Persönliche Eignung - Jagdschein

  • Guten Tag,

    ich möchte demnächst einen Jagdschein machen, habe gelesen, daß die Voraussetzung der persönlichen Eignung nach §5 Waffengesetz vorliegen muß, ihr kennt den Paragraf. Und hier liegt evtl. das Problem. Da steht nämlich:

    (1) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht,

    1. die rechtskräftig verurteilt worden sind

    a) wegen eines Verbrechens oder

    b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind....

    Meine Fragen sind - bezieht sich die Aussage "wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind" auf beide Buchstaben oder nur auf den Buchstaben b)? Ich war mit dem Gesetz in Konflikt geraten und habe eine rechtskräftige Verurteilung nach Buchstabe a). Habe ich trotzdem eine rechtliche Möglichkeit den Jagdschein zu machen?

    Danke für eure Antworten.

    Vorban

  • Betrifft sowohl a als auch b.
    Eine rechtskräftige Antwort wird Dir hier definitiv niemand geben können.
    Hier bekommst du nur Einschätzungen.

    Deine für dich zuständige Waffenbehörde wird Dir schon eher verbindliche Informationen geben können.
    Termin vereinbaren und da alle Fakten auf den Tisch legen.

    Zwar mag ich Foren, ähnliches und moderne Plattformen wie Facebook, aber trotzdem halte ich es frei nach Guy de Maupassant:

    Es sind die Begegnungen mit den Menschen die das Leben Lebenswert machen.

    (Mitglied DSB , BDS, proLegal und Firearms United) :f_de:

  • a) wegen eines Verbrechens oder

    b) wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, wenn seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung zehn Jahre noch nicht verstrichen sind....

    Meine persönliche Meinung gefällig? X(

    Wer wegen solcher Delikte verurteilt wurde, der sollte ... und das ist nur meine persönliche Meinung ...
    niemals Zugang zu Waffen u.ä. erhalten. PUNKT! X(

  • PUNKT!

    Oh,...
    Ich hab mir vor 2,5 Jahren einen eingehandelt.
    Den einzigen seit der Ausstellung meines "Führer"scheins im Jahre 1986.
    Bin ich jetzt verdöchtig ?
    :trio::trio::trio:
    Warten wir doch erstmal ab !
    Vielleicht kommt da noch was, zur Erleuchtung.
    Wenn nicht, giebt es noch die Rundablage.

  • Meine persönliche Meinung gefällig? X(
    Wer wegen solcher Delikte verurteilt wurde, der sollte ... und das ist nur meine persönliche Meinung ...
    niemals Zugang zu Waffen u.ä. erhalten. PUNKT! X(

    Nix Punkt !
    Einzelfallsprüfung !

    Deshalb mal ein Beispiel aus meiner Praxis - habe den guten Mann gerade gestern auf dem Stand betreut :

    Vor rund 10 Jahren, in der Sturm- und Drangzeit zweimal kurz hintereinander mit Alk am Steuer erwischt worden ==>
    1 Jahr auf Bewährung !

    Wohlgemerkt, KEIN Unfall, KEIN Personen- oder Sachschaden !

    Ich will jetzt wirklich nicht den Alkoholkonsum beim Autofahren verharmlosen.

    Er war jung, gedankenlos,leichtsinnig, dumm - was auch immer !
    Hat den "Warnschuß" gehört, daraus gelernt und seine Schlüsse gezogen, sein früheres Fehlverhalten geändert.

    Zwischenzeitlich Familienvater, guter Beruf, sozial voll integriert, trinkt NULL wenn er noch Auto fährt - und hat Freude am Sportschießen gefunden.

    Warum sollte gerade DER keine Waffe in die Hand bekommen ?(

    Da könnte ich auf Anhieb Andere aufzählen die nur Glück hatten und noch nie erwischt wurden
    und
    immer noch Waffen haben
    (und manche von denen kontrollieren während der Arbeit von berufswegen u.a. Autofahrer auf Alkohol ::c.o.l) )

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • ... Wer wegen solcher Delikte verurteilt wurde, der sollte ...

    Ja, ich verstehe das schon ein Stück weit...
    Gewalttäter, Diebe, Drogenszene, Trunkenheitsfahrer etc., da fällt mir spontan dasselbe ein, was da von @Peppone geäussert wurde.
    Da unterstelle ich auch gerne schnell die grundsätzliche Unzuverlässigkeit.
    Was ist mit verurteilten Steuersündern, versehentliche Unfälle mit Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und ähnliche Straftaten.
    Diese Leute sind vermutlich nicht von Haus aus "grottenschlechte" Menschen...
    Die sollten nach Ablauf der gesetzlichen Fristen durchaus wieder eine Chance haben...

    ... Einzelfallsprüfung !...

    Ja, aber die sieht der Gesetzgeber nicht vor!
    Da ist nach Ablauf der Frist der Steuersünder gleich zu behandeln, wie der brutale Drogendealer...
    Da bleibt dann nur zu hoffen/ darauf zu vertrauen, dass Lezterer die 10-Jahresfrist eh nicht unauffällig übersteht.

    Somit würde @Peppones Wunsch nach

    ...niemals Zugang zu Waffen u.ä. erhalten...

    dann automatisch erfüllt!

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • der fragesteller fällt vor allem mit der tür ins haus, ohne den grund der verurteilung zu nennen, finde ich persönlich recht naiv dann eine konkrete antwort zu erwarten,
    denn wie Peppone schon schrieb gibt es da viele fallbeispiele, wegen denen man eine verurteilung an den hals bekommen kann, daher wäre die nennung von konkreten fakten schon sehr hilfreich und hätte auch das ein oder andere missverständnis vermieden.

    aber wer mit solchen geschichten einfach so um die ecke kommt muss wohl überall mit skepsis der anderen rechnen..... 8|

  • Ausserdem wurde es vom TE vergessen, zu erwähnen, dass es sich ja nur um den Schwager eines Bekannten handelt...

    .::t.ü.r::.

    :popcorn::popcorn::popcorn:

    Jens

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Ach ja, der Hund war ja auch noch da....

    J.

    Ich teile hier mit Euch mein Wissen und vertrete meine Meinung.
    Mein Wissen kann Fehler enthalten, meine Meinung muss nicht der Euren entsprechen.
    Korrigiert meine Fehler mit Eurem Wissen. Gute Argumente können meine Meinung beeinflussen.
    Gel(i)ebtes Forum... so muss das sein!

  • Wer wegen solcher Delikte verurteilt wurde, der sollte ... und das ist nur meine persönliche Meinung ...
    niemals Zugang zu Waffen u.ä. erhalten. PUNKT!


    Ach wirklich? Nach §44 BNatSchG wäre es beispielsweise eine Straftat einen angefahrenen und dadurch schwer verletzten Wolf durch Fangschuss von seinem Leid zu erlösen. Nach §71a könntest du dafür 3 Jahre in den Bau wandern. Verhältnismäßig? Finde ich nicht. Ein Zeichen für eine generelle Unzuverlässigkeit? Ebenfalls nein. Sollte der Person das Recht verweigert werden eine Waffe zu besitzen? Tut mir leid aber solche pauschalen Aussagen "[...] der sollte [...] niemals Zugang zu einer Waffe o.ä. erhalten" finde ich nicht angebracht. Du hast deine Meinung verfasst, das hier ist meine Meinung. Wenn du die schwere der Tat "Fangschuss eines schwer kranken Wolfes" mit einem "bewaffneten Raubüberfall" o.ä. gleichsetzt denn ist dir wirklich nicht mehr zu helfen

  • Hallo??? ;(X(

    Er schreibt im Eingangspost doch selber:
    Ich war mit dem Gesetz in Konflikt geraten und habe eine rechtskräftige Verurteilung nach Buchstabe a).

    Ez guggt mal nach, was er unter Buchstabe a anführt! Verbrechen ... muß ich die Definition dazu echt auch noch hier schreiben?

    Also das ist nix, was man unter "Jugendsünden" oder "mal zu schnell mim Auto" abhandeln kann!

    Mann, macht an den Fred ein Schlösschen ... ;(

  • Ich habe mich nur auf deine Aussage bezogen und hinzugefügt, dass man hier definitiv nicht pauschalisieren sollte. Ich finde es echt schade, dass manche Leute hier so schnell urteilen ohne überhaupt zu wissen, was da genau vorgefallen ist. Die Verurteilung nach a) habe ich übersehen - sollte eventuell meine Brille aufsetzen. Mein Fehler, sorry

  • Ich habe mich nur auf deine Aussage bezogen und hinzugefügt, dass man hier definitiv nicht pauschalisieren sollte. Ich finde es echt schade, dass manche Leute hier so schnell urteilen ohne überhaupt zu wissen, was da genau vorgefallen ist. Die Verurteilung nach a) habe ich übersehen - sollte eventuell meine Brille aufsetzen. Mein Fehler, sorry


    das problem dabei ist, dass immer wieder leute mit geschichten nach "schema F" ums eck gewackelt kommen - a´la , mein bruder hat einen bekannten, dessen schwesters´friseuse hat nen nachbarn, welcher dies und jenes gemacht hat...usw usf....

    ich bin selbst noch nicht so lang hier, habe aber trotzdem schon die dollsten geschichten gelesen, und meist geht es darum, dass jemand "nur" eine "jugendsünde" begangen hat und nun wissen will, wie er, der nachbar, die frisöse und/oder der schäferhund schnellstmöglich an eine knarre kommen, da schrillen verständlicherweise bei vielen schon beim lesen des ersten satzes die alarmglocken <X

    gerade heutzutage, wo sich nicht wenige journallien-schmierfinken in diversen foren rumtreiben um zu stänkern oder infos abzugreifen.....

  • @Frank882 kommt öfter vor aber der Fall hier ist doch pretty straight forward. Zu der simplen Frage gibt es auch eine simple Antwort, da muss man hier nicht wieder mit wilden Theorien ankommen wie so häufig. Also entweder 10 Jahre warten oder Mann gehe selbst zur Behörde und klärt das ab.

  • Ich hätte echt nicht gedacht, daß so viel Unsinn geschrieben wird wenn man ein Frage stellt. Anstatt von konstruktiven Antworten lese ich nicht nur Quatsch und belangloses Gerede, Leute ihr sollt mal sehen was für einen Shitstorm ihr da von euch gibt!!! Schwager und Cousin des 3. Grades und Schema F und Brille auftun und und...... Mir tut es schon leid dieses Thema hier eröffnet zu haben. Ihr braucht darauf nicht mehr zu antworten, ich werde diesen Sch... nicht mehr lesen. Realist63, danke für deine Antwort, das einzige vernünftige hier.

  • @Frank882 kommt öfter vor aber der Fall hier ist doch pretty straight forward. Zu der simplen Frage gibt es auch eine simple Antwort, da muss man hier nicht wieder mit wilden Theorien ankommen wie so häufig. Also entweder 10 Jahre warten oder Mann gehe selbst zur Behörde und klärt das ab.

    wenn schon fakten auf den tisch, dann aber von allen - vor allem vom TE

    denn ER ersucht um rat und tips wie er sein problem lösen kann, da sollte es selbstverständlich sein, direkt das kind beim namen zu nennen, sonst brauch man sich auch nicht wundern wenn man nach "schema F" abgefrühstückt wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!