Verkauf von Ordonnanzgewehr ohne gültigen Beschuss

  • Aha...und das WaffG gilt dann nicht.....

    ........weil Erwerben ohne Überlassen gibt es im Sinne des WaffG in DE ja, wie oben nachgewiesen, nicht. Das bedeutet im Umkehrschluss, es für jemanden, der dem WaffG unterliegt völlig egal ist, ob im BeschG nun das Überlassen oder Erwerben geregelt ist.

    Einfach für mich: Ich kaufe ein unbeschossenes Gewehr (WBK gelb oder grün) und nehme das mit nach Hause, dann habe ich ein Problem, da ich eine Waffe erworben habe, die ich nicht hätte erwerben dürfen. Denn auch beim Überlassen hat doch der Empfänger entsprechend seiner Sachkunde zu prüfen ob er die Waffe so erwerben darf!

    Das der Händler (auch) ein Problem hat und dass es ggf. im Ausland anders geregelt sein kann, ist dabei unstrittig.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Schon verrückt. Als ob nicht alles schon streng genug wäre in diesem unsrem Land... machen wir's uns noch schwieriger als es ist.

    Wenn mir wie neulich 'ne süße kleine 1992er Winchester Rifle von 1895 über den Weg läuft und der Kurs stimmt, wer, ja wer glaubt denn das ich als erstes bemängele das die gute Büchse weil irgendwann aus den Staaten importiert kein Beschusszeichen hat?? Oder ihm wissend noch 30 Teuro Beschusskosten in Rechnung stellen. Da lächel ich doch drüber! Kirche im Dorf lassen. Und haben ist besser als brauchen.

    In dem Zusammenhang: die Behörde hatte übrigens nach dem Erwerb Kaliber 38 WC eingetragen. Freundlich nachgefragt gab die sehr nette Sachbearbeiterin zu, 38 WCF (so stehts nunmal drauf und so war es beim Vorbesitzer vermerkt) stünde nicht in ihrer Liste, kenne sie nicht und 38 WC passte nunmal am ehesten. Na und - ist doch nicht schlimm, sind alle nur Menschen. Freundlich geredet, alles geklärt.

    Mich hat in den fast 30 Jahren wo ich damit zu tun habe und oft wettbewerbsmäßig mit Schießeisen teils quer durch die Republik fahre noch nie jemand nach irgendwas gefragt. Nach Beschusszeichen schon gar nicht.

    Wenn die Büchs' in der Wbk eingetragen und die Aufbewahrung i.O. ist ... wer glaubt ihr dreht euch einen Strick aus einem fehlenden Stempel??

    Und wer hindert mich denn, will ich das gute Stück unbedingt "sauber" haben beim Beschussamt für kleines Geld beschießen zu lassen?? Alles kein Thema, die freuen sich so ein olles Schätzjen zu sehn und bringen die Gravur sogar verdeckt an, wenn man sie nett darum bittet. Und keiner, aber gar keiner dreht einem irgend einen Strick daraus.

    Ist doch nix passiert Jungs. Kein Grund zu streiten, cool bleiben. :sla:

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Scheint so, Peppone. Wir Germanen neigen wohl per sè und aus voreiligem Misstrauen gern dazu, in so gut wie jeder Suppe Haare zu finden. Freuen über die originale und gut erhaltene Büchs, nee, Nebensache, fragt keiner nach. Wir verhandeln lieber Seitenlang, ob auch ein Stempel drauf ist und was wohl passiert, wenn nicht. Ist uns wichtiger. :bud:

    Kleine Korrektur zur Story von da oben: sollte natürlich heissen: 1892er Modell.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Der Frank ist ein richtig Guter. Stimme ihm oft zu, diesmal galoppiert er vielleicht was heftig. Tun wir ja alle mal. Wer weiss, welche Erfahrung in der Sache seiner strengen Sicht zu Grunde liegt.

    Nach meiner unmaßgeblichen Meinung sollte man die Sache mit dem Beschussstempel einfach nicht päpstlicher als der Papst sehen. Wer sein Teil veräussern will an privat und sauber auf Nummer Sicher gehn will, der kann die korrekte Antwort ja nachlesen.

    Die Frage des Threadstarters war glaub ich vor längerem, schon auf Seite 1 beantwortet. Aber wie's so ist ... manchmal entzünden sich Buschfeuer eben neu - und brennen dann in eine andere Richtung.

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • Und wo genau steht das DU dann ein Problem hast?

    Richtig. Steht nirgends. Der Händler mag ein Problem haben, wenn er die Waffen unbeschossen an einen Sportschützen abgibt. Ich als Sportschütze habe erstmal solange kein Problem wie ich nicht damit schieße. Lasse ich sie beschießen, ist das Thema gelöst. Steht sie weiterhin unbeschossen im Schrank, wird spätestens bei einer Kontrolle der SB die Forderung stellen, diese beschießen zu lassen, damit sie gemäß Bedürfnis zum Schießen verwendet werden kann oder falls kein Beschuss vorgenommen werden soll wird er auffordern die Waffe wieder zu veräußern.

  • nicht ganz, hast Du die Waffe erstmal, darfst Du sie auch nicht mehr so ohne weiteres weiter veräußern. Entweder beschießen lassen oder abgeben ...

  • ... und darum, gehn wir einfach mal von dem Fall aus das es Ärger geben könnte, und Frank saugt sich seine Informationen sicher nicht aus den Fingern ... die gut gemeinte Empfehlung: habt ihr die ihr hier mitlest unter euren Schätzjen noch Welche dabei die wissentlich n i c h t beschossen sind, wieso auch immer, Eintrag auf die persönliche to-do-Liste: Date beim Beschussamt!

    Sicher ist sicher. :thumbup:

    "Life is hard; it's harder if you're stupid."

    John Wayne

  • mach DU das mal besser

    OK, habe ich gemacht und dabei soll es bleiben.

    Anscheinend hat da jeder seine eigene Sichtweise. Es gibt immer Interpretations- Möglichkeiten. Ohne jetzt persönlich werden zu wollen, das ist nicht mein Ziel. Der Gesetzgeber kann eben in Schriftform nicht alles und jede Möglichkeit abdecken. Der Sinn ist aber klar, er dient Schutz und Sicherheit. Außerdem, warum soll ich den Beschuss nachträglich machen lassen, wenn ich es „mit“ kaufen kann und soll.

    Im Zweifelsfall würde die Gesetzwidrigkeit ein Richter u. U. als erwiesen betrachten. Dann könnte es eins auf die Hörner geben, zumal die Auslegung von Gesetzen nicht mein Fach ist. Warum also dieses Risiko eingehen?

    Wer kann und glaubt, Waffen ohne gültigen Beschuss erwerben zu müssen, der soll es tun. Meine Darstellung dient ja auch nur der „meiner“ Sichtweise und ist kein böser Fingerzeig! Jeder kann und soll seiner Meinung freien Lauf lassen, dass soll man wirklich nicht persönlich nehmen. Alles Gut!

    Als Demokrat bin ich gegen alle, die Freiheit und Selbstbestimmung nehmen wollen, also gegen die Heuchler der grünen Verbotspartei.

    :bud:

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