Auf den LMs des LV Hessen im BDMP gestern, wurde mir erzählt, ich weis nicht ob es stimmt oder sich nur um ein Gerücht handelt, dass der Hessische Schützenbund (wer sonst) intern an den Bedürfnisregeln am schrauben sein soll.
Schützen die ein Bedürfnis beantragen wollen, geht vermutlich um die Erstbeantragung müssen erst LP/LG, dann KK schießen und dann wohl GK. Das ganze jeweils im Wettkampf und erst wenn sie alles im Verlauf von drei Jahren (jede Gattung 1 Jahr) könnten sie ein Bedürfnis beantragen. Ob Mindestergebnisse weis ich nicht mehr.
Hat das jemand schon mitbekommen?
Soll wohl vom SK 22 oder so vor vorgeschlagen worden sein.
Wie gesagt, ich weis nicht, ob es stimmt.