Die Kronen Zeitung bringt einen Artikel zu den Themen Notwehr und Waffengebrauch, der von hinten bis vorne mit Falschinformationen gespickt ist. Und das auf der Titelseite der auflagenstärksten Tageszeitung Österreichs.
ZitatAnders aber ist die rechtliche Sachlage bei einem Flüchtenden mit Beute, etwa der gerade geraubten Handtasche. Da darf man nachlaufen, ein Haxl stellen, festhalten, bis die Polizei kommt - und sogar nachschießen (vorausgesetzt, man hat einen Waffenschein)!
Apropos Waffe. Viele vergessen, dass es Waffen gibt, die man im Notwehrfall auch ohne Waffenschein einsetzen darf: Frauen lange Fingernägel z.B. oder den Schlüsselbund. Die Zähne etwa oder der Regenschirm. Das kann dem Gegner alles wehtun und ihn außer Gefecht setzen. Aber Achtung: Auch in einer Notwehrsituation darf man niemanden stärker verletzen als nötig! Kompliziert bzw. sogar verboten ist der Einsatz von Pfefferspray. Er ist nur beim Angriff eines Tieres erlaubt, sonst müsste man den Gebrauch einem Täter zuvor ankündigen!