Hallo zusammen,
wir hatten es neulich in der Familie zu diesem Thema. Was wäre, wenn mein Vater - ebenfalls Sportschütze - unerwartet verstirbt? Ich kenne §20 WaffG, und eine WBK besitze ich logischweise auch schon. Sogar mehrere
Die Langwaffen wären kein Problem für mich als Jäger, aber was ist mit den kurzen? Nach Abs. 3 muss ich ein Bedürfnis nachweisen, das würde heißen eine Bescheinigung vom Verband mit einer Wartezeit von bis zu 8 Wochen. Wenn dem so ist, was passiert mit den Kurzwaffen in dieser Zeit?
Was ist mit der Erwerbsstreckung? Mein Vater hat mehr als 2 Kurzwaffen. Kann ich als Erbe mehr als 2 Kurzwaffen auf einmal erwerben mit Sportschützenbedürfnis?
Gruß
Tom
p.s.: Auf meinen Jagdschein habe ich bereits 2 Kurzwaffen