Pedersoli Kentucky Steinschloßpistole

  • Kaufte ich mir kürzlich für kleines Geld eine Steinschloßpistole von Pedersoli aus 1979 mit italienischem Beschuß. Eine Kentucky in .44. Also angeblich. Pistole kam an und ich legte so zum Spaß eine .445 Kugel auf die Mündung und -plopp- fiel die Kugel in den Lauf. Eine .451 Kugel liegt gerade so auf. Also ist die Pistole im Kal .45. Die Pistole hat deutschen CIP Beschuß von 2017. Evt wegen der Zündlochschraube. Läßt sich die Pistole zum Scheibenschießen nutzen, oder ist sowas nur was für die Wand? Ich frage mich nur, wie die Waffe einen deutschen Beschuß bei falschem Kaliber bekommen konnte.

  • Das Kaliber .45 kann in den meisten Fällen je nach Hersteller und auch beim gleichen Hersteller irgendwo zwischen .430 und .457 liegen, manchmal auch etwas darüber hinaus.
    Es ist ja nicht so, dass bei den Vorderladern wie bei den modernen Patronenwaffen ein ganz genau definierter Laufdurchmesser vorgegeben ist. Die Kugel bekommt ja noch ein Patch und damit ist die .451 Kugel definitiv zu groß für diesen Pedersoli-Lauf. Als Anhaltspunkt beim Austesten der passenden Kombination aus Kugel, Patch und Ladung nimmt man erst die Kugel, die gerade noch in den Lauf passt. Und dann wählt man ein Patch, das gerade so dick ist, dass man die gepatchte Kugel ohne großen Kraftaufwand mit dem Starter in den Lauf drücken kann. Anschließend sollte die Kugel mit dem Ladestock relativ leicht auf das Pulver zu drücken sein.
    Das ist erst mal der Anfang des Experimentierens. Man kann das Patch noch etwas dicker oder dünner nehmen, die Kugel noch eine Nummer kleiner und dann ein recht dickes Patch, und all diese Kombis dann auch noch mit verschiedenen Ladungen und Pulverkörnungen ausprobieren, um die optimale Ladung heraus zu bekommen.
    Normalerweise schießen die Waffen aber sowieso viel besser als der Steuermann, und dies auch ohne Ladungsoptimierung. Insbesondere eine Steinschloßwaffe erfordert ein langes Nachhalten, was erst trainiert werden muss.

    Mit der Pedersoli-Kentucky (Perkussionsvariante) habe ich schon Leute viel bessere Ergebnisse schießen sehen, als ich es mit der Parker oder der Le Page jemals erreichen könnte.

    Die Härtung der Schlagfläche an der Batterie kann bei den Italienern manchmal ein Schwachpunkt sein. Das Besohlen kann da Abhilfe bringen, wenn die Schlagfläche abgenutzt ist, oder zu weich ist. da kann evtl. Syola helfen oder Tips geben.


    Für die Wand ist die Pedersoli nach meiner Meinung zu schade. Die soll auch mal sprechen dürfen. (Wobei: An die Wand hängen ist nach der aktuellen Aufbewahrungsvorschrift nicht mehr möglich! Auch Steinschlosswaffen müssen in ein abgeschlossenes Behältnis. Sofern sie nicht nach geplanten Verschiebung in Kategorie C sogar in einen Tresor nach der aktuellen Norm (Altbestand in B, neu in 0 oder 1)rein müssen)

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

    Meine Finger sind einfach nicht für eine Wischtelefontastatur geeignet :(

  • (Wobei: An die Wand hängen ist nach der aktuellen Aufbewahrungsvorschrift nicht mehr möglich! Auch Steinschlosswaffen müssen in ein abgeschlossenes Behältnis. Sofern sie nicht nach geplanten Verschiebung in Kategorie C sogar in einen Tresor nach der aktuellen Norm (Altbestand in B, neu in 0 oder 1)rein müssen)

    Das stimmt so nicht. Wenn die Waffe an der Wand gegen den Zugriff durch Unberechtigte (unter 18, Menschen mit Waffenverbot) durch ein Schloss gesichert ist, dann kann sie (noch) an der Wand hängen.

    Theoretisch geht sogar noch ohne Schloss, wenn keinerlei Unberechtigte Zugang zu der Wohnung haben, was in der Realität allerdings so gut wie nie der Fall ist. Das verschlossene Behältnis ist dann die Wohnung.

    Beste Grüße!
    PS

    "No free man shall ever be debarred the use of arms. The strongest reason for the people to retain the right to keep and bear arms is, as a last resort, to protect themselves against tyranny in government. " (Jefferson)

  • Das war meines Wissens die Rechtslage vor der letzten Gesetzesänderung. Geschützt vor unbefugtem Zugriff. Jetzt soll es so sein, dass auch die freien Waffen in einem Behältnis eingeschlossen sein müssen.
    So die Aussage meines SB, der auch die Aufbewahrungskontrollen durchführt. Ich möcht es nicht auf eine Klage ankommen lassen, bis zu der ich dann meine Waffen erst mal los bin, auch wenn ich nach Jahren recht bekommen sollte.

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    In meinen Beiträgen verwende ich bewusst Satire, Ironie, Sarkasmus und Übertreibungen, um zu verdeutlichen. Auch ohne Kennzeichnung dieser Stilelemente sollte sich der Leser dessen bewusst sein.

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  • Ich werde es mit .445 Kugeln und dickeren Pflastern ausprobieren. Die Pflaster beim Probeschießen waren für meine Siber und somit zu klein und zu dünn. Ich bin gespannt. Was mich ein wenig irritiert ist, daß beim Kugel setzen Pulver in die Zündpfanne gedrückt wird. Ist das durch die Zündlochschraube normal?

  • Das stimmt so nicht. Wenn die Waffe an der Wand gegen den Zugriff durch Unberechtigte (unter 18, Menschen mit Waffenverbot) durch ein Schloss gesichert ist, dann kann sie (noch) an der Wand hängen.
    Theoretisch geht sogar noch ohne Schloss, wenn keinerlei Unberechtigte Zugang zu der Wohnung haben, was in der Realität allerdings so gut wie nie der Fall ist. Das verschlossene Behältnis ist dann die Wohnung.

    Beste Grüße!
    PS

    Ersteres dürfte zutreffen. § 13 Abs. 2 Nr. 1 AWaffV sagt ja "mindestens" in einem verschlossenen Behältnis. Ein Stahlkabel mit Schloss ist nicht schlechter als eine zugeklebte Einkaufstüte (= "verschlossenes Behältnis").

    Letzteres entspricht weder dem Wortlaut noch dem Sinn und Zweck der Norm. Mit der Argumentation fällst Du bei der Waffenbehörde und beim Verwaltungsgericht mit ziemlicher Sicherheit durch.

    Wenn ich mich recht entsinne, ist ein gängiges Abgrenzungsmerkmal zwischen "Behältnis" und "Raum" gerade, dass sich der einen Sache üblicherweise Menschen aufhalten und in der anderen nicht.

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