Frage zum Baujahr beim Sammeln

  • Hallo zusammen,
    heute hatte ich eine Unterhaltung mit einem Händler. Ich habe als Sammelgebiet Lang und Kurzwaffen deutscher Polizeiformationen (Ordonanzwaffen) 1871-1945.
    In diese Rubrik fällt als Beispiel die Walther PPK und die FN Baby.
    Der Händler hatte eine PPK, jedoch war es nicht möglich das Herstellungsjahr zu ermitteln. Er meinte, da diese Waffe mit im Sammelplan steht und dort nur aufgeführt ist, wann sie eingesetzt wurde, ist das Baujahr bei der Behörde egal.
    Es könnte sogar eine aktuelle PPK sein, da sich nichts an der Waffe geändert hat und diese ja im Plan steht.
    Hat jemand Erfahrungen mit dieser Aussage?
    Oder ggfs. eine Idee, wie man das Herstellungsdatum herausfinden kann, damit die Waffe genau aus dieser Epoche stammt?

    Besten Dank und schönen Sonntag.

  • Nichts von beidem.
    .....ist berechtigt, folgende Waffenarten
    „In deutschen Polizeiformationen verwendete Lang- und Kurzwaffen (Ordonanzwaffen) von 1871 bis 1945.....

    Mehr steht nicht drin. Und dann eben eine Auflistung im Sammslplan.
    Aber da steht nur, wann die Waffe verwendet wurde.

  • Hmmm...einerseits gibt es da einen gewissen Freiraum, man könnte z.B. auch eine PPK egal welches Jahres nehmen. Andererseits könnte dein Thema bedezten, dass es nicht ähnliche, sondern genau DIE Waffen gesammelt werden dürfen, die in diesen Jahren verwendet wurden.

    :sheep:

  • Ich lese das so, dass all die Waffenmodelle die im angegebene Zeitraum geführt wurden ins Sammelgebiet fallen, unabhängig ihrer Herstellungsperiode.

    Problem dabei ist, dass der eine Händler das so und der andere Händler das anders sieht. Und all diese Menschen es wohl wieder anders sehen als ein Staatsanwalt, wenns mal hart auf hart kommt.

    *ICH* würde mir das ergänzen lassen:

    „In deutschen Polizeiformationen verwendete Lang- und Kurzwaffen (Ordonanzwaffen) von 1871 bis 1945. Nach Konstruktionsjahr."

    Das gibt dir Rechtssicherheit und "ordnet" dein Sammelgebiet, was ich als Begründung für den Zusatz hernehmen würde.

    ---------------
    Ike Godsey

    --- Just a grumpy old man with a gun ---

  • ... Ich habe als Sammelgebiet Lang und Kurzwaffen deutscher Polizeiformationen (Ordonanzwaffen) 1871-1945.
    In diese Rubrik fällt als Beispiel die Walther PPK und die FN Baby.

    Wenn Dein Thema Lang- und Kurzwaffen umfasst, die bei deutschen Polizeiformationen bis 1945 verwendet wurden, gehören dazu nur die Waffen, die tatsächlich bei Polizeiformationen verwendet wurden. Und die sind (entweder an der Seriennummer oder an Abnahme- bzw. Eigentumsstempeln) zu identifizieren.

    Baugleiche Waffen, die z.B. zivil geführt wurden, oder baugleiche Waffen, die z.B. erst nach 1945 gefertigt wurden, gehören nicht dazu.
    Der Kauf einer solchen Waffe kann nachträglich Ärger bereiten.

    Ergänzung: Man kann den Nachweis der Verwendung einer vorliegenden Waffe auch anderweitig erbringen, z.B. von Dokumenten oder auf auf andere Weise. Wichtig ist aber, dass der Nachweis im Zweifelsfall auch erbracht werden kann.

    Und noch eine Ergänzung: Der Begriff "Originalwaffen" meint keine Repliken. in 17.4 steht dazu: "Zum Beispiel dürfen bei Faustfeuerwaffen der deutschen Armee nur solche als Originalwaffen angesehen werden, die auf Grund besonderer Kennzeichnung (Abnahmestempel), sonstiger Merkmale oder durch sonstige Glaubhaftmachung als Militärwaffen identifizierbar sind;"

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