Frage zur Pistolenkontrolle

  • Hallo zusammen

    Ich habe seit dem Einstieg ins Sportpistolenschiessen vor zwei Jahren in drei Wochen meinen ersten Wettkampf und hätte dazu eine Frage betr. Pistolenkontrolle.

    Der Präsident will von allen Sportschützen, die an diesem Wettkampf teilnehmen, die Pistolen am letzten Trainingsschiessen vor dem Wettkampf (drei Tage vorher) einziehen, um alle Pistolen gemeinsam der Waffenkontrolle zu übergeben. Er will damit (wie er meint) am Wettkampftag keine Hektik aufkommen lassen.

    Bevor ich den Präsidenten damit konfrontiere, möchte ich hier die Frage stellen, ob dies die übliche Vorgehensweise ist? Denn ich habe Probleme damit, die Pistole drei Tage aus der Hand zu geben.

    Ist dies in einem offiziellen SSV-Dokument geregelt?

    Ich schiesse ausschliesslich auf harmlose Präzisionsscheiben mit Kalibern .22LR, 9mm Luger und .357 Magnum. Und jetzt neuerdings auch noch mit einer Lupi.

  • Wenns damit um die normale Waffenkontrolle vor Wettkämpfen geht wird doch meist nur das Abzugsgewicht getestet.
    Und Hektik haben dort meist nur die Leute, welche am Abzug rumgespielt haben.

    Also ich würde meine Pistole nicht einer anderen Person für 3 Tage überlassen.

    Rein aus Prinzip nicht. Rechtlich wohl schon gar nicht.

  • Also ich würde meine Pistole nicht einer anderen Person für 3 Tage überlassen.

    Rein aus Prinzip nicht. Rechtlich wohl schon gar nicht.

    Sehe ich auch so.....:drink:

    Auch könnte an der Waffe manipuliert werden..........und am Bewerb kommt dann das Böse erwachen.....Natürlich gilt wie immer die Unschuldsvermutung.....::c.o.l)


    lg

  • Also ich würde meine Pistole nicht einer anderen Person für 3 Tage überlassen.

    Rein aus Prinzip nicht. Rechtlich wohl schon gar nicht.

    Sehe ich auch so.....

    Auch könnte an der Waffe manipuliert werden..........und am Bewerb kommt dann das Böse erwachen....

    Ja, eben. Mir wird übel, wenn ich daran denke, die Pistole drei Tage im voraus abzugeben. Mal schauen, was ich als Neuling tun kann, bzw. was Schützenkollegen dazu meinen.

    Ich schiesse ausschliesslich auf harmlose Präzisionsscheiben mit Kalibern .22LR, 9mm Luger und .357 Magnum. Und jetzt neuerdings auch noch mit einer Lupi.

  • Mein Senf:

    Da es um die Schweiz geht, kommt hier nicht einmal ein Leihschein ( wie in DE ) in Frage, da es den hier nicht gibt.

    Überlasse ich eine WES-pflichtige Waffe jemandem anderen - ausgenommen auf einem Schiessstand zum Schiessen - ist ein WES Pflicht!

    Davon ausgenommen ist, wenn Du die Waffe einem Büchsenmacher oder lizensierten Waffenhändler übergibst, z.B. für Raparaturen oder einem Garantiefall, der über den Händler abgewickelt wird. Das ist hierwohl nicht der Fall.

    Gibst Du die Waffe so aus der Hand, ist das nicht einmal mehr eine Ordnungswiedrigkeit, sondern erfüllt einen Straftatbestand.

    Und genau darauf würde ich den Präsi mal ansprechen und seine Begründung für das Einsammeln der Waffen einfordern.

    In Art.20 der WaffVo-CH ist als Ausnahme zur WES-Pflicht NUR die obige Reparatursache aufgeführt.

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Mein Senf:

    Den Senf mag.

    Es bestärkt mich dabei den Mut aufzubringen, den Präsidenten heute beim Schiesstraining darauf anzusprechen.

    Ich schiesse ausschliesslich auf harmlose Präzisionsscheiben mit Kalibern .22LR, 9mm Luger und .357 Magnum. Und jetzt neuerdings auch noch mit einer Lupi.

  • Alls lizenzierter Schütze der regelmässig an KSF und ESF teilnimmt, begrüsse ich diese Massnahme des Vereinspräsidenten. Anreisen an den Wettkampfort, geprüfte und gelabelte Waffe in Empfang nehmen und den Stand aufsuchen.

    Erfahrungsgemäss kann sich das Prozedere bei der Waffenkontrolle gewaltig in die Länge ziehen, wenn etwas nicht den Reglementarien entspricht. Das Vorgehen dieses Vereinspräsidenten bedeutet, dass vor dem Wettkampftag jemand mit diesen Waffen an den Ort des Geschehens reisen muss und alle Waffen und Schiessbüchlein der Kontrollstelle übergibt.

    Wenn für eine solche Massnahme zuwenig Vertrauen in die Vereinsorgane vorhanden ist, Verein wechseln oder sich die Paranoia behandeln lassen.

    Mitr

    Ich bin immun gegen Marketing. Aus diesem Grunde trinke ich kein Red Bull und habe keine Waffen von H+K!

  • Mitr hm, wie ich lese scheint das aber in der Schweiz zum einen rechtlich nicht zulässig und auch "unüblich" zu sein? Mag ja sein, dass alles mit guter Intention gedacht ist, - aber die Rechtsfrage wie das in der Schweiz zu bewerten und behandeln ist würde mich auch als Deutscher interessieren - zumal es die "Leihüberlassung" nicht gibt in der Schweiz..

  • Mitr hm, wie ich lese scheint das aber in der Schweiz zum einen rechtlich nicht zulässig und auch "unüblich" zu sein? Mag ja sein, dass alles mit guter Intention gedacht ist

    Ist zwar das Jahr 1991, aber das wurde damals abgeklärt. IM Wallis fand ein KSF statt, das fast von der gesamten 300m Fraktion unserer Vereines besucht wurde. Schiesstag war ein Samstag, just an diesem Tag fand in Bern eine Hochrisikofussballspiel statt, also keine Polizeipräsenz auf den berner Pässen. Unser Vereinsbus transportierte neben dem Rest der Schützen alle Karabiner & Sturmgewehre und der motorradfahrende Teil des Vereins reiste mit den Knallrädern ins Wallis! Null Problemo!

    Mitr

    Ich bin immun gegen Marketing. Aus diesem Grunde trinke ich kein Red Bull und habe keine Waffen von H+K!

  • ... begrüsse ich diese Massnahme des Vereinspräsidenten. Anreisen an den Wettkampfort, geprüfte und gelabelte Waffe in Empfang nehmen und den Stand aufsuchen...

    Wenn für eine solche Massnahme zuwenig Vertrauen in die Vereinsorgane vorhanden ist, Verein wechseln oder sich die Paranoia behandeln lassen....

    ... hm, wie ich lese scheint das aber in der Schweiz zum einen rechtlich nicht zulässig ...

    Noch mehr Senf:

    Ich gebe Mitr Recht, dass das Vorgehen einem glatten Ablauf am Wettkampf dienlich ist. Die wohlgedachte Intention dahinter hat klausrgr ja auch angemerkt. Dem Einsammelnden nicht das nötige Vertrauen entgegenzubringen, wie es auch leonardo schrob, soweit würde ich auch nicht gehen.

    Zu meinen obigen Ausführungen zur rechtlichen Zulässigkeit dieses Einsammelns vor einem Wettbewerb, habe ich primär nur das Waffengesetz und die Waffenverordnung herangezogen.

    Im WaffG heisst es aber auch:

    Art. 2 Geltungsbereich

    1 Dieses Gesetz gilt weder für die Armee noch für den Nachrichtendienst des Bundes noch für die Zoll- und die Polizeibehörden....

    Hier endet aber jetzt mein Gesetzes-Horizont!

    Das ausserdienstliche Schiessen untersteht ja soweit den militärischen Reglementen.

    Hat jemand da eine Idee, ob und wo Reglemente des Militärs für diesen Spezialfall eventuell Regelungen vorsehen?Dann wäre die Sache nämlich wieder eine ganz andere...

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Hier endet aber jetzt mein Gesetzes-Horizont!

    Das ausserdienstliche Schiessen untersteht ja soweit den militärischen Reglementen.

    Hat jemand da eine Idee, ob und wo Reglemente des Militärs für diesen Spezialfall eventuell Regelungen vorsehen?Dann wäre die Sache nämlich wieder eine ganz andere...

    Jens

    Das ausserdienstlihe Schiessen umfasst aber nur Feldschiessen und Obligatorisches. Die KSF und ESF fallen nicht darunter.

    Rechtlich gesehen braucht eine leihweise Übergabe tatsächlich einen WES. Es ist aber so graubereichig. Dass ein Schütze die Waffe eines anderen nimmt, oder nur einer im Auto alle Waffen und die anderen reisen anders an ist gang und gäbe im Schützenwesen und das weiss auch die Polizei. Ich kenne niemanden, der einen WES für das Ausleihen für einen Tag löst. Nur eben, eeeeigentlich...

  • Dem Einsammelnden nicht das nötige Vertrauen entgegenzubringen,

    Beim Abzugsgewicht messen stößt er Unsanft an die Kimme.....und im Bewerb bist du dann der doofe.....:NO:

    Was ist wenn man zb. einen Kratzer auf der Waffe nun hat der vorher nicht da war.....wer will beweisen das es nicht so ist...Wer übernimmt die Haftung dafür ?

    Sorry....nicht umsonst wird vom Veranstalter gewünscht das man die Abzugskontrolle weit vor Beginn seines Starttermnes erledigt.....Im Bewerb dann werden noch ein ..zwei Stichproben gemacht und gut ist es....

    Sorry....ich würde meine Waffe nicht drei Tage vor einem Bewerb aus der Hand geben....Und stellt man sich mal vor...es gibt Schützen die Trainieren auch am Tag vor einem Bewerb noch mal.......:thumbup:

    Zu dem Fall hier kann ich nur eines sagen....Wehret den Anfängen......


    lg

  • Wie schaffen wir das in Deutschland nur, Wettkämpfe durchzuführen mit vorherigen Waffenkontrollen, OHNE dazu vorher die Waffen drei Tage lang aus der Hand zu geben ?

    Wenn man es am Wettkampftag nicht auf die Reihe bekommt, dann bekommen natürlich

    Gerüchte über eine gewisse Langsamkeit in der Schweiz dadurch wieder mehr Bedeutung 8o

    Wollte jemand von mir, daß ich meine Waffen drei Tage vorher in fremde Hände gäbe, würde er völlig unabhängig von der rechtlichen Fragwürdigkeit eines solchen Verfahrens ein Zitat meines Landsmanns

    Götz von Berlichingen bekommen

    anstatt einer Startmeldung :rolleyes:

    CC

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Ein nobler und gutgemeinter Grund, aber wie bereits geschrieben: illegal. Kein Graubereich, sondern schlichtweg illegal.

    Ich kenne jemanden, der hat sein Stgw 57 einem anderen Schützen ausgeliehen, mehrfach. Und der hat nun einen Eintrag im Strafregister wegen "mehrmaligem Verstoss gegen das Waffengesetz" und kauft sich nun zwei Jahre keine WES pflichtigen Waffen mehr. Und CHF 3'500.- Busse auf Bewährung hat er auch. Verfahrenskosten waren auch nicht billig.

  • Der Vereins-Präsident hat mich gestern beim Schiesstraining auf meine Anfrage hin ausführlich über das Prozedere der Sportgeräte-Kontrolle orientiert.

    Die Wettbewerbe mit diversen Kategorien (300m 100m, 50m, 25m, 10m) werden auf verschiedenen Schiessplätzen abgehalten. Die Kontrolle aller Sportgeräte jedoch erfolgt zentral in einem anderen Gebäude mehrere Kilometer ausserhalb.

    Um also eine evtl. aufkommende Hektik zu vermeiden, wählt er zugunsten der Sportschützen diesen Weg der frühen Kontrolle. Teils Wettkämpfe finden bereits früh morgens statt. Hätte man die Kontrolle nicht am Vortag vorgenommen, müssten die Schützen noch zur Sportgeräte-Kontrolle ausserhalb des Wettbewerb-Areals fahren und somit eben die Hektik aufkommen lassen.


    Nach Übergabe der Sportgeräte ans Kontrollgremium lässt der Präsi ab diesem Zeitpunkt die Sportgeräte nicht mehr aus den Augen, bis sie überprüft und gelabelt wurden. Nach der Labelung und Aushändigung der Schiessbüchlein nimmt der Präsi wieder alles mit nach Hause. Am Wettbewerbstag treffen wir uns im heimischen Schiessstand, wo dann jeder sein Sportgerät erhält. Gemeinsam fahren wir dann zum Wettbewerb.

    Inzwischen macht die Vorgehensweise vor allem für mich und wenige andere als Nicht-Autofahrer bzw. Nicht-Autobesitzer Sinn.

    Natürlich stehe es jedem frei, die Kontrolle selber durchführen zu lassen. Es sei nur ein Angebot, kein Zwang. Dies hat mir der Präsi am Schluss noch mitgeteilt.

    Ich danke allen, die sich hier gemeldet und ihre persönliche Meinung kund getan haben.

    Für mich ist die Angelegenheit somit erledigt.

    Wünsche allen ein schönes Wochenende.

    Schiesssportliche Grüsse

    ryma

    Ich schiesse ausschliesslich auf harmlose Präzisionsscheiben mit Kalibern .22LR, 9mm Luger und .357 Magnum. Und jetzt neuerdings auch noch mit einer Lupi.

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