Revolver - für Frau Selbstverteidigung Empfehlungen

  • Nein, der gesetzliche Rahmen ist eben nicht überall gleich.


    Dass Du Dich dafür nicht interessierst, Dein Ding.

    Weit hergeholt mein Freund....sehr weit...

    Soso,

    Wie war das gleich?

    das Naturrecht, sein Leben ohne Rücksicht auf irgendwelche Gesetze verteidigen zu dürfen

    So ist es.......ganz simpel....

    Weiterhin:

    Nein, der gesetzliche Rahmen ist eben nicht überall gleich.

    Hat das hier wer gesagt ?

    Willst Du uns eigentlich verarschen?

    Der ist überall simpel und gleich.


    Das Gefühl habe ich von deinen Beiträgen immer öfter

    Was daran liegen mag, das auch hier immer mehr polemischer, weltfremder Bullshit geschrieben wird.

    Und Du bist da grade ganz gross drin.

  • Das Lustigste ist doch aber, das die Kenntnisse und Fähigkeiten fast aller Menschen, die dazu gezwungen werden ihr Leben ohne Waffen und nur mit den Fäusten verteidigen zu müssen, physisch, technisch und psychologisch dermaßen rudimentär sind, dass das eher ein schlechter Witz ist als tatsächliche "Grundzüge" die zu einer sicheren und erfolgsversprechenden Selbstverteidigung ohne Schusswaffen befähigen.

    Und der Witz daran ist, dass manch' hier einer glaubt, dass dieses Mindsetproblem einfach mit einer Schusswaffe zu lösen ist.

    Der Thread hier ist (wieder mal) das beste Beispiel dafür.

  • auch wenn German scheinbar in einer SV Situation zuerst das Gesetzbuch in die Hand nimmt und dann erst handelt....aber jeder wie er meint

    Nein, ich beschäftige mit VOR einer SV-Situation mit dem Thema.

    Ob ich mich verteidigen will, ob ich die Verteidigungshandlung vermeiden kann, weil ich Gefahrensituationen vermeide, verringere, aktiv beeinflusse oder anderweitig beseitige und womit ich mich verteidigen will und vor allem darf. Es bringt mir wenig, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt zu werden, weil ich bei einer dauerhaften illegalen Handlung erwischt werde, die ich begehe, um einen statistisch nahezu unwahrscheinlichen Angriff zumindest theoretisch und mit ausreichend Glück abwehren zu können.

    Aber das ist in Euren "Naturrecht"/Gewaltphantasien vermutlich nicht Bestandteil. Aber jeder wie er meint. Gibt dann halt eine entsprechende Aussenwirkung, insbesondere in einem Forum für (angebliche) "Legalwaffenbesitzer".

    ohne Rücksicht auf irgendwelche Gesetze

    ...und so.

  • Nun ja, Selbstverteidigung ohne Waffen ist so ein Thema. Kleines Beispiel: ich bin 1,90. 120 kg schwer, Kraftsportler. Tochter macht schon lange KravMaga, ist auch recht gut darin. Trotzdem, gegen mich hat sie nicht den Hauch einer Chance. Deswegen: kleine dünne Frauen sollten auf andere Selbstverteidigung setzen, als auf Kampfsport. Und ältere Frauen sowieso. Das muss den Frauen aber bewußt gemacht werden. Die kämpfende Frau hat auch gegen aggressive hasserfüllte Angreifer wenig Chancen.

  • Kleine dünne Frauen sollten einfach ihre Skrupel ablegen und gezielt auf sehr Wunde Punkte gehen.

    Auge, Ohr, Hals, Weichteile etc...

    Ein Stahlkugelschreiber mit einer schönen Gravur ist auch nice to have... :drink:

    Man muss nicht immer den Krieg gewinnen. Manchmal reicht die Schlacht...

    Und wenn ich am Morgen nach solch einer Nacht
    Mit brummendem Schädel bin aufgewacht
    Werde ich dann meine Taten beschau'n
    .........
    Fünf Kinder gezeugt und 8 Männer verhau'n :D

  • Nein, ich beschäftige mit VOR einer SV-Situation mit dem Thema.


    Ob ich mich verteidigen will, ob ich die Verteidigungshandlung vermeiden kann, weil ich Gefahrensituationen vermeide, verringere, aktiv beeinflusse oder anderweitig beseitige und womit ich mich verteidigen will und vor allem darf.

    Sorry, aber sowas bezeichne ich gerne als "Lehnstuhlweisheiten" :sla:

    bar jeglicher Realität.

    Und, German, entweder WILLST du nicht verstehen was Leo schreibt oder es ist zu unvorstellbar für dich.

    Die Aussage:

    Der ist überall simpel und gleich............SV bedeutet SEIN Leben zu Verteidigen....und KEIN Gesetz dieser Welt kann dich daran hindern......So sehe ich es....

    ist doch absolut richtig und in keiner Weise zu kritisieren. Ich erweitere Leo's -SEIN Leben - sogar noch um - DAS Leben - .

    Deine Argumente/Gedanken hingegen sind rein theoretische Konstrukte die mit einer akuten Bedrohungs- Gefahrenlage aber nicht das Geringste zu tun haben.

  • Aber das ist in Euren "Naturrecht"/Gewaltphantasien vermutlich nicht Bestandteil. Aber jeder wie er meint. Gibt dann halt eine entsprechende Aussenwirkung, insbesondere in einem Forum für (angebliche) "Legalwaffenbesitzer".


    Das ist schon fast eine böswillige Unterstellung, gegen die ich mich entschieden verwahre.


    Das Notwehrrecht basiert selbstverständlich auf dem Naturrecht der körperlichen Unversehrtheit und auf Verteidigung des eigenen Lebens.

    Und wenn das eigene Leben durch einen rechtswidrigen Angriff gefährdet ist, steht das Notwehrrecht über anderen Gesetzen, wie denen, die Körperverletzung oder Tötung verbieten und unter Strafe stellen.

    Und das Notwehrrecht gesteht dem Angegriffenen zu, auch verbotene Gegenstände, oder illegale Waffen zur Verteidigung zu benutzen. Die Verwendung dieser Gegenstände hat keinen Einfluss auf die Beurteilung, ob eine Notwehrhandlung nicht strafbar ist.

    Unbestritten ist aber, dass sich die Person, die eine Notwehrhandlung begangen hat, sich bezüglich des Besitzes von verbotenen oder illegalen Waffen zu verantworten hat. Die ist aber eine ganz andere Baustelle.

    Wir haben mehrfach betont, dass es die beste Option ist, jede Situation zu vermeiden, die eine Notwehrhandlung nötig machen könnte. Dies obwohl es den Rechtsgrundsatz gibt, dass Recht dem Unrecht nicht weichen muss. Und Flucht (wenn diese möglich ist) ist immer noch die Option, die jeder Notwehrhandlung vorzuziehen ist. Passive Schutzmaßnahmen sind immer aktiven Notwehrhandlungen vorzuziehen.

    Die Verteidigung mit einer Waffe ist immer das letzte Mittel, wenn ein anderer Ausweg nicht möglich erscheint.

    Ob ich mich verteidigen will, ob ich die Verteidigungshandlung vermeiden kann, weil ich Gefahrensituationen vermeide, verringere, aktiv beeinflusse oder anderweitig beseitige und womit ich mich verteidigen will und vor allem darf. Es bringt mir wenig, wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt zu werden, weil ich bei einer dauerhaften illegalen Handlung erwischt werde, die ich begehe, um einen statistisch nahezu unwahrscheinlichen Angriff zumindest theoretisch und mit ausreichend Glück abwehren zu können.

    Ist der Angriff rechtswidrig, darf sich der Angegriffene natürlich mit allen geeigneten Mitteln verteidigen, (auch mit denen, die man eigentlich nicht in Besitz haben dürfte*) wobei natürlich ein Notwehrexzess vermieden werden muss. Ist der gegenwärtige Angriff beendet, gibt es natürlich kein Recht mehr auf Notwehr.

    Beispiel: Ein Einbrecher ergreift nach einem Warnschuss die Flucht, und lässt ein paar tausend Euro fallen, die er aus dem Versteck unter der Matratze geholt hat. Der gegenwärtige rechtswidrige Angriff ist beendet, und so darf der Flüchtende nicht niedergeschlagen werden, um ihn der Polizei übergeben zu können.

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    *dies entschuldigt natürlich nicht den illegalen Besitz, sondern wird selbstverständlich strafrechtlich geahndet.

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    Wer aber legal eine Schusswaffe besitzt, tut gut daran, sich VOR der extrem unwahrscheinlichen Situation, in der eine Notwehrhandlung nötig sein könnte, über die Handlungen und Konsequenzen und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren und sich klar zu machen, wie er im Ernstfall reagieren würde, und was man verantworten kann.

    Und jetzt frage ich Dich German, was das mit Gewaltphantasien zu tun hat?

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Wenn ein Einbrecher mit MEINEM Geld weglaufen will, lasse ich ihn sicher nicht davon, oder wünsche ihm gar einen angenehmen Nachhauseweg, wie ich bei einigen hier den Eindruck habe. Der wird verfolgt und niedergeknüppelt. Ganz einfach deswegen, weil ich für mein Geld hart arbeiten muss.

  • Wenn ein Einbrecher mit MEINEM Geld weglaufen will, lasse ich ihn sicher nicht davon, oder wünsche ihm gar einen angenehmen Nachhauseweg, wie ich bei einigen hier den Eindruck habe. Der wird verfolgt und niedergeknüppelt. Ganz einfach deswegen, weil ich für mein Geld hart arbeiten muss.

    Geld ist versichert......Dein Leben kannst Du nicht erstetzen.....

    Achso, verfolgen und niederknüppeln ist keine Notwehr mehr.............duckundwech

  • Rein formal rechtlich gesehen: So lange er Dein Geld noch bei sich hat, ist der rechtswidrige Angriff noch gegenwärtig, denn rechtlich gesehen, ist auch Dein Geld notwehrfähig. (wenn es eine erhebliche Summe ist)

    Es ist aber dann schon dünnes Eis.

    Abgesehen von den rechtlichen Aspekten, ist das Festhalten eines Täters nicht ohne Risiko. Viele Täter haben heutzutage trotz Verbot ein Messer bei sich, und selbst ein Teppichmesser kann sehr schlimme Wunden verursachen.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Rein formal rechtlich gesehen: So lange er Dein Geld noch bei sich hat, ist der rechtswidrige Angriff noch gegenwärtig, denn rechtlich gesehen, ist auch Dein Geld notwehrfähig. (wenn es eine erhebliche Summe ist)

    Es ist aber dann schon dünnes Eis.

    Abgesehen von den rechtlichen Aspekten, ist das Festhalten eines Täters nicht ohne Risiko. Viele Täter haben heutzutage trotz Verbot ein Messer bei sich, und selbst ein Teppichmesser kann sehr schlimme Wunden verursachen.

    Es braucht nichteinmal eine Waffe oder einen Gegenstand. Ein Faustschlag einer zierlichen Frau reicht aus um jemanden aus dem Leben zu nehmen. Aber wievielen Leuten ist das wirklich bewusst und denken darüber nach ?

    Ich bin zum Glück noch nie in die Situation einer Notwehr/Nothilfe bzw. private Anhaltung gekommen, aber ohne eigene Waffe ist das mMn ein reines Spiel mit dem Leben. Egal welche Person "Täter" ist...


    EDIT:

    Mittlerweile muss man ja schon als Ersthelfer bei einem Verkehrsunfall auf alles mögliche vorbereitet sein...

    https://www.kleinezeitung.at/steiermark/561…enker_Er-wollte



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Staune langsam nicht schlecht, wie derb sich hier einige alte Hasen in die Haare kriegen ... :popcorn:

    Liebe Leute, nur mal so: w i r als Legalwaffenbesitzer mit Freud' und Spass am Sport u. Hobbie sind doch die Guten oder?? Müssen wir uns anlässlich eines läppschen Beitrags vor aller Welt angiften bis die Schwarte kracht? Wegen unterschiedlicher Sichtweisen, die jedem vergönnt sind??

    Komme mir grad' vor wie bei Asterix & Obelix am Ende mancher Geschichte, wenn irgendeiner spricht: "dein Fisch stinkt ..." :sdb1:

    Unnötig,- und übertrieben wie sonst was. Nur falls ihr mich fragt.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Rein formal rechtlich gesehen: So lange er Dein Geld noch bei sich hat, ist der rechtswidrige Angriff noch gegenwärtig, denn rechtlich gesehen, ist auch Dein Geld notwehrfähig. (wenn es eine erhebliche Summe ist)

    Es ist aber dann schon dünnes Eis.

    Abgesehen von den rechtlichen Aspekten, ist das Festhalten eines Täters nicht ohne Risiko. Viele Täter haben heutzutage trotz Verbot ein Messer bei sich, und selbst ein Teppichmesser kann sehr schlimme Wunden verursachen.

    Ich sehe das etwas anders.

    Geld stehlen ist kein notwehr fähiger Angriff, sondern ein Diebstahl. Befindet sich der Dieb/Einbrecher auf der Flucht, ist der Angriff beendet und somit keine Notwehr mehr.

    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Der Angriff muss also gegenwärtig sein, also es zählt nur, wenn der Täter noch dabei ist, das Geld zu stehlen. Hat er das Geld bereits und befindet sich auf der Flucht, ist der Angriff beendet und nicht mehr gegenwärtig

  • Ich sehe das etwas anders.

    Geld stehlen ist kein notwehr fähiger Angriff, sondern ein Diebstahl. Befindet sich der Dieb/Einbrecher auf der Flucht, ist der Angriff beendet und somit keine Notwehr mehr.

    "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden."

    Der Angriff muss also gegenwärtig sein, also es zählt nur, wenn der Täter noch dabei ist, das Geld zu stehlen. Hat er das Geld bereits und befindet sich auf der Flucht, ist der Angriff beendet und nicht mehr gegenwärtig

    Da liegt ein Definitionsproblem vor.

    Es kommt auf die Entziehung aus dem Gewahrsam (herrschaftsbereich) an und nicht darauf ob der Zugriff auf das Geld den Angriff abschließt. Wenn ein Täter noch auf dem eigenen Grund gestellt wird liegt sicher Notwehr vor. Genauso wenn der Eigentümer den Räuber/Dieb verfolgt und ihn zwei Straßen weiter stellen kann.

    Nicht hingegen, wenn man ihn am nächsten Tag auf der Straße antrifft. Hier wäre der Angriff nicht mehr gegenwärtig. Hier kommt aber uU das private Anhalterecht zur Geltung.


    EDIT:

    Hier sind die Täter wohlmöglich ohne Beute geflüchtet und der Hausbesitzer hat ihnen nachgeschossen. Trotzdem gibt es bis heute keine Entscheidung der Staatsanwaltschaft ob der Schuss gerechtfertigt war oder nicht. Würde man deiner Argumentation folgen, dass die Flucht kein Angriff mehr ist, könnte man die Frage in 2 Minuten beantworten...

    https://www.kleinezeitung.at/service/newsti…ffset=25&page=2


    Prof. Kienapfel/Höfpel/Kert schreiben in Strafrecht Allgemeiner Teil Seite 72 Rz 9 dazu folgendes:

    "Der Angriff muss entweder unmittelbar drohen ("Versuchsnähe") oder (noch) gegewärtig sein. Beide Begriffe bedürfen strikt deliktsspezifischer Interpretation, wobei jeweils die objektive Sachlage, nicht das Dafürhalten des Angegriffenen entscheidet."

    Merkformel: "Daher darf man dem flüchtenden Dieb, Wilderer etc. zwar die Beute unter Einsatz von Gewalt abnehmen, aber nicht etwa auf den ohne Beute Fliehenden einschlagen oder gar schießen."



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Es kommt auf die Entziehung aus dem Gewahrsam (herrschaftsbereich) an und nicht darauf ob der Zugriff auf das Geld den Angriff abschließt.

    Diebstahl ... hier einer Geldsumme ... ist generell kein Angriff.

    Wenn ein Täter noch auf dem eigenen Grund gestellt wird liegt sicher Notwehr vor.

    Hierbei liegt definitiv keine Notwehr vor sondern hier kommt das sog. "Jedermannsrecht" zur Anwendung.

    Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 der StPO (Jedermannsrecht) gestattet es jedermann, auch

    Minderjährigen, eine Person festzunehmen.

    Dabei ist zu beachten, der Täter muß auf frischer Tat ertappt werden.

    Die Anwendung von unmittelbarer Gewalt ist legitim.

    Wenn die Festnahme durch §127 StPO gedeckt ist, kann sich die fesgehaltene Person bei Gegenwehr NICHT auf Notwehr berufen.

  • Tut mir leid, aber das ist einfach fundamental falsch...

    Lies bitte was ich im EDIT geschrieben habe. Es liegt (jedenfalls nach österreichischem Recht) eine KLARE und EINDEUTIGE NOTWEHRSITUATION vor.



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  • Das ist halt das Problem, wenn keine fundierte Rechtskunde vorhanden ist.

    Einfach mal nach

    Notwehrfähige Rechtsgüter

    Googeln


    Btw.

    Diebstahl ist sehr wohl Notwehrfähig.

    Nur wird man in den meisten Fällen ein Problem bekommen, wenn man dies mit einer Schusswaffe löst.

  • Peppone

    Diebstahl ist rechtlich gesehen ein rechtswidriger Angriff. Wenn ein Dieb vom Tatort flüchtet, und dabei die Beute mitnimmt, ist der Angriff noch gegenwärtig. Das weiss auch der Profi in diesem Geschäft, und so entledigt sich ein professioneller Krimineller sofort seiner Beute, wenn er ertappt wird. Damit ist nämlich der Angriff beendet.

    Und dann noch ein Zitat von einer Rechtseite

    "Angriff

    Ein Angriff ist jedes menschliche Verhalten, durch das notwehrfähige Rechtsgüter eines anderen beeinträchtigt werden.

    Anerkannte notwehrfähige Rechtsgüter sind:

    Leben

    Körperliche Unversehrtheit

    Freiheit

    Eigentum

    Hausrecht

    Ehre

    Intimsphäre

    Recht am eigenen Bild

    Ein Angriff i.S.v. § 32 StGB kann durch aktives Tun oder durch Unterlassengeführt werden.

    Ein Angriff durch aktives Tun ist z.B. gegeben, wenn jemand auf einen anderen einschlägt, ihn festhält oder stößt, einen anderen akut bedroht oder einen anderen beleidigt.

    Ein Angriff durch Unterlassen ist z.B. gegeben, wenn jemand nach Aufforderung eines Berechtigten einen Raum nicht verlässt, obwohl er dazu verpflichtet ist. Diese Situation ist auch gegeben, wenn jemand sich weigert, Bahnhöfe oder öffentliche Verkehrsmittel zu verlassen, obwohl er zu Recht dazu aufgefordert wurde.

    Notwehr kann nur gegen angreifende Personen geübt werden. Gegen angreifende Tiere steht das Notwehrrecht nicht zu. Angriffe von Tieren können auf der Grundlage von § 228 BGB abgewehrt werden. Danach handelt nicht widerrechtlich, wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht.

    Falls jedoch Tiere von Menschen eingesetzt werden, ist der Angriff notwehrfähig.

    Das Notwehrrecht steht nicht nur gegen Angriffe erwachsener Personen zu. Auch Angriffe von Jugendlichen und Kindern sind notwehrfähig. Das Notwehrrecht darf jedoch nicht missbraucht werden. Es überzeugt, dass zum Beispiel Angriffe von Kindern auf das Rechtsgut "Ehre" nicht mit erheblichen körperlichen Einwirkungen auf die Person des Kindes abgewehrt werden dürfen. "

    Aus: http://www.rodorf.de/03_stgb/07.htm

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

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