Moin,
mal eine Frage rein aus Interesse: weiß hier jemand wie genau der Begriff "Mehrladeeinrichtung" definiert ist? Im Hintergrund habe ich Magazinbegrenzungen, allerdings habe ich mich gefragt warum im Gesetz dann von Mehrladeeinrichtung anstatt einfach Magazin gesprochen wird. Zählt eine Gurtzuführung rechtlich gesehen ebenfalls als Mehrladeeinrichtung?