder Revierjagd) müssten Sie sicherstellen, dass Sie sich nicht in „offenem Jagdgebiet“ befinden und Ihnen deshalb während dem Schiessen Wilderei unterstellt werden könnte.
Sie sehen, obwohl Ihnen der entsprechende Waffengesetzartikel grundsätzlich das Recht einräumt, auf Ihrem Gelände zu Schiessen, ist die Sache recht kompliziert, vor allem auch für das Schiessen mit Flinten. Das Schiessen mit Büchsen ist massiv einfacher, weil da gezielt auf einen eng begrenzen Kugelfang geschossen werden kann.
Das mit dem Projektil, da habe ich glaub ich etwas mit dem Deutschen Gesetz durcheinandergebracht.
Anmerkung bezüglich öffentlich zugänglichen Orten und Privatareal:
Wir hatten geschäftlich mit dem Thema zu tun. Die Frage war ob unsere Flurförderfahrzeuge auf dem Werksareal
ein Nummerschild brauchen, bzw ob die Fahrende Person einen Führerausweis dazu braucht.
Und inwiefern Fremdpersonen frei unser Gelände betreten dürfen.
Die Antwort von den Anwälten war dann unbefriedigend. Obschon die ganze Parzelle Firmenareal ist, man noch
einige Schilder aufstellt , ist dies immernoch öffentlich zugängliches Areal.
Einzig eine Umzäunung rundum, sowie eine BESETZTE Barriere mit Zugangskontrolle erfüllt diese Anforderungen.
Zaun mit ganztags offener Barriere reicht nicht, kann trotzdem irgend ein Hanswurst reinfahren.
Ich bin sicher dies lässt sich nicht eins zu eins auf das oben genannte Problem übertragen, jedoch zeigt es eine gewisse
rechtliche Grauzone, welche unter Umständen bei einem Unfall gefährlich sein kann.
Mit genügend Geld wäre es vermutlich schon machbar. Gibt es ja in allen andern Ländern auch und gerade in DE werden die Auflagen vermutlich noch schlimmer sein.
Also weiterhin Lotto spielen
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