Zugelassene Ordonnanzpistolen

  • Danke für den guten Artikel.

    Eine kleine Bemerkung zur Pistole 03:
    Ich habe das Gefühl, dass diese bald vom Blickfeld verschwinden und den neuen Pistolen 12/15 weichen wird. Es gibt eigentlich keinen Grund, diese "Fehlkonstruktion" (meine Meinung) weiter zu führen.

    Und zu den Parabellumpistolen:
    Magazine kann man günstige Repro-Teile verwenden; die P08 Repros passen gut.
    Die Regelung betreffend Teile war damals nötig, weil viele Kriegs-P08 auf 7.65 adaptiert wurden.


    Bei der obigen Waffe wurde ein 7.65 Lauf montiert. Die Griffsicherung wurde ergänzt. Lustigerweise (nicht wirklich *g*) ist die Funktion der Sicherung dabei umgekehrt worden; ist der Schriftzug "Gesichert" zu sehen, ist die Waffe feuerbereit.

  • Hallo Patrick

    Herzlichen Dank für Deine ausgezeichnete, aufwändige Übersichtsarbeit.

    Ich habe ja bereits früher schon hier im Forum auf den im Hilfsmittelverzeichnis fehlenden CIP-Beschusstempel hingewiesen. Was das SAT hier bietet, ist ja oberpeinlich. Die sitzen offenbar in ihrem Elfenbeinturm, kümmern sich einen Deut darum, was in den Herstellungsländern der bei uns im ordonnanzbereich zugelassenen Waffen läuft und beklagen sich dann auch noch, das ihnen dies nicht auf die Nase gebunden wurde. Immerhin werden die CIP-Stempel in Deutschland und Österreich seit 2014 verwendet, also nicht erst seit gestern.

    Interressant ist übrigens die diesbezügliche Rechtslage in den beiden erwähnten Ländern:

    In Österreich wird die Kennzeichnung in der Prüfzeichenverordnung von 2013 geregelt, wo der CIP-Stempel auch schon aufgelistet ist. Die neueste Fassung datiert vom 26.03.2019

    In Deutschland dagegen wird das CIP-Beschusszeichen (z.B. vom Beschussamt Ulm seit dem 20.10.2014) ohne gesetzliche Grundlage verwendet (vgl. dazu den Blog des Rechtsanwaltes und Waffenrechtsspezialisten Dr. Schmitz vom 20.03.2015). Die Beschusskennzeichnung wird in Deutschland in der Beschussverordnung von 2006 geregelt. Auch in der neuesten Fassung vom 29.03.2017 ist das CIP-Zeichen nicht aufgeführt und somit gemäss Dr. Schmitz eigentlich gar nicht zulässig.


    Ich werde nächste Woche den Schützenmeister-Kurs besuchen und freue mich jetzt schon auf die Antworten der dortigen Experten auf meine diesbezüglichen Fragen :D


    Gruss

    Martin

  • Das mit dem CIP-Stempel habe ich mir glaub ich sogar von dir aufgeschrieben gehabt. Grundsätzlich scheint es so zu sein, dass das SAT ohne äusseren Einfluss gar nix macht.

    Übrigens heisse ich nicht Patrick lol.

    Sorry, da habe ich mit den Namen offenbar ein Durcheinander. :D

    Ich habe gerarde noch nachgeschaut: In meinem zweiten Post vom 02.09.2016 (Nr. 52) in diesem Forum habe ich als blutiger Anfänger, der auf der Suche nach seiner ersten Ordonnanzpistole war, nach der Zulässigkeit des CIP-Beschussstempels für das ausserdienstliche Schiessen gefragt, allerdings keine befriedigende Antwort erhalten. Mir als Anfänger sticht dies gleich ins Auge und die Profis vom VBS spielen die Ahnungslosen? Inkompetenz in Reinkultur!

    Auf jeden Fall besten Dank für Deine Intervention beim SAT.

    2 Mal editiert, zuletzt von New Blackhawk (27. März 2019 um 09:04)

  • Es ist nicht nur der Laufwechsel, zumindest die Schließfeder spielt auch noch eine Rolle.
    Mit der in De erhältlichen Geco- oder Fiocchi-Munition 7,65 mm Luger funktioniert eine 06/24 WF Bern oder 06/29 nicht zuverlässig.
    Euere Pistolenpatrone 03 wurde offensichtlich ganz anders laboriert.
    Ich war mal dabei als diese Patrone 03 aus einer P08 deutscher Produktion aus den 20er-Jahren verschossen wurde. "Holla die Waldfee", das wäre dieser DWM auf Dauer nicht bekommen. Natürlich spielte der kürzere Lauf der DWM (<10 cm ) eine gewichtige Rolle, aber trotzdem, die Patrone 03 ist eine ganz andere Liga.
    Was an den aptierten P08en alles geändert werden musste weiß ich nicht, dazu habe ich leider zuwenig Einblick, Experimentier- und Vergleichsmöglichkeiten.

    Grüße mir Helvetia und ihre Waffenbesitzer
    Gerd12

  • Ich besitze eine deutsche Luger 08 (Mauserfertigung) und die zickt dafür bei modernen 9 mm Laborierungen (Auswurfstörungen) herum. Die zur Zeiten der 08 konzipierten damalige 9 mm Parabelleum hatten damals so 320 m/s und nicht wie heute 350/360 m/s. Für 7,65 mm Parabelleum gibt es ja sonst noch Sig P 210 in dem Kaliber. Einziger Nachteil, kosten meistens in der Anschaffung etwas mehr als eine gebrauchte CH-Parabelleum in dem Kaliber.

  • Ich werde nächste Woche den Schützenmeister-Kurs besuchen und freue mich jetzt schon auf die Antworten der dortigen Experten auf meine diesbezüglichen Fragen

    20 Jahre nach meiner altershalben Entlassung hatte ich Freitag/Samstag erstmals wieder direkten Kontakt mit Exponenten der Schweizer Armee. Nie hätte ich gedacht, dass ich freiwillig nochmals zwei (besoldete!) Diensttage absolvieren würde :D . Sehr positiv überrascht hat mich dabei die lockere und durchaus humorvolle Atmosphäre.
    Meine Erwartungen bezüglich CIP-Beschussstempel und P226-Klone haben sich allerdings bestätigt: Die Schiessoffiziere des SAT sind sich des Problemes nicht bewusst. Auf meine Frage nach dem CIP-Beschuss erklärte ein Mitglied der SK 1 SO, solange eine Waffe überhaupt einen Beschuss habe, interessiere ihn dies nicht weiter. Der Präsident der SK 2 SO dagangen meinte, eine Waffe ohne gemäss Hilfmittelverzeichnis gültigen Beschuss sei ganz klar nicht für Bundesübungen zulässig. Bezüglich P226-Klone wurde ausgewichen und ich erhielt keine klare Antwort.
    Im Kurs waren atypischerweise die Pistolenschützen etwa in doppelter Überzahl. Gesehen habe ich eine neuere Glock 17, die allerdings neben CIP/N auch noch den Adler gestempelt hat und somit zugelassen ist. Ein Schütze neben mir schoss mit einer Sig Sauer P226 LDC mit alleinigem CIP/N Beschuss, ohne dass dies sonst jemandem aufgefallen wäre geschweige denn jemanden gestört hätte. Auf meine diskrete, freundliche Frage, ob ihm bewusst sei, dass seine Waffe streng genommen in zwei Kriterien nicht zulässig sei, reagierte er sehr unwirsch und behauptete natürlich, dies sei Unsinn.

    Der CIP Stempel wird jetzt hoffentlich in der nächsten Version des Hilfsmittelverzeichnisses endlich ergänzt werden, aber der Unsinn mit dem theoretischen Ausschluss der P226-Klone wird wohl noch lange so weiterbestehen.

    Noch eine Zusatzinfo:
    Der Schützenmeister-Ordner wird in Zukunft nur noch in digitaler Form verfügbar sein. Erhältlich ist er im Google Play Store resp. im App Store.

    Nachstehend die entsprechenden Links:

    Direktlink für Android: https://play.google.com/store/apps/deta ... m.sat.prod

    Direktlink für iOS: https://itunes.apple.com/ch/app/sat/id1437618393?mt=8

    Mit einem Klick kann jeweils der ganze Inhalt einfach aktualisiert werden. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit der Suche nach Stichworten. Updates in Papierform sind nicht mehr vorgesehen.

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