Problematik : ich könne doch ein anderes Stockwerk aufsuchen / oder wenn schon auf dem Stand dann bewegungslos...
(siehe 2. 2. Absatz) Habe(t) bitte Verständnis dafür :
Jedes Schießen ist unter der Aufsicht einer verantwortlichen
Aufsichtsperson,
deren Name an gut sichtbarer Stelle auszuhängen ist, durchzuführen.
Verantwortliche Aufsichtspersonen sind durch den Schießstandbetreiber zu
bestellen. Sie haben den Schießbetrieb*ständig und direkt zu beaufsichtigen*
und dafür zu sorgen, dass die im Schießstand Anwesenden durch ihr Verhalten
keine vermeidbaren Gefahren verursachen. Sie üben das Hausrecht aus und
haben, wenn dies zur Verhütung von Gefahren erforderlich ist, das Schießen
und den Aufenthalt im Schießstand zu untersagen. Die Benutzer von
Schießständen haben die Anordnungen der Aufsichtspersonen
uneingeschränkt zu befolgen.
*Insofern muß ich mich als Aufsicht "**ständig und direkt" auf dem
Schießstand _und nicht ein Stockwerk höher aufhalten.
_*
Ob ich mich dabei auf einen Stuhl setze, oder bedingt durch
M-Rücksetzungen, Anmeldungen neuer Schützen am M-System im
oberen Stockwerk, oder Waffen-Herausgabe auf dem Schießstand bewege,
ist für Benutzer somit obsolet.
- Ich habe -als Schießleiter-Neuling- bisher immer versucht einen
gangbaren Weg zu finden.
Aber einer Beschränkung : "Du darfst während es Schiessens nicht vom
Stuhl aufstehen und auf dem Schießstand gehen" (weil der Boden
vibriert) ist faktisch nicht hinnehmbar und ggf. Mobbing
oder spricht für einen fehlerhaften Schießstand und untergräbt die
Autorität des Schießleiters / Aufsichtsperson.
- ohne pers. Affinität / Wertschätzung hätte ich ggf. jemanden mit einer
relevanten OP-Diagnose gar nicht erst zugelassen (zulassen sollen).