.... dass die speziell notwendigen Sammelkenntnisse nur begrenzt vorhanden sind. ...
Deshalb das Koblenzer OVG-Urteil aus 2004 gegen den sogenannten "Berufsjäger", das die "Sammlerbefähigung" in die Verwaltungspraxis des § 17 WaffG eingeführt hat, von der sich die Waffenbehörde zu überzeugen hat. Ob die Waffenbehörden fachlich dazu in der Lage sind, ist eine andere Frage.