Persönliche Eignung - Jagdschein

  • @Vorban

    Wenn du wegen eines Verbrechen verurteilt wurdest, ist das ja schon ne größere Sache gewesen. Bekommt man nicht
    für besoffen Auto fahren, Verstoß gegen das Waffengesetz oder Ladendiebstahl...

    Wenn in deinem Zentralregister Auszug noch was drin steht, gibt es quasi keinen Ermessensspielraum. Die Löschfristen
    richten sich nach dem Delikt + Haftstrafe + Überliegezeit.
    Wenn du also an Kindern gefummelt hast und drei Jahre gesessen hast, sind das 15 + 3 +1 Jahre. Wenn du zwischenzeitlich
    beim Kaugummi klauen erwischt wurdest, verschiebt sich das noch weiter nach hinten.

    Und wenn ich mir das so recht überlege, gibt es eigentlich so gut wie keine Verbrechen, wo ich ein gutes Gewissen hätte, eine
    Waffe zu befürworten.

    Gruß
    DERU

    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------<)

    die eine Million für den Regenwald kommt von mir!
    die werden auch immer geiziger, jetzt gibt´s nur noch 500.000 ;)
    DIE bescheissen, ich muss mal die Sorte wechseln :teufel:

  • @DERU, korrekt zumal ja für die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ja erweitert geschaut wird, quasi bis zur Geburt.. da wird der komplette Lebenlauf an Informationen gesammelt, ggf noch die lokale Polizeibehörde ob was auffällig geworden ist, was nicht gleich justiziabel ist.. gerade dann wenn in der Vergangenheit eine Verurteilung erfolgte. Insbesondere Vorfälle mit Kindern werden auch so schnell nicht gelöscht..

    Solche Anfragen kommen regelmäßig im Forum, ich hatte betont sachlich geantwortet, aber ich kann die Spötter und die Kritiker verstehen.

    Unser Sport Hobby steht nicht zuletzt als Folge von den Vorfällen Erfurt, Winnenden, diverse Konflikte wie zu letzt im Saarland.. im Fokus der Kritiker und insbesondere linker Politik. Sogar München mit illegal..
    Niemand will zusätzlich Benzin ins Feuer gießen, zudem ist ziemlich einhellig im Forum wie auch unter den legalen Waffenbesitzern Konsens das Straftaten den Waffenbesitz verwirken.

  • @Vorban

    Hallo Vorban,
    wie du siehst passiert genau dies, was ich befürchtet habe.

    Keine klaren Antworten, viele Einschätzungen und noch mehr Meinungen aber nichts Rechtsverbindliches.
    (Dies kann dir deine Waffenbehörde geben wie ich anfangs geschrieben habe.)

    Da du hier mit deinem Pseudonym ja recht anonym bist, wäre es doch
    sehr Zielführend, wenn du mal diese Vorstrafe -von der du sprichst- konkretisierst.
    Somit kannst du von den Foristen zwar immer noch nichts verbindliches Erfahren aber die
    Informationen sind dann unter Umständen wesentlich realistischer.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Solche Anfragen kommen regelmäßig im Forum, ich hatte betont sachlich geantwortet, aber ich kann die Spötter und die Kritiker verstehen.

    Unser Sport Hobby steht nicht zuletzt als Folge von den Vorfällen Erfurt, Winnenden, diverse Konflikte wie zu letzt im Saarland.. im Fokus der Kritiker und insbesondere linker Politik. Sogar München mit illegal..
    Niemand will zusätzlich Benzin ins Feuer gießen, zudem ist ziemlich einhellig im Forum wie auch unter den legalen Waffenbesitzern Konsens das Straftaten den Waffenbesitz verwirken.

    Kein normal denkender Mensch unter den LWB möchte schwerst Kriminelle unter den LWB haben. Davon gehe ich auch aus.

    Aber ich stelle in vielen Bereichen fest, dass wenn -wie jetzt solche Anfragen- kommen, der Waffenbesitzer im allgemeinen sofort den Kopf einzieht und Angst hat das auch die "dümmste" Nachfrage nach Waffen automatisch negativ auf alle LWB zurück fällt.

    Darum glauben viele fälschlicher Weise, dass defensives und zurückhaltendes Kommunizieren über Waffen der bessere Weg wäre.
    Oft daran zu erkennen, dass viele LWB sich winden zu ihrer Waffe Waffe zu sagen sonden mit Euphemen wie Sportgerät und ähnliches aufwarten.
    Wir selbst tabuisieren den Begriff Waffe um eventuelle Empörung zu verhindern.

    Und deshalb sind wir mittlerweile extrem verkrampft wenn jemand mit einer Vorstrafe fragt ob er einen Jagdschein machen kann.

    Stellt euch doch mal vor, ein 17 Jähriger kommt zu euch. Er ist vielleicht schon ohne Führerschein mit Papas Auto erwischt worden.
    Und jetzt ist er so dreist und fragt ob er den Führerschein machen kann.

    Merkt ihr was? :saint:

    Und NEIN, nur weil ich so denke bin ich nicht dafür das Serienmörder, Vergewaltiger oder xxxxx legalen Zugang zu Waffen erhalten.

    Aber ein entspannteres Verhalten im Leben macht einem den Alltag leichter. Glaubt mir...

    In diesem Sinne schönen Wochenanfang

    Ein Realist der ab und zu noch Träumt

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • Stellt euch doch mal vor, ein 17 Jähriger kommt zu euch. Er ist vielleicht schon ohne Führerschein mit Papas Auto erwischt worden.
    Und jetzt ist er so dreist und fragt ob er den Führerschein machen kann.

    Merkt ihr was? :saint:

    Aber auch der 17-jährige muss dann meist mit einer Sperrfrist rechnen und ich lehne mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und behaupte zwei Jahre ohne Führerschein sind für manchen einschneidender als ohne WBK.

  • @Vorban schau doch einfach mal in deinen Strafbefehl/dein Urteil... eine halbwegs klare Antort auf deine Frage bedingt eine klare Benennung der Straftat und des Strafmaßes sowie weiterer Verurteilungen u.Ä.

    Willst Du das nicht, bleibt dir nur eigene Gedankenarbeit zu leisten:
    - nimm dir § 34 BZRG zur Hand und prüfe die Frist (kleiner Tip... dürften etwa 10 Jahre nach der letzten Verurteilung sein, zzgl. Strafmaß).
    - prüfe ob weitere Veruteilungen in der Zwischenzeit die Frist verlängert.
    - prüfe ob deine Veruteilung eine Unzuverlässigkeit nach § 5 WaffG erzeugt.

    Ich muss die Gesetze und Regeln eines Landes nicht mögen oder gut finden, aber solange ich in ihm Lebe muss ich sie respektieren.

  • @Realist63, ich schrieb schon in meiner ersten Antwort an den Threadstarter dass er hier keine Auskunft bekommen kann.
    Die Zusammenhänge hatte ich dargelegt.
    Der letzte Beitrag war nicht auf ihn gemünzt, sondern so wie die Mehrzahl der Sportschützen und Jäger tickt..
    das Problem fängt mit jeder Meldung über Schusswaffen gebrauch an, „ hoffentlich kein Sportschütze oder Jäger“ ungeachtet des restlichen Drama.
    Das hatten wir aber auch schon x mal im Forum.

    Ich verurteile niemanden. Es gibt Fälle, da kann man Waffenbesitz zugestehen und da wirds mit den Verboten schlicht überzogen, bei anderen sehe ich es definitiv eng. Never ever.
    Aber nochmal wir sind hier weder Behörde noch Rechtsanwalt. Es ist unwahrscheinlich dass die Frage des Threadstarters hier beantwortet werden kann.

    Offengestanden ich will nicht mal wissen weswegen er verurteilt wurde. .. das Problem hat er sich irgendwann eingebrockt, jetzt muss er die Konsequenzen tragen und sehen wie er sich da raus wurschtelt. Wenn er die Geduld aufbringt und x jahre lieb und nett ist und dann der SB auch nett ist.. ansonsten verbockt ist verbockt.

  • Ich bin auch dafür, Kriminellen, und nicht nur Schwerstkriminellen, ein lebenslanges Waffenverbot auszusprechen. Ein Waffenverbot müsste von Gerichten regelmäßig verhängt werden.
    Gerade in einer Verhandlung vor einem Strafgericht stellt sich doch schnell als Nebenerkenntnis heraus, ob ein Angeklagter zu Gewalttätigkeit neigt und ob es aufgrund des verhandeltes Verbrechens Zweifel an der Zuverlässigkeit in Bezug auf Waffenbesitz geben könnte.

    ---------------
    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • Wegen dem Fall hier.. och.. man gewöhnt sich dran. Und mit phösen Geistern kann ich umgehen, dass hab ich gelernt.. Ich kenne die andere Seite des ehemaligen eisernen Vorhangs und was da abging gut genug. (Die Eindrücke, die man als Kind hat - an der Grenze in Herleshausen und anderswo, eine Bekannte, die sich als IM herausstellte .. etc.) Ist eher mal für eine persönliche Diskussion bestimmt - wenn wir uns mal sehen. (auch nicht per Telefon)

  • Ich bin auch dafür, Kriminellen, und nicht nur Schwerstkriminellen, ein lebenslanges Waffenverbot auszusprechen. Ein Waffenverbot müsste von Gerichten regelmäßig verhängt werden.

    Habe erst vor kurzer Zeit gesehen, daß nicht mal ein Verstoß gegen das WaffG/ KWKG mit über zwei Jahren Haftstrafe dafür zum Anlaß genommen wird.
    Hat mich offen gesagt etwas verwundert. :/

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Aha,..deshalb fehlt das Gen,..das vor pöößen Geistern warnt. :hyster:::lachen2::::hahah::


    Das mußte jetzt mal sein. :trio:

    hier ist der anteil der leute, welche in dieser Hinsicht ein etwas feineres Gespür haben, schon etwas größer, leider aber wird das irgendwann kippen wenn man sich anguckt was heute so aus den schulen "entlassen" wird ;(

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!