Repetierer auf grün oder gelb eintragen lassen?

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit kurzem auch Jäger/Jagdscheininhaber. Ich habe einen k98 gesehen, den ich mir kaufen will. Jetzt stellt sich die Frage, ob ich das Gewehr als Sportschütze oder als Jäger anmelde. Beides würde ja gehen und würde für mich keinen Unterschied machen; die Erwerbsstreckung für Sportschützen ist für mich kein Thema.
    Gibt es Gründe für oder gegen die eine oder andere Verfahrensweise?

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Du willst damit nicht auf die Jagd gehen

    Wie kommst du darauf?

    Erwerbsstreckung ist uninteressant ?

    Nur, weil ich kurzwaffentechnisch gut ausgestattet bin. Da kommt nichts mehr in näherer Zukunft. Und Gewehre auf Jägerbedürfnis fallen eh nicht darunter, aber evtl. gibt es einen Fallstrick den ich übersehen habe?
    Mein erster Impuls wäre auch, den Püster auf Gelb einzutragen

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • Die Kosten für den Minitionserwerbsstempel auf der Grünen fallen weg.

    Welchen Munitionserwerbsstempel?

    Brauchst Du für LW-Munition als Jäger nicht.

    Meine Handhabung des Problems ist:

    Alles, was ich legal auf Jagdschein erwerben darf, wird auch auf Grün eingetragen. Du hast keinen Ärger mit dem Erwerbsstreckungsgebot und ähnlichem Müll, dem die Sportschützen unterliegen.

    Nur die Sachen, für die diese Möglichkeit nicht besteht, werden auf Gelb eingetragen.

    Rolf2

  • Welchen Munitionserwerbsstempel?

    Brauchst Du für LW-Munition als Jäger nicht.

    OK, war mir so nicht bewusst. Kannte das halt nur von meinen Sportschützen- und Erbwaffen, dass wenn was auf Grün geht, ich extra
    40 Euro für den Muni-Erwerbsstempel zahlen durfte.

    LG
    -Michael

  • Ich würde ihn auf Grün eintragen lassen.

    Auf Gelb musst Du zum Erhalt des Bedürfnisses als Sportschütze aktiv sein. Also regelmäßiges Training, Mitgliedschaft in einem Schützenverein, auch wenn es beruflich oder privat zeitliche Engpässe geben sollte, oder Du wegen einer längeren Krankheit einige Zeit kürzer treten müsstest.
    Für eine Waffe auf Grün reicht es, wenn Du einen Jahresjagdschein löst. Dann kannst Du auch mal ein oder mehrere Jahre auf Montage im Ausland sein, ein Haus bauen, Dir eine Auszeit gönnen, oder ganz einfach mit dem aktiven Training pausieren, wenn Du aus irgendeinem Grund die Lust am Sport verlierst, ohne gleich die Waffen auf Gelb verkaufen zu müssen.
    Ein Wintersportler muss und wird ja auch nicht gleich seine Ausrüstung verkaufen, nur weil er ein oder 2 Jahre nicht zum Skifahren geht.
    Zum Erhalt des Bedürfnisses genügt für einem Jäger ja der Jagdschein. er muss nicht nachweisen, dass er eine Mindestzahl an Tagen im Revier verbringt, eine Mindeststrecke vorweisen kann, oder an Gesellschaftsjagden teilnimmt.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Das haben wir doch hier gerade in einem anderen Thread durchgekaut!

    Zu JEDER Waffe wird EINE Bedürfnis bei der Behörder (NWR) abgelegt. Gemäß diesem Bedürfnis darf die Waffe genutzte werden. Allein das sollte schon die Antwort auf deine Frage sein.

    Alles andere ist eine Grauzone und die wird, wie ich drüben auch geschrieben hatte, von unterschiedlichen Behörden durchaus unterschiedlich ausgelegt. Die Einen sagen, es ist alles kein Problem, weil der "Jäger Hans" die Waffe ja dem "Sportschützen Hans" leihen könnte, andere sagen dass sowas nicht zulässig sei, wieder andere stempeln in die WBK's ein, dass Waffen sowohl für die Jagd als auch für das sportliche schießen genutzt werden können.

    Ist das alles eins, folgt bei der Beantragung der zwei KW auf Jagdschein dann das Erwachen, wenn die Behörde sagt "ihren 6zoll Revolver können sie doch als Fangschusswaffe nutzen....da gibt es keine zwei weiteren mehr".


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • @Schwarzer Mann


    Auf Gelb musst Du zum Erhalt des Bedürfnisses als Sportschütze aktiv sein. Also regelmäßiges Training, Mitgliedschaft in einem Schützenverein, auch wenn es beruflich oder privat zeitliche Engpässe geben sollte, oder Du wegen einer längeren Krankheit einige Zeit kürzer treten müsstest.


    Das stimmt so nicht. Richtig ist, dass du Mitglied in einem Schützenverein sein musst. Regelmäßiges Schießen nach der 12/18 Regel wird aber nicht verlangt. Das gilt nur bei einem Neuerwerb...und selbst da nicht immer.

    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ist das alles eins, folgt bei der Beantragung der zwei KW auf Jagdschein dann das Erwachen, wenn die Behörde sagt "ihren 6zoll Revolver können sie doch als Fangschusswaffe nutzen....da gibt es keine zwei weiteren mehr".

    Mal abgesehen davon, daß es hier im Thread um Langwaffen geht, ist diese Beurteilung nicht zulässig!

    Die Grundbedürfnisse als Jäger und als Sportschätze sind voneinander unabhängig und unterliegen nicht dem Belieben einer Behörde.

    Es bleibt bei dem, was ich oben geschrieben habe:

    Als Jäger, der auch Sportschütze ist, Langwaffen grundsätzlich auf Grün anmelden!

    Rolf2

  • Es stimmt, dass die 12/18 Regel bezüglich des Fortbestands des Bedürfnisses nicht anzuwenden ist. Es wird aber immer noch die aktive Sportausübung gefordert. Deshalb wird den Schützen auch angeraten ein Schiessbüchlein zu führen, damit sie im Ernstfall die Trainingstermine nicht aus den Vereinsunterlagen zusammensuchen müssen.
    Und es gibt eine ganze Reihe von Schützen, die selten trainieren, aber trotzdem bei den Vereinsmeisterschaften oder dem Königschiessen mitmachen, damit sie über die Wettbewerbsteilnahme die sportliche Aktivität nachweisen können.
    Natürlich geht ohne Vereinsmitgliedschaft gar nichts mehr, aber es kam schon vor, dass die Behörde bei der Regelüberprüfung nachgefragt hatte, ob ein bestimmtes Mitglied noch aktiv wäre.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Du willst damit nicht auf die Jagd gehen

    Wie kommst du darauf?

    Sorry, das habe ich jetzt angenommen, wenn der auch für die Jagd gedacht ist dann natürlich auf Grün.

    Die Kosten für den Minitionserwerbsstempel auf der Grünen fallen weg.

    Brauchst Du für LW-Munition als Jäger nicht.

    Noch, du kannst davon ausgehen dass dieses Jägerprivileg mit der Umsetzung der EU Richtlinie fallen wird.

  • @Frank1000, und ich hatte bereits im anderen Thread geschrieben, daß meine Behörde sowas nicht macht (Bedürfnisse in WBKs stempeln)
    @Schwarzer Mann ich bleibe auf jeden Fall Sportschütze, da fast alle meine Waffen als Sportschütze erworben habe, jagdtauglich sind und ich sie auch dazu einsetzen werde. Alles umzuschreiben auf grün (sofern das waffenrechtlich überhaupt möglich ist) wäre wie Geld zum Fenster rauswerfen. Der k98 wäre jetzt meine erste Waffe, die ich auf Jagdschein kaufen würde/könnte. Der einzige Vorteil von Gelb wäre, daß Munerwerb nicht an den Jagdschein gekoppelt ist, aber andererseits bin stopfe ich meine Murmeln selber und muß nichts kaufen


    Noch, du kannst davon ausgehen dass dieses Jägerprivileg mit der Umsetzung der EU Richtlinie fallen wird.

    Im Ernst? Diesen Punkt hab ich in der Zusammenfassung von all4shooters gar nicht gesehen :teufel:

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • @Frank1000, und ich hatte bereits im anderen Thread geschrieben, daß meine Behörde sowas nicht macht (Bedürfnisse in WBKs stempeln)

    Trotzdem hat @Frank1000 Recht !

    Es geht hier nicht darum, was Deine Behörde macht oder nicht - denn das kann sich schon Morgen oder nach dem nächsten Erlaß oder nach einem Wechsel des Sachbearbeiters ändern :rolleyes:

    Der einzig relevante Bezug ist das Gesetz denn nur dieses ist vor Gericht Thema ::RTFM::

    Und das Gesetz sagt aus, daß für den Erwerb einer Waffe ein Bedürfnis bestehen muß
    und
    logischerweise ist das dann auch die Grundlage wo einzutragen ist.

    Die Frage, daß es noch (!!!) keine praktische Bedeutung haben wird, ob Du mit Deinen Waffen in verschiedenen Bereichen unterwegs bist, ist hier derzeit noch zweitrangig.

    Trotzdem finde ich es seltsam, wenn hier einerseits strikt auf der Bedürfnistrennung bestanden wird, wenn es um den Erwerb von zusätzlichen Kurzwaffen geht @Rolf2 -
    andererseits aber beim Eintrag und der Nutzung von Langwaffen dann großzügig "bedürfnisübergreifend" verfahren wird :thumbdown:

    Auch Behörden schätzen es nicht, verar. . .t zu werden ::c.o.l)

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Trotzdem finde ich es seltsam, wenn hier einerseits strikt auf der Bedürfnistrennung bestanden wird, wenn es um den Erwerb von zusätzlichen Kurzwaffen geht @Rolf2 -
    andererseits aber beim Eintrag und der Nutzung von Langwaffen dann großzügig "bedürfnisübergreifend" verfahren wird :thumbdown:

    Auch Behörden schätzen es nicht, verar. . .t zu werden ::c.o.l)

    Das deutsche Waffenrecht hat (leider) das erklärte Ziel, nur so wenig Waffen wie unbedingt nötig in private Hand zu geben.
    Wenn ein Sportschütze, der auch Jäger ist, eine Repetierbüchse in .308 für Jagd und Sport haben möchte, wäre es entgegen der Intention des Gesetzgebers, die Person zu zwingen, zwei mal die gleiche Waffe zu kaufen, nur weil es zwei verschiedene Bedürfnisse sind. Es ist daher im Interesse des Gesetzgebers, dass eine Waffe, unabhängig vom Bedürfnis mit dem sie erworben wurde, sowohl für Sport als auch Jagd verwendet werden darf.

    Die Bedürfnistrennung bei Kurzwaffenkontingenten wurde gerichtlich bestätigt. Hier geht es ja um das Kontingent, was getrennt angesehen wird. Es geht nicht um die Nutzung der erworbenen Kurzwaffe, diese ist auch hier nicht streng getrennt: solange meine Fangschusswaffe auch sportlich zugelassen ist, kann ich auch sportlich damit schießen. (Ob man andersrum eine sportliche Kurzwaffe auch im Revier führen darf weiß ich jetzt nicht)

  • Ihr kommt mir wirklich vor wie die Sachbearbeiter in den div. entsprechenden Behörden ... die um ihre Existenz fürchten und deshalb einen Scheixx nach dem anderen absondern ... ;(

    Und ihr verklusert die Vorschriften auf eine Weise, wie es nicht mal die "Sachbearbeiter" fertig bringen.

    Was hab' ich hier schon für Schwumses .." in vorauseilendem Gehorsam" gelesen! :rolleyes:
    Der SB könnte ... würde ... hat da und dort ... ganz sicher .. ich weiß es vom Freund vom Bäcker ... ;(

    Mann, mann, mann ... hört (lest) euch doch selber mal zu ... dann erkennt ihr auch die Wahrheit des uralten Spruches:
    Der Schütze ist der Schützen ärgster Feind!

    Klar ist doch aber auch, DIE lesen hier mit und die Orgis checken aus was heut' noch möglich ist und was ... eben erst übermorgen! :Hut:

  • Richtig ist, dass du Mitglied in einem Schützenverein sein musst.

    Nicht ganz korrekt. Du (bzw. dein Verein) muß in einem Schützenverband sein. Mein alter Herr ist in keinem Verein, aber Einzelmitglied beim BDS und bekommt von da auch seine Bedürfnisbescheinigungen

    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten

  • @Rolf2

    Ich dachte zwar, wir hätten die Faktenlage dahingehend schon durch und ich hatte mit dem Verweis auf den sehr umfangreichen Breicht im DWJ in einen anderen Thread hier kürzlich auch einen entsprechenden Nachweis geliefert, aber gern diskutiere ich das noch einmal:

    Mal abgesehen davon, daß es hier im Thread um Langwaffen geht, ist diese Beurteilung nicht zulässig!
    Die Grundbedürfnisse als Jäger und als Sportschätze sind voneinander unabhängig und unterliegen nicht dem Belieben einer Behörde.

    Es bleibt bei dem, was ich oben geschrieben habe:

    Als Jäger, der auch Sportschütze ist, Langwaffen grundsätzlich auf Grün anmelden!

    Rolf2


    Aha.....WENN die Bedürfnisse unabhängig sind, warum darf man dann mit einer als Sportwaffe eingetragenen Waffe auf die Jagd gehen oder umgekehrt mit einer Jagdwaffe einen sportlichen Wettkampf bestreiten?

    Das ginge doch nur, wenn dir Bedürfnisse nicht getrennt wären, oder wie erklärst du das?
    Denn es will hier doch wohl keiner bezweifeln, dass im NWR zu JEDER Waffe genau EIN Bedürfnis hinterlegt ist, oder?!


    Trotzdem hat @Frank1000 Recht !
    Es geht hier nicht darum, was Deine Behörde macht oder nicht - denn das kann sich schon Morgen oder nach dem nächsten Erlaß oder nach einem Wechsel des Sachbearbeiters ändern :rolleyes:

    Der einzig relevante Bezug ist das Gesetz denn nur dieses ist vor Gericht Thema ::RTFM::

    Und das Gesetz sagt aus, daß für den Erwerb einer Waffe ein Bedürfnis bestehen muß
    und logischerweise ist das dann auch die Grundlage wo einzutragen ist.


    So sieht das aus!


    Trotzdem finde ich es seltsam, wenn hier einerseits strikt auf der Bedürfnistrennung bestanden wird, wenn es um den Erwerb von zusätzlichen Kurzwaffen geht @Rolf2 -
    andererseits aber beim Eintrag und der Nutzung von Langwaffen dann großzügig "bedürfnisübergreifend" verfahren wird :thumbdown:


    Diese strikte Trennung ist doch dann schön, wenn ich als Sportschütze schon diverse Kurzwaffen habe, dann aber als Jäger noch einmal ohne weiteres zwei "Freibriefe" bekomme. Will ich die nutzen, dann MUSS die Bedürfnistrennung bestehen, denn sonst wäre sicher die eine oder andere Kurzwaffe des Sportschützens als Fangschusswaffe geeignet.

    Und genau darum ging es ja in dem DWJ Bericht, in dem auch diverse Urteile zitiert wurden. Hier sollte ein Sammler, der dann Jäger wurde und zwei KW wollte zunächst auch seine im Besitz befindlichen und technisch geeigneten Waffen benutzen. In dem Fall hatte das Gericht das dann aber untersagt und die Behörde musste zwei Voreinträge erstellen.
    Wenn ich das jetzt mal auf den hier diskutierten Fall übertrage, Konsenz darüber unterstelle, dass die Bedürfnistrennung nicht nur für KW sondern für Waffen im Sinne des WaffG allgemein, gilt, kann eine sportlich eingetragene Waffe eben nicht so ohne weiteres zur Jagd genutzt werden und umgekehrt. Womit wir inhaltlich bei meiner Anwort aus #9 wären.
    Wenn ich die Waffen sowohl als auch nutzen kann, dann bekommt der Sportschütze oder der Sammler aols Neu-Jäger auch keine zwei zusätzlichen Kurzwaffen....weil....er hat ja schon welche die er nutzen kann und dann gibts...wie immer....nix dazu.


    @Marlinman

    Das mit dem Stempel auf den WBK's finde ich selbst auch nicht ganz sauber. Ich hatte schon verstanden, dass DEINE Behörde das nicht so macht. Es ist aber, wie von mir in dem anderen Thread geschrieben, einer der drei Wege, der von den Behörden in Deutschland gegangen wird.
    Und wie CC das geschrieben hat: Wechselt die Person in der Behörde, kann das schon anders aussehen....oder wenn es zu einem Jagdunfall kommt und die Versicherung vor dem Begleichen des Schadens merkt, dass mit einer Sportwaffe geschossen wurde.....oder auf dem Wettkampf mit einer Jagdwaffe....


    Gruß
    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

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