Zuverlässigkeitsprüfung

  • Hallo,

    stimmt es, das der Erstantrag der grünen und gelben WBK schneller geht wenn bereits zuvor ein kleiner Waffenschein erteilt wurde? Die Zuverlässigkeitsprüfung soll die Selbe sein und wenn diese noch grade12 Monate her ist, reicht diese? Stimmt das, habt Ihr hier Kenntnisse?

  • Meiner Kenntnis nach werden die Waffenbehörden derzeit alle auf eine elektronische Abfrage umgestellt, was die Dauer der Zuverlässigkeitsprüfung drastisch reduzieren soll

    Das wäre höchste Zeit und alles andere in der heutigen Zeit auch ein Witz...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


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  • Bei mir wurde vor Kurzem wegen Umzug in einen neuen Landkreis vom neuen SB eine komplette Registerauszugabfrage gestartet, wie man sie auch für den Erstantrag braucht. Hat keine zwei Wochen gedauert. Sollte das inzwischen überall der Fall sein, dann wäre das vorzeitige Beantragen eines kleinen WS völlig unnötig. Garantieren kann ich das aber natürlich nicht. Bei meinem Erstantrag ging es damals über 3 Monate, bis die Registerauszüge zusammengetragen waren...

  • Bei mir hatte das 4 Wochen gedauert. Wenn Du eine Erstbeantragung hast, würde ich die Zuverlässigkeitsanfrage und die Anfrage nach Bedürfnis beim Verband parallel starten. Bei mir dauerte die DSB Anfrage auch ca. 4 Wochen. So hast Du dann alles zusammen und kannst die WBKs direkt abholen. Mich sparte das Vorgehen 1 Monat Warten :)

    Einfach kurz das Vorgehen mit dem SB telefonisch besprechen.

  • Einfach kurz das Vorgehen mit dem SB telefonisch besprechen.

    Bei über 500 Waffenbehörden im Lande und dementsprechend variierenden Arbeitsabläufen ist das auch die einzig sinnvolle Vorgehensweise!

    Die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sind meist nicht das Problem. Das ist fast überall elektronisch innerhalb von 24h abrufbar.

    Die Dauer der Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle kann jedoch völlig unterschiedlich sein. Ist Waffenbehörde=Polizeibehörde kann es oft flott gehen. In vielen Ländern sind Waffenbehörden jedoch Städte und Gemeinden oder sonstige Behörden. Die haben keinen elektronischen Zugang zu Polizeisystemen.

    Ich hatte auch mal eine Waffenbehörde, da waren sogar 2 Abfragen verpflichtend: bei der Polizeiinspektion direkt im Ort und bei der Zentralen Polizeidirektion in der direkt angrenzenden Großstadt. Das hat dann eben mal 2-4 Wochen gedauert....

    ____________
    gruss
    blackys

  • Die erste Frage ist, ob die bei einer Behörde ggf. vorliegende Zuverlässigkeitsprüfung noch aktuell ist und genutzt werden kann. (Das kann nur die jeweilige Behörde sagen, wie oben schon mehrfach geschrieben).

    Liegt keine gültige Zuverlässigkeit vor, so sind das die wesentlichen Punkte:


    Die unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister und die Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sind meist nicht das Problem. Das ist fast überall elektronisch innerhalb von 24h abrufbar.

    Die Dauer der Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle kann jedoch völlig unterschiedlich sein. Ist Waffenbehörde=Polizeibehörde kann es oft flott gehen. In vielen Ländern sind Waffenbehörden jedoch Städte und Gemeinden oder sonstige Behörden. Die haben keinen elektronischen Zugang zu Polizeisystemen.

    Bei meiner aktuellen Behörde ist die örtliche (eigentlich regionale) Polizei, die für solche Anfragen 1 (!) Beamten hat - natürlich ohne Urlaubs und Krankheitsvertretung - der zeitbestimmende Faktor, wie mir meine Behörde auf Nachfrage dargelegt hatte.


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • In Berlin sieht das anders aus. Am längsten dauert die Sicherheitsüberprüfung beim "Kleinen Waffenschein". 2018 dauerte es erst mal ca. 4 Monate bevor überhaupt eine Anfrage gestellt wurde. 2019 wird sich da nicht viel geändert haben.

    Jagdscheine, WBKs gehen etwas schneller. Aber auch hier muss eher mit Monaten, als Wochen gerechnet werden.

  • Hm, ich hab vor ein paar Tagen meinen 27er verlängert, hab in Büdingen angerufen, „Moment, ich stoße mal ihre Sicherheitsüberprüfung an, schicken Sie den Schein und Antrag her, sie kriegen den dann mit der Rechnung zurück, dafür brauchen sie nicht herkommen“

    Am 17.5 angerufen und per Telefon am selben Tag das Dingen hingeschickt, am 26.5 war letzter Gültigkeitstag, am 27. hatte ich übrigens eine Neues Formular wieder, mit weniger Beschränkung als in NRW Steinfurt.

    Dort stand drin, das man nur Munition für Waffen erstellen darf für die man eine behördliche Besitzerlaubnis hat. In Hessen sieht man das anders, wenn sie ne Waffe ausgeliehen haben, für die es keine Fabrikmunition mehr gibt..

    an anderen Dingen mag man in Hessen die Dinge enger sehen als in anderen Bundesländern, das ist wirklich pragmatisch. Gesamtdauer Sicherheitsüberprüfung und Ausstellung des Scheins weniger als 10 Tage. Das ging nach meiner Einschätzung sehr schnell.

    Diskus in Hessen darf die Sicherheitsüberprüfung maximal 6 Monate her sein bei Erteilung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis. Bei erlaubnispflichtigen Waffen wird ggf noch anders geprüft als beim KWS. Geh davon aus, dass eine Prüfung erneut angestoßen wird. Wenn du beabsichtigst eine Waffe zu erwerben, oder Jagdschein zu machen informiere den Sachbearbeiter sobald du drüber Bescheid weißt, bitte ihn die Prüfung anzustoßen und du reichst die Unterlagen dann nach sobald du die hast. So war es bisher bei jeder Waffen- bzw Ordnungsbehörde mit der ich zu tun hatte oder habe.

  • Es ist gültiges Gesetz, dass man als Wiederlader für ALLE Kaliber Munition herstellen darf, auch für Kaliber, für die man keine Waffe besitzt. Die Ämter geben sich gerne mal zugeknöpft, aber dem muss man widersprechen - wir wurden während des Kurses vom Regierungspräsidium explizit darauf hingewiesen. Ich hatte das gleich bei der Beantragung des 27ers angesprochen, um mir evtl. Laufereien zu ersparen. Die SA wußte das aber schon.

  • whoami du hast recht, ich hab den SB drauf hingewiesen, der war / ist übrigens Mitglied im selben Schießsportverein in dem ich damals auch war, sein Hinweis war, das ist Ermessensspielraum der Behörde, ich könne ja vor dem Verwaltungsgericht klagen, bzw Widerspruch einlegen, dann bekäme ich die Erlaubnis erst nach Entscheidung und das könnte dauern.

    Andererseits hätte ich die Erlaubnis zu Böllern, obwohl ich niemals die Böllerprüfung gemacht hatte und das interessiert mich nicht auch nicht.

    In Gütersloh, wo ich damals die Prüfung abgelegt hatte war die gängige Praxis so wie hier, 1:1 nach Gesetz ohne sonderlocken und zusätzliche Auflagen.

    Das ist jetzt 10 Jahre her, ich bin froh das ich mit dem Sch.. nichts mehr zu tun hab und stattdessen eine SB hab, die sich auskennt und man nicht irgendwie erklären muss, sind die Unterlagen da, geht’s seinen Gang und man hat das entweder sofort vor Ort oder per Post innerhalb weniger Tage.

  • Wenn ein Sachbearbeiter selbst schießt, ist so eine wiederladerfeindliche Einstellung nicht erklärbar. Natürlich lädt kaum jemand was er nicht selbst schießt - aber es geht ums Prinzip.

    Woe gut, dass es noch vernünftige Menschen gibt.

  • Es ist gültiges Gesetz, dass man als Wiederlader für ALLE Kaliber Munition herstellen darf, auch für Kaliber, für die man keine Waffe besitzt. Die Ämter geben sich gerne mal zugeknöpft, aber dem muss man widersprechen - wir wurden während des Kurses vom Regierungspräsidium explizit darauf hingewiesen. Ich hatte das gleich bei der Beantragung des 27ers angesprochen, um mir evtl. Laufereien zu ersparen. Die SA wußte das aber schon.

    Stimmt im Augenblick zumindest in Bayern nicht mehr, da wird rigoros eingeschränkt:

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    Ich werde natürlich Widerspruch bei der nächsten Verlängerung einlegen...

    Erik - the master of desaster
    Gott hat den Menschen erschaffen, weil er vom Affen enttäuscht war. Danach hat er auf weitere Experimente verzichtet (Samuel Langhorne Clemens)

    Hab von nix eine Ahnung, aber davon besonders viel!

  • Alleine schon die Pauschalaussage, dass Sammler-, Erb-, Alt- und sonstige Waffen pauschal nicht zum Schießen verwendet werden dürfen ist schon mal außerst gewagt udn erzeugt eher Kopfschütteln als Zustimmung oder gar Verständnis.

    Gruß

    Frank

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    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Es ist gültiges Gesetz, dass man als Wiederlader für ALLE Kaliber Munition herstellen darf, auch für Kaliber, für die man keine Waffe besitzt

    Ist das tatsächlich so? Ich bin mir mittlerweile in allen Belangen nicht mehr sicher, man hört aus anderen Quellen immer unterschiedliche Informationen. Im Jagdkurs wurde uns erzählt, dass wir Munition für alle Langwaffen (egal ob in in der WBK oder nicht) und für in der WBK eingetragene Pistolen (sofern Stempel für Erwerb drin ist) kaufen dürfen - sprich Besitz von Kurzwaffenpatronen für die keine Waffe vorhanden ist, ist nicht erlaubt. Wird diese Einschränkung als Wiederlader umgangen?

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