Wenn du wegen eines Verbrechen verurteilt wurdest, ist das ja schon ne größere Sache gewesen. Bekommt man nicht
für besoffen Auto fahren, Verstoß gegen das Waffengesetz oder Ladendiebstahl...
Wenn in deinem Zentralregister Auszug noch was drin steht, gibt es quasi keinen Ermessensspielraum. Die Löschfristen
richten sich nach dem Delikt + Haftstrafe + Überliegezeit.
Wenn du also an Kindern gefummelt hast und drei Jahre gesessen hast, sind das 15 + 3 +1 Jahre. Wenn du zwischenzeitlich
beim Kaugummi klauen erwischt wurdest, verschiebt sich das noch weiter nach hinten.
Und wenn ich mir das so recht überlege, gibt es eigentlich so gut wie keine Verbrechen, wo ich ein gutes Gewissen hätte, eine
Waffe zu befürworten.