Laufrohlinge - verkaufen

  • Hallo Leute.

    Kann man in Deutschland Laufrohling frei kaufen / verkaufen?

    Laufrohling gemeint Stangel mit bohrung und Drall ohne Patronenlager.

    Ist zum Kauf eine EWB erforderlich?

    Wie ist es mit Verkauf? Irgendeine Genähmigung nötig?

    Könnte mir Jemand beraten? Oder eine Anweisung an rechtliche Norm geben?

    Danke !

  • Frag am besten beim BKA an, die beraten dich rechtssicher. :sla:

    Und wenn ich am Morgen nach solch einer Nacht
    Mit brummendem Schädel bin aufgewacht
    Werde ich dann meine Taten beschau'n
    .........
    Fünf Kinder gezeugt und 8 Männer verhau'n :D

  • Wesentliche Waffenteile in Deutschland sind bei Langwaffen nach wie vor: Lauf, Patronenlager, Verschluss.

    Wenn der Laufrohling ein Lauf ist, dann brauchst du eine EWB, egal ob ein Patronenlager dran ist oder nicht.

  • Aus Anlage 1 WaffG:

    Wesentliche Teile sind

    1.3.1

    der Lauf oder Gaslauf, der Verschluss sowie das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn diese nicht bereits Bestandteil des Laufes sind; der Lauf ist ein aus einem ausreichend festen Werkstoff bestehender rohrförmiger Gegenstand, der Geschossen, die hindurchgetrieben werden, ein gewisses Maß an Führung gibt, wobei dies in der Regel als gegeben anzusehen ist, wenn die Länge des Laufteils, der die Führung des Geschosses bestimmt, mindestens das Zweifache des Kalibers beträgt; der Gaslauf ist ein Lauf, der ausschließlich der Ableitung der Verbrennungsgase dient; der Verschluss ist das unmittelbar das Patronen- oder Kartuschenlager oder den Lauf abschließende Teil;

    1.3.2

    bei Schusswaffen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch verwendet wird, auch die Verbrennungskammer und die Einrichtung zur Erzeugung des Gemisches;

    1.3.3

    bei Schusswaffen mit anderem Antrieb auch die Antriebsvorrichtung, sofern sie fest mit der Schusswaffe verbunden ist;

    1.3.4

    bei Kurzwaffen auch das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.

    Als wesentliche Teile gelten auch vorgearbeitete wesentliche Teile von Schusswaffen sowie Teile/Reststücke von Läufen und Laufrohlingen, wenn sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen fertiggestellt werden können. Schalldämpfer sind Vorrichtungen, die der wesentlichen Dämpfung des Mündungsknalls dienen und für Schusswaffen bestimmt sind.

  • Für mich (!) schon irgendwie erstaunlich, wie man sich hier fast schon überschlägt, jemand behilflich zu sein, der ohne jede Form von Vorstellung oder Hintergrunderklärung seiner Frage

    ins Forum platzt

    und

    in fragwürdigem Deutsch um Auskunft und Beratung ersucht ::c.o.l)

    Aber vermutlich bin ich ein böser und egoistisch denkender Mensch, der immer etwas Höflichkeit und Minimalanforderungen als Gegenleistung erwartet :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Für mich (!) schon irgendwie erstaunlich, wie man sich hier fast schon überschlägt, jemand behilflich zu sein, der ohne jede Form von Vorstellung oder Hintergrunderklärung seiner Frage

    ins Forum platzt

    und

    in fragwürdigem Deutsch um Auskunft und Beratung ersucht ::c.o.l)

    Aber vermutlich bin ich ein böser und egoistisch denkender Mensch, der immer etwas Höflichkeit und Minimalanforderungen als Gegenleistung erwartet :rolleyes:

    Oder einfach paranoid ! ;)



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Danke für euere Hilfe.

    Capitan Cat

    Bist du Neugierig was für Hintergrund da ist?

    Nichts böses. Es geht um Ärger zu verhindern.

    Kumpel von Mir ist ein Waffenschmied. Er herstellt die Rohlinge ( einer von vielen in EU- denk nicht, dass nur LV die Läufe dreht...) . Von .22 bis zum .50 kaliber. Er ist nicht der grosse, sondern der sehr präzisse... Seine Läufe haben schon mehrmals Gold an der Europameisterschaft in Vorderladerdisziplin gewonnen. Und auch von anderen Sportschützen ( IPSC, Scharfschützen) haben wir positive Rückmeldungen was Präzision und Dauerhaft betrifft.

    Dieser Mensch hat mich gebeten, ob ich herausfinden kann, ob man sich auch auf dem Deutschem Markt durchsetzen können.

    Und wo kriegt man am besten die Info gleich und relativ genau? Nicht zufällig im Fachforum ?!

    Dass mein Deutsch "fragwürdig" wäre? Was genau hast du nicht verstanden?

    Ich bin kein Deutsche, also ich glaube, dass schon Paar Schreibfehler mir vergeben werden. Oder?

    So... Es sieht so aus, dass bei euch die Gesetze ganz anders sind, als in meisten EU-Ländern. Viel strenger oder schlechter ( je nach Ansicht ).

    Wenn richtig verstanden, dann Laufrohlinge oder stahlrohre mit "führung" werden wie wesentliche Teile behandelt.

    In diesem Fall ist dann EWB der kleinste Hinderniss.

    Wenn es um Waffenteile geht, finder statt immer die unendliche byrokratie und natürlich auch Kosten an der Verkäufer seite . Und dann ist vorbei...

    Die Idee war anders.

    Sehr in kürze zum vergleich.

    Bei uns ist Laufrohling ein freies Teil. Wesentliches Teil wird erst, wenn Patronenlager angebracht wird. Das bedeutet, das man Patrone reinschieben und abfeuern kann. Es ist eigentlich egal auch wie die äusere Form des Laufes ist. Es ist eigentlich auch egal ob im rohr ein Drall mit Felder ist oder Spiegel blank ( wie schrottflinte) ist. Rohr mit Patronenlager ist ein Lauf. Lauf braucht Beschuss Zum Lauf erwerben muss man EWB haben. Und noch Patronenlager anbringen darf nur der genähmigter Fachmann. Ansonnsten wenn du selber machst und ein Lauf besitzst , geht um Straftat.

    MfG

  • Es geht also um Läufe für Vorderlader. Da ist es schon einfacher.

    Vorderladerläufe und deren Bestandteile, sowie Rohlinge von Vorderladerläufen sind unproblematisch, da derzeit auch die einschüssigen Waffen mit Perkusssionszündung frei ab 18 Jahren sind. Wären die Laufrohlinge für Waffen mit Lunten- oder Funkenzündung dürfen diese sogar durch den Endverbraucher selbst bearbeitet werden.

    Das ermöglicht auch das Bearbeiten von Vorderladerbausätzen, wie denen aus den USA, die nicht so weit vorgearbeitet sind, wie die aus Italien oder Spanien.

    Das geht so weit, dass man auch einen Vorderladerlauf selbst bearbeiten darf, bei dem dem ein Gewinde zur Aufnahme eines Zündlochfutters vorgeschnitten ist, man aber auch einen Pistonsockel eindrehen kann.

    Siehe auch die Bausätze von TOW (https://www.trackofthewolf.com/List/Category.aspx/588)

    oder einzeln zu erwerbende Läufe von Green Mountain etc. (https://www.trackofthewolf.com/List/Item.aspx/646/1)

    So mein Verständnis der Gesetzeslage in Deutschland.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Wir sprechen hier nicht über einen Bausatz, sondern den Erwerb von vorerst waffenwesentlichen Teilen.

    Da es um die Herstellung von Waffenteilen geht, hier ein Lauf aus einem Rohling, greift das Waffengesetz in Bezug zum Thema Herstellungslizenz.

    Wenn also der Kumpel/Freund eine Lizenz zum Herstellen von Waffen (Büchsenmacher) hat, sollte der Erwerb von Laufrohlingen kein Problem darstellen

    Bausätze sind ja keine Rohteile, sondern von einem Hersteller bereits vorbereitete Teile, die von dem Käufer fertiggestellt werden, oder sich fertigstellen lassen.

    Hier aus einer Auktion von Laufrohlingen ein Passus bezogen auf den Erwerb, der hilfreich sein kann:

    Zitat

    Achtung: Der Erwerb von Laufrohlingen und unbeschossenen Fertigläufen

    geht nur über einen Waffenhändler oder im Ausland wo Läufe/Laufrohlinge frei sind.

    Kein Erwerb auf JJsch oder WBK möglich, diesbezügliche Anfragen zwecklos!

    http://www.egun.de/market/item.php?id=7424910

  • Hallo Ken

    So wie ich das verstehe, geht es um Läufe und Laufrohringe für VORDERLADER.

    Wenn sie für die Herstellung eines Laufs mit Funken- oder Luntenzündung vorgesehen sind, sehe ich absolut keine Probleme, denn der Erwerb dieser Waffen ist frei, und im Gesetz ist festgelegt, dass auch die Bearbeitung und Herstellung eines Laufs für eine Waffe mit der beschriebenen Zündungsart keiner Erlaubnis bedarf.

    Auf der sicheren Seite ist der Fragesteller aber nur, wenn er sich eine Auskunft von amtlicher Stelle beschafft.

    Aber für alle anderen Waffen hast Du absolut recht. LÄUFE UND DEREN ROHLINGE SIND WESENTLICHE TEILE VON SCHUSSWAFFEN. Deshalb ohne Erlaubnis/Lizenz verboten.

    Auch den Umbau von einem Steinschlosslauf zu einem Perkussionslauf, indem eine Zündlochschraube gegen einen Pistonsockel getauscht wird, darf ofgenbar nur durch eine Person mit Herstellungslizenz erfolgen. (Die Vorderlader mit Umbaumöglichkeit von Perkussion zu Stein und umgekehrt, die es im letzten Jahrhundert mal zu kaufen gab, sind rechtlich wohl nicht unproblematisch!)

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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  • Wenn ich einen Lauf für einen Steinschlossgvorderlader erlaubnisfrei herstelle (Steinschloss jetzt mal als unscharfer Sammelbegriff für Lunten- und Funkenzündung) ist das vollkommen legal. Es gibt auch die Meinung, dass das Reindrehen des Pistonsockels in das Gewinde für die Zündlochschraube erlaubt wäre, weil das keine spahnabhebende Arbeit ist.

    Ich habe aber Bedenken, da das als Arbeitsschritt für die Herstellung eines Perkussionslaufs angesehen werden könnte.

    Andererseits ist es nach meinem Wissen rechtlich kein Problem im Rahmen der Unterhaltsreinigung den Pistonsockel oder die Schwanzschraube zu entfernen und wieder reinzudrehen. Wird aber das Pistongewinde nachgeschnitten und ein Reparaturpiston eingesetzt, so ist das schon eine spanabhebende Arbeit und der Lauf wird dadurch beschusspflichtig (Reparaturbeschuss?).

    Natürlich ist auch ein selbst hergestellter Steinschlosslauf beschusspflichtig!

    Also Vorsicht, denn das Thema hat - wie das ganze Waffenrecht in Deutschland - so einige Fallstricke.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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  • Das Problem bei diesem Thema ist folgendes. Erneut und wie so oft, müssen wir mit unvollständigen Informationen uns etwas zusammbrauen.

    Es wurde, wie weiter oben erwähnt, nur VL erwähnt, nicht welcher Art Vorderlader.

    Einschüssige, Mehrschüssige, Perkussion, Lunten oder Funkenzündung.

    Wie hier auch schon geschrieben wurde, ist der sicherste Weg keinen Fehler zu begehen, die Behörden oder das BKA zu konsultieren.

    Ist der Waffenschmied aber ein zertifizierter Büchsenmacher, ist es wohl eher problemlos, was den Ankauf betrifft.

    Was den Verkauf betrifft, kommt es eben auf die art VL an, die aus dem Lauf gebaut werden soll und danach richtet sich die Antwort ob EWB, oder nicht.

  • Meine ursprungliche Frage war zur Rohlingen aller Art. Nicht nur VL.

    Es handelt sich de facto um eune dickwändige Rohr von etwas besseren Stahl oder Edelstahl.

    Aproppos VL. Es war nur so neben bei erwähntes Erfolg an der Europamesterschaft in VL Disziplin. Wir haben auch andere Ergebnisse hinter uns stehen. In Long range Disziplin haben unsere Laufe auch sehr gut bestanden...

    Auch manche Jäger haben bei uns die alten Büchsen mit neuem Lauf umbauen lassen.

    VL Rohlinge sind natürlich auch im Portfolio. Aber nicht nur VL. Wie gesagt alle mögliche Kalibern von .22 bis zum .50

    Wenn ihr interessiert seid, kann ich ein paar Bilder mitteilen.

    Versteht mich nicht falsch, ich mache hier kein Angebot. Ich wollte nur kurzlich wissen, ob Verkauf bei euch frei ab 18 Jahre ist ( wie in anderen Länder) , oder muss als wesentliches Teil behandelt werden. Bei euch ist, so wie es ist und da muss man sich an Regeln halten.

    Jeder der Rohlinge so wie fertige oder halbfertige Laufe beziehen will, muss entweder Lizenz oder EWB haben und vorlegen. Falls geschäftabwicklung innerhalb Deutschland passiert.

    Der Produzent ist natürlich ein zertifizierter Büchsenmacher.

    Produktionwerk wie auch die ganze Firma ist im Ausland, wo der gesetzlicher Rahmen etwas anders ist. Da braucht man kein Verdacht haben...

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