Guten Morgen,
hoffentlich kurze Frage zum Thema Munition.
Ich habe den §27 Schein für Schwarzpulver und Wiederladen aber keine WBK, da ich nur Perkussionsgewehr schiesse. Prizipiell darf ich mir zu so ziemlich jede Munition selber herstellen und mit auf den Stand nehmen, aber......und dies ist die Frage....kann ich mit §27 Wiederlader ohne WBK Fabrikmunition .22LR vom Schiesstand mit nach Hause nehmen?
Hintergrund ist, ich möchte mit einem Vereinsgewehr einfach mal KK ausprobieren und müsste die dort erhaltene Munition aufbrauchen. Keine Ahnung ob ich eine Schachtel heute Nachmittag durchbringe.