Vorderlader - echt?

  • Hallo,

    Kürzlich wurde mir dieser Vorderlader geschenkt. Jetzt hat sich mir die Frage gestellt ob er echt ist?

    Wenn ich ihn Spanne und dann den Abzug betätige löst er aus, allerdings ist in dem Lauf eine Naht zu erkennen. Gekauft wurde er wohl irgendwann Mitte bis Ende des 20 Jahrhunderts in der Türkei.

    Ich würde mich über Hilfe sehr freuen

  • Deko aus einem Basar in Nordafrika oder der Türkei, sieht man z.B. an dem Hahn, der gar keinen Feuerstein festhalten kann....

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Du fragst, ob die Waffe "echt" ist. Da kann ich eigentlich nur raten, was Du mit "echt" meinem könntest.

    - eine originale antike Waffe?

    - ein zuschussfähiger Nachbau?

    - ein Dekoobjekt?

    - ein in der Realität existierendes Objekt?

    - Ein Original oder eine Fälschung?

    Wie Heikoweh schon geschrieben hat, sieht es sehr nach einem "echten" Dekoobjekt aus, selbst wenn die Schlossfunktion gegeben sein sollte. Teilweise wurden diese Dekos sogar unter Verwendung von Originalteilen hergestellt, so dass sie für den Laien wie eine ehemals funktionsfähige Waffe aussehen.

    Aus diesem Grund gleich eine Warnung:

    - Nicht ausprobieren, damit zu schiessen

    - Gilt wohl als Anscheinswaffe und da dürfte es verboten sein dieses Objekt zu führen, obwohl eine funktionsfähige Waffe mit Lunten- oder Funkenzündung von Personen über 18 Jahren geführt werden darf. Die Erlaubnis gilt allerdings nur für Waffen, und nicht für Anscheinswaffen, die nicht durch Grösse, Form und Farbe als Spielzeuge zu erkennen sind.

    -Auch eine Dekowaffe ist so aufzubewahren, dass sie für Unbefugte nicht zugänglich ist.

    - Auch für Dekowaffen gelten die selben Umgangsregeln, wie für schussfähige Waffen.

    -Finger weg vom Abzug

    - Immer so behandeln, als ob die Waffe geladen wäre

    - Lauf immer in eine sichere Richtung

    - Nie auf Personen richten

    - usw


    Die Anmerkungen habe ich angefügt, weil der Fragesteller offenbar überhaupt keine Ahnung von Waffen hat, es der erste Beitrag ist, und in einigen Bundesländern noch Pfingstferien sind.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Vielen Dank für die Antworten und ich muss gestehen mit Vorderladern bin ich tatsächlich nicht im Mindesten vertraut, möchte allerdings beifügen, dass ich sowohl Waffenbesitzkarte als auch Jagdschein habe und somit durchaus mit der Waffenhandhabung vertraut bin.

    Aus diesem Grund jetzt die konkretere Frage, da es sich um ein Geschenk, aus sozusagen vergangener Zeit handelt, gibt es natürlich in keinster Weise Papiere oder sonstiges und da mir an meiner WBK doch sehr gelegen ist, möchte ich einzig wissen ob ichich mit dem Besitz strafbar mache.

  • Also alleine dieses Schloss erzeugt in seinem aktuellen Zustand sicher vieles, aber bestimmt keinen Funken. ^^

    Du kannst aber zusätzlich auch einmal schauen, ob neben der Pfanne überhaupt ein Zündloch in den Lauf gebohrt ist.

    Apropos Lauf: Dieser sieht mir sehr dünn aus irgendeinem Blech gedängelt aus.

    Also summa summarum gehe ich davon aus, dass dieses Ding niemals zum Schießen sondern eher zum Teppich klopfen gedacht war.

  • Hallo Ressjosh,

    der Besitz dieser „Waffe“ ist in Deutschland ab 18 Jahren zulässig.

    Sie ist nicht eintragungspflichtig in der WBK.

    Darf nicht frei getragen werden und muß so aufbewahrt werden, dass Unbefugte nicht dran kommen.

    Du darfst das Teil an die Wand hängen, muss aber gegen einfaches herab nehmen gesichert sein.

    Hoffe habe Deine Frage korrekt beantwortet.

  • Wäre es eine Waffe und keine Deko, dürfte diese Waffe jeder über 18 führen, da mit Funkenzündung. Und der Besitz einer Steinschlosswaffe ist sowieso frei über 18 (immer unter der Voraussetzung, dass kein Waffenverbot vorliegt)

    Dekos sind nach meinem Wissen von der Aufbewahrung noch nicht mit dem Vorbild gleichgestellt (ist aber wohl im neuen Waffengesetz so vorgesehen; wobei nicht unterschieden wird zwischen Dekos, die durch dauerhafte Inaktivierung einer Waffe nach den gesetzlichen Vorschriften nicht schussfähig gemacht wurden, und Dekowaffen, die nie schussfähig waren, so wie die Denix-Nachbildungen, so wie dieswer hier: https://www.amazon.de/Waffe-Model-Pocket-Wells-schwarz/dp/B003CZIWQO/ref=sr_1_12?__mk_de_DE=ÅMÅŽÕÑ&keywords=deko+waffen+denix&qid=1561229715&s=toys&sr=1-12)

    Man könnte sicher darüber streiten, ob die Nachbildung einer Steinschlosswaffe, die geführt werden darf, auch geführt werden darf. Ich habe dazu noch kein Gerichtsurteil gefunden

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  • Hallo zusammen,

    wollte euch mal fragen, wie es mit der Aufbewahrung von Steinschlosspistolen/ Luntenschlossgewehren sowie Radschlossbüchsen aussieht?

    Müssen diese auch in einem "verschlossenem Behältnis" Zuhause gelagert werden oder nicht?

    Gruß: Hohenwolf

    PS: Perkussionspistolen und Perk.-Gewehre sind ja meines Wissens in einem verschlossenem Behältnis (Koffer usw..) Zuhause zu lagern.

    Gruß: Hohenwolf

    Ich liebe alte antike Waffen jeglicher Art und deren Geschichten, weil fast keine Einzige einer anderen gleicht und das macht sie so interessant!

  • Leider habe ich dazu keinen Quellennachweis, meinte aber es mal wo gelesen zu haben.

    Gruß: Hohenwolf

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  • Du musst deine Vorderlader so lagern, dass unbefugte keinen Zugriff haben. Unbefugt sind z.B. Personen, die noch nicht 18 sind.

    Das ist unbestritten.

    Diskussions - bzw. Interpretationsbedarf gibt es überwiegend hinsichtlich der Frage

    "was ist dafür ausreichend oder auch nicht ". . .

    ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Abschließbarer Schrank mit einem Schwenkriegelschloss analog zu Munition ist das geforderte Minimum oder eine entsprechende Vorrichtung, z.B. Waffenständer mit Kette durch die Abzugsbügel und Schloss. Das ist bei mir so durch den SB für meine "freien" VL bei der Überprüfung der Tresore als ausreichend befunden worden.

    Erik - the master of desaster
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