Bescheinigung vom Büchsenmacher

  • Habe gestern das erste Mal meine KWs zum BM gebracht. Er soll 2 Körner und Visiere tauschen. Als der Auftrag abgestimmt war sagte ich das ich jetzt doch bestimmt eine Bescheinigung komme. BM: "Brauch mer net". Ich: "Und wenn eine Kontrolle kommt muss ich doch was vorzeigen können". BM: "Wenn was ist können sie sich auf mich berufen, die Polizei ruft dann schon bei mir an".

    Ich hab trotzdem drauf bestanden mir einen Beleg auszufüllen, was den BM dann 10 Minuten Zeit gekostet hat.

    Meine Frage. War ich kleinlich? Ist es üblich das es ohne Bescheinigung gemacht wird? Wird das allgemein so lässig gehandhabt?

    LG

    ᚹᛖᚱ ᛞᚨᛋ ᛚᛁᛖᛋᛏ ᚲᚨᚾᚾ ᚱᚢᚾᛖᚾ ᛚᛖᛋᛖᚾ

    ::rein::

  • Bei uns ist das ganz normal. Man bekommt, wie in einer normalen Werkstatt, eine Art Auftrags Bestätigung ausgedruckt. Wenn man die Vorlage dafür hat ist es doch ruckzuck gemacht...

    Und wenn ich am Morgen nach solch einer Nacht
    Mit brummendem Schädel bin aufgewacht
    Werde ich dann meine Taten beschau'n
    .........
    Fünf Kinder gezeugt und 8 Männer verhau'n :D

  • wenn ich IRGENDWO 2 Waffen lasse, dann hätte ich auch gerne etwas schriftliches..

    Das ist nicht kleinlich sondern Selbstschutz. Allein schon vom Wert her...

    Gab auch schon tolle Storrys über Bümas die ihren Schriftkram sowas von nicht im Griff hatten...

  • Bezüglich einer etwaigen Kontrolle halte ich das für eher belanglos, da wird sich die Waffenbehörde kaum anstellen. Aber wie Placebo und Raven schon sagten, ist das aus anderen Gründen sinnvoll und ist bei einem ordentlichen Büchsenmacher auch kein Problem.

    Der wird üblicherweise einen Auftrag schreiben, der die betroffene Waffe und die zu erledigenden Arbeiten benennt. Wichtig ist das nämlich, wenn es um Gewährleistung, fristgemäße Erledigung oder Herausgabe der Waffe geht. Es gibt nämlich auch schlampige BM oder auch Insolvenzen solcher Kameraden. Und dann steht man dumm da, wenn man die Waffe wiederhaben will und die ist plötzlich verschwunden und man kann nicht beweisen, dass die jemals dort abgegeben wurde...

    ____________
    gruss
    blackys

  • ein Auftrag (Betätigung) ist aber keine Bescheinigung...

    Du klingst so, als ob ein Leihschein bloß von den übervorsichtigen LWB erfunden wurde...

    Ansonsten ja, jeder vernünftige BM gibt eine BESTÄTIGUNG mit, dass eine Waffe mit Nummer so-und-so bei ihm ist. Zwei verschiedene BMs haben mir so einen Wisch ohne Nachfrage mitgegeben. Erspart blöde Situationen bei einer möglichen Kontrolle.

    :sheep:

  • für was brauchst du da eine Bescheinigung?

    Warum sollte da jemand nachfragen?

    Die Bescheinigung ist keine Auftragsbestätigung.

    Sie nennt sich "Vereinbarung über das befristete Überlassen einer Schusswaffe". (Maximale Dauer 1 Monat)

    Eine solche wurde mir nach Verlangen ausgestellt.

    Mir stellt sich die Frage ob ich gegen das Waffengesetz verstoßen hätte wenn ich mir diese Bescheinigung nicht hätte ausstellen lassen.

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    ::rein::

  • Also ich habe bei meinem BM noch nie so einen Wisch bekommen (und auch keinen eingefordert). Bei der überschauberen Anzahl an Waffen, die wir besitzen, weiss ich auch so noch, wo ich die gelassen habe. Im theoretischen Fall einer Kontrolle kann ich angeben, wo sie sind.

    Aber jetzt bin ich auch immer zum selben gegangen, den ich schon ein paar Jahre kenne.

    Bisher wars immer so, dass er aufgeschrieben hat, was an der Waffe zu machen ist, und das dann als Zettel an die Waffe gehängt hat - so dass er wenns ans dran Arbeiten oder auf den Schießstand geht, weiß was mit dem Ding war, bzw. wen er anrufen muss, wenn das Teil fertig ist (er schreibt sich die Telefonnummer jedesmal neu auf mit auf diesen "Begleitzettel". Hat bisher immer einwandfrei funktioniert.

    LG

    -Michael

  • Achso, ein extra Formular.

    Das kenne ich von meinem Bümas nicht. Da wird ein normales Auftragsbuch genommen. Die erforderlichen Angaben werden da einfach mit reingeschrieben. Waffe XY (genaue Bezeichnung) würde Überlassen von (Name, WBK-Nr)/ am …./ für (Beschreibung der Arbeiten). Unterschrift/Stempel/Angabe der Bezeichnung und der Sitz des Betriebs sind natürlich auch enthalten.

    Bestimmte Formvorschriften gibt es da doch nicht, oder?

    ____________
    gruss
    blackys

  • Mein BüMa stellt den Schein von sich aus immer aus. Dauert keine Minute. Einmal haben wir beide ihn vergessen. Er meinte aber, das sei kein Problem, denn ein Anruf deines Kontrolleurs beim BüMa würde die Situation schnell klären. Ist zwar ärgerlich für den Kontrolleur, aber es wäre kein Problem.

  • Wie oben schon gesagt: irgendwelche Kontrollen würden mir da auch die wenigsten Sorgen machen. Da muss man schon auf einen wirklich böswilligen SB treffen, das der sich da anstellt. Und wirklich rechtlich haltbare Maßnahmen sind da m.E. auch kaum denkbar.

    Aber so ein schlumiger Büma kommt schon hin und wieder mal vor. Richtig Theater gibt es ja dann, wenn die Kanone mal weg ist und keinerlei Belege existieren.

    btw: war das elektronische Waffenhandelsbuch nicht auch Teil des aktuellen Referentenentwurfs zur Änderung des WaffG? Dann ist der Drops doch ohnehin gelutscht, da die Behörde dann ja direkt online abfragen kann, ob das Teil beim Büma ist?!

    ____________
    gruss
    blackys

  • Hat bisher immer einwandfrei funktioniert

    Im "Zweifel" steht aber Aussage gegen Aussage.

    Eine AB oder ein KV - Was soll daran so schwer sein?

    Wer schreibt der bleibt...

    Getreu und Ehr ist immer was feines..

    Und es wäre schön wenn das alles wäre was man braucht

    Interessiert vor Gericht aber keinen...

    Lieber 1000 Zettel zuviel als einen zuwenig und man sich dann damit rumärgern muss...

    Die Zeit kann man sinnvoller verbringen

    :drink:

  • Du klingst so, als ob ein Leihschein bloß von den übervorsichtigen LWB erfunden wurde...

    Ja, wurde er.

    Es gibt keinen "Leihschein".

    Es gibt einen Beleg nach §38 Abs. 1 Nr. 1 g) WaffG.

    Da sollen nach dem Wunsch des Gesetzgebers genau drei Sachen draufstehen.

    Auf diesen "Leihscheinen" steht meist noch deutlich mehr unnötiger Mist, den sich genau diese übervorsichtigen LWB ausgedacht haben.

    Und dieser Beleg ist für die Fälle einer Leihe nach §12 Abs. 1 Nr. 1 und 2.

    Ein Büchsenmacher "leiht" aber nicht nach §12.

    Eine Auftragsbestätigung würde ich mir geben lassen. Aber aus anderen Gründen als dem Nachweis, wo meine Waffe grade ist. Diese Funktion hat die AB dann halt noch als zusätzlichen Nebeneffekt.

    Die Bescheinigung ist keine Auftragsbestätigung.

    Sie nennt sich "Vereinbarung über das befristete Überlassen einer Schusswaffe". (Maximale Dauer 1 Monat)

    Eine solche wurde mir nach Verlangen ausgestellt.

    Und was ist jetzt, wenn der Büchsenmacher länger als einen Monat benötigt? Rennste dann wieder dahin? Dabei sind doch aneinanderreihende Mehrfachleihen gar nicht erlaubt...

    Mir stellt sich die Frage ob ich gegen das Waffengesetz verstoßen hätte wenn ich mir diese Bescheinigung nicht hätte ausstellen lassen.

    Nein, hättest Du nicht. Du hast Dir jetzt halt eine unnötige und letztendlich falsche Bescheinigung ausstellen lassen, die zwar Dein Gemüt beruhigt, aber nicht auf Deinen Fall anwendbar ist und im weiteren Verlauf ggf. noch Probleme machen könnte, wenn's schief läuft.

  • Du hast Dir jetzt halt eine unnötige und letztendlich falsche Bescheinigung ausstellen lassen, die zwar Dein Gemüt beruhigt, aber nicht auf Deinen Fall anwendbar ist und im weiteren Verlauf ggf. noch Probleme machen könnte, wenn's schief läuft.

    Hmm. Könnte sein. Von Büchsenmacher steht nichts auf dem Formular. Er hat "Aufbewahrung" angekreuzt und handschriftlich "zur Rep." hinzugefügt.

    Aber sehr interessant sind die unterschiedlichen Erfahrungen.

    ᚹᛖᚱ ᛞᚨᛋ ᛚᛁᛖᛋᛏ ᚲᚨᚾᚾ ᚱᚢᚾᛖᚾ ᛚᛖᛋᛖᚾ

    ::rein::

  • Untertanenmantalität!

    Seh ich nicht so. Bei einer Kontrolle muss ich die sichere Aufbewahrung meiner eingetragenen Waffen NACHWEISEN.

    Wenn eine Waffe fehlt und der Büma z. B. telefonisch nicht zu erreichen ist, habe ich und der Kontrolleur einen sinnlosen zeitlichen Aufwand.

    Bei meinem Büma gibt es schon immer eine Auftragsbestätigung mit Angabe der Waffennummer, Datum und der zu erledigenden Reparaturen o.ä.

    Tut nicht weh und dauert keine 2 Minuten. Ob nun Pflicht oder nicht, bei einer Kontrolle geht es schneller und erspart Diskussionen.

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