Beschränkung in Anzahl von Kalibern auf der Gelben WBK ?

  • Texas Jack Hallo „Jack“,

    so einfach ist es bei den meisten leider nicht. Waffen auf der roten WBK sind leider nicht im Wettkampf erwünscht, unabhängig ob mit oder ohne Beschuss.

    Dennoch freue ich mich, dass es für Dich passt.

    Wieso das denn nicht?
    Wer will denn von vorne herein wissen, dass diese oder jene Waffe nicht für das präzise schießen geeignet ist?

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • War aber nicht böse gemeint Kid.

    Ist aber heutzutage eine Form der waffenrechtlichen Genehmigung, die man deutlich seltener findet, als eine toll aussehende Blondine im Puff die noch Jungfrau ist :rolleyes:

    Ich überlege noch, wie ich es besser zum Ausdruck bringen könnte, daß ich zwar mit vielen Leuten hier dasselbe Hobby teile -

    aber ganz sicher nicht die Meinungen und Sichtweisen zu anderen Dingen.

  • Leo66 als Landesreferent kann ich dir sagen, für den BDMP in Hessen.

    Bei den Dienstpistolen vor 1945 ist es mir schietegal ob die auf einer roten WBK erworben wurde, solange die Waffe legal ist und für die Disziplin zulässig ist.

    Aber, der Aufkleber oder Plombe soll Betrug abwehren, zu recht, am Samsag kamen welche mit Waffen an von Les Bear oder andere premium Sportpistolen oder gar nem 6 zöller und so..

    Ich kann verstehen dass man seine Schätze nicht verklebt haben will, aber wie fair ist ein Wettkampf noch wenn da jemand mit ner 08 oder P38 gegen eine Getunte SpoPi antritt? Leute die beschei§§en sich selber klar, aber die sind es dann die unfair für die DM qualifiziert sind. Wer auf dem Treppchen steht soll sich das ehrlich verdient haben.

    Ich kann nicht während des Turniers hinter jedem stehen und gucken was der auspackt.

    Was ich wohl mit dem Vorstand überlege ist, das jeder der mit einer unzulässigen Waffe am Stand oder bei Kontrolle gesehen wird für den gesamten Wettkampf und alle Diszipline DQ wird. Die liste der zulässigen Waffen ist einsehbar. Jeder kann sich vorher informieren was erlaubt ist.

    Aber sag mal wie soll die Aufsicht erkennen dass es eine zugelassene Waffe ist?

  • Hallo Ike Godsey,


    also ich will das Thema hier auch nicht quälen, aber dennoch möchte ich noch einmal festhalten, dass du auf meinen Punkte mit deiner Antwort ja so rein gar nicht eingehst, sondern deine These einfach erneut behauptest. Ich hatte als Punkt den folgenden angeführt:

    Also die Behörde HAT, wenn sie zu der Meinung kommt, dass Waffen zu einem nicht vom Bedürfnis umfassten Zweck besessen oder genutzt werden die WBK zu widerrufen. Das ist schon mal ein Fakt.
    In meinem Beispiel ist das eine Information aus erster Hand und kein Zitat von sonstwo.

    Dieser Aussage liegen Fakten und Einschätzungen mehrerer Waffenbehörden in diesem Lande zu Grunde, es ist also nicht nur mein "Glaube". Dass die Zahl der Waffen in so einem Fall DEUTLICH über 10 oder 20 liegt hatte ich oben schon mehrfach angemerkt.

    Deine Antwort darauf beschreibt nur ein allgemeines Verwaltungsrechtsverfahren mit Einspruch usw. Inhaltlich sagst du zu diesem Thema nichts:

    Alleine der letzte Satz verursacht bei mir nur ein Kopfschütteln. Was hat denn ein Eigentumsrecht damit zu tun, wenn eine WBK entzogen wird? Das ist am Ende nur einer Frage was genau passiert. Du bekommst Recht, du darfst die Waffe noch verkaufen oder die Waffe wird eingezogen. In der Sache, um die es hier geht hat das aber keinen Einfluss.

    Natürlich muss die Behörde einen möglichen Widerruf begründen können. Aber das Verfahren, welches in der Praxis da Anwendung findet, hatte ich ja schon mehrfach beschrieben. Die Behörde fragt nach dem Bedürfnis für jede Waffe und wartet auf deinen Antwort. Wenn du das nicht für die meisten belegen kannst, könnte es enger werde. Dazu sagts du aber nichts.

    Um das noch einmal deutlicher zu machen, hatte ich dich um eine Antwort auf die folgende Frage gebeten:

    Wenn das alles so einfach ist, dann nenne mir doch einfach mal 5 Argumente, warum ein Sportschütze 20 Ordonnanzwaffen besitzen muss. Wir unterstellen mal, dass der Schütze in mehr als einem Verband aktiv ist und auch regelmäßig schießt. Ich bin gespannt...

    Leider auch nur ein halbgarer Satz... (sorry):

    Nun, es gibt sicher mehr als 5 Ordonanzkaliber, jedes Kaliber ist ein neues Argument und somit eine neue Waffe, von Systemen, Visierungen, Schäftungen etc. will ich erst gar nicht anfangen.

    Ich weiß nicht, ob du Sportschütze biste oder nicht. Falls doch, solltest du es selbst besser wissen: Die Kaliber haben sportlich keinen Einfluss. In der Regel sind alle Kaliber zugelassen. Der DSB hat 2 Disziplinen für Ordonnanzwaffen, der BDMP 3 (für Waffen auf WBK, grün). Den BDS kenne ich im Detail nicht, es wird aber vermutlich ähnlich sein. Wenn wir unterstellen, dass der Schütze in zwei Verbänden (DSB und BDMP) ist, alles aktiv schießt und für jede Disziplin eine eigene Waffe hätte (Schäftung, Visierung, Riemenösen und was weiß ich nicht alles), dann käme er auf 5 Waffen, die er sportlich benötigt. Dann rechnen wir noch einmal die selbe Anzahl als Reserve für Wettkämpfe drauf und dann noch einmal dieselbe Menge für Fehlkäufe und alte Disziplinen von früher oder was auch immer. Dann komme ich auf 15 oder 20 Ordonnazwaffen mit einem sportlichen Bedürfnis als Erwerbsgrund.

    Jetzt, lieber Ike Godsey, erkläre mich doch bitte einmal, wie ich der Behörde antworten sollte, wenn sie mich nach meinem sportlichen Bedürfnis fragt, wenn ich weit aus mehr als diese Anzahl besitze?!

    Und diese Frage muss der Sportschütze beantworten können, in der gleichen Art wie auch ein Sammler, dass die Waffen alles in sein Sammelgebiet fallen oder ein Jäger, dass er die Dinge alle zur Jagd benötigt.

    ICH könnte das nicht mehr beantworten...aber wie oben schon gesagt, lerne ich gerne dazu.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"


  • OJE - schon wieder ein "Urteilszitierer" - sorry Jungs, aber das ist Dummfug!

    Ich habe das Urteil rausgesucht:

    Hamburgisches OVG, Urteil vom 18.04.2016 - 4 Bf 299/13

    Der Text der Begründung ist sehr lang.

    Der Tenor läuft darauf hinaus, daß ein Sammeln von Waffen als Sportschütze unterbunden werden soll.

    Das ich dieses Urteil in Gänze für Absolutschwachsinn halte, brauchen wir, glaube ich, nicht zu diskutieren.

    :wall:

    Rolf2

  • Rolf2

    Auf genau diesen Fall bezieht sich eine meiner Aussagen in diesem Zusammenhang, die mit den 60 Waffen, bei denen die Behörde angefangen hat, nachzufragen. Ich war zu der Zeit ebenfalls "Kunde" dieser Behörde und hatte so mitbekommen und hatte eben auch versucht herauszufinden, wo denn die "Grenze" in einem solchen Fall liegen würde.

    Der Waffenbesitzer hatte gegenüber der Behörde mit der selben Begründung zu argumentieren versucht, wie Ike Godsey oben auch dargelegt hat.

    Danke Rolf, dass du das Ergebnis schwarz auf weiß gefunden hast.

    Und ja, über denn Sinn muss man hier nicht diskutieren. Auf der anderen Seite hatte die Behörde selbst mal gesagt, dass eine rote WBK in dieser Konstellation wohl kein Problem gewesen wäre........aber......

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Moin ,

    die Leine wird immer kürzer , ist so .

    Altlasten auf der WBK wenn schon länger nichts mehr erworben wurde , haben noch Schonzeit .

    In meinem Gebiet wird schon beim Kauf der 3 L-Waffe auf Gelb ( bei gleicher Disziplin -Nr ) nachgefragt .

    Gruß

    You are the best , don't worry be happy.

    ::frinds::

  • Mr. Enfield

    Also ich persönlich glaube, dass es in der Praxis für keinen Sportshützen ein Problem mit der Anzahl geben dürfte. Selbst wenn du für jede Disziplin 3 Waffen kaufst, kann man das, wenn man weiß was man tut und warum, auch immer begründen. Und selbst wenn die eine oder andere "haben-will" Kanone dabei ist, geht die unter wenn man für die meistens Gründe, sowie auch Schießbucheinträge, oder auch Wettkämpfe nachweisen kann.

    Worum es mir ging war eben darauf hinzuweisen, dass eine Gelbe WBK eben keine Sammler-WBK ohne Regelmentierung, bei vereinfachter Erlangung für Repetierlangwaffen ist, was hier gern mal so dargestellt wird. Wenn die "Sammlung" nicht nur aus einer Handvoll Waffen besteht, kann der Schuss auch mal nach hinten losgehen.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ich weiß nicht, ob du Sportschütze biste oder nicht. Falls doch, solltest du es selbst besser wissen: Die Kaliber haben sportlich keinen Einfluss. In der Regel sind alle Kaliber zugelassen. Der DSB hat 2 Disziplinen für Ordonnanzwaffen, der BDMP 3 (für Waffen auf WBK, grün). Den BDS kenne ich im Detail nicht, es wird aber vermutlich ähnlich sein. Wenn wir unterstellen, dass der Schütze in zwei Verbänden (DSB und BDMP) ist, alles aktiv schießt und für jede Disziplin eine eigene Waffe hätte (Schäftung, Visierung, Riemenösen und was weiß ich nicht alles), dann käme er auf 5 Waffen, die er sportlich benötigt. Dann rechnen wir noch einmal die selbe Anzahl als Reserve für Wettkämpfe drauf und dann noch einmal dieselbe Menge für Fehlkäufe und alte Disziplinen von früher oder was auch immer. Dann komme ich auf 15 oder 20 Ordonnazwaffen mit einem sportlichen Bedürfnis als Erwerbsgrund.


    Jetzt, lieber Ike Godsey, erkläre mich doch bitte einmal, wie ich der Behörde antworten sollte, wenn sie mich nach meinem sportlichen Bedürfnis fragt, wenn ich weit aus mehr als diese Anzahl besitze?!

    Na ist doch toll, wenn du dir deine Fragen selbst beantwortest - dann kannste gleich weiter machen.
    Denn Ordonnazwaffen kommen in unterschiedlichen Qualitäten - somit kaufste eine Enfield und die ist vielleicht von Lauf her Schrott muss ne neue her - sind schon 2...
    Und du willst mir allen Ernstes erklären, dass du keine Argumente findest?

    Und nein, ich bin kein Sportschütze - dem Himmel sei Dank muss ich mich nicht mit irgendwelchen Dingen herumschlagen, die ein Verband sich erdacht hat, um seinen Mitgliedern den Erwerb und Besitz von Schusswaffen zu beschränken.- ja ich weiß, ihr seht das anders...
    Es ist doch so, der Hintergrundcheck der bei einem gemacht wird, die Sachkunde, die Aufbewahrung etc. sind bei allen LWBs gleich. Insofern unterscheidet sich deine Sache nicht von meiner - bis auf eine kleine Ausnahme - du hast ggf. ein paar bunte WBKs und ich habe ein paar mit der schönen rosa Frabe.
    In deinem Fall bestimmt der Verband über seine Rahmenbedingungen WAS du kaufen darfst und was nicht.
    In meinem Fall bestimme ich das.

    Was den Entzug einer WBK betrifft, so kannst du gern glauben was immer du magst - ist ja ein freies Land hier (zumindest noch).
    Ich war jedenfalls bisher in solchen Fällen 3x als Sachverständiger involviert um ggf. Waffen zur Aufbewahrung entgegenzunehmen. Und in JEDEM der drei Fälle hat das Gericht gegen die "Meinung" des Amtes entschieden.
    In einem Fall mussten noch am Tag der Urteilsverkündung alle Waffen, die bereits vorsorglich eingezogen wurden, beim LWB abgeliefert werden. In den anderen beiden Fällen haben die LWB während des schwebenden Verfahrens ihre Püster behalten dürfen - schließlich war ja noch kein rechtskräftiges Urteil ergangen - und wie der Richter so schön sagte: "Eine bloße Meinung eines Beamten sagt noch lange nicht aus, dass diese Meinung richtig ist!"

    Besitzstandswahrung -> schon mal gehört diesen Begriff? Nein?
    Selbst wenn es sich um eine erlaubnispflichtige Waffe handelt, ist ja nur der Erwerb und das ausüben der tatsächlichen Gewalt Gegenstand der Erlaubnis (lies nach, steht drauf auf der Pappe). Das heisst aber auch, dass der Gegenstand DEIN Eigentum ist, über dessen Verbleib du bestimmst und nicht die Behörde - auch dann nicht, wenn es sich um Waffen handelt - das Gesetz macht keinen Unterschied zwischen "Sachen".

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Rolf2,

    ich bezweilfe nicht, dass es dieses Urteil gibt. Insofern sorry, falls das falsch rüberkam.

    Ich denke nur, dass wenn man 3 Richter hat man 5 Meinungen bekommt.

    Sicher kann ein RIchter sich an ein vorher ergangenes Urteil halten - kann - müssen muss er das aber nicht.

    Insofern aus einem Urteil eine Richtung ableiten zu wollen halte ich für ziemlich gewagt.

    Aber bitte, dieses ist (noch) ein freies Land und jeder soll bitte das glauben was er will und dem folgen was er denkt das für ihn der beste Weg ist - ich tue das ja auch.

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    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Ike Godsey

    Na ist doch toll, wenn du dir deine Fragen selbst beantwortest - dann kannste gleich weiter machen.
    Denn Ordonnazwaffen kommen in unterschiedlichen Qualitäten - somit kaufste eine Enfield und die ist vielleicht von Lauf her Schrott muss ne neue her - sind schon 2...
    Und du willst mir allen Ernstes erklären, dass du keine Argumente findest?

    Ich glaube du hast das mit der Argumentation nicht verstanden: Für MEINE Position finde ich natürlich Argumente, sonst hätte ich diese Position nicht. Diese Argumente habe ich hier auch geschrieben. Nur für DEINE Position finde ich KEINE schlüssigen Argumente, und selbst auf meine wiederholte Nachfrage gibst du keine inhaltliche Antwort.

    Deine Aussage oben mit dem schlechten Lauf ist dafür nur ein Beispiel. Ich hatte von 5 Disziplinen gesprochen, auf die ich bei zwei Verbänden komme. Dann habe ich die Zahl der Waffen noch um den Faktor 4 (!) erhöht...da sollte ein Fehlkauf oder schlechter Lauf ja wohl enthalten sein. Und, wie gesagt, fallen mir darüber hinaus eben keine Argumente ein und darum hatte ich gefragt.

    Ich habe aber akzeptiert, dass du offenbar für deine Position auch keine hast. daher nehme ich das mal als Antwort. Danke!


    Und nein, ich bin kein Sportschütze - [...]
    Es ist doch so, der Hintergrundcheck der bei einem gemacht wird, die Sachkunde, die Aufbewahrung etc. sind bei allen LWBs gleich. Insofern unterscheidet sich deine Sache nicht von meiner - bis auf eine kleine Ausnahme - du hast ggf. ein paar bunte WBKs und ich habe ein paar mit der schönen rosa Frabe.

    Ich war jedenfalls bisher in solchen Fällen 3x als Sachverständiger involviert [...]

    Als Sachverständiger für WAS? Für die Anwendung des Waffenrechts oder mit welchem Fachgebiet?

    Und, der "Hintergrundcheck" den du so anführst ist ja nicht das Entscheidende, sondern die Anwendung, bzw. Erfüllung des Bedürfnisprinzips mit seinen unterschiedlichen Facetten für Jäger, Sportschützen, Sammlern usw.. Das solltest du als Sachverständiger in deiner Ausführung wohl nicht vergessen, oder?!


    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Ike, ich glaube, daß wir im Denken nahe beieinander sind.

    Man darf sich NICHT in vorauseilendem Untertanengeist selbst kasteien und auf interessante Käufe verzichten, weil man befürchtet, Schwierigkeiten mit dem Amt zu bekommen.

    Rolf2

  • Frank1000

    lass gut sein - du hast es nicht verstanden...

    Ich glaube ich habe das schon sehr gut verstanden und das Gericht gem. dem von Rolf2 geposteten Urteil auch.

    Ich finde es halt immer nur schade, wenn auf einfachste Fragen keine Antworten kommen und wenn du mit deinem Standpuntk Recht hättest, wäre es ein leichtes gewesen, diese zu geben!!!

    Denn nur so können wir uns weiterbewegen, alle, wie wir hier in dem Forum aktiv sind und uns an unserem Hobby etwas liegt. Die, die Recht haben, die die Unrecht haben und die, die für Licht in den vielen Grauzonen suchen.

    Aber, wie du richtigerweise oben selbst geschrieben hast, ist es ein freies Land und jeder handelt, wie es möchte - was zu akzetieren ist.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

  • Frank1000

    Das versuche ich ja - du hörst nur net zu.

    Zum einen Kaliber sind schon immer relevant gewesen für die Treffsicherheit - da kann mir ein Verband erzählen was er will! JEDES Kaliber hat eine andere Innen- und Außen-Balistik, somit eine andere Flugbahn, und meist (aber net immer) auch eine andere Trefferlage. Das kann dir jeder BüMa im ersten Lehrjahr haarklein erläutern.

    Zum anderen, vo vielen Sportschützen höre ich immer "der Verband dieses und der Verband jenes" - einen Scheiß kann der Verband!
    Alles was zählt ist das WaffG!

    Beispiel - WBK nach 14.4 - dein Verband XY erlaubt keine UHRs - das WaffG aber schon somt kauf dir eine! Wer sagt denn, dass du nicht ausserhalb des Verbands damit irgnedwo als Gastschütze Westernschessen machen darfst?
    Wer will dir das denn verbieten?

    Und hiermit:

    der Hintergrundcheck der bei einem gemacht wird, die Sachkunde, die Aufbewahrung etc. sind bei allen LWBs gleich. Insofern unterscheidet sich deine Sache nicht von meiner - bis auf eine kleine Ausnahme - du hast ggf. ein paar bunte WBKs und ich habe ein paar mit der schönen rosa Frabe.
    In deinem Fall bestimmt der Verband über seine Rahmenbedingungen WAS du kaufen darfst und was nicht.
    In meinem Fall bestimme ich das.


    meinte ich, genau das - der Check Up zum Waffenerwerb den man "von Amtswegen bekommt" ist für jeden von uns exakt gleich - egal ob Sammler, Schütze, Jäger, Sachverständiger...
    Den Unterschied macht nur der Antrag und dessen Begründung - und ja, natürlich das entspr. Bedürfnis. Die Frage ist, warum muss das so sein?

    Der einfachste Nachweis den ich je erbringen musste, war für eine rote WBK mit folgender Aufschrift:


     
    Die ist von datum her älter als diese hier:

    Die Nachweise sind gar nicht schwer - es sei denn, man glaubt all den "Bangemachern" hier und anderswo, die die schlimmsten Schauergeschichten über "die Rote" und deren Erteilung erzählen.

    AGAIN - Der Unterscheid liegt in der Zugehörigkeit zu einem Verband und dem "verbandslosen" Waffenerwerb/besitz.
    Und wenn mans richtig anstellt ist sogar das hier machbar:

    und zwar entgegen allen Unkenrufen ohne AUflagen irgendwelcher Art und obendrein noch für mehr als eine Schusswaffe:

    Das Problem ist, dass zuviel Mist über Dinge erzählt wird, und viele das einfach glauben. Dadurch gehen viele erst gar nicht an Dinge heran, die andere einem eh schon als "zu schwierig" oder "unausstellbar" madig machen.

    Und ja, du hast völlig Recht, nur zusammen sind wir eine Lobby - aber das haben die LWBs schon vor 2002 nicht begriffen und die Verbände haben versucht ihr eigenes Süppchen nicht untergehen zu lassen, anstatt dass sie EINE FRONT gemacht hätten - und sie werden es in Zukunft auch nicht schaffen weils immer und immer wieder Schwarzmaler gibt die einem in den Eintopf spucken.
    Ich habe meinem Verband dem ich vor 25 Jahren als Sportschütze angehörte schon nach 2 Jahren dem Rücken zugedreht.
    Und ich komme ohne bestens aus...

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • Ike Godsey

    Doch, ich höre schon zu und ich denke ja auch, dass wir bei dem, was du schreibst einer Meinung sind. Nur ist das nicht der Punkt - in diesem Fall!

    Angefangen aber einmal mit dem Ende deines Posts:


    Das Problem ist, dass zuviel Mist über Dinge erzählt wird, und viele das einfach glauben. [...]

    Und ja, du hast völlig Recht, nur zusammen sind wir eine Lobby - aber das haben die LWBs schon vor 2002 nicht begriffen und die Verbände haben versucht ihr eigenes Süppchen nicht untergehen zu lassen, anstatt dass sie EINE FRONT gemacht hätten [...]

    Dem kann ich nur vollumfänglich zustimmen - du müssen wir uns alle einfach mal an die eigene Nase fassen...aber ob das jemals was wird?!


    Inhaltlich glaube ich, dass du die Sache nur, oder zu sehr aus dem Blickwinkel der Roten WBK siehst. Du argumentierst dafür, dass man in einem solchen Fall doch eine rote WBK beantragen sollte, was sicher machbar ist, usw. Das ist erstens in den Falls dann auch der richtige Weg und dann sind zweitens, deine Aussagen auch zutreffend.

    Aber: Darum geht es doch hier gar nicht. Und damit sind wir bei meinem Punkt, um den es meiner Meinung nach hier geht: Ist die Anzahl der Waffen auf gelbe WBK beschränkt?

    Von dem Standpunkt aus, sieht die Sache nämlich anders aus. Du hast Recht, wenn du sagst, dass das WaffG keine Beschränkung kennt. Aber das WaffG setzt der Erlaubnis für eine WBK, gelb eben ein Sportschützenbedürfnis voraus. Keines eines Jägers und keines eines Waffensammlers. Und wenn die Behörde an diesem Bedürfnis zweifelt, dann beginnt das, was ich versucht habe oben darzustellen udn was Rolf2 mit seinem Urteil nochmals belegt hat.

    Die Behörde zweifelt und bittet um eine Stellungnahme, dass alle Waffen für das Sportschießen benutzt werden. Kann der Besitzer das erklären, so ist doch alles gut. Ich habe eben nur dargestellt, dass ICH das bei ca. 20 Ordonnanzwaffen nur mit Mühe könnte und mir bei mehr die Argumente ausgehen würden.

    Ein Beispiel, wie ich auf die 20 komme, bei 5 Disziplinen und 2 Verbänden hatte ich oben ja schon geschrieben.

    An diesem Punkt haben wir eben gestritten und ich kann deine Aussagen VOR DIESEM HINTERGRUND eben nicht nachvollziehen, daher fragte ich auch mehrfach so provokant nach Argumenten dafür, noch mehr Ordonnanzwaffen auf WBK,gelb (!!!) zu besitzen.


    Zum einen Kaliber sind schon immer relevant gewesen für die Treffsicherheit - da kann mir ein Verband erzählen was er will! JEDES Kaliber hat eine andere Innen- und Außen-Balistik, somit eine andere Flugbahn, und meist (aber net immer) auch eine andere Trefferlage. Das kann dir jeder BüMa im ersten Lehrjahr haarklein erläutern.

    Absolut richtig! Aber es ist kein Argument für die 21te Ordonnanzwaffe. Wenn ich bei meinem obigen Beispiel bleibe, habe ich schon bei 5 Disziplinen mit 5 Waffen gerechnet und 5 mal Reserve. Da kann für jede Disziplin 2 mal das optimale Kaliber gekauft werden. Dann habe ich noch das ganze verdoppelt (Fehlkäufe, schlechte Leistung der Waffe, usw.) und kam erst dann auf Argumente für 20 Stück. Wie will man denn dann 40 oder 60 Stück auf WBK, gelb (!!!) verargumentieren?

    Beispiel - WBK nach 14.4 - dein Verband XY erlaubt keine UHRs - das WaffG aber schon somt kauf dir eine! Wer sagt denn, dass du nicht ausserhalb des Verbands damit irgnedwo als Gastschütze Westernschessen machen darfst?
    Wer will dir das denn verbieten?

    Auch richtig! Sicher kannst du auch Waffen für Disziplinen anderer Verbänder kaufen. Aber dann sind das eine...zwei....vier dazu, aber keine 40 oder 60 vom selben Typ, wie in diesem Beispiel. D.h. auch das stimmt, ist aber kein Argument in einem solchen Fall.

    Und hiermit:


    meinte ich, genau das - der Check Up zum Waffenerwerb den man "von Amtswegen bekommt" ist für jeden von uns exakt gleich - egal ob Sammler, Schütze, Jäger, Sachverständiger...
    Den Unterschied macht nur der Antrag und dessen Begründung - und ja, natürlich das entspr. Bedürfnis. Die Frage ist, warum muss das so sein?

    Habe ich schon verstanden, wie du das meinst. Aber doch genau das Bedürfnis macht doch den Unterschied. Denn daraus ergeben sich doch die Rechte und Pflichten die man mit Ausstellung der WBK bekommt. Ansonsten müssten wir doch nicht gelbe, grüne rote WBK's usw. haben?!


    Zusammengefasst:

    Mir geht es darum klar zu machen, dass die auf den ersten Blick "uneingeschränkte Erlaubnis" durch die WBK, gelb doch ihre Grenzen haben kann. Und ich halte es für falsch, das Kind so nicht beim Namen zu nennen. In der Praxis, wird meiner Meinung kein Sportschütze diese Grenze erreichen. Wenn man aber die WBK, gelb als Sammler-WBK missbraucht, kann das eben anders aussehen. Das ist der Punkt.

    Dir stimme ich zu, dass man, will man Sammler sein, den Weg der roten WBK gehen und sich nicht von irgendwelchen Dingen abschrecken lassen sollte. Der Waffenbesitzer in dem Urteil von Rolf2 hat diese Regel eben nicht befolgt und steht nun da, wo er steht.

    Persönlich sei noch einmal angefügt, dass ich selbst ja auch auf dem Weg zur roten WBK bin. Und für einen "Außenstehenden" ist die Welt schon recht schwer zugänglich, wenn man nicht in seinem persönlichen Umfeld Sammler kennt, die mit dem Verfahren vertraut und in den Sammlerkreisen vertreten sind.

    Gruß

    Frank

    ---- BDMP ---- DSB ----- ProLegal ---- German Rifle Association ---- DJV ----

    "Ein Grüner ist erst dann zufrieden, wenn er einem anderen Menschen etwas verboten hat!"

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