Pistolenkarabiner mal anders (von Norlite)!!!

  • Also per Definition seh ich das schon hart an der Grenze

    "Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen."

    Klar wie Gloßbrühe find ich ist das also ganz und garnicht :think:

    Allerdings muss ich gestehen @(Horner )habe ich das mit mit der 58cm Variante übersehen.

  • Also per Definition seh ich das schon hart an der Grenze

    "Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen."

    Klar wie Gloßbrühe find ich ist das also ganz und garnicht :think:

    Allerdings muss ich gestehen @(Horner )habe ich das mit mit der 58cm Variante übersehen.

    Du schreibst:

    „Also per Definition seh ich das schon hart an der Grenze„

    Im WaffG. gibt es so eine Auslegung wie von dir geschrieben nicht!

    Oder hast du hierzu eine verifizierte Quelle?
    Und ich meine mit Quelle nicht den Typen, der einen kennt, der gesagt hat, dass das mit der Waffenbehörde dann Probleme gibt.

    Außerdem schreibt der Hersteller ganz klar:


    KURZWAFFENEIGENSCHAFT
    Die rechtlich wichtige Kurzwaffeneigenschaft bleibt nach dem Anbau an die Pistole erhalten (ausg. Rifle-Variante), da die kürzeste, bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge unter den erforderlichen 60 cm bleibt. Ein Erwerb in Deutschland ist somit zwar erlaubnispflichtig, aber voreintragsfrei, insofern bereits eine Glock® Pistole als Grundwaffe in der WBK eingetragen ist und das Wechselsystem vom ursprünglichen Bedürfnis umfasst ist. Das USK-G Wechselsystem zählt nicht als eigenständige Waffe und kann so problemlos in einem bereits gefüllten Tresor/Sicherheitsbehältnis gelagert werden.


    Insofern verstehe ich diese Diskussion nicht.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Also per Definition seh ich das schon hart an der Grenze

    "Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen."

    Klar wie Gloßbrühe find ich ist das also ganz und garnicht :think:

    Allerdings muss ich gestehen @(Horner )habe ich das mit mit der 58cm Variante übersehen.

    58 cm ist kürzer als 60cm, oder?

    Was soll dann unklar sein?

  • Ja heidenei seit‘s Ihr kritisch !

    Also ich möchte nicht widersprechen.
    Ihr habt gewonnen :saint:

    Dennoch bezweifle ich, dass jeder Beamte das System gleich richtig einschätzen kann. Hier könnte der ein oder andere schon überfordert sein, könnte ich mir jedenfalls vorstellen.
    Zumal das System ja auch neu ist. Auf der WBK stehts natürlich drauf aber wie ein klassisches WS sieht es ja immerhin nicht aus.

    Was denkt Ihr ? :)

  • erstmal der Käse mit der Hart an der Grenze.

    Dann mit, der Beamte könnte es nicht richtig einordnen. Das ist zum einen nicht sein Job, zum anderen nimmt er die WBK her und wird sofort merken, dass dies ein WS zu Waffe XYZ ist.
    Wie es auch mit einen normalen WS für die Glock ist.

  • Jetzt musst du nur darauf achten, dass beim eintragen des Wechselsystems die Farbe nicht als Schwarz sondern als Anthrazit angegeben wird
    da schwarze Wechselsysteme ziemlich böse sind und einen negativen, geschichtlichen Hintergrund haben.

    Hier in der Verwaltungsvorschrift hinterlegt unter:

    Schwarze Wechselsysteme in Kriegswaffenanschein Lackierung

    Eventuell benötigts du hier eine Ausnahmegenehmigung, welche Telefonisch kostenlos und Umsonst anzufordern ist unter


    Mo.–Do. 09:00–15:00 Uhr, Fr. 09:00–14:00 Uhr
    Telefonnummer 030 1824-00



    ::frinds:::saint:

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  • Gibts jetzt neben den phösen Black Rifles auch schon die „Black Handgun“ ?

    Yesssssssssssssss

    The very Bad very Black Handguns

    ::hahah::

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  • DISKRIMINIERUNG !!!
    Is it because i am black, right ?

    LG
    -Michael

    Sorry

    I mean Black*innen

    ::hahah::

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