Hallo zusammen,
ich hatte mit mehreren Bekannten einen kleinen Diskurs darüber, ob man als Nicht-Jäger nach einem Wildunfall das verletzte Tier von seinen Schmerzen erlösen und töten darf.
Von Einem wurde ganz vehement die Meinung vertreten, dass man das verletzte Tier mit keinem Werkzeug töten darf, denn das wäre ja Jagdwilderei, selbst wenn man wüsste, wie das regelgerecht geht. Man müsse abwarten, bis das Tier verendet, wenn nicht vorher Polizei oder der Jagdpächter am Unfallort einträfen.
Ich vertrete die Meinung, dass es sogar die Pflicht ist, das Tier zu erlösen, wenn man die Sachkenntnis dazu hat, denn durch Unterlassen fügt man dem Tier vermeidbare Schmerzen zu.
Wie ist jetzt die Gesetzeslage zu dieser Problematik?