Deutscher Großhändler "Frankonia" kann Waffe nicht an österreichischen Händler schicken, da "Teile aus den USA verbaut sind"?

  • Beispiel: Wenn ich ernsthaft den Antrag auf einen 8" Stainless Revolver in .44 Magnum stellen würde, so würde ich wohl von heute auf morgen wieder Strafzettel verteilen.

    Wie jetzt ?
    Die Knöllchenschreiber kriegen nun 8"-Magnums ?
    Macht Sinn, die müssen nicht sitzen, da stört der lange Lauf weniger ;)

    LG
    -Michael

  • Wie jetzt ?Die Knöllchenschreiber kriegen nun 8"-Magnums ?
    Macht Sinn, die müssen nicht sitzen, da stört der lange Lauf weniger ;)

    LG
    -Michael

    ::hahah:::thumbup:

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • ...
    Ich laufe schon seit etlichen Jahren mit der abgeranzten, dienstlich gelieferten Glock 17 Gen. 3 rum. Nur bin ich jetzt eben in der mittlerweile glücklichen Position, auch meine private Waffe dienstlich tragen zu dürfen. Und genau nahm ich zum Anlass, mir nun endlich auch privat meine erste Kurzwaffe anzuschaffen. ;)

    ...
    Ich habe in meiner erlangten "gehobenen" Position zwar theoretisch die freie Wahl, dennoch muss ich diese im Vorfeld meinem Dienstherr melden. Und dieser entscheidet ausschließlich im Einzelfall, ob ich diese Waffe als Dienstwaffe genehmigt bekomme. Also ohne Segen des Dienstherres geht trotzdem nichts.

    Solltest Du dann nicht auch erst einmal mit Deinem Dienstherren über die P320 reden?
    Wenn der - warum auch immer - von SIG nichts hält, kannst Du sie trotz der vielen Hin und Hers hier nicht im Dienst führen, weil derr Chef es nicht zulässt. Gibt es da keine "White List" mit zugelassenen Waffen?
    Wenn Du bei Glock bleibst, wird das vermutlich überhaupt keine Schwierigkeiten machen...

    Ich bin selbst ein SIG'ler, schenke Dir jetzt trotzdem einen Glock-Pluspunkt... ::c.o.l)

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Solltest Du dann nicht auch erst einmal mit Deinem Dienstherren über die P320 reden?Wenn der - warum auch immer - von SIG nichts hält, kannst Du sie trotz der vielen Hin und Hers hier nicht im Dienst führen, weil derr Chef es nicht zulässt. Gibt es da keine "White List" mit zugelassenen Waffen?
    Wenn Du bei Glock bleibst, wird das vermutlich überhaupt keine Schwierigkeiten machen...

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    Jens


    Die P320 steht auf der, in der Tat vorhandenen, "White List". Natürlich muss ich, da es sich - wie bereits erwähnt - in jedem Fall um eine Einzelentscheidung handelt, vorab alle Dokumente einreichen. Trotzdem gilt die P320 aus Erfahrung als anerkannte Einsatzpistole.

  • Die P320 steht auf der, in der Tat vorhandenen, "White List". Natürlich muss ich, da es sich - wie bereits erwähnt - in jedem Fall um eine Einzelentscheidung handelt, vorab alle Dokumente einreichen. Trotzdem gilt die P320 aus Erfahrung als anerkannte Einsatzpistole.

    Steht da die CZ P-10 C auch drauf?
    :D

    *** BdMP *** - *** BDS *** - *** IPSC ***



    :flagge_deutschland_animiert:::bayernbew::

  • Wenn ich ganz ehrlich bin würd ich private Waffen sowieso nicht im öffentlichen (!) Dienst führen, aber das ist nur meine private Meinung zu dem ganzen Thema und muss jeder für sich selbst entscheiden. Wenn man es darf super, ich würde es trotzdem nicht machen.


    Folgende Gründe:

    1. Was ist wenn die Waffe im Ernstfall zickt und es Menschenleben kostet ? Was passiert dann ? Wer haftet ? Was ist mit der Munition ? Läuft diese in der neuen Waffe auch zuverlässig ?

    2. Eine private Schusswaffe wird ganz anders gepflegt und ist ganz anderen Witterungsbedingungen und Abnutzungen ausgesetzt. Die Waffen der Polizei oder vom Bundesheer schauen nach wenigen Jahren ganz anders aus als die von privaten Waffenbesitzern, was natürlich zum großen Teil an der Pflege liegt. Zwar werden dienstliche Waffen in der Regel weniger geschossen, dafür aber auch weniger ordentlich gepflegt und geölt. Mir wäre es dafür zu schade, vorallem bei unseren Waffengesetzen, wo man dank Stückzahlbeschränkung eh so eingeschränkt bei der Wahl ist.


    Es ist egal ob es hier um Glock, Sig oder eine andere Waffe geht. Für mich wäre das nix...



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • ör jetzt endlich auf damit! Der Zug ist abgefahren!
    Aus Tschechien genieße ich das gute Bier. Und Nutten! Aber keine Waffen.

    Emotionale Antwort = wunden Punkt getroffen? :rolleyes:
    Vielleicht sitzen auf deinen Schultern noch mehr :saint: und :teufel: als Du zugibst?

    :trio:

    *** BdMP *** - *** BDS *** - *** IPSC ***



    :flagge_deutschland_animiert:::bayernbew::

  • Folgende Gründe:

    1. Was ist wenn die Waffe im Ernstfall zickt und es Menschenleben kostet ? Was passiert dann ? Wer haftet ? Was ist mit der Munition ? Läuft diese in der neuen Waffe auch zuverlässig ?

    Guter Einwand.

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  • Munition bleibt ausschließlich dienstlich geliefert und abgenommen.

    Was passiert, wenn du deine private Waffe reinigst und falsch montierst und jetzt im Dienst
    durch eine Fehlfunktion (deiner privaten Waffe) jemand schaden nimmt. Wer haftet?

    Dein Dienstherr lehnt die Haftung wahrscheinlich ab weil es keine Dienstwaffe ist.

    Oder erhälst du von deinem Dienstherren eine Risiko/Kostenübernahmebestätigung.

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    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

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  • Was passiert, wenn du deine private Waffe reinigst und falsch montierst und jetzt im Dienstdurch eine Fehlfunktion (deiner privaten Waffe) jemand schaden nimmt.


    Das Selbe, wenn ich meine Dienstwaffe reinige und falsch montiere. Auch bei meiner privaten, dienstlich geführten Waffe handelt es sich nach Abnahme (!) per Bescheid (!) um eine Dienstwaffe.

    PS: Als Verfüger über meine Waffe hafte übrigens grundsätzlich immer ich selbst, entweder ich als Person oder - je nach Fall - als Amtsorgan. Aber nicht "mein Dienstherr". ;)

  • Das Selbe, wenn ich meine Dienstwaffe reinige und falsch montiere. Auch bei meiner privaten, dienstlich geführten Waffe handelt es sich nach Abnahme (!) per Bescheid (!) um eine Dienstwaffe.

    Und nach dem Dienst kannst du die ohne Papierkram wieder mit nach Hause nehmen und privat schießen etc. ohne das die Abnahme ungültig wird?

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

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  • Die P320 steht auf der, in der Tat vorhandenen, "White List"...

    Na, dann bist Du da mal auf der sicheren Seite.
    Dann darfst Du Dich weiterhin quälen, was es denn werden soll...
    :trio:

    Wenn ich ganz ehrlich bin würd ich private Waffen sowieso nicht im öffentlichen (!) Dienst führen ...
    ...

    Für mich wäre das nix...

    Dazu kommen für mich noch zwei weitere Überlegungen:

    Wie läuft das, wenn die Waffe verloren, entwendet oder beschädigt/zerstört wird?
    Wertverlust bei vorschnellem "Abranzen" durch Dienstgebrauch?
    Eigenes Risiko?
    Oder bekommst Du eine Pauschale für die dienstliche Nutzung von Privatsachen?
    Das gibt es ja in vielen Bereichen ( Auto, Arbeitskleidung, Werkzeug, o.Ä.... )

    Jens

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