Bedürfniss und Waffenkontingent CAS

  • Hallo liebe Forums-Gemeinde,

    ich bin neu im Forum und möchte mich ganz kurz vorstellen. Ich bin 40 Jahre alt und schieße nun seit 3 Jahren aktiv im Verein als Sportschütze (Schwarzpulver und Nitro). Habe das schöne Hobby erst sehr spät für mich entdeckt ...
    Ich habe letztes Jahr meinen SuRT zum Westernschießen gemacht und möchte jetzt aktiv mit dieser dynamischen Disziplin beginnen ... vorerst in der Klasse 1890.

    Ich fange nun aktiv an mich mit der Ausrüstung zu beschäftigen und überlege, wie ich die Einträge / Bedürfnissanträge geschickt organisiere. Leider habe ich dazu keine weiteren Information gefungen und würde mich daher sehr über Eure Hilfe / Meinungen und Kommentare freuen.

    Folgende Fragestellung:
    Nach meinem Verständniss erweitert sich das Bedürfnis nach Kurz und Langwaffen durch das Westernschießen...?!?
    Ich habe derzeit noch jeweils 1 Platz Kurzwaffe und 1 Platz Langewaffe im Grundkontingent auf meiner WBK-Grün frei. Wenn ich nun die 2 SAA's beantrage (nach meinem Verständis kann ich hier gleich 2 in einem Bedürfnissantrag beantragen?) belegen die nun meinen letzten freien Platz Kurzwaffe im Grundkontingent ist das on-top zu sehen... ich will nähmlich auch noch gerne eine weitere halbauto. Kurzwaffe (Sig) zukünftig beantragen.
    Ähnlich sieht es bei den Langwaffen aus ... ich möchte mir eine Winchester 1897 zulegen (geht auf Grün) und hier stellt sich mir die gleiche Frage ...

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen hier etwas Klarheit zu bekommen.

    Viele Grüße

  • Nach meinem Verständniss erweitert sich das Bedürfnis nach Kurz und Langwaffen durch das Westernschießen...?!?

    Dein SURT begründet das Bedürfniss für die 2 Revolver, aber er hebelt nicht den Gesetzestext aus !
    Du musst den einen Revolver nach §14 Abs. 2 und den anderen nach §14 Abs. 3 beantragen weil du über Grundbedürfniss bist. Wenn du mit deiner vorhandenen Kurzwaffe keine Wettkampfteilnahme vorweisen kannst kommt es auf deinen LV an wie er es handhabt und ob du deine dritte KW auch so bekommst um dem Westernschießen nachgehen zu können.
    Die vierte KW bekommst du defintiv nicht mehr ohne Wettkampfteilnahme.

    Repetierflinte ist ein Thema welches überall anders gehandhabt wird, da musst du dich bei deinem LV informieren, tlw. wird die Pumpe gar nicht ins Grundbedürfniss gerechnet da sie eben kein Halbautomat ist und auch grundsätzlich nach §14 Abs. 3 beantragt, manche LV stellen sich da aber arg an, der LV 4 ist m.w. hier ein Negativbeispiel.

  • Ich habe derzeit noch jeweils 1 Platz Kurzwaffe und 1 Platz Langewaffe im Grundkontingent auf meiner WBK-Grün frei.

    Mir fällt keine Westernwaffe ein, die Bedeutung für das Grundkontigent Langwaffe hätte.

    Ansonsten kann ich nur meinem Vorredner zustimmen: Der Weg zur Erfüllung Deiner Wünsche verbirgt sich hinter dem Stichwort "aktive Wettkampfteilnahme".

  • ja es ist so wie es ist, das Grundkontingent bleibt wie es ist, alle Waffen die darüber hinaus gehen müssen entsprechend begründet mit aktiver Meisterschafts/Wettkampfteilnahme und weiterer Disziplin etc. beantragt werden. Und wie gesagt das Grundkontingent betrifft in deinen Fall hauptsächlich die Kurzwaffen. Es gibt eigentlich keine Langwaffen für das CAS welche ins Grundkontingent fallen. Die meisten Western Langwaffen gehen auf Gelb. Die 1897 als Repetierflinte natürlich nicht, aber fürs Grundbedürfnis zählt die auch nicht. Einige LV bekleckern sich da nicht mit Ruhm ist nicht nur der LV4 auch z.B. LV6 baut da zusätzliche sogar über das Gesetz hinausgehende Hindernisse auf.

  • Hallo,

    ich möchte mich erst einmal für Eure Kommentare bedanken!

    Was das Grundkontingent für Langwaffen angeht, dachte ich dabei lediglich an die Repetierflinte, welche nur auf Grün einzutragen ist. Wenn ich euch richtig verstehe, dann belegt sie aber nicht meine letzten freien Platz auf Grün im Grundkontingent ... dies erscheint mir nicht ganz logisch. Hat hier noch jemand eine Erklärung? Stände doch irgendwie im Widerspruch zu der Kurzwaffenthematik.

    Viele Grüße aus Nord-Hessen

  • ganz einfach sportliches Grundkontingent sind 2 Kurzwaffen und 3 Halbautomatische Langwaffen.
    Eine reine Repetierflinte ist eine Repetierflinte und keine Halbautomatische, die muss immer als Waffe welche über das Grundkontingent hinaus geht beantragt werden.
    Fast alles andere wie Einzelladerwaffen für Patronenmunition, Mehrschüssige Perkussionswaffen oder Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen etc, gehen auf WBK Gelb wo das Bedürfnis grundsätzlich nicht in der Anzahl beschränkt ist (nur i.d.R. nicht mehr als 2 pro Halbjahr erwerben, Ausnahmen müssen vorher genehmigt werden).
    Die Repetierflinte fällt nicht unter Gelb (weil glatter Lauf, selbst für spezielle Flinten mit gezogenen Flintenlauf nix mit Gelb, weil es dafür keine sportliche Disziplin gibt wo so eine zugelassen wäre). Sie fällt aber auch nicht unter das Grundbedürfnis auf Grün, weil eben kein Halbautomat.

    Und das Waffengesetz ist nicht immer logisch, weil von Politikern gemacht!

  • Warum 1897 Flinte für 1890? OK , ist zugelassen, aber nicht die schnellste Variante. Das ist eine "normale" Querflinte mit innenliegenden Hähnen.
    Eine 97er würde ich nur für 97/11 nehmen. <3 Unabhängig davon, daß es sehr viel Spaß macht damit zu schießen ...... :D

    Hast Du dir schon Gedanken bzgl. der Kaliber gemacht? Bei 1890 ist .38 Sp die grundsätzliche Empfehlung (.357 Mag. behelfsmäßig, da man aus denen auch jene 38er schießen und, wenn man beim Eintrag auf dem Amt acht gibt, auch erwerben kann. Es werden dann gleich beide Kaliber in der WBK eingetragen. Beantragt wird dann .357 Mag.. Dies hat keine Auswirkung auf weitere Bedürfnisse. :D

    Empfehlung deshalb, da :
    - grundsätzlich schnellstes Kaliber (weniger Rückschlag)7
    - günstig zu kaufen / wiederzuladen

    - umfänglich erwerbbar (Hersteller / Angebot)
    - einfach wiederzuladen
    - wenn später gewünscht auch ein weiteres Pärchen Revolver zusätzlich für 1880 erworben werden kann, da dort das min. Kaliber .40 (.38-40) genutzt werden muß.
    - es gibt auch UHRs im Kaliber .38Sp ( Uberti´s 1866er ) .... 1873er ggf. auf Bestellung mit viel Wartezeit, da Uberti grundsätzlich quasi alles möglich macht, wenn Zeit und Geld keine Rolle spielen.... ::c.o.l)  

    Hast Du dir schon über die Revolver Gedanken gemacht? Bei 1890 sind, wenn es vom Kaliber her paßt, die Ruger Vaqueros (alt oder New) das Maß aller Dinge. :thumbup: Stabil, Preiswert, in verschiedenen Varianten erhältlich und bei Bedarf bis zum Exzess tunbar. ::happy2:: Kein anderer Revolver läßt sich derart extrem gut und wettkampfmäßig tunen. Und 1890 ist die Disziplin der "Speedys"...., da man hier Hin- und Sinnlos tunen darf. ::happy2::::happy2::::happy2::

    Hast Du dir schon über den UHR Gedanken gemacht? Auch bei 1890 sind im Normalfall die 1866 / 1873er das Maß aller Dinge, da am besten zu tunen (Federn, Polieren, Short Stroke, etc.). Die Systeme halten aber nicht dauerhaft knallharte Ladungen aus. Wenn das gewünscht, was bei CAS eigentlich nicht gewollt ist (wegen Schnelligkeit / Sicherheit), dann ist eine 92er die bessere Wahl. Nur läßt die sich nicht derart gut gunen (Short Stroke).

    Händler.... 1. Wahl: Reinhard Baumann (Spirit of the old West / https://waffenforum.gun-forum.de/www.spiritoftheoldwest.de) Selber mehrfacher Vize-Europameister, Händler, Tuner, langjähriger Landessport-Leiter CAS bei BDS und SASS und eben mit einem extrem umfänglichen Erfahrungsschatz ausgestattet. :thumbup:
    2. Wahl .... Mumme, wenn er noch tätig ist, Shot Gun Boogie ist in den USA ..... aber es gibt noch Alternativen.... Einfach beim Wettkampf oder im Verein vor Ort nachfragen.

    Bedürfnisse ..... Du kannst auch gleich alle Bedürfnisse (2x Rev. + 1987 / gelbe WBK, sofern noch nicht vorhanden für UHR / Querflinte) beim BDS beantragen. Die Behörde trägt in der Regel auch alle (3; 2x Rev. + gelb oder 97er ) Voreinträge ein, jedoch nicht ohne im Vorwege darauf hinzuweisen, daß aufgrund der Erwerbstreckung nicht mehr als 2 pro 6 Monate letztlich eingetragen werden. So kannst Du aber bei Bedarf quer Beet kaufen, je nachdem, was gerade angeboten wird / lieferbar ist. ;)

    Grüße
    Ethan :Cowboy:

  • Moin Sleeper78,
    ein Schützenbruder verkauft gerade seine 1890 (UHR auch für 1880 / 1870) Waffenausrüstung in eGun:
    - Uberti 1873 short rifle, .44-40; 20" ( http://www.egun.de/market/item.php?id=7424145 ) <3 Das tuning alleine kostet ca. 300 Euro.

    - 2x Ruger Vaquero .44-40; 4 5/8" (ganz selten, da nur 3.000 hergestellt wurden) ( http://www.egun.de/market/item.php?id=7424071 ; http://www.egun.de/market/item.php?id=7424075 ) :thumbup: Die bleiben auch Preisstabil, da in den USA sehr gesucht und dort wesentlich teurer gehandelt (ca. 1.000+ US $).

    - Querflinte 12/70 ( http://www.egun.de/market/item.php?id=7424195 ) :)

    Also eine komplette wettkampforientierte Garnitur. Ggf. kannst Du ihm auch eine PN-e-Mail über e-Gun stellen und ihn fragen, ob da am Preis noch was geht (e-Gun kostet ja sonst auch etwas)..., aber das habe ich hier nicht gesagt.... :whistling:

    Der UHR wurde von Reinhard Baumann, Firma Spirt of the old West, Triple C Mitglied, mehrfacher Vize-Europameister in CAS, getund. :thumbup: Alles fertig bis auf short stroke, somit kaliberbedingt (.44-40-Win.) auch für alle (!!!) Westerndisziplinen zugelassen (alle 1890er, 1880, 1870 und 97/11) und natürlich auch DSB 1.56 / 1.57.. :thumbup:

    Die Ruger sind leicht überarbeitet ( ohne Shortstroke ) und gehen so schon perfekt. Da die Ruger nur für 1890 zugelassen sind, aber kaliberbedingt eben auch (!) sehr gut für die 1890 BP-Disziplin Fontier-Cartridge, kannst Du dir, wenn Du den short stroke nachrüstet, später noch ein zweites Pärchen SAA (z.B. Colt / Uberti / US Firearms) sogar im selben Kaliber zulegen, da man dann wie folgt schlüssig argumentieren kann:
    Ruger wg. Konstruktion regelbedingt nur für 1890 zugelassen und konstruktionsbedingt maximal tunbar (bester shortstroke, kürzester zugelassener Hebelweg). Colt konstruktionsbedingt für 1890, 1880, 1870 zugelassen. Es gibt zwar short strokes für Colt & Clone, jedoch sind die nicht so effektiv wie die für Ruger und eben nicht in 1880 / 1870 zugelassen. Ohne shortstroke ist man aber bei 1890 nicht mehr wirklich konkurrenzfähig im Wettkampf, daher leistungsfördernd mit short stroke in 1890 (Ruger Vaquero).... und keine Zulassung wg. Authentizität in 1880 / 1870 (Colt, etc.).

    Diese Begründung in der Stellungnahme ist 1. richtig, 2. von jedem, auch jenen, die sich damit nicht wirklich auskennen (z.B. Behörden-Mitarbeiter oder auch Verbandsmitglieder, die zwar die Bedürfnisse gegenzeichnen, aber sich in den einzelnen Nieschen-Disziplinen nicht 100% im letzten Winkel auskennen, NACHVOLLZIEHBAR! Und von daher werden sie anerkannt.

    Wenn Du Wiederlader bist oder wirst, ist das Kaliber .44-40Win auch gut bezahlbar. OK, .38Sp. ist günstiger und schneller zu schießen, aber sind wir alle Weltmeister, die das herausschießen? Und wenn man mit einem Kaliber für alle Disziplinen, außer Perkussion, klar kommt, dann hat man auch nicht soviel zu nebenbei. .44-40 ist sehr gut für Nitro und Schwarzpulver (auch Schwarzpulver-Ersatzstoffe) geeignet. Kann moderat für CAS und bei Bedarf auch stramm für Präzi auf 100m geladen werden ( habe da einige Ladedaten...) und man muß die Hülse auch nicht für das Wiederladen fetten!!! Es reicht, wenn man sie graphitiert. Da gibt es so eine kleine Dose mit ca. 5.000 Minnikeramikkugeln und Graphitpulver z.B. bei Henke für 12,50 zu erwerben ( https://henke-online.de/de/5390/wieder…dia-rd07900.htm ). Einfach die Hülse kurz zur Hälfte reinstecken und los geht's mit dem Kalibrieren. Geht wunderbar. Muß man hinterher auch nicht zwingend abwischen. Geht auch bei .38-40. Wenn die Schulter jedoch zu stark ausgeprägt und / oder es eine LW-Hülse (z.B. .308Win, etc.) ist, dann geht es damit nicht mehr. Dann muß man fetten und abwischen.... Bei .44-40Win aber funktioniert das wunderbar.... ::happy2::::happy2::::happy2::

    Grüße

    Ethan :Cowboy:

  • Er ist ggf. auch nach vorheriger Absprache die guten Stücke bis zu 12 Monaten bei sich einzulagern, wenn: :thumbup:
    - Der Kaufpreis sofort bezahlt wird, und
    - der Nachweis erfolgt, daß eine Erwerbsberechtigung zeitnah möglich ist (Erwerbstreckung) oder das Bedürfnis zeitnah gegengezeichnet wird und
    - der Nachweis einer Vereinsmitgliedschaft erbracht wird.
    Definition Zeitnah: Es sollte sich schon alles bis zur Aushändigung der Waffe innerhalb der 12 Monate abspielen.

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