Und DAS steht jetzt wo?
In der Verwaltungsvorschrift, die eine Teilnahme an "ordentlichen Schießwettbewerben" fordert.
Wird in der Praxis durch die Vereinsbescheinigung abgehandelt. Wobei ich mal unterstelle, dass der eine oder andere Vorsitzende sich eben nicht im Klaren darüber ist, was er da unterschreibt, was seine Unterschrift bedeutet.
Beim "normalen" Schützen ja alles kein Problem - beim "nur-haben-wollen" Mitglied, ggf. aber schon.
Gruß
Frank