Hallo zusammen,
ich habe ein MR223 und will da verschiebbare Schulterstütze mir verstellbarer Wangenauflage dran haben. Jetzt ist es so, dass mir die verfügbaren AR15 Schulterstützen optisch nicht gefallen.
Die G28 Schulterstütze hingegen wäre einwandfrei, ist aber für das AR10 System. Die Form der Buffertube ist zwar gleich dem AR15, aber maßlich größer. Ich habe also einen Adapter zum auffüttern der AR15 Buffertube herstellen lassen, damit die G28 Schulterstütze passt. Die Waffe wird 3mm kürzer, die Verschiebelänge der Schulterstütze ist aber noch gleich, da ja noch die Indexbohrungen der AR15 Buffertube verwendet werden. Der Adapter besteht aus 2 Teilen und er wird an die AR15 Buffertube geklebt bzw. geschraubt. Dazu müssen natürlich Gewinde in die Buffertube gebohrt werden.
Jetzt bin ich mir unschlüssig, ob diese Änderung ein waffenrechtliches Problem darstellt, da die Schulterstütze nicht für diese Waffe vorgesehen ist und ich auch neue Teile fest an die Waffe anbringe. Weiss da jemand etwas dazu oder an welche Behörde ich mich da wenden muss?
Schönes Wochenende.