Habe erst vor kurzer Zeit gesehen, daß nicht mal ein Verstoß gegen das WaffG/ KWKG mit über zwei Jahren Haftstrafe dafür zum Anlaß genommen wird.Hat mich offen gesagt etwas verwundert.
das find ich auch sehr bedenklich, wo doch sonst in vielerlei hinsicht jeder ach so kleine Grund zum anlass genommen wird, irgendwas zu verbieten