Revolver - für Frau Selbstverteidigung Empfehlungen

    • SKG_Leiter hat geschrieben:

    "Mal etwas runterscrollen. Da wird der Begriff der Erforderlichkeit in der Notwehr ganz nett erklärt.

    Zitat
    Einsatzmöglichkeiten muss der Angegriffene das Mittel wählen, welches das mildeste (= schonendste) Mittel ist.
    Welche anderen, gleich wirksamen Verteidigungsmittel zur Verfügung stehen, hängt von der jeweiligen „Kampflage“ ab. Es sind alle Umstände in Betracht zu ziehen, insbesondere die Stärke und die Gefährlichkeit des Angreifers einerseits sowie die Verteidigungsmöglichkeiten des Angegriffenen andererseits.
    Bei Unsicherheiten über die Wirksamkeit alternativer Verteidigungsmittel ist der Angegriffene nicht verpflichtet, zunächst das mildere Mittel auszuprobieren und damit das Risiko einzugehen, dass dieses Mittel nicht wirkt. Bei den Anforderungen an die Erforderlichkeit sind Rechtsprechung und Literatur insgesamt großzügig."


    Mal runtergebrochen auf einen fiktiven Fall:

    - Man wacht wegen eines ungewöhnlichen Geräusches auf, und hat die Vermutung, dass ein Einbrecher in der Wohnung ist.

    Das Handy liegt natürlich ausgeschaltet im Wohnzimmer. Man will ja keinen Elektrosmog

    Der Festnetzanschluss ist in Flur, und man hat kein Mobilteil, auch wegen des Elektrosmogs.

    Der Waffenschrank ist im Kleiderschrank im Schlafzimmer

    Darf ich jetzt eine Schusswaffe herausnehmen und laden, damit ich mich im Fall eines Angriffs verteidigen kann, wenn ich nachsehe, ob jetzt nur die Katze Geräusche macht oder ob wirklich ein Einbrecher in der Wohnung ist?

    Oder muss ich das mildeste zur Verfügung stehende Mittel wählen, nämlich laut Schreien, um den Einbrecher zu vertreiben.

    Darf ich den GK-Revolver nehmen, oder wäre die KK-Pistole ein milderes ausreichendes Mittel?

    Oder muss ich den Schlagstock nehmen, der vielleicht auch ausreichen würde?

    Aber was ist, wenn der Eindringling mir körperlich überlegen ist, (was ich vorher nicht weiß) und ich auch mit einem Messer oder einer Keule keine Chance hätte.

    das mildeste zur Verfügung stehende Mittel, das geeignet ist, den Angriff abzuwehren?

    Laut dem zitierten Text muss man nicht das mildeste, vielleicht ungeeignete Mittel ausprobieren.

    Je mehr man darüber nachdenkt, umso komplizierter wird die Sache.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Je mehr man darüber nachdenkt, umso komplizierter wird die Sache.

    Das ist scheinbar nur ein German Phänomen.......jeder andere Mensch würde sich und die seinen Schützen ohne auch nur einen Gedanken an die Unversehrtheit der Bedrohung zu denken......::lachen2::

    Der Täter hatte die Wahl.....das Opfer nicht.......:Game:

    In Austria gibt es keinen einzigen Fall von gerechtfertigter SV wo das Opfer verurteilt wurde....kein einziges...:happy:

    Und in Germany wurden meiner Meinung nach auch nur Urteile zum Nachteil des Opfers gesprochen wo das Opfer sehr "fragwürdig " agiert hat.....aber wie immer...lasse ich mich gerne eines anderen belehren ......::frinds::

    lg leonardo

  • Es gibt den Fall in dem jemand einen Einbrecher k.o. geschlagen hat.

    Zitat aus: https://www.fnp.de/lokales/main-t…t-10638005.html

    "Da hatte ein Hofheimer im Keller eines Mehrfamilienhauses in der Neugasse einen Einbrecher auf frischer Tat ertappt und dem Bürschchen eine verpasst. Und das nicht zu knapp. Nase und Kiefer waren gebrochen. Der 17 Jahre alte Einbrecher aus Kelkheim kam ins Krankenhaus, Nase und Kiefer waren gebrochen, die Anzeige wegen eines Einbruchsversuch folgte vermutlich. Doch auch der Hausbewohner bekam die Hand des Gesetzes zu spüren. Gegen den Hofheimer erging noch am Tatort Anzeige wegen Körperverletzung."

    ......

    Kontrovers war unter den Lesern und auch Juristen diskutiert worden, ob der Bewohner bei seinem Schlag, der so heftig war, dass er seine Hand leicht verletzt hatte, das Gebot der Verhältnismäßigkeit gewahrt hatte. Ja, sagt die Oberstaatsanwältin, hat er. Er habe ja kaum ein anderes Mittel in dem Moment gehabt, als seine Faust. Dass er recht heftig zugeschlagen hatte, sei wohl damit zu erklären, dass der Hofheimer Angst gehabt hatte, als er auf der Kellertreppe dem Einbrecher begegnete, der auch noch einen Schraubendreher in der Hand hatte."

    Ein anderer Fall wird hier (https://www.mopo.de/hamburg/anwalt…iessen--1197016) besprochen.

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  • Anzeige wegen Körperverletzung, Totschlag etc ist normal, da erstmal ermittelt werden muss.

    Wir erinnern uns aber auch an den Fall des Rentners (ein Jäger) der bedroht wurde (mit einer Airsoft) und um sein Leben bangte.

    Er wurde unter Gewaltandrohung gezwungen seinen Tresor zu öffnen, was er auch tat, aber seinen Revolver herausnahm, woraufhin die Täter flohen. Der Rentner ist hinterher und hat geschossen. Dabei einen der Täter tödlich von schräg hinten getroffen hat.

    Wie ist das ausgegangen? Nicht gut, wenn ich mich richtig erinnere.

    Das zum Thema nachstellen und niederknüppeln

    https://m.spiegel.de/panorama/justi…t-a-999523.html

  • Nachlaufen und niederknüppeln auch nicht.....wie es whoami geschrieben hatte

    Es geht darum ob der Täter die Beute noch bei sich hat oder nicht und der Angegriffene (der von der Notwehr gebrauch macht) dies auch erkannte und um die Notwehrsituation wusste. Und es kommt auch darauf an wie die Rechtsprechung die Sache auslegt, hier bestehen durchaus Unterschiede zu Deutschland ("erforderliche") und Österreich ("notwendige") bezüglich der Verteidigung.


    ABER:

    Wenn selbst der Staatsanwalt im Laufe des Prozess Zweifel bekommt und einen Freispruch fordert, dann liegt entweder eine "von oben" getroffene politische Einflussnahme vor, die der StA befohlen hat Anklage zu erheben, oder es handelt sich schlicht um ein Fehlurteil..

    Was ich bei dieser ganzen Diskussion und Berichterstattung nicht verstehe. Was zum Teufel hat die Herkunft des Toten mit der Beurteilung einer Straftat bzw. Notwehr zu tun ?



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • :thumbup:


    SV ist das nicht...eher Rache nehmen.......deshalb auch vor Gericht die Probleme....:think:

    lg leonardo

    Selbstverteidigung vielleicht nicht, aber Notwehr schon...

    Also ehrlich, in jedem Strafrechts Lehrbuch steht drin, dass man den Täter verfolgen darf und ihm die Beute mit Gewalt nehmen darf. Habe ja schon zwei mal hier die entsprechende Stelle reingestellt.

    Oder wollt ihr sagen die Professoren verbreiten in ihren Werken "Fake News" ?



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  • wie vorher schon gesagt.

    Profis entledigen sich der Beute, wenn sie ertappt werden. Und zwar so, dass es das sich notwehrende Opfer und auch ein Zeuge sieht. Dann gibt es nämlich keinen Grund mehr für Notwehr bezüglich des Eigentums, weil der Angriff beendet ist.

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  • wie vorher schon gesagt.

    Profis entledigen sich der Beute, wenn sie ertappt werden. Und zwar so, dass es das sich notwehrende Opfer und auch ein Zeuge sieht. Dann gibt es nämlich keinen Grund mehr für Notwehr bezüglich des Eigentums, weil der Angriff beendet ist.

    Unter Umständen könnte Putativnotwehr vorliegen, wenn der ohne Beute Flüchtende bei der Türe raus will, vor dieser jedoch der Eigentümer steht. Wenn der Eigentümer eine Notwehrsituation annehmen darf, weil er mit einem Angriff rechnen muss, könnte auch hier ein Schuss oder ein "Niederknüppeln" gerechtfertigt sein.



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  • Oder wollt ihr sagen die Professoren verbreiten in ihren Werken "Fake News" ?

    Wenn ich mir CO 2 Lügen so ansehe.....JA....Professoren lügen auch.....:think:

    Es geht MIR nicht darum was das Gesetz sagt......sondern was ich für MICH persönlich für richtig halte....und ich schieße keinen Menschen in den Rücken wegen einiger Wertsachen......Ich persönlich halte nichts von Sprüchen wie: "Wie das Gesetz befahl" .....oder "Ich habe nur Befehle befolgt"....:thumbup:

    Gesetze sind nur so gut wie diejenigen die sie verfasst haben...und wenn ich mir diese Menschen so ansehe.......sind das keine Ehrlichen und Charakterlich gefestigten Menschen.:kotz:


    lg leonardo

  • Wenn der Täter mit der Beute wegläuft darf man ihn mit erforderlichen verhältnismäßigen Mitteln an der Flucht hindern und festhalten. Wehrt er sich darf man ihn bei entsprechender Bedrohungslage (Messer oder auch bei einem (Faust)Angriff mit körperlicher Überlegenheit) auch niederknüppeln. So einfach ist das.

    Lässt er die Beute fallen, reisst sich los und rennt weg, war´s das. Mission erfüllt.

    ᚹᛖᚱ ᛞᚨᛋ ᛚᛁᛖᛋᛏ ᚲᚨᚾᚾ ᚱᚢᚾᛖᚾ ᛚᛖᛋᛖᚾ

    ::rein::

  • Es geht ja bei Diebstahl nicht nur um den materiellen Wert. Es könnten ja beim Diebesgut um für den Besitzer Stücke von sehr hohem emotionalen Wert gehen. Dafür würde ich mehr tun, als nur dem Dieb beim Weglaufen hinterher zu winken, auch wenn es für mich Konsequenzen hätte und vor allem dann, wenn ich sehe, dass der Dieb ein - intelligenzmäßig - Hohlkopf ist, der das Diebesgut sowieso nur verscherbelt.

    Aber sicher ist, dass reden eins ist und wenn der Fall dann eintritt, man sowieso ganz anders handelt...

  • Ich sehe das etwas anders.


    Geld stehlen ist kein notwehr fähiger Angriff, sondern ein Diebstahl. Befindet sich der Dieb/Einbrecher auf der Flucht, ist der Angriff beendet und somit keine Notwehr mehr.


    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."


    Der Angriff muss also gegenwärtig sein, also es zählt nur, wenn der Täter noch dabei ist, das Geld zu stehlen. Hat er das Geld bereits und befindet sich auf der Flucht, ist der Angriff beendet und nicht mehr gegenwärtig

    Diebstahl ... hier einer Geldsumme ... ist generell kein Angriff.

    Nö..

    Das seht ihr imho falsch..

    Ein Diebstahl ist etwas - Ich nehme dir was weg und du siehst mich dabei NICHT

    Das was ihr hier beschreibt ist RAUB. Ich nehm dir was weg und du siehst mir dabei zu und ich wedle vielleicht noch mit der Faust... Das ist RAUB

    Und ihr dürft nicht immer alles nur von eurem Land aus sehen..

    Der OP ist Österreich

    d.h. wenn du mit etwas von erheblichem Wert nimmst und wegläufst, dann greift in AT "noch" das Notwehrrecht

    d.h. der Eigentümer darf dir theoretisch auch in den Rücken schießen..

    Man sollte sich aber über den Begriff - Erheblicher Wert klar sein..

    Ein Handy für 200€ - Wahrscheinlich kein erheblicher Wert. Sind darauf alle Bankdaten und Kreditkartenverbindungen mit den Sperrnummern die sonst nirgends rumliegen - ises erheblicher Wert...

    Auch eine Erhebliche Geldsumme kann Notwehrfähig sein in AT.

    Und ich sehe daran auch nix falsches..

    Andere Länder, bspw Italien, haben diese Gesetze sogar noch erweitert vor kurzem..

    Wenn dort ein Eigentumsumverteiler deinen Balkon hochklettert, darf Oppa den mit dem Zwilling von eben diesem runterpflücken...


    :drink:

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