Persönliche Eignung - Jagdschein

  • Ich hätte echt nicht gedacht, daß so viel Unsinn geschrieben wird wenn man ein Frage stellt. Anstatt von konstruktiven Antworten lese ich nicht nur Quatsch und belangloses Gerede, Leute ihr sollt mal sehen was für einen Shitstorm ihr da von euch gibt!!! Schwager und Cousin des 3. Grades und Schema F und Brille auftun und und...... Mir tut es schon leid dieses Thema hier eröffnet zu haben. Ihr braucht darauf nicht mehr zu antworten, ich werde diesen Sch... nicht mehr lesen. Realist63, danke für deine Antwort, das einzige vernünftige hier.


    ich denke das hättest DU selbst verhindern können, in dem du einfach die konkreten fakten genannt hättest, ehrlichkeit währt immer noch am längsten :thumbup: aber so hat das wieder den anschein eines trolles - sorry aber das ist meine persönliche meinung

  • gerade heutzutage, wo sich nicht wenige journallien-schmierfinken in diversen foren rumtreiben um zu stänkern oder infos abzugreifen.....

    30 Teuronen sind mir zuviel für den neuesten Schwachsinn eines Roman Grafe, der nächsten Monat bei Amazon vertrieben wird.
    Aber bei 650 Seiten, hat er sicher ein Kapitel "Äußerungen der Sportmordwaffenbesitzer in Waffenforen" eingepflegt.
    :trio::trio::trio:

  • @Vorban

    Sieh es Ihnen nach!

    Du bist nicht der Einzige bisher mit einer solchen Frage, warst es nie gewesen und wirst es nie sein!

    Aber:

    Du willst eine Info und unterdrückst die Fakten. Wenn dann Butter bei die Fische!



    "Mit ü-50 hat man die Pflicht, all den Blödsinn zu machen für den man mit 20 keine Kohle hatte." :P

  • Ich hätte echt nicht gedacht, daß so viel Unsinn geschrieben wird wenn man ein Frage stellt. Anstatt von konstruktiven Antworten lese ich nicht nur Quatsch und belangloses Gerede, Leute ihr sollt mal sehen was für einen Shitstorm ihr da von euch gibt!!! Schwager und Cousin des 3. Grades und Schema F und Brille auftun und und...... Mir tut es schon leid dieses Thema hier eröffnet zu haben. Ihr braucht darauf nicht mehr zu antworten, ich werde diesen Sch... nicht mehr lesen. Realist63, danke für deine Antwort, das einzige vernünftige hier.

    Mehr solcher Beiträge ! :wall:

  • Ja, aber die sieht der Gesetzgeber nicht vor!Da ist nach Ablauf der Frist der Steuersünder gleich zu behandeln, wie der brutale Drogendealer...

    Aber ganz im Gegenteil !
    Es geht NUR über die Einzelfallsprüfung .
    Die Behörde prüft und entscheidet erstmalig nach Ablauf der 10 Jahre - aber daraus ergibt sich noch längst kein Anspruch auf Erteilung.
    Im von mir geschilderten Fall könnte sie z.B. eine "MPU" verlangen und bei negativem Ausgang entscheiden, die Zuverlässigkeit ist noch immer nicht gegeben.

    Wo ist eigentlich der unterschied zwischen einem Verbrechen und einer sonstigen Straftat?


    In der Höhe der Mindeststrafandrohung

    Ich habe mich nur auf deine Aussage bezogen und hinzugefügt, dass man hier definitiv nicht pauschalisieren sollte. Ich finde es echt schade, dass manche Leute hier so schnell urteilen ohne überhaupt zu wissen, was da genau vorgefallen ist. Die Verurteilung nach a) habe ich übersehen - sollte eventuell meine Brille aufsetzen. Mein Fehler, sorry


    Du brauchst Dich nicht entschuldigen -
    es war nicht DEIN Fehler ;)

    @Peppone hat in seinem Beitrag a UND b pauschal erwähnt - und darauf bezog sich auch meine Ausführung.
    Hätte er sich in seiner Ausführung nur auf den Antragsteller, also a ==> Verbrechen bezogen, hätte ich ihm wohl auch nicht widersprochen
    aber
    die Mit-Einbeziehung von b geht m.E. , wie wohl aus meinem Beispiel auch ersichtlich, eindeutig zu weit - sie ist schon ein wenig "pharisäerhaft", denn selbst das Musterbeispiel eines guten Bürger wie unser lieber @Peppone :P hat sicher auch mal Jugendsünden begangen - er hatte vermutlich nur mehr Glück und wurde nicht erwischt :rolleyes: .

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ...Es geht NUR über die Einzelfallsprüfung .
    Die Behörde prüft und entscheidet erstmalig nach Ablauf der 10 Jahre - aber daraus ergibt sich noch längst kein Anspruch auf Erteilung...

    Na, wieder 'was gelernt...
    Ich dachte, nach 10 Jahren bist du automatisch wieder "clean"... :whistling:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • ... denn selbst das Musterbeispiel eines guten Bürger wie unser lieber @Peppone hat sicher auch mal Jugendsünden begangen... -

    Ich ?? ...und Jugendsünden?? Never ... und das meine ich durchaus ernst.

    Ich bin auf'm Dorf aufgewachsen und da gab es einfach keinen Raum für "heimliche" Jugendsünden. Irgend wer hat immer was gesehen und dann gab es "Schmackes".
    Hab' selber wenig "Schmackes" für sowas von meinem Vater bekommen weil er keinen Grund dafür hatte. (Geprügelt wurde ich trotzdem ;( ) .

    Später ... OK ... das ist aber eine andere Geschichte ...aber ich bin NIEMALS offiziell mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Auch nicht in meinen MC-Zeiten und drum rum.

    Ich weiß ja nicht, warum du mir jetzt so ans Bein pinkels. Du hast mich ja schon persönlich kennen gelernt. Machte ich auf dich einen "schlechten" Eindruck??

    Wenn ja, kannstes ruhig posten. Es kennen mich hier noch einige mehr persönlich .... ::c.o.l)

  • Wo ist eigentlich der unterschied zwischen einem Verbrechen und einer sonstigen Straftat?

    So als gesetzestreuer Bürger (nicht betroffener) wäre es halt interessant zu Wissen.... ;)
    Hab mich mit sowas noch nicht so auseinander gesetzt... :P

    Die Höhe der Strafe.

    In Deutschland alle Delikte mit mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.

    In Österreich sind Verbrechen alle Delikte mit einer Freiheitsstrafe über 3 Jahren.


    Alles andere sind „Vergehen“.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:

  • Ich sehe auch einige Delikte die in Deutschland auch schnell die Zuverlässigkeit kosten, die aber in keiner weise was mit Gewalt, Waffen, oder Drogen etc. zu tun haben, wo man sich durchaus fragen muss warum die überhaupt die Zuverlässigkeit kosten. z.B. wegen n Steuersache zu 60 Tagessätzen verurteilt und schon nix mehr mit Waffen. Oder ein einfach fahrlässig verursachter Verkehrsunfall etc. das Gleiche.
    Zum Vergleich Vorbestraft wäre man erst ab 90 Tagessätzen, die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist man aber schon ab 60 los, oder zweimal weniger.
    Dann z.B. ein Polizei- oder Zollbeamter ist seinen Job erst mit einem ganzen Jahr Freiheitsstrafe los und kann auch bei deutlich mehr als 60 Tagessätzen noch mit der Waffe unterwegs sein. Das passt sowieso nicht zusammen. Übrigens auch beim zivilen Waffenrecht kann der Job von abhängen. Es gibt nämlich auch Berufsjäger oder auch bewaffnete Sicherheitsdienstmitarbeiter, wo der schon alles los ist kann der Polizist problemlos weiter n Waffe tragen. Von Politikern die n Waffe zum Selbstschutz ausgegeben bekommen ganz zu schweigen, denn die müssen weder zuverlässig noch sachkundig sein.

  • @Glock4Ever angenommen 2 Personen werden für den identischen Tatbestand verurteilt: einer bekommt 6 Monate Bau, der andere 3 Jahre. Hat der erste nun ein Vergehen begangen und der zweite ein Verbrechen? Oder wie läuft das

    Es kommt auf die Strafdrohung des Delikts an, nicht auf die vom Gericht verhängte Strafe.



    Tapfer und treu bis die Granate verglühte ! 156 Jahre Gendarmerie in Österreich (1849-2005) :f_at:


    IWÖ, NFVÖ, Firearms United ! :f_at::f_eu:


  • Ich weiß ja nicht, warum du mir jetzt so ans Bein pinkels. Du hast mich ja schon persönlich kennen gelernt. Machte ich auf dich einen "schlechten" Eindruck??

    Wenn ja, kannstes ruhig posten. Es kennen mich hier noch einige mehr persönlich .... ::c.o.l)


    Mein Himmel - in welcher Garderobe hast Du Deinen Humor abgegeben und vergessen, ihn wieder abzuholen ? :rolleyes:

    Das war SCHERZ - IRONIE - SPASS :Braverle:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • @Vorban, zuerst mal willkommen im Forum.
    Ganz sachlich: ich verurteile Dich nicht. Das haben andere bereits getan.
    Zu Deiner Frage, auch wenn wir hier gelegentlich diverse Rechtsthemen behandeln, glaube ich nicht, dass wir Deine Frage beantworten können.
    Ich weiß von einem Fall, das ein Geschäftsführer im Rahmen einer Insolvenz verurteilt wurde, wegen Verschleppung, er selbst hat den <insolvenzfall gar nicht mitbekommen, weil er mehrere Monate im Krankenhaus und davon zeitweise im künstlichen Koma lag. Trotzdem er ist der verantwortliche, und Krankheit schützt vor Strafe nicht. Er hätte eine entsprechende Klausel im Vertrag und diverse Vorkehrungen treffen müssen.
    Das Strafmaß war hoch genug dass es den Jagdschein gekostet hat. 10 Jahre warten.

    Dein Problem kann nur ein Jurist einschätzen, besser wende Dich direkt an die Behörde.
    Es mag vielleicht sein das eine Straftat im Bereich Steuer, Wirtschaft für die Prognose anders eingeschätzt wird als Drogen, Gewalt etc.
    Jedoch sei dir klargemacht: ziel ist es so wenig als irgendwie möglich waffenrechtliche Erlaubnisse auszustellen. D.h. die Behörden sind quasi gezwungen die Erlaubnis auszustellen wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, aber wenn auch nur die winzigste Kleinigkeit dagegen spricht wird sie nicht erteilt oder eben widerrufen.

    Gucke in den Spiegel.. und dann frage dich selbst, würdest du dir unter den Bedingungen eine Erlaubnis erteilen? Versetze dich in die Lage des Sachbearbeiters, dem ein Vorwurf gemacht werden könnte, eine Erlaubnis ausgestellt zu haben bei der Missbrauch..

    Daher, wenn du so verurteilt wurdest, dass eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit besteht, dann ticken 10 Jahre ab Rechtskraft des Urteils. Vorher ist eine waffenrechtliche Erlaubnis als unwahrscheinlich anzusehen, es sei denn du bist ein Organ der Bundesrepublik Deutschland, z.B. Bundestagsvizepräsident, dann gilt das Waffengesetz für dich ausdrücklich nicht.

  • Wo ist eigentlich der unterschied zwischen einem Verbrechen und einer sonstigen Straftat?...

    Ein "u"... ein kleines "u"...
    :happy:

    Er ist rückfällig geworden...
    ::happy2::::happy2::::happy2::


    .::t.ü.r::.

    ( ein grinsender )
    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!